IHK Berufspflichten

Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d GewO)

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Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sind, müssen Sie (laufend) bestimmte Berufspflichten erfüllen.

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Inhalt

Aktuelles

Überblick

Was bedeutet die Weiterbildungsverpflichtung für Sie im Einzelnen?
Gemäß § 34d Absatz 9 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. § 7 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) besteht eine Weiterbildungspflicht

  • für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
  • für Versicherungsberater mit Erlaubnis
  • für Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung und der Vermittlung mitwirken
  • in einem Umfang von 15 Zeitstunden (á 60 Minuten) je Kalenderjahr

Weiterbildung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

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