IHK Ratgeber

Arbeitssicherheit: Anforderungen an Arbeitsstätten

Arbeitstätten müssen bestimmten Richtlinien entsprechen. Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt. Was müssen Sie alles beachten?

Die Arbeitsstättenverordnung und die hierzu erlassenen Arbeitsstättenrichtlinien legen die Anforderungen an Arbeitsstätten (z. B. an Pausenräume, Belichtung, Raumtemperatur, Raumhöhe, Feuerlöscher, Toiletten etc.) fest. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Deshalb finden diese Regelungen auch nur bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern (einschließlich Ehepartnern) Anwendung.

Seit dem 25.08.2004 gilt die neue Arbeitsstättenverordnung. Anstelle der bisher geltenden Detailregelungen treten im Interesse der Flexibilisierung und Modernisierung allgemein gehaltene Rahmenvorschriften, die in naher Zukunft durch einen „Ausschuss für Arbeitsstätten“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit konkretisiert werden sollen.

Die Arbeitsstättenrichtlinien des alten Rechts gelten in der Zwischenzeit weiter, jedoch nur noch längstens sechs Jahre nach Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung. Für die Praxis hat sich daher insoweit nichts geändert.

Weiterführende Auskünfte zum Inhalt der einzelnen Richtlinien erteilt das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern, das auch für die Überwachung der Arbeitsstätten zuständig ist.

Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
Heßstraße 130
80797 München

Telefon 089 2176 -1
Internet http://www.gaa-m.bayern.de/