Positionen der IHK für München und Oberbayern
Die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft gegenüber der Politik ist eine der Kernaufgaben der IHK München und Oberbayern. Wir setzen uns bei den Verantwortlichen in Landes- und Bundesregierung für die Belange der oberbayerischen Wirtschaft ein.
IHK Positionen
Dank unserer engen Verzahnung mit der Wirtschaft in München und Oberbayern wissen wir, was „unsere“ Unternehmen in den oberbayerischen Regionen bewegt. Dieses Wissen bringen wir aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Umgekehrt werden wir von den politischen Entscheidungsträgern als wichtiges Sprachrohr der Wirtschaft wahrgenommen und gehört.
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle wirtschaftspolitische Themen, zu denen die IHK in der jüngsten Vergangenheit Stellung bezogen hat.
Themenbereiche
Außenwirtschaft
Die Außenwirtschaftsausschüsse aller bayerischen IHKs haben gemeinsam neun Forderungen zur Stärkung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen formuliert und diese am 23. September 2019 dem Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Roland Weigert, übergeben.
Zu den Positionen der bayerischen IHK-Außenwirtschaftsausschüssen
Europa steht vor großen Herausforderungen. Aber diese können gemeistert werden, wenn alle Beteiligten gemeinsam Lösungen suchen. Für 21 Handlungsfelder zeigt die IHK-Organisation in ihren Europapolitischen Positionen 2019 Lösungsansätze zur Bewältigung der derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen auf. Die in den Europapolitischen Positionen genannten Handlungsfelder betreffen wichtige Bereiche der europäischen Wirtschaftspolitik.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat sich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2017 für schnelle Brexit-Verhandlungen ausgesprochen. "Die politische und rechtliche Unsicherheit durch den Brexit ist Gift für die Wirtschaft und wirkt sich negativ auf die bayerisch-britischen Handels- und Investitionsbeziehungen aus", heißt es in der verabschiedeten Stellungnahme zum Brexit. Das höchste IHK-Entscheidungsgremium stellte sich auch einstimmig hinter die Forderung, dass die Brexit-Verhandlungen seitens der EU mit Augenmaß geführt werden müssten, damit der Zusammenhalt der übrigen EU-Mitgliedsstaaten nicht gefährdet wird. "Eine Schwächung des europäischen Binnenmarkts würde den wirtschaftlichen Wohlstand in der EU gefährden", warnt die IHK in dem Papier.
Die Außenwirtschaftsausschüsse aller bayerischen IHKs haben gemeinsam neun Forderungen zum Freien Handel formuliert und diese am 24. Mai 2017 dem Staatssekretär im bayerischen Wirtschaftsministerium, Franz Josef Pschierer, übergeben.
Zu den Positionen der bayerischen IHK-Außenwirtschaftsausschüsse
Der Außenwirtschaftsausschuss der IHK für München und Oberbayern begrüßt das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA wird den Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen erheblich erleichtern und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen deutlich vertiefen. Es ist ein modernes Freihandelsabkommen und kann damit ein Vorbild für zukünftige Verträge werden. CETA verankert hohe Standards bei Arbeits- und Sozialnormen, in der Lebensmittelsicherheit sowie beim Umwelt- und Verbraucherschutz und schränkt auch das staatliche Regulierungsrecht zur Verfolgung von Gemeinwohlzielen nicht ein. Die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der politischen Gestaltungsmöglichkeiten im Kulturbereich wird mit besonders strengen Regeln Rechnung getragen.
Bildung
Bildung 2020
Die bayerischen IHKs bemängeln die zu geringe Praxisorientierung und zu knappe finanzielle Ausstattung des Bildungssystems. Die Auswirkungen bekämen die Unternehmen zu spüren, heißt es in dem Positionspapier "Bildung 2020": "Die Betriebe stellen eine abnehmende Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger fest." Die Geschwindigkeit, in der Bayern sein Bildungssystem verbessert, ist nach Auffassung der bayerischen IHKs zu niedrig.
Sie fordern deshalb:
- Kinderkrippen und Kindergärten müssen in ihren Angeboten quantitativ und qualitativ verbessert werden.
- Ein ausreichendes Angebot an Kinderkrippen und Kindergärten muss geschaffen werden.
- Ausbau der Kindergärten zu Frühfördereinrichtungen.
- Individuelle Förderung statt Auslese in den allgemeinbildenden Schulen müssen die Lebenschancen der Kinder prägen und nicht ihre soziale Herkunft, ihr Wohnort oder ihre Nationalität.
- Praxisbezug und eine Berufsorientierung müssen erhöht werden, um den Schülern eine fundierte Zukunftsplanung zu ermöglichen.
- Einführung bundesweit vergleichbarer Schulabschlussprüfungen zumindest in den Kernfächern.
- Der Übergang zwischen den Schularten muss reibungslos möglich sein - in beide Richtungen.
- Die Berufsschulen müssen sich als Partner der dualen Berufsausbildung in ihren Standorten und bei ihren Angeboten an den regionalen Ausbildungsgegebenheiten orientieren.
- Es müssen mehr Lehrer eingesetzt werden, und der Unterrichtsausfall muss abnehmen.
- Mehr differenzierte Förderung schwacher Schüler.
- Die gemeinsame Beschulung von Auszubildenden verwandter Berufe muss ausgebaut werden.
- Berufliche Bildung und Hochschulbildung müssen sich gegenseitig anerkennen, die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen muss konsequent durchgesetzt werden.
- Berufsbegleitende Studienangebote insbesondere für Studierende, die aus der beruflichen Bildung kommen, müssen gefördert werden.
- Es müssen einheitliche Regelungen für die Anrechnung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Studium geschaffen werden.
Bildungsmonitor 2014
Die guten Ergebnisse Bayerns im Bildungsmonitor 2014 dürfen nach Ansicht der IHK nicht dazu verleiten, in Untätigkeit zu verharren. Zu verbessern sei insbesondere die Bildungsqualität. Individuelle Lernförderung und rhythmisierter Ganztagsunterricht seien probate Mittel, die Anzahl der Schulabbrecher zu verringern. Damit könne auch den Jugendlichen die Erfahrung des Scheiterns und der Demotivation erspart werden.
Beim Bildungsmonitor 2014 hat Bayern insgesamt den dritten Rang unter den Bundesländern erreicht. Eindeutig an der Spitze steht der Freistaat bei der beruflichen Bildung. Die Bewertung der IHK:
- Das gute Abschneiden Bayerns im Gesamtranking ist maßgeblich der Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen mit ihrem Schwerpunkt in der Berufsorientierung und der soliden Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Realschulen geschuldet.
- Die IHKs in Bayern sehen besonders bei den Gymnasien noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen Berufs- und Studienorientierung.
- Die hohe Ausbildungsbereitschaft bayerischer Unternehmen sorgt dafür, dass den Jugendlichen von Mittel- und Realschulen der Einstieg in eine Berufsausbildung gut gelingt: Ein Drittel der jetzt bald startenden neuen Azubis bei IHK-Betrieben hat einen Mittelschulabschluss, über die Hälfte einen Realschulabschluss bzw. Mittlere Reife.
- Trotz der ermutigenden Befunde bleibt in Sachen Bildungsqualität noch viel zu tun: Es verlassen in Bayern immer noch fast 5.000 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss die Schule: Das können wir uns auf Dauer nicht leisten. Die Nachqualifizierung ist aufwändig und teuer. Mehr individuelle Lernförderung und rhythmisierter Ganztagsunterricht sind nach Ansicht der IHK sehr gut geeignet, hier gegenzusteuern und vielen Schülern die Erfahrung des Scheiterns und der Demotivation zu ersparen.
Bürokratieabbau
Energie, Umwelt, Rohstoffe, Klima
Das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 und Bayern bis 2040 sowie die jeweils ambitionierten Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 verlangen von der Wirtschaft große Anstrengungen und verursachen in der Übergangsphase hohe Kosten. Klimaschutzverträge (KSV oder auch CCfD1) zwischen Staat und Unternehmen können einen Teil dieser Kosten abfedern und die Wettbewerbsposition der betreffenden Betriebe erhalten. Sie sollen die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen fossilen und klimaneutralen industriellen Prozessen schließen. Erstere sind aktuell und
voraussichtlich auch noch mittelfristig kostengünstiger als klimafreundliche Alternativen.
Zur IHK Position "Klimaschutzverträge richtig gestalten und als Übergangsförderung ausweiten"
Corona-Pandemie und Russland-Ukraine-Konflikt belasten Unternehmen stark
Die Strom- und Energiepreise in Deutschland sind während der Corona-Pandemie – und seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts – noch einmal stark angestiegen bzw. förmlich explodiert. Die Preise für Öl, Gas und Benzin haben sich seitdem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Die Inflation stieg im Mai 2022 auf 7,9 Prozent, das ist so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Auch die Auswirkungen auf die Rohstoff- Situation sowie die weltweiten Lieferketten sind gravierend.
Die Situation in der Ukraine bleibt angespannt und ein Ende des Krieges ist nicht in Sicht. Das bedeutet weiterhin eine große Versorgungsunsicherheit auf den Energiemärkten. Russland erfüllt bisher zwar seine langfristigen Lieferverpflichtungen, kann allerdings nicht mehr als verlässlicher Lieferant angesehen werden. Neben den bestehenden Sanktionen werden die Rufe nach Embargos gegen russisches Gas und Öl lauter. Für die Gasversorgung wurde am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, als zweite von drei Stufen im Notfallplan Gas, ausgerufen. Klar ist: Trotz aller Substitutions- und Sparanstrengungen können die Erdgasspeicher in Deutschland ohne das Importgas aus Russland bis zum November 2022 nicht den gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstand von 90 Prozent erreichen. Ein Embargo hätte fatale Folgen für Wirtschaft, Bevölkerung und sozialen Zusammenhalt in Deutschland.
Bereits bei der Befragung des DIHK zu Strom- und Gaspreisen im Februar 2022 sahen 53 % der Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der hohen Energiepreise am Standort Deutschland nicht mehr als gegeben an. In der Vorumfrage im Oktober 2021 waren es noch 46 %. Für ein Viertel der Unternehmen hatten sich die Strom- und Gaspreise im Jahresvergleich bereits im Februar mehr als verdoppelt. Die Marktpreise für Öl, Gas und Strom haben sich seitdem weiter drastisch erhöht.
Die oberbayerische Wirtschaft fordert vor diesem Hintergrund Notfallmaßnahmen, um die Energieversorgung am Standort in dieser herausfordernden Zeit sicherzustellen.
Mit dem EU Green Deal, dem Bundes- sowie Landes-Klimaschutzgesetz und den begleitenden Maßnahmenpaketen und Gesetzesvorhaben wurden ambitionierte Treibhausgasreduktionsziele politisch gesteckt. Sie geben den Pfad hin zu einem klimaschonenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem vor. Das Ziel Klimaneutralität hat sich Deutschland für das Jahr 2045 und Bayern bereits für 2040 gesetzt.
Die oberbayerische Wirtschaft steht hinter diesen höchst ambitionierten Zielsetzungen. Die Zielerreichungslücken sind aktuell beachtlich. Entsprechend groß ist die Herausforderung, diese unter Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine stellen die Wirtschaft zusätzlich vor immense Herausforderungen.
Damit alternative, klimaschonende Prozesse künftig nicht nur technisch verfügbar, sondern auch zu tragbaren Kosten im internationalen Wettbewerb einsetzbar werden, stellen wir folgende konkrete Forderungen an die Gestaltung der Klimapolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene:
Im „Bayerischen Aktionsprogramm Energie“ strebt die Staatsregierung bis einschließlich 2022 einen Zubau von PV-Leistung um 3.200 MWp an (Zubau 2020: 1757,5 MWp). Verschiedene Maßnahmen sollen dieses Ziel unterstützen. Unter anderem steht seit Juli 2020 im Raum, eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten einzuführen.
Die Einführung einer solchen Pflicht wäre ineffizient und ist nicht erforderlich, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Zur weiteren Stärkung der PV in Bayern und Deutschland sollte die Staatsregierung auf andere politische Hebel setzen. Welche das sind und weshalb die PV-Pflicht aus Sicht der Wirtschaft nicht eingeführt werden sollte, ist in der IHK-Position nachzulesen.
Die Neuausrichtung der deutschen Energie- und Klimapolitik stellt die bayerische Wirtschaft vor große Herausforderungen. So bringen höhere CO2-Reduktionsziele und der Ausstieg aus Kern- und Kohlekraft Unsicherheit im Hinblick auf die künftige Energieversorgung mit sich. Um die Versorgungssicherheit in Süddeutschland zu gewährleisten, müssen bereits heute in erheblichem Umfang kostspielige Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen durchgeführt und Gaskraftwerke zur Netzstabilisierung installiert werden. Parallel steigt der deutsche Strompreis seit Jahren, vor allem getrieben durch Umlagen, Abgaben und Steuern.
Um auch zukünftig eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen dringend ergriffen werden. Die IHK für München und Oberbayern hat diese in sieben zentralen Forderungen an die Politik zusammengefasst.
Der bayerischen Wirtschaft ist es ein Anliegen, zur wirksamen Bekämpfung des weltweiten Klimawandels beizutragen. Gleichzeitig haben Entwicklungen in der Klimapolitik Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Betriebe in Bayern. Von der Gestaltung der Klimapolitik hängen somit gleichermaßen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sowie die Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen selbst ab.
Im vorliegenden Positionspapier positioniert sich die IHK für München und Oberbayern zu aktuellen klimapolitischen Themen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems, das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzgesetz und die Entwicklung und Anwendung von Klimaschutztechnologien am Standort.
Erfolgreiches Wirtschaften und nachhaltiges Handeln schließen sich nicht aus. In einem Positionspapier hat der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) deshalb die wichtigsten umweltpolitischen Forderungen der Unternehmen in sechs Handlungsfeldern zusammengefasst.
Bayerische Unternehmen tragen mit Ihren Innovationen und Entwicklungen zu mehr Ressourcenschonung, zu Umwelt- und Klimaschutz bei. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, stellen die Unternehmen aber bestimmte Forderungen an die politischen Akteure auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die in einem Positionspapier zu Umweltpolitik zusammengestellt und von den Vollversammlungen der neun bayerischen Industrie- und Handelskammern beschlossen wurde. Die Broschüre greift die umweltpolitischen Hintergründe und Zielkonflikte auf, verzeichnet Entwicklungen und benennt Initiativen der bayerischen Unternehmen zum nachhaltigen und umweltgerechten Wirtschaften.
Umwelt Wirtschaft Politik - Perspektiven der bayerischen Wirtschaft
Im Zuge des Kernkraftausstiegs bis 2022 steuert Bayern auf eine immense Lücke bei der Stromerzeugung zu. Um die Energiesicherheit für die Unternehmen im Freistaat weiterhin zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Rahmenbedingungen weiter angepasst werden. Erforderlich sind eine Beschleunigung des Ausbaus gesicherter Kapazitäten, fristgerechte Errichtung der erforderlichen Übertragungsnetze, Verstärkung der Verteilnetze sowie eine bessere Einbindung des bayerischen Stromnetzes in den europäischen Energiebinnenmarkt.
Leitlinie für die bayerische Politik sollte sein:
- Die drohende Erzeugungslücke für Strom schließen
- Den Ausbau der Energienetze beschleunigen
- Den europäischen Energiebinnenmarkt stärken
Energie und Rohstoffe sind die Basis der bayerischen Wirtschaft. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigen die Unternehmen im Freistaat eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energie- und Rohstoffversorgung.
Die bayerische Landespolitik muss die Betriebe durch Förderungen und Informationsangebote bei ihrem energie- und ressourceneffizienten Wirtschaften unterstützen, damit die politischen Ziele im Bereich der Energie- und Rohstoffproduktivität erfüllt werden können.
Im Einzelnen sollte die bayerische Landespolitik:
- Energie- und Ressourceneffizienz fördern
- Branchenspezifische Maßnahmen statt pauschaler Regulierung umsetzen
- Kreislaufwirtschaft, Recycling-Technologien und die Verwendung von Sekundärrohstoffen unterstützen
Die bayerische Landespolitik muss eine über mehrere Generationen bedarfsgerecht gesicherte und kostengünstige Rohstoffgewinnung als Grundlage eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes stärker als bislang in den Blick nehmen. Dabei kommt der langfristigen Sicherung heimischer Rohstoffe eine zentrale Bedeutung zu. Die bayerische Wirtschaft ist zudem stark in internationale Rohstoffmärkte eingebunden und von einer weltweiten Verfügbarkeit abhängig. Ein freier Welthandel ist für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Hightech-Standortes Bayerns deshalb ausschlaggebend. Daher sollte die bayerische Landespolitik:
- Heimische Rohstoffe sichern
- Den Import von Rohstoffen erleichtern
The Bavarian Chambers of Commerce and Industry (BIHK) welcome the Commission’s effort to analyze the performance of both AAQ Directives. Several cases of non-compliance with current EU-regulation indicate the need to evaluate its relevance, effectiveness and efficiency. Moreover, the internal coherence, as well as overlappings with EU Clean Air policy framework have to be analyzed. The current standard procedure of non-compliance litigation causes a lot of disagreement among the member states. The BIHK contributes to the constructive efforts of the Commission by providing economic and local perspectives on the current regulation.
Ambient Air Quality Regulation in Europe Economic and local perspectives 2018
Die Unternehmen in Bayern erwarten, dass die Rahmenbedingungen, die der Staat setzt, ihnen dabei helfen, wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben und gleichzeitig verantwortlich handeln zu können. Sie orientieren sich am Umweltpakt Bayern als Leitbild der Nachhaltigkeit, der 1995 erstmals geschlossen und seither jeweils um weitere 5 Jahre erfolgreich weitergeführt wird. Der weit überwiegende Teil des Umweltrechts beruht inzwischen auf europäischen Vorgaben und internationalen Vereinbarungen. Um Wettbewerbsnachteile für einheimische Unternehmen zu vermeiden, darf die Umsetzung in nationales Recht auf Bundes- und Landesebene nicht über eine 1:1-Umsetzung hinausgehen. In Deutschland sowie in der gesamten europäischen Union ist ein einheitlicher Vollzug anzustreben. Vor jeder Gesetzesinitiative soll zudem geprüft werden, ob die Ziele nicht auch durch freiwillige oder vertragliche Vereinbarungen erreicht werden können.
Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung werden zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies provoziert „Carbon Leakage“. Eine Produktionsverlagerung in Länder mit geringen Klimaschutzstandards hilft jedoch weder der Umwelt noch dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Die zentralen Aspekte bei der nachhaltigen Energieversorgung – Minderung klimaschädlicher Emissionen und die Schonung der natürlichen Ressourcen – werden bereits mit dem Europäischen Emissionshandel verfolgt. Daher ist es wichtig, dass:
- die klima- und energiepolitische Zielsetzung auf die Minderung von Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch konzentriert wird.
- keine weiteren regulatorischen Hindernisse für global agierende Unternehmen durch Klimaschutzabkommen entstehen.
Fünf Jahre nach dem Beschluss, aus der Kernenergie auszusteigen, müssen die Erneuerbaren konsequent weiter an den Markt herangeführt und gleichzeitig die Versorgungssicherheit erhalten werden. Ziel muss es sein, die Energiewende unter angemessener Beteiligung aller Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) kosteneffizienter und marktnäher umzusetzen. Dazu ist es nötig:
- Den Netzausbau als Schlüsselelement der Energiewende voranzutreiben
- Mehr Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit bei erneuerbaren Energien zu schaffen
- Marktanreize für gesicherte Erzeugungskapazitäten zu schaffen
The Energy Dialogue is initiated by the Bavarian Chambers of Commerce and Industry (BIHK) and has the objective to facilitate an in-depth exchange between representatives of various business associations and political institutions. The intense industrialization of European regions brings up the enormous significance of the energy markets transformation. The energy transition offers new opportunities to the industry and manufacturing facing the similar challenges while adapting to the new increasingly decentralized and fluctuating energy production. The Energy Dialogue enables discussions and exchange for the participating countries and regions. It provides a platform for finding the common and economically viable solutions that will improve the European Energy Union.
Energy Dialogue of the Regions 2017 Challenges for the Energy Union
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland und weltweit deutlich vorangebracht. Doch die deutschen Strompreise gehören heute zu den höchsten in Europa. Deshalb sollten neue Finanzierungsquellen gefunden und ein Systemwechsel zur Senkung der EEG-Umlage eingeleitet werden. Das von der IHK vorgeschlagene 3-Stufen-Modell hilft, Energieeffizienz und Sektorkopplung zu ermöglichen, ohne dass dazu zusätzliche Subventionen oder verpflichtende Maßnahmen erforderlich wären. Ziel der Politik sollte es sein, die EEG-Umlagebelastung auf ein bis zwei Cent pro Kilowattstunde zu beschränken.
IHK-Position zur Finanzierung der erneuerbaren Energien 2016
Die bayerische Wirtschaft unterstützt den Umbau der Energieversorgung, mit den Zielen Senkung der klimarelevanten Emissionen, schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie, stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und Schonung der natürlichen Ressourcen. Die Energiewende muss jedoch so umgesetzt werden, dass alle drei Ziele des zentralen Zieldreiecks der Energieversorgung „Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit“ gleichermaßen erfüllt sind. Dieses ist ins Wanken geraten. Die Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich in den immer höheren Strompreisen, die die Bezahlbarkeit der Energieversorgung immer weiter erschweren. Deutschland spielt aufgrund seines Finanzierungsmodells der Energiewende, der EEG-Umlage, in der obersten Liga der Industriestrompreise. Marktwirtschaftlich vorhandene Instrumente und Potenziale werden zu wenig genutzt. Dabei dürfte eine marktwirtschaftlich ausgerichtete Energiewende, die nicht durch ausufernde Regulierungen bestimmt ist, die besten Chancen haben, zum Erfolgsmodell zu werden.
Fachkräfte & Arbeitsmarkt
Auf dem bayerischen Arbeitsmarkt fehlen zunehmend Arbeitskräfte. Der demografische Wandel wird diese Personallücke weiter öffnen. Das Heben der inländischen Potenziale reicht nicht aus.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen.
Können mit den darin aufgeführten Maßnahmen die notwendigen Arbeitskräfte für die bayerischen Unternehmen gewonnen werden?
Positionierung des AK Frauen in der Wirtschaft zum Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes (IHK 2016)
Entgeltgleichheit ist ein Ausdruck von Chancengleichheit im Arbeitsleben. Der AK
„Frauen in der Wirtschaft“ der IHK für München und Oberbayern befürwortet daher explizit,
dass Männer und Frauen für vergleichbare Aufgaben die gleiche Entlohnung erhalten.
Gut qualifizierte Arbeitskräfte sind eine wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die Politik muss ihren Beitrag dazu leisten, die positive Arbeitsmarktentwicklung fortzusetzen und die Fachkräftebasis für die Unternehmen zu sichern.
Frauen rücken immer mehr in den Fokus der oberbayerischen Unternehmen. Ihre
Kompetenz und ihre Möglichkeiten werden aber längst noch nicht ausreichend genutzt.
Das Ziel der Wirtschaft muss sein, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen,
um das Potenzial der Frauen quantitativ und qualitativ besser ausschöpfen zu
können. Unternehmen sichern sich damit wertvolle Fach- und Führungskräfte, positionieren
sich als moderner, attraktiver Arbeitgeber und steigern ihren Erfolg. Aber
mehr Gründerinnen und mehr Unternehmerinnen sichern langfristig die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.
Finanzierung
Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität fällt aktuell mit einer massiven Energiekrise zusammen. Dazu kommen die hohe Inflation und der zunehmende Fachkräftemangel. Gleichzeitig muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit für zukünftigen Wohlstand in Deutschland gesichert werden: Selten in den letzten Jahrzehnten stand die deutsche Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen!
In der aktuell eher angespannten Liquiditätssituation müssen Unternehmen die Transformation zur Klimaneutralität mit hohen Investitionen unterlegen, angefangen von der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen über die Modernisierung von Betriebsanlagen, die Umstellung der betrieblichen Energieversorgung und der Logistik bis zur Sicherung der Klimaneutralität auch in den Lieferketten. Diese immensen Investitionen können viele Unternehmen nur mit externem Kapital bewerkstelligen.
"Sustainable Finance" ist, ergänzend zur CO2-Bepreisung, ein wesentlicher Eckpfeiler des EU Green Deal. Die Umsetzung umfasst (1) die Finanzierung selbst (vor allem im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung, die wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einstufen will), aber auch (2) umfangreiche Offenlegungs- und Nachweispflichten. Zu diesen europäischen Regelungen kommen noch (3) globale Initiativen zu Offenlegungsstandards, da Sustainable Finance auch international an Bedeutung gewinnt.
Download: DIHK-Positonspapier: Sustainable Finance: Finanzierung der Transformation fördern statt erschweren!
Der antizyklische Kapitalpuffer als Risikofaktor für die Mittelstandsfinanzierung
mit der Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland von 0 % auf 0,75% festgesetzt. Die Kreditinstitute müssen den Puffer spätestens ab dem 01. Februar 2023 vollständig aufgebaut haben. Somit ist eine weitere zusätzliche Eigenkapitalhinterlegung bei Kreditinstituten vorgeschrieben.
Ursprünglich sollte dieser Puffer in wirtschaftlich guten Zeiten aufgebaut werden, um ihn dann in Krisenzeiten abzubauen, damit es nicht zu regulatorisch prozyklischen, krisenverstärkenden Effekten kommt. Während der Corona-Krise wurde der Puffer daher auch außer Kraft gesetzt. Doch gerade jetzt, wo Unternehmen hohe Kostenbelastungen haben aufgrund:
- der Energiekrise
- von Lieferkettenengpässen und
- von Nachhaltigkeitsinvestitionen und der Kreditbedarf ansteigt, soll der antizyklische Kapitalpuffer in Kraft treten.
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die bayerischen Handwerkskammern und die Verbände der Bayerischen Kreditwirtschaft setzten sich dafür ein, dass der antizyklische Kapitalpuffer in der aktuellen Krisensituation weiter außer Kraft gesetzt wird, damit die Kreditversorgung in vollem Umfang gewährleistet bleibt.
Download Positionspapier
Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern. Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht muss die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung in den Fokus rücken.
Download
Neustart der Wirtschaft unterstützen – Finanzierung fit machen
Die Corona-Pandemie hat die Finanzierungsstruktur vieler Unternehmen stark belastet. Sie mussten auf ihre Eigenkapitalpolster zurückgreifen. Um ihre Finanzierungskraft wieder zu stärken und neue Investitionen anzustoßen, sind diese Unternehmen auf verlässliche Finanzierungsbedingungen angewiesen.
Wirtschaftskammern und Verbände aus der Finanzwirtschaft haben ein gemeinsames Papier entwickelt, in dem sie ihre Vorschläge an die bayerische und deutsche Politik zusammenfassen, wie der positive Trend in der Wirtschaft unterstützt sowie neue Belastungen für Unternehmen und Kreditinstitute verhindert werden können.
Folgende Leitlinien sollen als Orientierung dienen:
- Finanzierung der Realwirtschaft sicherstellen: Keine Beeinträchtigung der finanzwirtschaftlichen Aufgaben von Kreditinstituten durch zusätzliche Eigenkapitalbelastungen und Abgaben sowie durch Verwässerung der risikoorientierten Geschäftspolitik mit politisch gewünschten weiteren Steuerungsimpulsen.
- Proportionalität in der Regulierung stärken: Real- und Kreditwirtschaft von bürokratischen Melde-, Offenlegungs- und Berichtspflichten entlasten.
- Deutsches Goldplating vermeiden und praxisnahe Umsetzung ermöglichen:
Kreditwirtschaft in Praxischecks vor Einführung neuer regulatorischer Vorgaben
einbinden, realwirtschaftliche Konsequenzen berücksichtigen und ausreichende
Umsetzungsfristen vorsehen. - Steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen und für die Finanzierung
verbessern: Steuerliche Anreize für Investitionen in den Wiederanlauf und Finanzierung
von Unternehmen schaffen.
Mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst appelliert das Papier de an die neue Bundesregierung, weitere Belastungen zu vermeiden und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Daher soll die neue Bundesregierung bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in nationales Recht nicht über das von der EU geforderte Maß hinausgehen („Goldplating“). Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene vereinbarte Spielräume für Entlastungen auch genutzt werden. In jedem Fall sollten neue regulatorische Vorgaben auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht werden.
Download: Neustart der Wirtschaft unterstützen – Finanzierung fit machen
In Krisenzeiten wird häufig das Eigenkapital, das als Risikopuffer dient, geschmälert. Die Corona-Pandemie hat völlig unerwartet und in voller Wucht durch Schließungen etc. zu Verlusten und damit auch bei rund 30 % der Unternehmen zu einem deutlichen Rückgang des Eigenkapitals geführt, was wiederum die Kreditfinanzierungsmöglichkeiten limitiert.
Die Stützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in Form von Bürgschaften, Rekapitalisierungen und Beteiligungen werden begrüßt, allerdings besteht eine nicht gerechtfertigte "Mittelstandslücke" bei der Eigenkapitalfinanzierung.
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen, um zur Stärkung der Eigenkapitalsituation im Mittelstand beizutragen:
- Steuerliche Verlustberücksichtigung auf mindestens 10 Mio. Euro erhöhen und mindestens für die letzten 3-5 Jahre ermöglichen, weitere steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umsetzen.
- Regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht ausgestalten, v.a. die EU-Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten".
- Ein kreditnahes Produkt mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter auflegen, z. B. durch eine Anpassung und praxisnahe Gestaltung der Zugangskriterien für das KfW-Programm "ERP-Mezzanine für Innovation" sowie für das KfW-Programm "ERP-Kapital für Gründer".
- Zukunftsfähige Restrukturierungen auch für kleine Unternehmen ermöglichen, insbesondere durch die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht bis 31.12.2020.
Download Positionspapier „Mittelstandslücke“ bei den Eigenkapitalstärkungsmaßnahmen schließen
Positionspapier Sustainable Finance
Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft betrachten den Wandel zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft grundsätzlich als wichtigen und richtigen Schritt zur Erreichung der definierten Klimaziele. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele sind folgende Leitlinien zu beachten:
⦁ Beibehalten der Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft
⦁ Keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität
⦁ Art und Umfang der Mittelstandsfinanzierung erhalten
⦁ Proportionalität für KMUs berücksichtigen
⦁ Auswirkung der Corona-Krise auf die Wirtschaftsstruktur berücksichtigen
Das aktuelle Positionspapier der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier zum Download
Während der Corona-Krise muss sichergestellt werden, dass Unternehmen schnell und unkompliziert finanziert werden können. Unser Lösungsvorschlag: Das "Bayern-Modell":
⦁ Schnell auszahlbares Liquiditätsstützungsprogramm
⦁ 100 % Haftungsfreistellung
⦁ Ausgestattet als Nachrangdarlehen (Verlustfinanzierung)
⦁ Nur Quick Check bei Hausbank
⦁ Antragsberechtigt: Wirtschaftlich gesunde Firmen, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Download: Vollständiges Positionspapier
Wachstumsfinanzierung für Startups
Startups sind mit ihren oft technologieorientierten neuen Produkten und Geschäftsmodellen Innovationstreiber. Sie schaffen Arbeitsplätze und sind der Mittelstand von morgen. Während die Finanzierung der Gründungsphase mittlerweile gut gelingt, fehlt oftmals das erforderliche Kapital in der Wachstumsphase. Durch diese Lücke bleiben deutsche Startups bei der Expansion und der Professionalisierung weit hinter den Möglichkeiten ihrer internationalen Wettbewerber zurück – oder wandern ab.
Mit diesem Problem setzen wir uns in der Position "Wachstumsfinanzierung für Startups" auseinander und regen unter anderem an
- einen "Zukunftsfonds Deutschland" aufzulegen
- auf Landesebene die bestehenden Finanzierungsmodelle zu erweitern und neue Modelle zu entwickeln
- die Chancen von Venture Debt als komplementäre Finanzierungsform zu stärken und um weitere Programme zu ergänzen
- VC-Fonds und Investments steuerlich zu entlasten sowie die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten zu verbessern.
Die Umsetzung der überbordenden Regulatorik belastet kleine Banken und Sparkassen erheblich. Es drohen strukturelle Veränderungen im deutschen Bankensektor, welche die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Denn das Bankensystem in Deutschland ist so ausgerichtet, dass es zum mittelständisch geprägten Wirtschaftssystem passt. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt: Gerade auch kleine und mittlere Kreditinstitute waren der Garant für eine stabile Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Deshalb muss die Bankenregulierung so weiterentwickelt werden, dass mehr Verhältnismäßigkeit geschaffen wird. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte dabei der Grundsatz gelten: „same business – same risks – same rules“. In diesem Sinne skizziert das zum Download bereitstehende Positionspapier konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer „Small Banking Box“.
Download
Stabilität und Erfolg von KMUs sind abhängig von einer verlässlichen Kreditfinanzierung und einer funktionierenden, starken Kapitalmarktunion. Mittelständische regionale Banken sind eine wichtige Säule der KMU-Finanzierung. Diese darf nicht durch unverhältnismäßige EU-Regulierung gefährdet werden. Zukunftsfähige Antworten der EU müssen sich an den Belangen der KMUs orientieren und die Proportionalität bei den Kreditinstituten berücksichtigen.
Download:
Finanzierung von Startups (IHK 2017)
Am 15. März und 26. Juli 2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung Positionen zur Finanzierung von Startups. Diese beziehen sich auf die vier zentralen Finanzierungskategorien für Startups - Eigenkapital, Fremdkapital, Förderung und Umsatz - und umfassen insgesamt 14 Forderungen:
- Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten verbessern
- Erfolgreiches Crowdfunding als Nachweis für die Marktfähigkeit
der Produkte nutzen und durch Beratung und Anschlussfinanzirungen
fördern - Investments sofort steuerlich geltend machen
- Investmentgrenzen für semi-professionelle Anleger gemäß der
EU-Vorgabe senken - Semi-professionelle Investoren beim Zuschuss INVEST den Business
Angels bzw. deren Beteiligungsgesellschaften gleichstellen - Großvolumige Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger
schaffen - Keine Umsatzsteuer auf Verwaltungsleistungen bei Wagniskapitalfonds
erheben - Die Regeln des EAF für Business Angels attraktiver gestalten
- Keine BaFin-Erlaubnis für Kleinkredite
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung einführen
- „ZIM“ für Startups einführen
- Startups besseren Zugang zur Technologieförderung ermöglichen
- Vergabebarrieren von öffentlichen Auftraggebern gegenüber Startups
abbauen - Anreize für etablierte Unternehmen schaffen, um mehr Kooperationen
mit Startups zu initiieren
Forschung & Entwicklung steuerlich fördern
Deutsche Unternehmen haben bei Forschung und Entwicklung einen Standortnachteil im Vergleich zu vielen anderen Staaten wie z.B. USA, Kanada, Frankreich, Großbritannien, Österreich. Diese Staaten begünstigten die Ausgaben von Unternehmen in Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich. Gleichzeitig stagniere hierzulande die Zahl der forschenden kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Um diesen Nachteil auszugleichen und die Unternehmen in ihren FuE-Anstrengungen zu unterstützen, fordert die IHK die Bayerische Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung einzusetzen und den im Bayernplan verankerten Hightech-Bonus zu realisieren.
Gesundheitswirtschaft
Wie können digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden? In einem auch vom Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft der IHK für München und Oberbayern beratenen Positionspapier benennt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Vielzahl von Vorschlägen.
Unzureichende Vernetzung, Hindernisse bei der Datennutzung, komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Corona-Krise hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine lange Mängel-Liste ans Licht gebracht.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen.
Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnte Künstliche Intelligenz (KI) helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren.
Die Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Gesundheitsforschung zum Beispiel für eine zügige Entwicklung von Impfstoffen sein kann. Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsforschung weiter gestärkt und dabei auch die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert wird.
Die Gesundheitswirtschaft gehört in Bayern zu den größten Arbeitgebern. Darüber
hinaus ist ein funktionierendes Gesundheitswesen nicht nur ein unverzichtbarer
Standortfaktor für Betriebe, sondern bildet mit Angeboten und Leistungen Möglichkeiten
für die Bewältigung des demographischen Wandels.
Es schlummern in diesem Bereich aber auch Risiken. Wie lässt sich das Gesundheitssystem
trotz des Anstiegs der Zahl alter Menschen, des drastischen Rückgangs des
Erwerbspersonenpotenzials und der wachsenden medizintechnischen Möglichkeiten
finanzieren? Der Anpassungsdruck ist beträchtlich - vor uns liegen große Herausforderungen.
Die IHK für München und Oberbayern hat in ihrem Positionspapier sieben Stellschrauben herausgearbeitet, an denen die Politik in den nächsten Jahren drehen sollte.
Zentrale Forderungen an die Politik sind:
- Fachkräfte
- Digitalisierung
- Finanzierung und Kostentransparenz
- Versorgung in Stadt und Land
- Bürokratieabbau
- Innovationen in der Gesundheitswirtschaft
- Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement
Handel
Business Improvement Districts (BIDs): ein Baustein für attraktive Innenstädte
Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.
Der Ausschuss Immobilien hat die Position zu BIDs erarbeitet.
Gesetze der Europäischen Union zum digitalen Wandel
Einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten, Innovationen hervorbringen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen - nicht nur bei diesen akuten Themen kann die Digitalisierung unterstützen. Die Europäische Union hat ambitionierte Ziele für den digitalen Wandel gesetzt. Damit soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit langfristig gewährleistet werden. Doch was bedeutet die Digitalisierung für Unternehmen und ihre Zukunft? Wie werden sich Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze, Arbeitsanforderungen und Bildung verändern? Die EU-Kommission hat im März 2021 ihre Vision und mögliche Wege für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vorgestellt. Dieser digitale Kompass für das digitale Jahrzehnt der EU dreht sich um die folgenden vier Hauptthemen:
- Digitale Transformation von Unternehmen
- Grundlegende digitale Kompetenzen
- Sichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen
- Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen
Wo sich die DIHK für die deutsche gewerbliche Wirtschaft einbringt, lesen Sie hier:
- Verordnung für künstliche Intelligenz (KI) - Regulierung von KI Hier gelangen Sie zur Stellungnahme der DIHK.
- NIS 2.0 - Maßnahmen für mehr Cybersicherheit in der EUNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
- Digital Services Act (DSA) - Bekämpfung illegaler Inhalte auf Online PlattformenHier gelangen Sie zur Stellungahme der DIHK.
- Digital Markets Act (DMA) - Mehr Pflichten für Gatekeeper-PlattformenNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
- EU-Data Act - Daten besser nutzbar machenDie Stellunganhme der DIHK finden Sie hier.
- Data Governance Act (DGA) - Datenvolumen steigernNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
Die IHK für München und Oberbayern hat für den Bereich "Handel" im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 einen 2-Pager zusammengestellt, der die wichtigsten Forderungen an die Politik formuliert, damit eine nachhaltige Entwicklung des Handels ermöglicht wird und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.
Prioritär ist erstens eine integrierte Stadtentwicklung und damit der Erhalt der Innenstädte mit ihren zahlreichen Funktionen; zweitens muss die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten endlich politisch umgesetzt werden und drittens gilt es, rechtssichere Rahmenbedingungen für den Handel zu schaffen.
Den 2-Pager Handel der IHK (Mai 2018) finden Sie hier zum Download.
IHK für Freigabe der Öffnungszeiten außer Sonntag
Die IHK spricht sich für eine völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen aus. Dagegen müssen die Verkaufsstellen des Einzelhandels an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Dies hat die Vollversammlung der IHK bereits am 8. Dezember 2009 beschlossen. Die IHK fordert die Kommunen auf, die Regelungen des Paragraph 14 des Ladenschlussgesetzes in Anspruch zu nehmen. Danach ist es erlaubt, an vier Sonntagen im Jahr die Läden zu öffnen.
Das Ladenschlussgesetz schreibt den Zeitrahmen vor, in dem Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet sein dürfen. Der Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts kann frei entscheiden, in welcher Zeit außerhalb des Ladenschlusses er sein Geschäft öffnet.
In Bayern - als einzigem Bundesland - gilt immer noch das Ladenschlussgesetz des Bundes, das im Zuge der Föderalismusreform in die Regelzuständigkeit der Länder überführt wurde und bis zum Erlass einer eigenen landesrechtlichen Regelung Bestand hat. Danach müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen sowie montags bis samstags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr geschlossen sein.
Das Positionspapier zum Ladenschluss und der Sonntagsruhe finden Sie zum Download hier.
Immobilien
„Wachstum in Oberbayern langfristig sichern“
Jedes zweite oberbayerische Unternehmen sieht im Fachkräftemangel ein Risiko für die Entwicklung seines Unternehmens. (Ergebnis Konjunkturumfrage des BIHK, Februar 2017). Es besteht die Gefahr, dass der Mangel an qualifiziertem Personal zur Wachstumsbremse wird. Grundvoraussetzung, um Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen zu können, ist bezahlbarer Wohnraum. Dieser ist in weiten Teilen Oberbayerns Mangelware.
„Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren in weiten Teilen Oberbayerns stark angestiegen: Mittlerweile haben nicht nur Bezieher niedriger, sondern auch mittlerer und gehobener Einkommen Schwierigkeiten, hier geeigneten Wohnraum zu finden. Die oberbayerische Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte aller Einkommens-schichten und somit auch geeigneten Wohnraum.“ so Andreas Eisele, Vorsitzender des IHK Ausschusses für Immobilienwirtschaft.
Das Arbeitspapier „Wachstum in Oberbayern langfristig sichern“ wurde in enger Zusammenarbeit mit dem IHK- Ausschuss für Immobilienwirtschaft erarbeitet und in der Vollversammlung vom 15.03.2017 vorgestellt und verabschiedet.
Es dient als Diskussionsgrundlage.
Zentrale Forderungen sind:
- Mobilisierung von Bauland muss im Vordergrund stehen
- Baugenehmigungen beschleunigen
- Regulierungen im Bereich Kreditvergabe zielführend gestalten
- Reduktion von Baukosten
- Markteingriffe vermeiden
- Förderung des arbeitgebergeförderten Wohnungsbaus
„Der zentrale Punkt ist die Mobilisierung von Grundstücken. Wir haben einige Lösungsansätze entwickelt, um die in weiten Teilen Oberbayerns knappe Ressource Bauland optimal nutzen zu können. Unser Ziel ist es nun, im engen Dialog beispielsweise mit den Mitgliedern der Regional- und Fachausschüsse, Vertretern der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik, Trägern des ÖPNV und vielen anderen unsere Ansätze weiterzuentwickeln“ so Andreas Eisele.
Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.
Zum Download: Business Improvement Districts (BIDs): ein Baustein für attraktive Innenstädte
Industrie
Position für eine zukunftsfähige Industriepolitik
Am 24. Juli 2019 beschloss die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern einstimmig die Position "Weichen für eine zukunftsfähige Industriepolitik".
Die Position umfasst jene Askpekte, welche für eine zukunftsfähige Industriepolitik notwendig sind. Dazu zählen unter anderem Forderungen zu
- offenen Grenzen und für einen fairen, globalen Handel sowie für ein marktorientiertes Wettbewerbsrecht der EU.
- einer Versorgung mit leistungsfähiger verkehrlichen und Kommunikationsinfrastruktur sowie zur Versorgung mit sicherer und bezahlbarer Energie, mit Rohstoffen und Flächen.
- einer innovationsfreundlichen und handhabbaren Bürokratie, eingeschlossen Gesetzen, Vorschriften und Genehmigungsverfahren sowie zu einem attraktivem, wettbewerbsfähigen Steuersystem.
- einem Bildungssystem, das sowohl den technischen Wandel als auch die Zukunft benötigten Kompetenzen und Qualifikationen schnell adaptiert.
- einer Unterstützung, um die notwendigen Fachkräfte für die Unternehmen zu rekrutieren und den modernen Arbeitsalltag durch ein flexibilisiertes Arbeitsrecht zu gestalten.
- einer Förderung von Innovationen und Investitionen sowie zur Anregung von Gründergeist.
Am 5. Dezember 2017 beschloss die IHK-Vollversammlung in München die Position zur Einführung einer Roboter- oder Maschinensteuer.
Die wichtigsten Kernaussagen sind:
- Die IHK für München und Oberbayern lehnt die Einführung einer Roboter- oder Maschinensteuer gegenwärtig ab.
- Die Einführung einer Steuer auf Roboter, Maschinen oder intelligente Systeme würde unnötige Innovationshemmnisse aufbauen und eine Verlagerung von Unternehmen ins Ausland fördern.
- Digitalisierung und intelligente Systeme sind Wachstumstreiber und Grundlage für den Industriestandort Deutschland.
Innovation, Medien & Digitalisierung
Daten sind ein wertvoller Rohstoff. Für Wissenschaft und Innovationen sind sie ebenso unerlässlich wie für Kommunikation und Wettbewerbsfähigkeit. Europa muss sich zu einer wissensbasierten Datenökonomie entwickeln. Gleichzeitig stellen der Schutz der Privatsphäre und die vertrauliche Nutzung von internetfähigen Endeinrichtungen, d. h. alle mit dem Internet verbindbaren Geräte/Anwendungen, ein hohes Schutzgut dar. Aufgabe des Staates ist es, einen verlässlichen Rechtsrahmen mit klaren, wettbewerbsfähigen, international abgestimmten politischen Rahmenbedingungen vorzugeben, innerhalb dessen die Datenverarbeitung ermöglicht, aber gleichzeitig die berechtigten Schutzinteressen von Bürgern und Unternehmen gesichert werden. Auf EU-Ebene wird aktuell die ePrivacy-Verordnung (ePVo) im Trilog erarbeitet. Mit ihrer Einführung ist frühestens 2024 zu rechnen. Bis dahin gilt in Deutschland das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieses setzt seit 01.12.2021 Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie gesamtheitlich um.
Das TTDSG betrifft alle internetfähigen Anwendungen wie z. B. Webseiten, Webanwendungen, Apps, Internet of Things (IoT), Reichweitenmessung und -analyse. Die aktuelle Umsetzung bringt erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für die Unternehmen mit sich. Sie schränkt durch eine sehr enge Auslegung der Datenschutzaufsichtsbehörden digitale Gestaltungen im Vergleich zum Ausland erheblich ein. Fehlende Präzisierungen in der Gesetzesbegründung führen zu Unsicherheiten bei der Umsetzung. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland nicht zu gefährden, muss die Auslegung des TTDSG korrigiert werden. Es gilt, Überregulierungen und fortlaufende Anpassungen zu vermeiden, EU-weit einheitliche Rechtsansichten und praxisgerechte Handhabungen anzustreben und digitale Innovationen zu stärken. Gleichzeitig sollten diese Regelungen technologieneutral sowie kohärent und konsistent zu bestehenden Regelungen (z. B. DSGVO) sein. Neue Rechtsentwicklungen (Zahlen mit Daten) und bestehende etablierte Geschäftsmodelle dürfen nicht eingeschränkt werden.
Zur IHK Position "ePrivacy modern und praxisnah gestalten – bei TTDSG-Umsetzung nachsteuern"
Die Grundlage für digitales, mobiles Arbeiten und für automatisierte mobile Lösungen von und für Unternehmen in Oberbayern ist ein sehr leistungsfähiges, stabiles und schnelles Mobilfunknetz für Telefonie und Daten. Dass diese Voraussetzung in Bayern noch nicht gegeben ist zeigten mehrfache Umfragen untern den IHK-Mitgliedsunternehmen. Auch im Herbst 2019 war das Ergebnis ernüchternd: 84% der Unternehmen berichteten von Mobilfunkproblemen.
Die IHK hat daher mehrere Positionspapiere mit einer Vielzahl von Vorschlägen erarbeitet, welche von der IHK-Vollversammlung beschlossen wurden:
Im Juli 2020 wurde das Positionspapier "Überall digital - Mobilfunk für Unternehmen" verabschiedet, welches Wege aufzeigt um die Mobilfunkversorgung zu verbessern:
- Mobilfunk-Basisversorgung effizient verbessern
- Mobilfunk-Netzausbau unterstützen
- Technische Entwicklung vorantreiben
- Mobilfunk-Sicherheit verbessern
- Zukunft des Mobilfunks (5G, 6G) gestalten
Im Juli 2018 thematisierte das Positionspapier „Gigabit für Unternehmen“ sowohl die Festnetz- als auch Mobilfunkinfrastruktur: Es muss Unternehmen möglich sein, an ihrem Standort für ihre Zwecke geeignetes Internet mit hoher Upload- und Downloadrate, geringen Ausfallzeiten und zu vertretbaren Preisen zu erhalten. Dazu wurden 11 Maßnahmen vorgeschlagen:
- Fokus auf Glasfaser legen
- Förderschwelle anheben und Auslegung überprüfen
- Tiefbau-Abläufe beschleunigen
- Alternative Verlegemethoden für Glasfaser in Betracht ziehen
- Ausbau ohne Förderung unterstützen
- Unternehmen unterstützen
- „Gigabit-Bonus“ einführen
- Nationales Roaming ermöglichen
- Frequenz-Versteigerungen zielführend gestalten
- 5G-Ausbau für Unternehmen in den Fokus rücken
- 5G-Netzausbau unterstützen
Bereits im Juli 2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier „Schnelles Internet für zukunftsfähige Unternehmen“, in dem u. a. frühzeitig gefordert wurde, die mittlerweile erfolgte Fortführung und Weiterentwicklung des Bayerisches Förderprogramm sicherzustellen.
DIHK entwickelt Leitplanken für ein "Digitales Ökosystem"
Positionspapier skizziert den für wirtschaftlichen Erfolg nötigen Rahmen
Die Rahmenbedingungen für eine echte Digitalisierung der Wirtschaft sind immer noch verbesserungswürdig. In einem Positionspapier beschreibt der DIHK, wie das erforderliche "Digitale Ökosystem" ausgestaltet werden sollte.
Bislang dominieren in Deutschlands digitaler Wirtschaftswelt Einzelmaßnahmen und Ad-hoc-Ansätze. Dabei brauchen Unternehmen eine koordinierte und aufeinander abgestimmte Gestaltung des digitalen Umfelds, um sich neuen Herausforderungen stellen zu können.
Benötigt werden leistungsfähige Glasfaser- und Mobilfunknetze, unternehmensfreundliche digitale Verwaltungsleistungen, die Sicherheit von Daten und Informationen sowie sichere und mittelstandsfreundliche Cloud-Infrastrukturen und Plattformen.
Koordinierte Digital-Strategien statt Ad-hoc-Lösungen
Den Schlüssel zur erfolgreichen Digitalisierung sieht der DIHK in grundlegenden Leitlinien, an denen sich die Politik orientieren sollte.
Erforderlich sind demnach
- langfristige, gesamtheitliche Strategien und schlüssige Gesamtkonzepte,
- eine Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft auf Augenhöhe und
- die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit an Anforderungen der Digitalisierung.
Ziel müsse ein "digitales Ökosystem" sein, in dem Unternehmen aller Branchen und Größenklassen zusammen mit der Verwaltung erfolgreich agieren könnten.
Handlungsbedarf besteht in jedem Fall: Der Breitbandausbau stockt aufgrund langwieriger Genehmigungs- und Vergabeprozesse und wegen fehlender Planungs- und Baukapazitäten. Die Digitalisierung der Verwaltung kommt nicht richtig voran. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entstehen vorrangig Individuallösungen ohne Breitenwirkung.
IT-Sicherheitsanforderungen mit Weitsicht und Augenmaß
Im Hinblick auf die Daten- und Informationssicherheit sollten gesetzliche IT-Sicherheitsanforderungen mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Wo besondere Risiken bestünden, müssten andere Marktteilnehmer durch spezielle rechtliche Vorgaben geschützt werden. Entsprechend sollten bei der Ausweitung gesetzlicher Vorgaben konkrete Umsetzungserfordernisse von Beginn an in die Betrachtungen einbezogen werden.
Die IHK-Organiation appelliert an die Politik, das digitale Deutschland viel stärker als Wegbereiter für wirtschaftlichen Erfolg zu begreifen und zu entwickeln:
DIHK-Positionspapier Digitales Ökosystem
Position zur künstlichen Intelligenz - Chancen für die Wirtschaft nutzen
Am 27. März 2019 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier zur künstlichen Intelligenz
Damit die Wirtschaft in Oberbayern von den Möglichkeiten der KI bestmöglich profitieren kann und nicht international den Anschluss verliert, müssen verschiedene Ziele verfolgt werden:
- Akzeptanz von KI in der Gesellschaft erhöhen
- Fachwissen und Expertise stärken
- Forschung und Wissenschaft ausbauen
- KI-Chancen im Mittelstand stärken
- Innovationen fördern
- Datenzugang als Grundvoraussetzung für KI
- Ethische Standards – ein möglicher Standortvorteil
Am 27. März 2019 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier zur IT-Sicherheit.
Kernelemente der Position sind:
- Informationssicherheit in Unternehmen unterstützen
- Angemessene Rahmenbedingungen schaffen
- Sichere technische Grundlagen für IT-Sicherheit schaffen
- Chancen für sichere Soft- und Hardware
Am 18. Juli 2018 verabschiedete die IHK-Vollversammlung dasPositionspapier zur Blockchain-Technologie.
Kernelemente der Position sind:
- Technologische Potenziale konsequent zu analysieren und zu fördern
- Den Standort durch Blockchain voran zu bringen
- Zukunftsweisende Kompetenzen zu sichern
- Die Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung zu nutzen
Die IHK Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2018 die Position zum Aufbau einer Agentur für Sprunginnovationen (SPIN-D) verabschiedet.
Die IHK für München und Oberbayern befürwortet grundsätzlich die Einrichtung einer nationalen Agentur für Sprunginnovationen. Sie plädiert dafür, relevante Erfolgsfaktoren weltweit führender Innovationsstandorte (wie z.B. die USA mit Silicon Valley, ARPA etc.) konsequent auf eine deutsche Agentur zu übertragen.
Wesentliche Elemente wie
- Autonomie,
- die Lösung konkreter Aufgaben unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck
- sowie die Fokussierung auf höchste Qualität
müssen im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Ein lediglich nur neues Element der klassischen Förderlandschaft kann aus unserer Sicht jene Sprunginnovationen nicht generieren, die Deutschland benötigt. Hierzu gehört auch, dass der Staat seine Rolle im Innovationsgeschehen neu denkt: Derart erzeugte neue Technologien sind u.a. deshalb so erfolgreich, weil der Staat konkrete, reale Ziele definiert, das Entwicklungsrisiko trägt und erster Anwender der neuen Technologien ist. Dies sollte auch für die Bundesregierung gelten.
Am 05.12.2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung in München das Positionspapier zur Verbesserung der digitalen Verwaltungsangebote für Unternehmen. Die wichtigsten Forderungen sind:
- Alle Zulassungsvorgänge eines Fahrzeuges sollen zeitnah voll digital durchführbar sein.
- Das Standardisieren und Automatisieren von Statistik- und Berichtspflichten
- Digital, einheitlich und schnell realisierbare Bauanträge
- Vereinfachte Meldepflichten
- Bessere Auffindbarkeit der kommunalen Verwaltungsangebote online
- Sicherstellung der organisatorischen Optimierung in Kommunen
- EU-weit einheitliche Aufbewahrungspflichten von eRechnungen
Am 15. März 2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung dasPositionspapier zur Digitalisierung der Arbeitswelt. Die wichtigsten Forderungen sind:
- Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit und Festlegung einer mindestens wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Das erlaubt dann, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten.
- Auch die Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden sollte erleichtert werden.
- Mehr Flexibilität beim mobilen Arbeiten. Dabei sollte die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers stärker eingefordert werden. Einen Anspruch auf Telearbeit lehnt die IHK ab.
- Zusammenarbeit von Unternehmen und „Einkauf“ externen Wissens erleichtern
- Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereiten
- Aus- und Weiterbildung anpassen
- Datenschutz in einer digitalen Arbeitswelt gestalten.
Die oberbayerische Medienwirtschaft kritisiert die Förderprogramme der bayerischen Staatsregierung als zu einseitig auf Industrie, IT und Start-ups ausgerichtet. Die stark technologiebezogene Förderlandschaft soll sich Kreativleistungen stärker öffnen.
Die bayerischen IHKs begrüßen die Digitalisierungsstrategie Bayern Digital der bayerischen Staatsregierung und setzen in den kommenden Jahren ihrerseits mit zahlreichen Projekten einen Schwerpunkt auf die dringend notwendige Digitalisierung der Wirtschaft.
Die IHKs werden die bayerische Digitalisierungsoffensive in den kommenden Jahren konstruktiv begleiten und ihre Erwartungen formulieren. Die drei hier vorliegenden Forderungskataloge haben das Thema Förderung von Anwender-KMU (bis 500 Mitarbeiter) und IT-Wirtschaft zum Inhalt bzw. die Vernetzung der Maßnahmen von Bayern Digital zum Thema.
- Das Konzept der bayerischen Digitalisierungsstrategie konzentriert sich bisher vor allem auf die Themen allgemeiner Breitbandausbau, IT-Forschung und Start-up Förderung. Zu wenig ist sie ausgerichtet auf die konkrete Unterstützung von Anwender-KMU und IT-Unternehmen.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 1: KMU und IT-Wirtschaft
- Mit dem Ende November 2015 veröffentlichten zweiten Papier fordern die bayerischen IHKs, dass die geplanten IT-Gründerzentren zu Digitalisierungs-Zentren erweitert werden. Zudem sollten die Maßnahmen der bayerischen Digitalisierungsstrategie eng verknüpft und koordiniert sein.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 2: Vernetzung der Maßnahmen
- Das dritte Positionspapier von Mai 2016 fordert eine konsequente Digitalisierung der Behördenkontakte für Unternehmen. E-Government für die Wirtschaft hat ein enormes Effizienzpotential, scheitert aber an vielen Hürden. Daher fordern die bayerischen IHKs die Einführung eines Organisationszertifikats für juristische Personen, einen konsequenten Ausbau der Angebote für Unternehmen auf dem BayernPortal und ein Ende der Kleinstaaterei bei E-Government.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 3: Unternehmen und die öffentliche Verwaltung
Bereits im März 2015 forderten die bayerischen Industrie- und Handelskammern acht Maßnahmen:
- Digitalisierungsgutscheine ausgeben
- Digitalisierungsnetzwerke einrichten
- IT-Sicherheit in KMUs fördern
- IT-Innovationsgutschein für die Entwicklung digitaler Innovationen einführen
- Innovative Projekte aus den bestehenden bayerischen Netzwerken fördern
- Zentrum Digitalisierung.Bayern unternehmerisch und KMU-nah gestalten
- Schnelles Internet für bayerische Unternehmen
- Erweiterung des Digitalisierungsbeirats um Vertreter des bayerischen Mittelstands
Nachhaltigkeit
Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) führt erstmals verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.
Zentrale Forderungen der IHK-Organisation mit Blick auf die Standards sind die folgenden:
- Fehlende Erfahrung berücksichtigen: künftig berichterstattungspflichtige Unternehmen sind überwiegend keine international tätigen Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Transformation ermöglichen: Berichtsstandards verhältnismäßig und praktikabel gestalten, Kosten und Nutzen berücksichtigen
- Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren ohne doppelte Berichtspflichten
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.
Ein wirksames Lieferkettengesetz erfordert Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Wenn dies nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen können. Das aber würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren.
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) veröffentlicht, mit dem die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geändert werden sollen.
Nachhaltigkeitsberichtspflichten können die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft befördern – vorausgesetzt sie sind klar, verlässlich und der Unternehmensgröße angemessen, lassen den Unternehmen somit ausreichend Zeit für die Implementierung der eigentlichen Maßnahmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Bei der weiteren Ausgestaltung der CSRD gilt es daher zu hinterfragen, inwiefern die vorgeschlagenen Ausweitungen und Regelungen der Berichtspflicht und -inhalte zielführend und für Unternehmen praktikabel sind.
Zentrale Forderungen der IHK für München und Oberbayern an die Politik sind die folgenden:
- Das Ziel im Blick behalten: Ausweitung des Anwendungskreises kritisch prüfen
- Transformation ermöglichen: Berichtspflichten verhältnismäßig gestalten
- Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren
- Datenqualität gewährleisten: Ausreichend Umsetzungsfristen einplanen
- Flexibilität wahren: Veröffentlichungsort und -format KMU freundlich gestalten
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der global Wirtschaft besser zu schützen, indem große Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstadards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnet sich eine Gesetzesinitiative für ein Europäisches Lieferkettengesetz ab. Der legislative Vorschlag wird in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet.
Bei der weiteren Ausgestaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichen sind für die IHK für München und Oberbayern folgende Punkte zentral:
- Wettbewerbsneutralität bewahren – kein nationaler Alleingang
- Keine Haftung für das Handeln anderer
- Keine zusätzlichen Belastungen für KMU
- Kräfte bündeln für mehr Wirkung
Recht & Steuern
Mit einem Entwurf zur Modernisierung der Produkthaftungsrichtlinie will die Europäische Kommission die Haftung ohne Verschulden (sogenannte Gefährdungshaftung) an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz anpassen und Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und des Eigentums gewährleisten.
Die geplante Produkthaftungsrichtlinie sieht zum Schutz von Personen gravierende Haftungsverschärfungen für alle produzierenden Unternehmen vor.
Zur IHK Position "EU-Richtlinie: Haftung für fehlerhafte Produkte"
Investitionen sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaft. Steuerliche Anreize, wie insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames Instrument zur Investitionsförderung. Die Förderung sollte jedoch – anders als wie aktuell in Bezug auf sogenannte „Superabschreibungen“ beziehungsweise „Investitionsprämien“ diskutiert – nicht nur auf einzelne Gütergruppen oder Sektoren beschränkt werden, sondern möglichst breit angelegt sein, auch wenn das aus fiskalischen Gründen eine geringere Förderungsintensität bedeuten mag. Eine Beschränkung auf bestimmte politisch „gewünschte“ Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise für Klimaschutz oder Digitalisierung birgt Abgrenzungsprobleme, erhöht die Komplexität im Steuerrecht und kann zu Zielkonflikten sowie zur Übersteuerung führen. Eine breiter ansetzende steuerliche Investitionsförderung ist deshalb einer engeren Förderung vorzuziehen. Für eine effiziente und effektive Erreichung von Klimazielen ist die Verwendung geeigneter Instrumente entscheidend; hier sollte der Fokus – statt auf das Steuerrecht – auf die CO2-Bepreisung gelenkt werden. Eine CO2-Bepreisung, kombiniert mit einer breit ansetzenden Investitionsförderung, ist ein besserer Instrumentenmix, um Klimaziele wirksam zu erreichen.
Zur IHK Position "Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren"
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Die Ampelkoalition will zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrag schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema veröffentlichen.
Umsatzsteuerbetrug ist inakzeptabel. Daher begrüßen wir ausdrücklich Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung. Elektronische Meldesysteme sollten aber immer auch auf ihre Wirkung bei der Betrugsbekämpfung geprüft werden. Die diskutierten Neuerungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen. Einfachheit, Rechtssicherheit und Akzeptanz sind dabei aus Sicht der Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen für die Betriebe gilt es zu vermeiden.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Krisensituationen - wie die Corona-Pandemie oder die Ukraine-Krise - belasten die Wirtschaft und gefährden die Konjunktur. Auftretende Preissteigerungen bringen viele Bürger und Unternehmen an ihre finanzielle Belastbarkeitsgrenze. In der aktuellen Situation werden in der öffentlichen Diskussion die Rufe nach einer temporären oder gar permanenten Senkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Produkte immer lauter. Es ist zu hinterfragen, ob dies ein sachdienliches Mittel darstellt.
IHK Position "Mehrwertsteuersätze einfach und rechtssicher gestalten"
„Wegwerfen ist billiger als Spenden.“ Wie kann das sein? Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird dies in der öffentlichen Diskussion um die Besteuerung von Sachspenden immer stärker hinterfragt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Beseitigung der steuerlichen Hürden für Sachspenden auf die Fahnen geschrieben. Wie also kann eine systemgerechte Umsatzbesteuerung von Sachspenden in Deutschland rechtssicher gelingen, um nachhaltigkeitsfeindliche Anreize wie die Vernichtung von spendenfähigen Waren zu verhindern?
IHK Position "Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse bei Sachpenden beseitigen"
Aus Anlass des Expertenhearings, das der Münchner Stadtrat Anfang 2020 zum Verkehrskonzept Münchner Altstadt abhalten will, hat die Münchner Wirtschaft dazu Stellung genommen. Getragen wird die Position von der IHK für München und Oberbayern, der Handwerkskammer für München und Oberbayern, dem Handelsverband Bayern e.V., dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie von City Partner München e.V.
Die Münchner Wirtschaft betont, der in Jahrhunderten gewachsene Münchner Stadtkern mit seiner einzigartigen Vielfalt an Unternehmen, touristischen Highlights, Kultureinrichtungen und Institutionen sei ein hohes Kulturgut. Daher sei jeder zum Erhalt einer attraktiven, lebendigen und wirtschaftlich erfolg-reichen Altstadt aufgerufen.
Zur Position
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 im Covid-I-Gesetz hat vielen Unternehmen eine Atempause verschafft. Auch im zweiten Quartal 2020 wurden in Bayern (nur) 641 Insolvenzen registriert (+3% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).
In Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation sollte von der im Covid-I-Gesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.03.2021 Gebrauch gemacht werden. Neben der exportabhängigen Industrie haben durch die Krise vor allem Hotellerie und Gastronomie, Touristik, Messebau, Veranstaltungswirtschaft und Handel noch immer deutliche Umsatzausfälle zu verkraften. Jedes fünfte Unternehmen sieht sich nach einer ifo-Umfrage von Insolvenz bedroht.
Lesen Sie die vollständige Position zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen
Selbständige und kleine Unternehmen gehören zu den Leistungsträgern der bayerischen Wirtschaft. Damit diese Unternehmen sich auch in Zukunft weiter gut entwickeln können, müssen die steuerpolitischen Weichen richtig gestellt werden. Hierfür setzt sich die IHK für München und Oberbayern mit den vorliegenden TOP 11 Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen ein.
Steuerpolitik ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um unseren Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Betriebe in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt zu stärken.
Dies gilt auch und gerade für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bilden das Rückgrat der oberbayerischen Wirtschaft. Rund 63 Prozent der IHK-Mitgliedsbetriebe sind Selbständige, die in der Regel keine Angestellten beschäftigen. Bei den Betrieben mit Beschäftigten haben nur rund 20 Prozent mehr als zehn Beschäftigte.
Begrenzte personelle Kapazitäten machen es Selbständigen und kleinen Unternehmen besonders schwer, alle relevanten Steuergesetze und Vorschriften im Auge zu behalten. Die Komplexität und Vielfalt der zu beachtenden Regeln ist enorm. All dies führt zu Rechtsunsicherheiten sowie zu erheblichen administrativen und finanziellen Belastungen. Zudem schwächen leistungsfeindliche Steuerregeln die Innovations- und Investitionskraft der Wirtschaft. Hier ist eine kluge Steuerpolitik erforderlich, die die besonderen Belange von Selbständigen und kleinen Unternehmen berücksichtigt.
Folgende steuerliche Punkte sind besonders wichtig:
- Steuerbelastung der Unternehmen senken
- Besteuerung praktikabel und modern gestalten
- Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöhen
- Digitale Investitionen stärken
- GoBD vereinfachen
- Umsatzsteuer für Kleinunternehmer und Existenzgründer anpassen
- EÜR-Formular nicht verpflichtend anwenden
- Praxistaugliche Sicherungslösungen für elektronische Kassen schaffen
- Gründungen entbürokratisieren
- Verbindliche Auskunft sichern
- Lohnsteuer und Sozialversicherung angleichen
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat am 18. Juli 2018 eine Positionierung zur Grundsteuerreform beschlossen. Darin erklärt sich die Wirtschaft bereit, gemeinsam mit der Politik sowie Vertretern von Städten und Gemeinden nach sachgerechten und zügig umsetzbaren Lösungen zu suchen.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Steuern digital - Impulse richtig setzen
Die IHK Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2018 das Positionspapier "Steuern digital – Impulse richtig setzen" verabschiedet. Das Papier war zuvor vom IHK-Finanz- und Steuerausschuss erarbeitet und im April 2018 beschlossen worden.
In der Positionierung werden ausgewählte steuerliche Aspekte mit digitalem Bezug beleuchtet. Die IHK für München und Oberbayern möchte mit den vorliegenden Empfehlungen Politik und Verwaltung dazu anregen, frühzeitig die richtigen Impulse zum Wohle einer weiterhin leistungsstarken und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu setzen. Hier sind in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt kluge steuerliche Anreize und Rahmenbedingungen für die hiesigen Betriebe erforderlich.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten (2022)
Die Digitalisierung der Wirtschaft betrifft nahezu alle Wirtschaftszweige und Branchen. Prozessabläufe, Akteure und Rollen bestehender Geschäftsmodelle wandeln sich, ganz neue Geschäftsmodelle entstehen.
Immer wieder fragen Unternehmen, Politik, Gesellschaft und Gesetzgeber, ob auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu „digitalisieren" seien. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten, hat die IHK München zu ausgewählten Rechts- und Steuerthemen einen Steckbrief erstellt, welche Änderungen im Zuge der Digitalisierung notwendig sind.
Die Politik stellt derzeit das gefestigte und geschärfte europäische Leitbild des mündigen Verbrauchers zur Diskussion. Sie versteht Verbraucher als tendenziell „arglos, verletzlich und leitbedürftig“.
Wir befürchten, dass dieser Leitbildwechsel zu immer neuen und noch mehr Informationspflichten für die Unternehmen führt. Aber schon im Frühjahr 2014 sprach sich bei einer Umfrage unter Unternehmen in den Bezirken der neun bayerischen IHKs, an der sich insgesamt 603 Unternehmen beteiligt haben, die Mehrzahl der Befragten für eine Gleichgewichtung von Unternehmer- und Verbraucherinteressen aus. Dabei wurde deutlich, dass die Befragten, die sich ausdrücklich zum Verbraucherschutz bekannten, die schon damals bestehende Vielzahl von Informationspflichten als belastend für ihre geschäftliche Tätigkeit empfanden. Zugleich ergibt eine aktuelle Umfrage des Allenbachs-Instituts, dass eine Mehrheit von Verbrauchern es ablehnt, dass in ihrem Namen immer mehr und neue Informationspflichten erlassen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rechtsausschuss der IHK München ein Positionspapier für ein zeitgemäßes Verbraucherleitbild formuliert und beschlossen. Es ist die Grundlage unseres Engagements für ein verantwortungsvolles Miteinander von Verbrauchern und Unternehmen. Wir sind überzeugt: Allein kann jeder nur wenig zum Besseren bewirken. Der ehrbare Kaufmann braucht den ehrbaren Kunden, einen gleichberechtigten, aber auch gleichverpflichteten Counterpart. Deshalb engagieren wir uns für das Leitbild des mündigen Verbrauchers. Ein Verbraucherschutz „Made in Germany“, der Unternehmerverantwortung, Verbraucherschutz und Verbraucherverantwortungslosigkeit gleich verteilt, ist ein Standortvorteil für Unternehmen.
Kooperation statt Konfrontation - Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren
Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat ein Positionspapier mit Empfehlungen zu ausgewählten steuerlichen Kooperationsinstrumenten erarbeitet.
Die Stärkung steuerlicher Kooperation ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Modernisierung des Verfahrensrechts. Eine mögliche Konfrontation zwischen Steuerstaat und Unternehmen soll dabei durch ein Zusammenwirken der Beteiligten im Sinne eines auf Ausgleich bedachten Gebens und Nehmens ersetzt werden. Der wesentliche Nutzen für die Unternehmen besteht insbesondere in schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit. Für die Finanzverwaltung wiederum ergibt sich als wesentlicher Vorteil insgesamt eine ressourcenschonendere Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Zu betonen ist, dass die Teilnahme von Unternehmen an kooperativen Instrumenten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.
Das Positionspapier enthält konkrete Verbesserungsvorschläge zu bereits bestehenden Kooperationsformen wie der Lohnsteueranrufungsauskunft, der verbindlichen Auskunft und der zeitnahen Außenprüfung. Angeregt wird ferner die Ausdehnung der Anrufungsauskunft auf die Umsatzsteuer und weitere Bereiche sowie die Ausweitung von Betreuungsangeboten der Finanzverwaltung für Start-ups. Ferner werden Vorschläge für zwei neuartige Kooperationsmodelle vorgestellt, die an die Nutzung eines klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatzes, zum Teil unter Involvierung der steuerlichen Berater, anknüpfen.
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern wollen ihrem traditionellen Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“, das für Fairness und Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben steht, auch im Lauterkeitsrecht wieder mehr Geltung verschaffen. Denn fairer Wettbewerb ist eine tragende Säule unserer freien Marktwirtschaft. Ebenso wie die Verbraucherinteressen müssen wir auch die Interessen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer im Blick behalten, damit sich ehrbare Kaufleute nicht aus dem Markt verabschieden. Mitbewerberschutz und Verbraucherschutz gehen Hand in Hand, und ein funktionierender Wettbewerb dient gerade auch den Interessen unserer Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK München bereits anlässlich der UWG-Reform 2015 ein Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Ohly unter dem Titel „Der Schutz unternehmerischer Interessen im Lauterkeitsrecht“ veröffentlicht, welches auf persönlichen Gesprächen mit Unternehmensvertretern und den Ergebnissen einer Umfrage aller bayerischen IHKs basiert. Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont in seinem Grußwort den hohen Stellenwert der Lauterkeit des Wettbewerbs, auch hat er die wertvollen Empfehlungen an Politik und Gesetzgeber gelobt.
Der Verfasser gibt in dem Gutachten fünf Empfehlungen für den Schutz unternehmerischer Interessen:
- 1. Gleichrangiges Nebeneinander von Mitbewerber- und Verbraucherschutz im EU-Wettbewerbsrecht
- 2. Beschränkung von Informationspflichten auf ein notwendiges Maß
- 3. Regelung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen verbraucherschützende Normen außerhalb des UWG in den jeweiligen Sondergesetzen und nicht im UWG
- 4. Umsetzung von zeitgemäßem Marketing in der Praxis
- 5. Verbesserung der Übersichtlichkeit des UWG durch eine deutlichere Trennung von Verbraucher- und Mitbewerberschutz
Auch nach der UWG-Reform 2015 haben dieser Grundsatz, ebenso wie die vorgenannten Empfehlungen und Erkenntnisse aus dem Gutachten weiterhin Gültigkeit. Denn die Ursprungsidee des UWG als „Recht unter (ehrbaren) Kaufleuten“ sollte im Interesse von mehr Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten (Mitbewerber, Marktteilnehmer und Verbraucher) wiederbelebt und auch in der Gesetzesstruktur wieder klarer nachvollziehbar gemacht werden.
Zum Gutachten
Die Digitalisierung und Plattformökonomie haben den weltweiten Handel mit Waren über Online-Shops alltäglich gemacht. Zugleich steigen Produktion und Vertrieb gefälschter Produkte enorm und stetig. Digitale Vertriebsketten bilden dafür zentrale Schnittstellen. Daraus resultieren gewaltige Schäden und Wettbewerbsnachteile für die deutsche und europäische Wirtschaft. Betroffene Unternehmen scheitern immer wieder an der Durchsetzung ihrer Rechte, weil Verantwortliche nicht greifbar sind.
Auf der anderen Seite stehen die Verbraucher, die zugleich Leidtragende und Multiplikatoren sind.
Bisherige Lösungsansätze konzentrieren sich vorwiegend darauf, Verbraucher vor offensichtlichen Gefahren durch gefälschte Produkte zu schützen. Die Schäden und Geschädigten durch Produktpiraterie sind jedoch weitaus vielfältiger: Verbrauchertäuschung, Rufschädigung und Geschäftsschädigung der betroffenen Unternehmen gehen Hand in Hand.
Aus Sicht der oberbayerischen Wirtschaft sollte die Politik deshalb:
1. die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im Internet effektiver gestalten, das heißt:
- Neue Ansätze für wirksame Rechtsdurchsetzung finden
- Dabei Digitale Vertriebsketten berücksichitgen
- Moderne Verantwortungskonzepte entwickeln
- Gesetzliche Handlungs- und Sorgfaltspflichten statt freiwiliger Selbstverpflichtungen einführen
- Meldesysteme stärken und EU-weit standardisieren
2. die Verbrauchersouveränität stärken und Awareness fördern
Hier finden Sie das vollständige IHK-Positionspapier Produktpiraterie und Plattformökonomie
Ordnungs- und rechtspolitische Grundwerte sind nach wie vor aktuell
Vertragsfreiheit, Schutz vor Missbrauch von Marktmacht und Wettbewerbsverzerrungen, materielles und immaterielles Eigentum, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und infomrationelle Selbstbestimmung sowie Grundideen zur Verantwortung für eigenes und frmedes Handeln sind auch in Zeiten sich vernetzender Produktionsabläufe, Geschäftsmodelle und Produkten aktuell.
Recht & Steuern
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Die Ampelkoalition will zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrag schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema veröffentlichen.
Umsatzsteuerbetrug ist inakzeptabel. Daher begrüßen wir ausdrücklich Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung. Elektronische Meldesysteme sollten aber immer auch auf ihre Wirkung bei der Betrugsbekämpfung geprüft werden. Die diskutierten Neuerungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen. Einfachheit, Rechtssicherheit und Akzeptanz sind dabei aus Sicht der Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen für die Betriebe gilt es zu vermeiden.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Krisensituationen - wie die Corona-Pandemie oder die Ukraine-Krise - belasten die Wirtschaft und gefährden die Konjunktur. Auftretende Preissteigerungen bringen viele Bürger und Unternehmen an ihre finanzielle Belastbarkeitsgrenze. In der aktuellen Situation werden in der öffentlichen Diskussion die Rufe nach einer temporären oder gar permanenten Senkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Produkte immer lauter. Es ist zu hinterfragen, ob dies ein sachdienliches Mittel darstellt.
IHK Position "Mehrwertsteuersätze einfach und rechtssicher gestalten"
„Wegwerfen ist billiger als Spenden.“ Wie kann das sein? Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird dies in der öffentlichen Diskussion um die Besteuerung von Sachspenden immer stärker hinterfragt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Beseitigung der steuerlichen Hürden für Sachspenden auf die Fahnen geschrieben. Wie also kann eine systemgerechte Umsatzbesteuerung von Sachspenden in Deutschland rechtssicher gelingen, um nachhaltigkeitsfeindliche Anreize wie die Vernichtung von spendenfähigen Waren zu verhindern?
IHK Position "Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse bei Sachpenden beseitigen"
Aus Anlass des Expertenhearings, das der Münchner Stadtrat Anfang 2020 zum Verkehrskonzept Münchner Altstadt abhalten will, hat die Münchner Wirtschaft dazu Stellung genommen. Getragen wird die Position von der IHK für München und Oberbayern, der Handwerkskammer für München und Oberbayern, dem Handelsverband Bayern e.V., dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie von City Partner München e.V.
Die Münchner Wirtschaft betont, der in Jahrhunderten gewachsene Münchner Stadtkern mit seiner einzigartigen Vielfalt an Unternehmen, touristischen Highlights, Kultureinrichtungen und Institutionen sei ein hohes Kulturgut. Daher sei jeder zum Erhalt einer attraktiven, lebendigen und wirtschaftlich erfolg-reichen Altstadt aufgerufen.
Zur Position
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 im Covid-I-Gesetz hat vielen Unternehmen eine Atempause verschafft. Auch im zweiten Quartal 2020 wurden in Bayern (nur) 641 Insolvenzen registriert (+3% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).
In Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation sollte von der im Covid-I-Gesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.03.2021 Gebrauch gemacht werden. Neben der exportabhängigen Industrie haben durch die Krise vor allem Hotellerie und Gastronomie, Touristik, Messebau, Veranstaltungswirtschaft und Handel noch immer deutliche Umsatzausfälle zu verkraften. Jedes fünfte Unternehmen sieht sich nach einer ifo-Umfrage von Insolvenz bedroht.
Lesen Sie die vollständige Position zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen
Selbständige und kleine Unternehmen gehören zu den Leistungsträgern der bayerischen Wirtschaft. Damit diese Unternehmen sich auch in Zukunft weiter gut entwickeln können, müssen die steuerpolitischen Weichen richtig gestellt werden. Hierfür setzt sich die IHK für München und Oberbayern mit den vorliegenden TOP 11 Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen ein.
Steuerpolitik ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um unseren Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Betriebe in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt zu stärken.
Dies gilt auch und gerade für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bilden das Rückgrat der oberbayerischen Wirtschaft. Rund 63 Prozent der IHK-Mitgliedsbetriebe sind Selbständige, die in der Regel keine Angestellten beschäftigen. Bei den Betrieben mit Beschäftigten haben nur rund 20 Prozent mehr als zehn Beschäftigte.
Begrenzte personelle Kapazitäten machen es Selbständigen und kleinen Unternehmen besonders schwer, alle relevanten Steuergesetze und Vorschriften im Auge zu behalten. Die Komplexität und Vielfalt der zu beachtenden Regeln ist enorm. All dies führt zu Rechtsunsicherheiten sowie zu erheblichen administrativen und finanziellen Belastungen. Zudem schwächen leistungsfeindliche Steuerregeln die Innovations- und Investitionskraft der Wirtschaft. Hier ist eine kluge Steuerpolitik erforderlich, die die besonderen Belange von Selbständigen und kleinen Unternehmen berücksichtigt.
Folgende steuerliche Punkte sind besonders wichtig:
- Steuerbelastung der Unternehmen senken
- Besteuerung praktikabel und modern gestalten
- Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöhen
- Digitale Investitionen stärken
- GoBD vereinfachen
- Umsatzsteuer für Kleinunternehmer und Existenzgründer anpassen
- EÜR-Formular nicht verpflichtend anwenden
- Praxistaugliche Sicherungslösungen für elektronische Kassen schaffen
- Gründungen entbürokratisieren
- Verbindliche Auskunft sichern
- Lohnsteuer und Sozialversicherung angleichen
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat am 18. Juli 2018 eine Positionierung zur Grundsteuerreform beschlossen. Darin erklärt sich die Wirtschaft bereit, gemeinsam mit der Politik sowie Vertretern von Städten und Gemeinden nach sachgerechten und zügig umsetzbaren Lösungen zu suchen.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Steuern digital - Impulse richtig setzen
Die IHK Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2018 das Positionspapier "Steuern digital – Impulse richtig setzen" verabschiedet. Das Papier war zuvor vom IHK-Finanz- und Steuerausschuss erarbeitet und im April 2018 beschlossen worden.
In der Positionierung werden ausgewählte steuerliche Aspekte mit digitalem Bezug beleuchtet. Die IHK für München und Oberbayern möchte mit den vorliegenden Empfehlungen Politik und Verwaltung dazu anregen, frühzeitig die richtigen Impulse zum Wohle einer weiterhin leistungsstarken und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu setzen. Hier sind in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt kluge steuerliche Anreize und Rahmenbedingungen für die hiesigen Betriebe erforderlich.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten (2022)
Die Digitalisierung der Wirtschaft betrifft nahezu alle Wirtschaftszweige und Branchen. Prozessabläufe, Akteure und Rollen bestehender Geschäftsmodelle wandeln sich, ganz neue Geschäftsmodelle entstehen.
Immer wieder fragen Unternehmen, Politik, Gesellschaft und Gesetzgeber, ob auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu „digitalisieren" seien. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten, hat die IHK München zu ausgewählten Rechts- und Steuerthemen einen Steckbrief erstellt, welche Änderungen im Zuge der Digitalisierung notwendig sind.
Die Politik stellt derzeit das gefestigte und geschärfte europäische Leitbild des mündigen Verbrauchers zur Diskussion. Sie versteht Verbraucher als tendenziell „arglos, verletzlich und leitbedürftig“.
Wir befürchten, dass dieser Leitbildwechsel zu immer neuen und noch mehr Informationspflichten für die Unternehmen führt. Aber schon im Frühjahr 2014 sprach sich bei einer Umfrage unter Unternehmen in den Bezirken der neun bayerischen IHKs, an der sich insgesamt 603 Unternehmen beteiligt haben, die Mehrzahl der Befragten für eine Gleichgewichtung von Unternehmer- und Verbraucherinteressen aus. Dabei wurde deutlich, dass die Befragten, die sich ausdrücklich zum Verbraucherschutz bekannten, die schon damals bestehende Vielzahl von Informationspflichten als belastend für ihre geschäftliche Tätigkeit empfanden. Zugleich ergibt eine aktuelle Umfrage des Allenbachs-Instituts, dass eine Mehrheit von Verbrauchern es ablehnt, dass in ihrem Namen immer mehr und neue Informationspflichten erlassen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rechtsausschuss der IHK München ein Positionspapier für ein zeitgemäßes Verbraucherleitbild formuliert und beschlossen. Es ist die Grundlage unseres Engagements für ein verantwortungsvolles Miteinander von Verbrauchern und Unternehmen. Wir sind überzeugt: Allein kann jeder nur wenig zum Besseren bewirken. Der ehrbare Kaufmann braucht den ehrbaren Kunden, einen gleichberechtigten, aber auch gleichverpflichteten Counterpart. Deshalb engagieren wir uns für das Leitbild des mündigen Verbrauchers. Ein Verbraucherschutz „Made in Germany“, der Unternehmerverantwortung, Verbraucherschutz und Verbraucherverantwortungslosigkeit gleich verteilt, ist ein Standortvorteil für Unternehmen.
Kooperation statt Konfrontation - Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren
Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat ein Positionspapier mit Empfehlungen zu ausgewählten steuerlichen Kooperationsinstrumenten erarbeitet.
Die Stärkung steuerlicher Kooperation ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Modernisierung des Verfahrensrechts. Eine mögliche Konfrontation zwischen Steuerstaat und Unternehmen soll dabei durch ein Zusammenwirken der Beteiligten im Sinne eines auf Ausgleich bedachten Gebens und Nehmens ersetzt werden. Der wesentliche Nutzen für die Unternehmen besteht insbesondere in schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit. Für die Finanzverwaltung wiederum ergibt sich als wesentlicher Vorteil insgesamt eine ressourcenschonendere Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Zu betonen ist, dass die Teilnahme von Unternehmen an kooperativen Instrumenten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.
Das Positionspapier enthält konkrete Verbesserungsvorschläge zu bereits bestehenden Kooperationsformen wie der Lohnsteueranrufungsauskunft, der verbindlichen Auskunft und der zeitnahen Außenprüfung. Angeregt wird ferner die Ausdehnung der Anrufungsauskunft auf die Umsatzsteuer und weitere Bereiche sowie die Ausweitung von Betreuungsangeboten der Finanzverwaltung für Start-ups. Ferner werden Vorschläge für zwei neuartige Kooperationsmodelle vorgestellt, die an die Nutzung eines klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatzes, zum Teil unter Involvierung der steuerlichen Berater, anknüpfen.
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern wollen ihrem traditionellen Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“, das für Fairness und Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben steht, auch im Lauterkeitsrecht wieder mehr Geltung verschaffen. Denn fairer Wettbewerb ist eine tragende Säule unserer freien Marktwirtschaft. Ebenso wie die Verbraucherinteressen müssen wir auch die Interessen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer im Blick behalten, damit sich ehrbare Kaufleute nicht aus dem Markt verabschieden. Mitbewerberschutz und Verbraucherschutz gehen Hand in Hand, und ein funktionierender Wettbewerb dient gerade auch den Interessen unserer Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK München bereits anlässlich der UWG-Reform 2015 ein Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Ohly unter dem Titel „Der Schutz unternehmerischer Interessen im Lauterkeitsrecht“ veröffentlicht, welches auf persönlichen Gesprächen mit Unternehmensvertretern und den Ergebnissen einer Umfrage aller bayerischen IHKs basiert. Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont in seinem Grußwort den hohen Stellenwert der Lauterkeit des Wettbewerbs, auch hat er die wertvollen Empfehlungen an Politik und Gesetzgeber gelobt.
Der Verfasser gibt in dem Gutachten fünf Empfehlungen für den Schutz unternehmerischer Interessen:
- 1. Gleichrangiges Nebeneinander von Mitbewerber- und Verbraucherschutz im EU-Wettbewerbsrecht
- 2. Beschränkung von Informationspflichten auf ein notwendiges Maß
- 3. Regelung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen verbraucherschützende Normen außerhalb des UWG in den jeweiligen Sondergesetzen und nicht im UWG
- 4. Umsetzung von zeitgemäßem Marketing in der Praxis
- 5. Verbesserung der Übersichtlichkeit des UWG durch eine deutlichere Trennung von Verbraucher- und Mitbewerberschutz
Auch nach der UWG-Reform 2015 haben dieser Grundsatz, ebenso wie die vorgenannten Empfehlungen und Erkenntnisse aus dem Gutachten weiterhin Gültigkeit. Denn die Ursprungsidee des UWG als „Recht unter (ehrbaren) Kaufleuten“ sollte im Interesse von mehr Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten (Mitbewerber, Marktteilnehmer und Verbraucher) wiederbelebt und auch in der Gesetzesstruktur wieder klarer nachvollziehbar gemacht werden.
Zum Gutachten
Die Digitalisierung und Plattformökonomie haben den weltweiten Handel mit Waren über Online-Shops alltäglich gemacht. Zugleich steigen Produktion und Vertrieb gefälschter Produkte enorm und stetig. Digitale Vertriebsketten bilden dafür zentrale Schnittstellen. Daraus resultieren gewaltige Schäden und Wettbewerbsnachteile für die deutsche und europäische Wirtschaft. Betroffene Unternehmen scheitern immer wieder an der Durchsetzung ihrer Rechte, weil Verantwortliche nicht greifbar sind.
Auf der anderen Seite stehen die Verbraucher, die zugleich Leidtragende und Multiplikatoren sind.
Bisherige Lösungsansätze konzentrieren sich vorwiegend darauf, Verbraucher vor offensichtlichen Gefahren durch gefälschte Produkte zu schützen. Die Schäden und Geschädigten durch Produktpiraterie sind jedoch weitaus vielfältiger: Verbrauchertäuschung, Rufschädigung und Geschäftsschädigung der betroffenen Unternehmen gehen Hand in Hand.
Aus Sicht der oberbayerischen Wirtschaft sollte die Politik deshalb:
1. die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im Internet effektiver gestalten, das heißt:
- Neue Ansätze für wirksame Rechtsdurchsetzung finden
- Dabei Digitale Vertriebsketten berücksichitgen
- Moderne Verantwortungskonzepte entwickeln
- Gesetzliche Handlungs- und Sorgfaltspflichten statt freiwiliger Selbstverpflichtungen einführen
- Meldesysteme stärken und EU-weit standardisieren
2. die Verbrauchersouveränität stärken und Awareness fördern
Hier finden Sie das vollständige IHK-Positionspapier Produktpiraterie und Plattformökonomie
Ordnungs- und rechtspolitische Grundwerte sind nach wie vor aktuell
Vertragsfreiheit, Schutz vor Missbrauch von Marktmacht und Wettbewerbsverzerrungen, materielles und immaterielles Eigentum, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und infomrationelle Selbstbestimmung sowie Grundideen zur Verantwortung für eigenes und frmedes Handeln sind auch in Zeiten sich vernetzender Produktionsabläufe, Geschäftsmodelle und Produkten aktuell.
Tourismus
Die IHK für München und Oberbayern hat für den Bereich "Tourismus" im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 einen 2-Pager zusammengestellt, der die wichtigsten Forderungen an die Politik formuliert, damit eine nachhaltige touristische Entwicklung sichergestellt ist.
Den 2-Pager Tourismus der IHK (Mai 2018) finden Sie hier zum Download.
Die IHK für München und Oberbayern vertritt rund 400.000 Mitgliedsunternehmen, davon etwa 30.000 aus der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Die oberbayerische Freizeit- und Tourismusbranche ist in erster Linie von einer überdurchschnittlich großen Anzahl kleiner und mittelständischer Betriebe geprägt, die das Rückgrat des Tourismus in Oberbayern darstellen.
Dabei handelt es sich um eine typische Querschnittsbranche - neben dem klassischen Hotel- und Gaststättengewerbe profitieren auch andere Branchen wie Handwerk oder Einzelhandel vom Tourismus. Die IHK für München und Oberbayern unterstützt bei betriebswirtschaftlichen Fragen
und strategischen Entscheidungen, informiert über Fördermittel und über spezifisch rechtliche, wirtschaftliche Aspekte eines Existenzauf- und -ausbaus im touristischen Bereich. Wir bieten z.B. Gaststättenunterrichtungen an, beraten und begleiten bei der Erstellung von Konzepten für Betriebsübernahmen, Erweiterung und Modernisierung.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei jungen Unternehmen und auch Startups, die in
unterschiedlichen Fragen fachliche Kompetenz und Hilfestellung erhalten. Gerade diese
Betriebe sind es, die – im Idealfall zusammen mit etablierten Unternehmen – die oberbayerische
Tourismuswirtschaft nachhaltig zukunfts- und wettbewerbsfähig gestalten.
Über den IHK-Tourismusausschuss und die dort vertretenen ehrenamtlich tätigen Unternehmer
erfolgt ein intensiver Austausch mit allen Sparten der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Der IHK-Tourismusausschuss besteht aus verschiedenen Unternehmensvertretern vom Hotel über digitale touristische Dienstleister bis hin zu internationalen Reiseveranstaltern, und vereint somit die Vielfalt der oberbayerischen Tourismuswirtschaft.
Ferner diskutiert der IHK-Tourismusausschuss aktuelle und relevante Themen der Branche, gibt Empfehlungen – wo notwendig und angebracht – an die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern ab, ist wichtiger Meinungsbilder für die Tourismusbranche in Oberbayern und kompetenter Gesprächspartner für die Landespolitik.
Das Positionspapier zum Tourismus stellt die grundsätzlichen Positionen der IHK für München und Oberbayern im aktuellen Kontext von Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik dar und soll allen Interessierten und Betroffenen als Anregung dienen, sich proaktiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und mit der IHK für München und Oberbayern in einen konstruktiven Dialog zu treten. Darüber hinaus möchte die IHK für München und Oberbayern einen Hinweis auf die zentralen Herausforderungen für die Freizeit- und Tourismuswirtschaft geben.
Hier finden Sie das Positionspapier Tourismus zum Download.
Hier finden Sie die Kurzfassung des Positionspapieres zum Tourismus zum Download.
Verkehr
Der Nutzen und die Notwendigkeit durchgehender und bedarfsgerechter Wegenetze ist unbestritten.
Die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthaltene Bundesstraße B 15neu stellt eine der bedeutendsten Verkehrsprojekte der Wirtschaft im östlichen Bayern dar. Sie ist eine wichtige Nord-Süd-Achse im überregionalen Straßennetz und verbindet mit ihrer durchgehenden Fertigstellung die Wirtschafts- und Lebensräume von Regensburg über Landshut bis Rosenheim. Darüber hinaus verbessert die B15neu die Anbindung dieser Regionen an bundesweite und europäische Verkehrsachsen über die Bundesautobahnen A 3, A 92, A 93, A 94 und die A 8. Zudem trägt sie zu einer besseren Verteilung der Verkehre und damit zu einer Entlastung des gesamten Bundesfernstraßennetzes bei.
Die IHK für München und Oberbayern hat sich gemeinsam mit der IHK für Niederbayern in Passau und der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sowie deren jeweiligen Gremien und Ausschüssen zu diesem wichtigen Thema positioniert. Die Position finden Sie hier.
Position der IHK für München und Oberbayern „Innovative und nachhaltige Mobilität im Großraum München 2030“
Die IHK für München und Oberbayern fordert einen ganzheitlichen innovativen und
nachhaltigen Ansatz, der ein berechenbares und stabil verfügbares Verkehrsangebot im
Großraum München sichert.
Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben ist ein Paradigmenwechsel erforderlich:
Eine angebotsorientierte Verkehrspolitik soll die bisher nachfrageorientierte
Herangehensweise im ÖPNV ablösen. Zudem sind die Maßnahmenpakete
sukzessive und sachlogisch aufeinander aufzubauen.
Die Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern, hat sich zu diesem wichtigen Thema entspechend Positioniert, die Position finden Siehier.
Der Brenner Nordzulauf bindet den künftigen Brenner Basistunnel an das weiterführende Schienennetz nach Norden an. Der derzeit im Bau befindliche Tunnel benötigt leistungsfähige Zulaufstrecken, um sein Potenzial nutzen und ausschöpfen zu können. Die Brennerquerung ist Teil des sogenannten Skandinavien-Mittelmeer-Korridors, der den Kern des transeuropäischen Verkehrsnetzes bildet und als Hochleistungs- und Hochgeschwindigkeitsstrecke im Nord-Süd-Verkehr konzipiert ist.
Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Schieneninfrastrukturprojekts spricht sich die Vollversamlung der IHK für München und Oberbayern, in einem Beschluss für die zügige Realisierung dieses wichtigen Bahnprojekts aus.
Die E-Mobilität muss nach Auffassung der IHK vorangetrieben werden. Gerade im städtischen Wirtschaftsverkehr habe die Elektromobilität deutliche Vorteile. Dafür sind jedoch auf Bundes- wie auf Landes- und Kommunalebene deutliche Verbesserungen notwendig. Unter anderem fordert die IHK steuerliche Erleichterungen wie Sonderabschreibungsmöglichkeiten.
Das Positionspapier, das der IHK-Verkehrsausschuss verabschiedet hat, fordert auf
Bundesebene:
- Steuerliche Erleichterungen in der Form von Sonderabschreibungsmöglichkeiten, um die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen aufzufangen.
- Die Klärung von Steuerrechtsfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies betrifft beispielsweise das Laden von Dienstfahrzeugen zu Hause.
- Die Verbesserung der Ladeinfrastruktur an Bundesautobahnen und Bundesstraßen.
Auf Landesebene fordert der Positionspapier unter anderem:
- Die Änderungen von Regeln im Baurecht. Beispielsweise sei es notwendig, bei Fragen wie der nach Ladestationen in Mehrfamilienhäusern vom Einstimmigsprinzip abzurücken und auf einfache Mehrheiten zu wechseln.
- Geldern aus der Stellplatzablöse sollten auch dafür verwendet werden, die Aufbau der Ladeinfrastruktur zu verbessern. Zum Beispiel solle es möglich sein, mit diesen Finanzmitteln Elektrotankstellen für Elektroautos auf Park & Ride-Plätzen einzurichten.
Auf kommunalpolitischer Ebene setzt sich die IHK beispielsweise dafür ein:
- das kostenlose Parken während des Ladevorgangs zu ermöglichen
- das Genehmigungsverfahren beim Aufbau privater Ladestationen zu vereinfachen.
Zum Positionspapier Elektromobilität
Grundlagen der IHK-Verkehrspolitik
In unserer arbeitsteiligen, globalisierten Wirtschaft ist Mobilität Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern kämpft daher für bessere Verkehrsbedingungen für Unternehmen und für einen besseren Anschluss des Wirtschaftsraumes an andere Regionen. Die positive Entwicklung der Region ist gefährdet, wenn nicht der Grundbedarf an Verkehrsinfrastruktur, Technik und Fachkompetenz gesichert wird. Im Sinne der Vertretung des abgewogenen Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft will die IHK München mit ihrer Verkehrspolitischen Agenda auch zu einzelnen Verkehrsprojekten die Basis für künftige wirtschaftspolitische Positionen schaffen. Die Vollversammlung der IHK München hat die "Verkehrspolitische Agenda der IHK für München und Oberbayern" verabschiedet. Sie verfolgt dabei die Hauptziele
- bedarfsgerechter Ausbau aller Verkehrswege,
- reibungsloser Ablauf des Wirtschaftsverkehrs, vor allem in den Städten,
- Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
- Herausforderungen für die Verkehrswirtschaft durch die Digitalisierung und Umweltanforderungen.
Zudem finden Sie hier eine auf Basis der von der Vollversammlung beschlossenen Verkehrspolitischen Agenda erarbeiteten Broschüre. In der Darstellung wichtiger Infrastrukturprojekte stellen wir aktuellen Informationen aus den Projektskizzen des Bundesverkehrswegeplans 2030 vor.
Laut eines Verkehrsinfrastrukturberichtes des Bundesverkehrsministeriums sind rund ein Fünftel der Bundesautobahnen und sogar ein Drittel der Bundesstraßen in Deutschland in einem schlechten baulichen Zustand. In Bayern sieht es nicht anders aus.
Aus dem Infrastrukturbericht geht hervor, dass Bayern schlechteste Substanzwerte bei Autobahnen und bei Bundesstraßen aufweist. Der marode Zustand der Infrastruktur wird dem Zuwachs der Verkehrsleistung nicht mehr gerecht. Es gibt einen verkehrsträgerübergreifenden Investitionsbedarf in Milliardenhöhe.
Durch den Verkehr werden ausreichend Finanzmittel bereitgestellt. Diese Mittel sollten zweckgebunden und in vollem Umfang wieder in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Zudem sind neue Finanzierungsformen und -elemente gefragt. Schließlich muss Mobilität auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat einPositionspapier für eine qualitativ hochwertige Infrastruktur und deren Finanzierung verabschiedet.
Wirtschaftspolitik
Aufgrund geringer personeller Kapazitäten fällt es kleinen Unternehmen und Selbstständigen ohne Angestellte besonders schwer, allen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen nachzukommen bzw. sie überhaupt zu kennen. Ohne eigene Rechts- bzw. Steuerabteilung wird aufgrund der Komplexität vieler Gesetze bzw. Themenverflechtungen oftmals externe Beratung benötigt. Dies verursacht erhebliche Kosten.
Die IHK für München und Oberbayern plädiert deshalb für eine aktive und engagierte Wirtschaftspolitik, die auf die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen eingeht. Unsere Top-6-Forderungen für diese Zielgruppe haben wir in einem Twopager zusammengefasst.
Hier finden Sie die Top-6-Forderungen für Selbstständige und Kleinunternehmen zum Download.
Anlässlich der im Mai 2019 anstehenden Europawahl hat die IHK für München und Oberbayern 10 Positionen verfasst. Was bedeutet die Europawahl für die oberbayerische Wirtschaft? Welche Forderungen hat die Wirtschaft an die Politik in Brüssel?
Broschüre der IHK-Positionen zur Europawahl 2019 als PDF-Version
Im Herbst 2017 wurde der Bundestag neu gewählt. Was bedeutet das für die Wirtschaft in Oberbayern? Welche Forderungen hat die Wirtschaft an die Politik? Zu 22 Themen hat die IHK-Positionspapier erstellt - vom Arbeitsrecht bis zum Wirtschaftsverkehr.
Hier finden Sie alle Positionen in einem Dokument zum Download.
Die Unternehmen im Freistaat bewerten den Standort Bayern zur Halbzeit der zweiten Amtsperiode von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) leicht verbessert, so die Einschätzung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Unterm Strich sei die Wirtschaft in einer ausgesprochen guten Verfassung und mit dem Standort Bayern zufrieden, betont der BIHK-Präsident.
„Viele Faktoren werden stark durch die Bundespolitik beeinflusst und liegen leider nicht allein in der Hand des bayerischen Kabinetts“, sagt Sasse. Kritisch sehen die Betriebe vor allem die ausufernde Bürokratie: Diese schränke ihre unternehmerische Tätigkeit stark ein. Die Unternehmen seien auch mit der Energiepolitik und der Diskussion um die Stromtrassen unzufrieden. Bis zur nächsten Landtagswahl wünscht sich die Wirtschaft vor allem Fortschritte bei den drei Themen Digitalisierung, Bildung und Fachkräftesicherung sowie Infrastruktur.
„Zwar hat die Staatsregierung bei der Digitalisierung, beim Breitbandausbau und mit ihrer Gründerinitiative weitsichtige und wachstumsfreundliche Entscheidungen getroffen“, sagt BIHK-Präsident Eberhard Sasse. Bei elementaren Infrastrukturprojekten wie der dritten Startbahn am Münchner Flughafen, in der Energiepolitik und bei der Regulierung des Arbeitsmarktes sei das zweite Kabinett Seehofer dagegen hinter den eigenen Zielen zurückgeblieben. Seit dem Amtsantritt der Staatsregierung ist die Wirtschaftsleistung im Freistaat um acht Prozent gewachsen.
Zur Broschüre "Halbzeitbilanz zur Wirtschaftspolitik der Bayerischen Staatsregierung"