IHK Ratgeber

Mineralische Abfälle

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© O. Fischer/pixelio

In Deutschland, aber auch in Bayern, stellen die Bau- und Abbruchabfälle den Abfallstrom mit den größten Abfallmengen dar. So entfielen in Deutschland im Jahr 2020 55,4 % des Brutto-Abfallaufkommens auf Bau- und Abbruchabfälle. Ein Grund, diese Sparte näher zu beleuchten.

Inhalt

Mineralische Abfälle: Rechtliche Einordnung

Wie alle Abfallarten, werden auch die mineralischen Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bezeichnet und nach Gefährlichkeit eingestuft.

Die Entsorgung bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ist so vorzunehmen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet wird. Die Schadstoffbelastung steuert letzten Endes die Art der Entsorgung und entscheidet über eine weitere Verwertung zum Beispiel als Recycling-Baustoffe, Wiederverfüllung von Abbaustätten, Einsatz im Straßenbau oder über die Beseitigung auf Deponien.

Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle wurden in der sogenannten Mantelverordnung im Juli 2021 beschlossen. Diese ist seit dem 1. August 2023 in Kraft. Damit konnte eine bundesweit vereinheitlichte Regelung geschaffen werden. Bestandteile der Mantelverordnung sind die Ersatzbaustoffverordnung, die Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung und Altlastenverordnung sowie eine Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung.

Ersatzbaustoffverordnung

Mit der am 1. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) stehen in Deutschland erstmalig bundeseinheitliche Regeln und Standards für die Verwertung von Sekundärbaustoffen zur Verfügung.

Um Unklarheiten zu begegnen, hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine FAQ-Dokument mit Sammlung häufig gestellter Fragen und zugehörigen Antworten erarbeitet.

Länderöffnungsklausel – bayerischer Verfüll-Leitfaden

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.

Eine Länderöffnungsklausel erlaubt es Bayern, für Verfüllungen von Gruben, Brüchen und Tagebauen eigene Anforderungen festzulegen. Nach einer Übergangsregelung wird der bisherige bayerische Verfüll-Leitfaden überarbeitet. Vgl. weitere Informationen auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt.

Neue Arbeitshilfe des Landesamtes für Umwelt: "Umgang mit Bodenmaterial"

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat gemeinsam mit Verbänden die Arbeitshilfe "Umgang mit Bodenmaterial" veröffentlich, begleitet von Best Practice-Beispielen. Damit erhalten Bauvorhabenträger und Planer Empfehlungen, wie sie für ihre Baumaßnahmen anfallendes Bodenmaterial vermeiden. Genauso wird auf den weiteren Umgang und die Entsorgung von Bodenaushub eingegangen. Die Best Practice-Beispiele veranschaulichen die Umsetzung in der Praxis.

Hintergrund dieser Publikationen sind Überarbeitungen von wesentlichen Rechtsgrundlagen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung von Bodenmaterial mit der sogenannten "Mantelverordnung" des Bundes. Diese tritt am 01.08.2023 in Kraft. Mit der Arbeitshilfe und ihrer regelmäßigen Anpassung erhalten Unternehmen eine Grundlage zur Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen.

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