Freier Handel

Fakten über CETA

Die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) sind abgeschlossen. Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament CETA zugestimmt. Der kanadische Senat hat am 10. Mai 2017 das Gesetz zur Umsetzung des EU-Kanada Abkommens angenommen. Seit dem 21. September 2017 sind weite Teile des Abkommens vorläufig in Kraft getreten. Dennoch ist der Weg der Ratifizierung zur endgültigen Anwendung lang und beherrscht nicht nur die handelspolitische Debatte in Europa, sondern bewegt auch Unternehmer und Öffentlichkeit.

Bayern und Kanada verbinden langjährige, sehr erfolgreiche Wirtschaftsbeziehungen. Nicht nur für bayerische Großkonzerne ist Kanada ein wichtiger Markt, sondern auch für viele bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Vor allem für diese ist der kanadische Markt aber nach wie vor mit hohen Hürden für den Zugang und die Bearbeitung verbunden – beim Warenhandel, bei Investitionen, beim Dienstleistungsverkehr und bei technischen Standards und Normen. Vor diesem Hintergrund hat das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) einen hohen Stellenwert für die mittelständische Wirtschaft.

Die Abkürzung „CETA“ steht für umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (comprehensive Economic and Trade Agreement). Das Ziel von CETA ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen sowie im Bereich des öffentlichen Auftragswesen und Investitionen.

Die drei wesentlichen Vorteile des gemeinsamen Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada:

  • deutlich besserer Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen
  • weniger Kosten für den Mittelstand durch gemeinsame Regeln
  • Abschaffung fast aller Zölle für Industriegüter.

Erstmals in einem Freihandelsabkommen enthalten sind ein modernes Nachhaltigkeitskapitel sowie ein Investitionsschutz nach deutschem Standard.

Neben dem Freihandelsabkommen mit Kanada gibt es derzeit eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen. Effekte von Freihandelsabkommen sind u.a. Verbesserung der Handelsbeziehungen zwischen den Staaten und in der Folge Zunahme von Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Ein Beispiel ist das Abkommen der EU mit Südkorea (in Kraft seit Juli 2011): Laut EU-Kommission steigen die Exporte der EU nach Südkorea seit Inkrafttreten des Abkommens bis 2014 um 35%.