Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer /-innen
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen will, muss die Eignung durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Qualifikation nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Sie wollen als Taxi- und Mietwagenunternehmer/in gewerbsmäßig Personen mit dem Pkw befördern? Dann unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Um die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes zu erhalten, müssen Sie die folgenden Berufszugangsbedingungen erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Nachweis der fachlichen Eignung - Prüfung ja oder nein?
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Führen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens. Dieser Nachweis ist durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen – die IHK ist die einzige autorisierte Stelle zur Abnahme der Fachkundeprüfungen im Personenverkehr.
Keine Prüfung müssen Sie ablegen:
- wenn Sie eine Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe oder Studiengänge absolviert haben, die in unserem Merkblatt aufgelistet sind.
- wenn Sie eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete leitend Tätigkeit in einem Taxi- und Mietwagenunternehmen nachweisen können.
In diesem Fall stellen Sie bitte Online einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. leitende Tätigkeit.
Die Fachkundeprüfung
Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus einem allgemeinen Fragenteil (eine Stunde) sowie einem Fallstudienteil (eine Stunde).
Mündliche Prüfung Für die mündliche Prüfung sind circa 30 Minuten vorgesehen.
Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.
Die kleine Fachkundeprüfung für Taxifahrer
Kleine Fachkundeprüfung für Taxifahrer Am 02.08.2021 ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfallen. Stattdessen gibt es eine kleine Fachkundeprüfung für Taxifahrer .
Prüfungsvorbereitung
Um die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse für Taxi- und Mietwagenunternehmer zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Detaillierte Informationen dazu bietet Ihnen unser Merkblatt.
Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr auch den „Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern“.
Anmeldung zur Prüfung
Antrag auf Anerkennung
- Online-Antrag auf Anerkennung
Dieser Antrag ist gebührenpflichtig
Vorübergehend können leider keine Anträge auf Anerkennung der fachlichen Eignung auf Grundlage einer leitenden Tätigkeit angenommen werden. Wir bedauern dies sehr und bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Herrn Andreas Schmidt, 089/5116-1242. - CHECKLISTE_Anerkennung