Empfehlungen für ein ‎zeitgemäßes Besteuerungsverfahren

Kooperation statt Konfrontation

Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat ein Positionspapier mit Empfehlungen zu ausgewählten steuerlichen Kooperationsinstrumenten erarbeitet.

In Zeiten sich wandelnder wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen steht auch das Verhältnis zwischen Finanzbehörden und Unternehmen auf dem Prüfstand. Hierzu wurde im Auftrag der IHK für München und Oberbayern die Machbarkeitsstudie „Kooperative Elemente im Steuerrecht – Fokus Mittelstand“ von den Herren Prof. Dr. Roman Seer und Assessor iur. Christopher Klotz, Ruhr-Universität Bochum, sowie Frau Junior-Prof. Dr. Inga Hardeck, Europa-Universität Viadrina, erstellt.

Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat die Studie zum Anlass genommen, dasPositionspapier „Kooperation statt Konfrontation – Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren“ zu ausgewählten steuerlichen Kooperationsinstrumenten zu erarbeiten. Die Stärkung steuerlicher Kooperation ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Modernisierung des Verfahrensrechts.

Eine mögliche Konfrontation zwischen Steuerstaat und Unternehmen soll dabei durch ein Zusammenwirken der Beteiligten im Sinne eines auf Ausgleich bedachten Gebens und Nehmens ersetzt werden. Der wesentliche Nutzen für die Unternehmen besteht insbesondere in schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit. Für die Finanzverwaltung wiederum ergibt sich als wesentlicher Vorteil insgesamt eine ressourcenschonendere Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Zu betonen ist, dass die Teilnahme von Unternehmen an kooperativen Instrumenten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

Das Positionspapier enthält konkrete Verbesserungsvorschläge zu bereits bestehenden Kooperationsformen wie der Lohnsteueranrufungsauskunft, der verbindlichen Auskunft und der zeitnahen Außenprüfung.

Angeregt werden ferner die Ausdehnung der Anrufungsauskunft auf die Umsatzsteuer und weitere Bereiche sowie die Ausweitung von Betreuungsangeboten der Finanzverwaltung für Startups. Ferner werden Vorschläge für zwei neuartige Kooperationsmodelle vorgestellt, die an die Nutzung eines klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatzes, zum Teil unter Involvierung der steuerlichen Berater, anknüpfen.

Die Empfehlungen des Finanz- und Steuerausschusses verstehen sich als erste Annäherung an die Thematik und als Diskussionsgrundlage.