IHK Ratgeber

Muttertag: Längere Öffnungszeiten für Blumenhändler

Fresh spring tulip flowers with water drops. Floral banner
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Am Muttertag, den 12. Mai 2024, dürfen in Bayern die Blumengeschäfte voraussichtlich bis zu vier Stunden geöffnet haben.

Der BIHK regt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) eine Ausnahmebewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Ladenöffnungszeiten von Blumengeschäften am Muttertag an.

Ziel ist, dass abweichend von der ohnehin zugelassenen 2-stündigen Verkaufszeit alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, am Muttertag für vier Stunden in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sei dürfen. Die beantragte Ausnahmebewilligung würde damit dem gesteigerten und bayernweiten Versorgungsbedürfnis an frischen Blumen am Muttertag Rechnung tragen.

Zu berücksichtigen ist, dass Verkaufsstellen von der Allgemeinverfügung nur dann erfasst sein können, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.

Ferner dürfe die Gesamtöffnungszeit einschließlich der nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV) zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht überschreiten:

Gesetzliche bzw. tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben unberührt. Bezüglich der Arbeitszeiten des Verkaufspersonals wird auf § 17 Absatz 8 LadSchlG hingewiesen.

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 14. Mai 2023 kann über diesen Link eingesehen werden.

Die genannte Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV) ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.