IHK Ratgeber

Kreislaufwirtschaft

Eco concept with recycling symbol and garbage on wooden table background top view

Mit dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz und v. a. mit dem EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft sind die Weichen in Richtung zirkuläre Wirtschaft gestellt. Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Anforderungen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Inhalt

Kreislaufwirtschaft - alles zirkuliert

Die Abfallwirtschaft hat sich seit Beginn der 90er Jahre von einer Beseitigungswirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft gewandelt. Diese wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und zugehörige Rechtsverordnungen geregelt. Ziel der Kreislaufwirtschaft ist neben der Vermeidung von Abfällen eine möglichst umweltverträgliche und klimaneutrale Verwertung von Abfällen. Die deutsche Gesetzgebung setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie um, Europäische Ziele orientieren sich seit Ausrufung des EU Green Deal am EU Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Auch in Deutschland werden derzeit durch die Bundesregierung mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften definiert, bei denen der EU Aktionsplan Kreislaufwirtschaft zugrunde liegt.

Vor allem im englischsprachigen Raum steht hinter der Kreislaufwirtschaft ('Circular Economy') ein eigenes Wirtschaftskonzept, auf dessen Grundlage Unternehmen, aber auch Kommunen oder Verwaltungen, ihr wirtschaftliches Handeln ausrichten. Devise ist dabei, möglichst viele Wirtschaftsgüter und Ressourcen im Kreislauf zu führen. Das kann einerseits durch getrennte Erfassung bzw. Sortierung und der Anwendung von Recyclingtechnologien erfolgen. Zum anderen umfasst dies Maßnahmen zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe, recyclinggerechtes Design, Verlängerung der Nutzungsdauer (Reparierbarkeit), Wieder- und Umnutzung sowie Sharingkonzepte.

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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Seit 1. Juni 2012 gilt für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Demnach sind der Abfallerzeuger und –besitzer verpflichtet, die Abfälle so zu entsorgen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet wird.

Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:

  • Vermeidung von Abfällen
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen (z.B. durch Reparatur)
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.)
  • Beseitigung von Abfällen (Deponierung oder Verbrennung ohne Energiegewinnung)

Das Gesetz beinhaltet Vorgaben zu Recyclingquoten für bestimmte Materialien. Vom Gesetz unmittelbar betroffen sind aber auch Unternehmen, die Abfälle einsammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen.

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Erweiterte Herstellerverantwortung EPR

Mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility) geht für Hersteller und Importeure die Verantwortung für das jeweilige Produkt im ganzen Lebenszyklus einher - von gesetzlichen Bestimmungen zur Produktkennzeichnung, zu Stoffverboten über Registrierungen bis hin zur Rücknahme und sachgemäßen Entsorgung. Mit diesen Verpflichtungen soll der Kreislauf der Produkte gewährleistet werden.

Welche Produkte fallen in Deutschland unter die EPR-Bestimmungen?

  • Elektro- und Elektronikgeräte. Detailinformationen hier
  • Batterien und Akkumulatoren. Detailinformationenhier
  • Verpackungen. Detailinformationen hier

Textilien werden zukünftig als vierte Produktkategorie in die EPR mit eingebunden. Erste EU-Entwürfe liegen vor, die auch hier eine Registrierung vorschreiben, zudem u. a. getrennte Sammelsysteme.

Wie ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Europa geregelt?

Die Informationsseite des Außenwirtschaftsportals Bayern verschafft internationalen Onlinehändlern einen umfassenden Überblick über europäische Richtlinien und Verordnungen. Mithilfe einer praxisorientierten Checkliste werden grundlegende Fragen beantwortet, die beim Verkauf in EU-Ländern von essentieller Bedeutung sind.


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Ausblick auf das „Right to Repair“

Eine Vorstellung der zukünftigen Anforderungen an den „Anspruch auf Reparatur ("Right to Repair") gibt der neueEntwurf der Europäischen Kommission vom 22. März. Damit soll das Abfallaufkommen reduziert und ein Beitrag zur Kreislaufwirtschaft geleistet werden. Der Fokus liegt auf Elektrogeräten, die unter die Reparaturstandards der Ökodesign Verordnung fallen (Bsp. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauer, Server, Vorrichtungen zur Datenspeicherung, Mobilfunkgeräte, Tablets). Die Kommission plant, in Zukunft über delegierte Rechtsakte weitere Produktkategorien hinzuzufügen.

Was sieht die Richtlinie konkret vor?

  • Anspruch auf Reparatur für Kunden gegenüber Herstellern von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.
  • Hersteller müssen Kunden über ihren Reparatur-Anspruch informieren
  • Jedes EU-Mitgliedsland muss eine Online-Matchmaking-Reparaturplattform für seine Reparaturbetriebe und Verbraucher einrichten.
  • Es soll ein freiwilliger europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen definiert werden.

Für die Verwaltung und Abwicklung der zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nach neuesten Informationen wird diese für die Registrierung erst ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen.

Ab 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die Anträge zur Einordnung und Klärung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung gestellt werden können.

Vgl. die Informationen zur neuen EU Ökodesign-Verordnung, beide Verordnungen werden sich ergänzen.

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