IHK Ratgeber

Dokumentationspflichten nach der Datenschutz-‎Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betont die Verantwortlichkeit, die Unternehmen und öffentliche Stellen (auch „verantwortliche Stellen“ oder „Verantwortliche“ genannt) für die Einhaltung des Datenschutzes haben. Diese müssen nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitung datenschutzkonform ist. Umfangreiche Pflichten zur Dokumentation sollen dies sicherstellen.

Die Aufzeichnungen dienen als Nachweis gegenüber der Datenschutzaufsicht, bei gerichtlichen Kontrollverfahren sowie für eine nachträgliche Information Betroffener. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Verpflichtung setzt die Entwicklung, Implementierung und Anwendung eines Datenschutz-Managementsystems voraus. Dabei müssen Verantwortliche eruieren, welche Dokumentationspflichten sie zu beachten haben, Umfang und Grenzen dieser Pflichten kennen und Prozesse einführen, die deren Einhaltung sicherstellen.

Die DS-GVO kennt im Wesentlichen folgende Dokumentationspflichten:

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist verantwortlich für die Einhaltung aller in der DS-GVO aufgeführten Rechtsgrundsätze. Hierbei handelt es sich um Folgende: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckmäßigkeit, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Ein Verantwortlicher muss deren Einhaltung nachweisen können (sog. „Rechenschaftspflicht“). Ferner haben verantwortliche Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass sie bei ihrer Datenverarbeitung vollumfänglich die DS-GVO beachten. Zudem haben sie ergriffene Maßnahmen zu überprüfen und zu aktualisieren.

In der Praxis setzt man diese Pflicht über die Beschreibung einer Verarbeitung im sog. „Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten“ um und ergänzt diese idealerweise um die Rechtsgrundlage, auf die die jeweilige Datenverarbeitung gestützt wird.

Publikationen

  • Bitkom e. V., Leitfäden zu Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten, Risk Assessment & Datenschutz-Folgenabschätzung, Joint Controllership in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, Anlage Auftragsverarbeitung und Begleitende Hinweise, Link: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/index.jsp
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Kurz-Papiere zur DS-GVO, Link: https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html

Stand: August 2017