IHK Ratgeber

Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

Erdbeben 2023 Türkei und Syrien
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Naturkatastrophen in Form von Erdbeben, Hochwasser oder Hagel suchen immer wieder verschiedene Länder heim. Anfang des Jahres 2023 zerstörte ein Erdbeben die türkisch-syrische Grenzregion. Zur Unterstützung der Betroffenen hat die Finanzverwaltung Maßnahmen veröffentlicht.

Mitte des Jahres 2023 suchte ein Hagelunwetter die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Aichach-Friedberg heim. In begründeten Fällen gewähren die bayerischen Finanzämter steuerlichen Erleichterungen.

Inhalt

Erdbeben in der Türkei und in Syrien 2023

Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Unter anderem sind folgende Maßnahmen begünstigt:

  • Vereinfachung der Anforderungen an eine Zuwendungsbestätigung: unter den im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen genügt ein Bareinzahlungsbeleg, ein Kontoauszug oder ein PC-Ausdruck bei Online-Banking als Nachweis der Zuwendung in das Erdbebengebiet;
  • für steuerbegünstigte Körperschaften (wie beispielsweise Sportvereine) ist es unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen unschädlich, wenn sie Spenden für einen anderen Zweck als den ihrer Satzung einwerben und diese an durch das Erdbeben geschädigte Personen weiterreichen;
  • Zuwendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abziehbar (beispielsweise als Sponsoring-Maßnahme, als Zuwendung an Geschäftspartner oder als sonstige Zuwendung);
  • Unterstützungsmöglichkeiten an Arbeitnehmer in Form von den im Schreiben genannten steuerfreien Zahlungen oder Nutzungsüberlassungen sowie Möglichkeit der steuerfreien Arbeitslohnspende;
  • keine Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben für die Bereitstellung von Gegenständen und Personal durch Unternehmen an bestimmte Einrichtungen.

Die Regelungen zur Unterstützung sollen vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Hagelunwetter Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Aichach-Friedberg 2023

Im Zuge des Hagelunwetters in manchen Teilen Bayerns im August 2023 wurden für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Aichach-Friedberg in begründeten Fällen steuerliche Erleichterungen beschlossen. Diese betreffen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Erleichterungen bei Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungsmöglichkeit der Vorauszahlungen
  • steuerliche Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau
  • steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben zur Beseitigung von Schäden am eigenen Haus
  • erleichterter Betriebsausgabenabzug bei der Wiederanpflanzung von zerstörten landwirtschaftlich genutzten Anlagen

Grundlage hierfür bildet ein Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums.

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.