Rechtsgrundlagen und Finanzstatut

Hier finden Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen der IHK für München und Oberbayern sowie das aktuelle Finanzstatut.

Rechtsgrundlagen

Finanzstatut (Stand 01.01.2015)

Die IHK-Vollversammlung hat am 1. Juli 2014 das Finanzstatut, die Beschaffungsregeln sowie die Zuwendungssatzung beschlossen.

Durch das Inkrafttreten des BilMoG und den gewonnenen Erfahrungen seit der Umstellung der Rechnungslegung zum 1. Januar 2007 sowie die Hinweise und Anregungen aus der Prüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs bei der IHK Schwaben ergeben sich im Finanzstatut und in den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts an vielen Stellen Anpassungsbedarfe. Hinzu kommen Änderungswünsche der Aufsichtsreferenten.

Finanzstatut Bayern

Beschaffungsregeln - Wertgrenzen

Zuwendungen - Satzung

Wichtige Informationen für Bieter bei Ausschreibungen der IHK für München und Oberbayern

Ab 18. Oktober 2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen und die elektronische Annahme von Angeboten zu ermöglichen. Auch die IHK für München und Oberbayern hat sich dazu entschlossen nach diesem Stichtag alle Vergabeverfahren der Vergabestelle vollständig auf elektronischem Weg über das Deutsche Vergabeportal www.dtvp.de durchzuführen.