Altersvorsorge von Selbständigen und Pfändungsschutz für ein Bankkonto

Pfändung - worum geht es?

Hier bekommen Sie Infos zum Pfändungsschutz bei Bankkonten und bei der Altersvorsorge von Selbstständigen.

Pfändungsschutz Altersvorsorge

Eine Frau mit offenen Rechnungen hat viele Schulden. Arbeitslosigkeit und Privatkonkurs
© Gina Sanders /fotolia

Die private Altersvorsorge Selbstständiger oder GmbH-Geschäftsführer ist unter bestimmten Voraussetzungen vor Pfändungen geschützt. Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge haben so viele Unternehmer oder Selbstständige eine Sorge weniger. Der Pfändungsschutz ist auch im Insolvenzfall wichtig. Die wichtigsten Hinweise zu den Bedingungen, die die Altersvorsorge erfüllen muss, finden Sie in derBroschüre des Bundeswirtschaftsministeriums .

Die Einkünfte, die der Altersvorsorge Selbstständiger dienen, fallen nicht unter die Zwangsvollstreckung oder in die Insolvenzmasse. Das Existenzminimum der Selbstständigen im Alter ist dadurch gesichert.

Voraussetzung ist allerdings, dass das angesparte Kapital unwiderruflich für den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen also erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Geschützt werden Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne oder die Rürup-Rente.

Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgebetrages ist strikt begrenzt. Nach dem Lebensalter gestaffelt, können jährlich bestimmte unpfändbare Rücklagen gebildet werden, z.B. in Höhe von € 2.000 bei einem 18-Jährigen. Maximal ist ein Betrag von € 238.000 vor Pfändung geschützt.