Gebühren für Kartenzahlung werden abgeschafft

Man working at desk and purchasing products online, he is making a payment using a credit card, online shopping concept
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Händler dürfen keine gesonderten Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten wie per Kreditkarte erheben. Dies verlangt die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU.

Welche Gebühren fürs Bezahlen werden abgeschafft?

Seit 13. Januar 2018 ist es nicht mehr erlaubt, für Zahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Lastschrift Gebühren zu verlangen. Dies gilt auch für rein kostendeckende Beträge. Mit diesem Verbot wird die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Abgeschafft wird damit das Surcharging, mit dem bestimmte bargeldlose Zahlungsarten belastet werden.

Klassisches Beispiel: Wer im Onlineshop eingekauft hat, für den wurde für das Bezahlen per Kreditkarte ein Aufschlag fällig.

Keine Gebühren sind mehr zulässig für gängige Zahlungsmittel

  • wie Überweisungen und Lastschriften nach der SEPA-Verordnung
  • gängige Kreditkarten wie VISA oder Mastercard. Für weniger gängige Kreditkarten wie American Express gilt das Verbot nicht. Auch Firmenkreditkarten sind vom Verbot ausgenommen.

Das Verbot der Gebühren gilt sowohl für b2b als auch für b2c.

Sonderfall PayPal

Aufschläge für das Bezahlen per PayPal sind von der Seite des Gesetzgebers weiterhin erlaubt. Aber PayPal hat seine AGB geändert. Die neuen Geschäftsbedingungen untersagen es Händlern, für die Zahlung per PayPal Aufschläge zu verlangen.

Folgen für Händler

Händlern ist es - anders als bisher - nicht mehr erlaubt, kostendeckende Aufschläge beispielsweise für das Bezahlen per Kreditkarte zu verlangen. Bereits bisher war es verboten, für das Bezahlen einen mehr als kostendeckenden Aufschlag zu erheben.

Wer bisher Aufschläge zum Beispiel für Kartenzahlung im Onlineshop verlangt hat, muss dringend

  • seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB ändern und
  • seine technischen Systeme auf die neue Gesetzeslage anpassen.