IHK Berufspflichten

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

immobilienverwalter

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen Sie bestimmte Berufspflichten erfüllen (fortlaufend).

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Inhalt

Aktuelles

Am 2. Juli 2023 ist das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen", das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), in Kraft getreten. Mittels dieses Gesetzes sollen hinweisgebende Personen und sonstige von einer Meldung betroffene Personen geschützt werden, die Hinweise auf Verstöße seitens ihres Beschäftigungsgebers melden.

Bitte beachten Sie, dass ab einer Zahl von 50 Beschäftigten die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht (§ 12 Abs. 2 HinSchG). Für bestimmte Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich von § 12 Abs. 3 HinSchG fallen, gilt diese Verpflichtung bereits ab einem Beschäftigten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Überblick

ImmobilienmaklerDarlehensvermittlerBauträger/-betreuerWohnimmobilienverwalter
Prüfungspflicht (jährlich)NeinNeinJaNein
Prüfungsbericht einreichen
  Online 
Alternativ: Negativerklärung einreichen
 Online 
Weiterbildungspflicht (alle 3 Jahre)Ja
NeinNein
Ja

Prüfungsbericht/Negativerklärung

Weiterbildung

Rechtsgrundlagen