Handel zwischen EU und Japan

Freihandelsabkommen JEFTA in Kraft getreten

Tokyo city view , Tokyo downtown building and Tokyo tower landmark with Mountain Fuji on a clear day. Tokyo Metropolis is the capital of Japan and one of its 47 prefectures.

JEFTA bzw. EU-Japan EPA, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Über 90 Prozent der japanischen Zölle auf Importprodukte aus der EU werden im Rahmen von JEFTA stufenweise abgebaut – eine klare Verbesserung für viele bayerische Erzeugnisse auf dem japanischen Markt. Doch das Abkommen bietet noch weitere Vorteile.

Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen JEFTA bayerischen Unternehmen?

Neben der Zollsenkung enthält das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, landläufig auch JEFTA genannt, Regelungen zu einer Öffnung des japanischen Marktes für Dienstleistungen sowie Vereinfachungen für Unternehmen aus der EU bei öffentlichen Ausschreibungen in Japan.

Die EU erwartet durch diese Erleichterungen eine Steigerung z. B. der Lebensmittelexporte von 180 Prozent. „Der Freihandel verleiht den Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen neue Dynamik“, so Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft und Geschäftsführer der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in Japan.

Bereits 2017 lag Japan in der Rangliste der bayerischen Exportmärkte auf Platz 15. Bayern exportierte Waren im Wert von 3,7 Milliarden Euro nach Japan. Im Gegenzug kamen Waren für 3,3 Milliarden Euro aus Japan in den Freistaat. Dies ist eine gute Ausgangslage für die weitere Entwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen. Für ein starkes Exportland wie Bayern ist jedes Handelsabkommen potenziell ein Gewinn. Gerade in Zeiten zunehmender globaler Verunsicherung sind bilaterale Handelsabkommen der EU ein wichtiges Instrument und sichern der bayerischen Wirtschaft den Zugang auf wichtige Weltmärkte.

Die AHK Japan betrachtet die Vertragsunterzeichnung zudem als weiteren Beweis für eine Neuorientierung Japans. „Japan profiliert sich in Asien als verlässliche Stütze des regelbasierten Freihandels“ so Schürmann. „Auf protektionistische Entwicklungen antwortet die Inselnation mit mehr statt weniger Kooperation. Die EU und Deutschland auf der einen und Japan auf der anderen Seite bekräftigen mit dem Abkommen auch ihre Wertepartnerschaft.“

Weitere Informationen zum EU-Japan EPA finden Sie auch in diesem Merkblatt der AHK.

JEFTA: Zeitlicher Ablauf im Überblick

  • Das EU-Japan Abkommen ist am 01.02.2019 in Kraft getreten.
  • Die Europäische Union hat JEFTA im Amtsblatt Nr. L 330 am 27.12.2018 veröffentlicht.
  • Das Europäische Parlament hat dem Abkommen am 12.12.2018 zugestimmt.
  • Die Zustimmung der japanischen Nationalversammlung erfolgte am 29.11. und 08.12.2018.

Zur Anwendung des Abkommens finden Unternehmen verschiedene Informationen und weiterführende Tipps bei der IHK für München und Oberbayern.