IHK Ratgeber
Infektionsschutz in Unternehmen
Die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes ist durch die 16. BayIfSMV entfallen (ausgenommen nur Gesundheitsbereiche). Für die freiwillige Nutzung eines Hygienekonzeptes können nach wie vor die vom StMGP veröffentlichten Rahmenkonzepte als Orientierungshilfe verwendet werden.
Inhalt
Hygiene und Infektionsschutz: Allgemeine Vorschläge für alle Unternehmen
Grundsätzliches Ziel für alle Unternehmen ist, die Ansteckungsgefahren bei der Wiedereröffnung zu minimieren bzw. auszuschließen und die Arbeit zu entzerren. Die Aufzählung der möglichen Maßnahmen und Vorschläge stellt keine Priorisierung dar.
In Bezug auf den Kontakt Kunde – Mitarbeiter
- Mindestabstand von 1,5 m gewährleisten, z.B. durch Bodenmarkierungen, v.a. vor Kassen sowie vor Empfangs- und Info-Schaltern, in Wartebereichen usw.
- Trennscheiben (bzw. Spuckschutz) an allen Stationen mit Kontakt Mitarbeiter - Kunde installieren, insbes. an Kassen, Empfangs- und Infoschaltern etc.
- Kontrollen einführen zur Sicherstellung der maximalen Kundenzahl und zur Gewährleistung der Einhaltung der Abstandsregeln
- Wo möglich, Trennung und Abmarkierung der Bewegungsbereiche der Mitarbeiter und der Kunden
- Bevorzugt berührungslose Zahlungsmethoden anbieten
- Verstärkt Informationen an Kunden geben, z.B.
- Bargeldloses Bezahlen bedeutet Sicherheit für alle
- Abstand halten zu anderen und zu den Handelsangestellten schützt alle
- Einkauf für mehrere Tage planen, um Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren
- Hausrecht ausüben bei Personen, die die Regeln nicht einhalten
In Bezug auf Mitarbeiter und Mitarbeitereinsatz
- Abstand zwischen den Mitarbeitern gewährleisten, ggf. durch rollierende Einsatzpläne und Homeoffice entzerren
- Nach Möglichkeit Öffnungszeiten ausweiten, um Frequenz zu reduzieren
- Tätigkeiten ohne Kundenkontakt (z.B. Auffüllen von Regalen, Lager, Disposition etc.) nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten legen bzw. räumlich abtrennen
- Regelmäßig Mitarbeiterschulungen durchführen zu Hygienefragen und zu Verhaltensregeln (mit Bestätigung durch die Mitarbeiter)
- Zugangstüren, soweit nicht berührungslos öffnend, offenstehen lassen bzw. fortlaufend desinfizieren
- Schichtzeiten überschneidungsfrei einrichten
- Arbeitsgruppen / Teams zeitlich und räumlich trennen und Pausenzeiten versetzt legen
- Soweit möglich Besprechungen nur telefonisch bzw. als Videokonferenz durchführen
- Nur zwingend notwendige Geschäftsreisen durchführen
- Betrieblichen Corona-Ansprechpartner festlegen und schulen
- Dokumentenübergaben (sofern nicht papierlos möglich) möglichst ohne Kontakt organisieren, ggf. mit Zwischenablage-Stationen – wenn nicht möglich, Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionsmittel bereitstellen
In Bezug auf die Räumlichkeiten/ Umgebung/ Ausstattung
- Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig zu berührenden Flächen (Griffe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
- Ausreichend Schutzmaterial (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) vorhalten bzw. besorgen
- Informationen für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. über die einzuhaltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut sichtbar anbringen, ggf. in gängigen Fremdsprachen
- Bereitstellung von mobilen Lösungen für Mitarbeiter und Kunden für häufiges Desinfizieren
- Einmal-/Schutzhandschuhe für alle Beschäftigten bereitstellen, die in Hautkontakt mit Kunden kommen bzw. für alle Beschäftigten, die in Kontakt mit gleichen Flächen wie Kunden oder andere Beschäftigte kommen (z.B. Dokumente, Bedien-Tastaturen, Touchscreens, ...)
- Handschuhe bereitstellen für Kunden im Falle von „berührungs-affinen“ Sortimenten (Obst etc.)
- Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion von Toiletten
- Räume regelmäßig belüften
- Wo möglich Parkplatzangebot an stark frequentierten Tagen verknappen (z.B. durch Absperrungen), um die Kundenzahl zu regulieren
- Digitalisierung vorantreiben und Homeoffice-Lösungen umsetzen
- Wo möglich Online-Abwicklung von Geschäftsvorgängen anbieten, ggf. mit Versandoptionen
Hier geht es zu den Arbeitsschutz-Empfehlungen des BMAS
Allgemeine Informationen für Dienstleister
- Es gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5m
- Kann der Abstand eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht
- Kann der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
- Die Dienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen. (Vorlage Hygienekonzept)
- Türen und Flächen sollten regelmäßig desinfiziert werden.
- Regelmäßiges Lüften wird empfohlen.
Empfehlungen zum Lüften
Das Covid-Virus verbreitet sich nach allgemeinen Erkenntnissen insbesondere durch Tröpfchen und Aerosole. Neben Abstand, Hygiene und Atemmasken spielt deshalb zur Vorbeugung das Lüften eine große Rolle.
Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden.
- konsequentes, intensives und regelmäßiges freies Lüften über Fenster und Türen.
- Anpassungen bei der Belüftung von Gebäudeinnenräumen durch sog. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) Nach Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind bundesweit etwa 750.000 „Nichtwohngebäude“ mit RLT-Anlagen ausgestattet, von denen etwa 43 % nur im Umluft- bzw. Mischluftbetrieb betrieben werden können.
Was ist bei Raumlufttechnischen Anlagen zu tun?
- Erhöhen Sie die Zufuhr von Außenluft
- Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und sorgen rasch für ggf. notwendige Reparaturen
- Tauschen Sie die Filter regelmäßig aus.
- Wird die Anlage ausschließlich über Umluft oder Mischluft betrieben, denken Sie an den Einbau von Filtern oder zusätzliche Desinfektionsstufen (UVC-Bestrahlung).
Grundsätzlich gilt:
- Abstand halten
- die Belegung der Räume so gut es geht zu verringern
- Abtrennungen und Masken nutzen
- Je kleiner die Frischluftmenge, um so kürzer sollen sich Menschen darin aufhalten.
Empfehlung zum Lüften
Ein Besprechungsraum sollte alle 20 Minuten
- im Winter 3 Minuten
- 5 Minuten im Frühling und Herbst
- und 10 Minuten im Sommer gelüftet werden.
Hier finden Sie dieEmpfehlungen der Bundesregierung zum Lüften zum Download.
Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen
Noch im Oktober 2020 das ein neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen in Kraft treten. Es ist für Corona-gerechte Umrüstung und Aufrüstung auf öffentliche Flächen und in Versammlungsstätten gedacht. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung.Die Antragsstellung ist derzeit noch nicht möglich; sie soll bis Ende 2021 laufen. Mehr Infos.
FAQs zur Umsetzung der Maskenpflicht z.B. in Verkehrsmitteln
- Wann und wo gilt die Maskenpflicht?
- In Bayern besteht die Pflicht, Verkehrsmitteln der öffentlichen Personennahverkehrs, aber auch auf U- und S-Bahnsteigen sowie an Haltestellen, eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch auf Parkplätzen
- Die Pflicht, Masken zu tragen, gilt ab einem Ater von 6 Jahren
- Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.
- Darüber hinaus darf die die Maske abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.
- Muss ich für meine Kunden Masken bereitstellen?
- Nein, Kunden müssen ihre Masken selbst mitbringen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung
Was ist mit Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist?
Kunden und Begleitpersonen klagen, dass ihnen, obwohl sie glaubhaft machen keine Maske tragen zum können, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest, einen Schwerbehindertenausweis oder ähnliches, der Zutritt zu Geschäften ohne Maske verwehrt wird. Dieser Personenkreis ist nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.
- Nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist jedoch die Überprüfung, ob ein Befreiungsgrund für die Kunden und Begleitpersonen tatsächlich vorliegt, nicht Aufgabe des Betreibers eines Geschäftes, sondern liegt in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.
- Zudem ist der Adressat eines etwaigen Bußgeldbescheides nicht der Ladenbetreiber, sondern die Kunden selbst.
- Ängste der Betreiber, für Verstöße in Haftung genommen zu werden, sind daher unbegründet.
IHK-Service: Laden Sie Plakate mit Hygieneregeln für Ihren Betrieb herunter.
Parkplatzkonzept
Unternehmer, die Kundenparkplätze zur Verfügung stellen, müssen ein Parkplatzkonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Was ist ein Parkplatzkonzept?
- Das Parkplatzkonzept ist eine Maßnahme des Infektionsschutzes.
- Es dient der Steuerung der Kundenfrequenz.
- Betreiber von Geschäften stellen damit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden sicher.
- Pro Kunde müssen im Geschäft 20 qm zur Verfügung stehen
- Sind mehr Parkplätze vorhanden, als Kunden ins Geschäft dürfen, muss die Anzahl verringert werden.
Was können Sie tun, um den Mindestabstand von 1,5m zwischen den Kunden zu gewährleisten?
- Sperren Sie Parkplätze, zum Beispiel jeden zweiten.
- Es ist nicht sinnvoll, einen Teil des Parkplatzes zu sperren. Vielmehr ist der Abstand zwischen den Autos zu vergrößern.
- Weisen Sie die Autos auf den Parkplatz ein. Leiten Sie die Autos gezielt zu den Parkplätzen.
- Achten Sie dabei darauf, dass nie mehr Parkplätze als zulässig belegt sind.
- Kontrollieren Sie die Parkdauer.
- Sprechen Sie sich mit benachbarten Parkplatzbetreibern und Parkplatzinhabern ab.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Beschilderung.
Muster Parkplatzkonzept zum Download:
Handel: Empfehlungen zum Infektionsschutz
- Desinfektionsmittel-Spender am Eingang
- Flächendesinfektion durch Reinigungspersonal
- Automatisch öffnende Türen
- Zugangskontrolle durch eigenes Personal und Trennung von Eingangs- und Ausgangstür
- Schaffung kontaktfreier Zonen
- Einteilung in getrennte Teams von Mitarbeitern, die keinen Kontakt zueinander haben (wechselnder Schichtbetrieb)
- Bevorzugt: Kartenzahlung
- Kein Scannen von Kundenkarten durch Beschäftigte
- Lautsprecherdurchsagen vornehmen, die auf die Regeln für den Ladenbesuch hinweisen, insbesondere welche Abstands- und Hygieneverhalten befolgt werden sollen.
- Anzahl der verfügbaren Einkaufswagen/-körbe der Anzahl der Kunden anpassen, die maximal zur selben Zeit im Ladenlokal sein sollen.
- Einkaufswagen, Körbe etc. nach Rückgabe an den Griffen mittels Wischdesinfektion reinigen bzw. da, wo nicht anders möglich, den Kunden hierfür die Möglichkeit geben.
- Hinweise darauf, dass die Warenabgabe auf haushaltsüblichen Mengen im gesamtgesellschaftlichen Interesse beschränkt ist und Bitte um Verständnis. (Lautsprecherdurchsagen/Schilderhinweise).
- Einrichtung von Schnellkassen für Personen mit geringem Einkaufsvolumen.
- Selbstbedienungstheken/ Salatbars ggf. schließen.
- Öffnungszeiten kommunizieren und darauf hinweisen, dass Einkäufe möglichst allein vorgenommen werden sollten. Apell, Familienmitglieder zu Hause zu lassen.
- Hinweise und/oder Durchsagen ggf. mehrsprachig gestalten.
- Zugangstüre berührungslos öffnend / offenstehend / fortlaufend zu desinfizieren
- Regelmäßige Desinfektion von Handterminals / Tastaturen / Touchscreens / Stiften / Theken / Griffen / Armaturen (Nachhaltung mit zeitlichen Check-Listen)
- Durchgängige ausreichende Belüftung während der ganzen Betriebszeit
- Verknappung des Parkplatzes an stark frequentierten Tagen (z.B. durch Mitarbeiter, die auf dem Kundenparkplatz parken, Absperrungen, usw.), um somit eine gewisse Regulierung der Kundenzahlen zu erreichen
- "Corona-Verhaltensregeln": gut sichtbare Informationsplakate für die Kunden zu allen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
- Angebot Hand-Desinfektions-Spender und / oder Handwaschstationen, möglichst berührungslos
- Aktiver Haus-/ Platzverweis für Personen mit Regelverstößen
- Vertretungsregelungen bei Einsatzplanungen berücksichtigen. Mitarbeiter, die sich gegenseitig vertreten können, unbedingt in unterschiedlichen Schichten ohne Überschneidungen einteilen.
- Grundsätzlich unnötige Überschneidungen der Schichten vermeiden, wenn möglich sogar kurze Pause zwischen den Schichten (kann bspw. zur Reinigung/Desinfektion genutzt werden).
- Gemeinsame Pausen ausschließen.
- Großflächiger und mehrfacher Aushang von Hygienemaßnahmen.
- Reinigungsplan anpassen
- Corona-Newsletter für Mitarbeiter (wichtige Informationen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter kommunizieren)
- Umgang mit Rackjobbern und Lieferanten definieren: Wer darf rein? Zu welchen Zeiten?
- Tätigkeiten, die keinen Kundenkontakt erfordern (Warenverräumung, Disposition, usw.) außerhalb der Öffnungszeiten, bzw. zu frequenzschwachen Zeiten
- Rechtzeitig Personalpuffer aufbauen, um mögliche Krankheitsfälle beim eigenen Personal auszugleichen
Zusätzlich verstärkt Informationen an Kunden geben:
- Bargeldloses Bezahlen bedeutet Sicherheit für alle
- Abstand halten zu anderen und zu den Handelsangestellten schützt alle
- Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen ihre Einkäufe nicht selbst erledigen
- Einkauf für mehrere Tage planen, um Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren
Downloads:
Verkehr: Empfehlungen zum Infektionsschutz
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter
- Reinigung sowie ausreichende Belüftung von Bussen durch Fahrer/innen ermöglichen
- Mund-Nasen-Bedeckung bei Montagearbeiten/Reparaturen von mehr als einer Person in beengten Verhältnissen
- Kaufmännischer Bereich: Homeoffice ausbauen
- Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit insbesondere von Teams die kritischen Systeme betreuen
- Einsteigen in Bussen nur noch durch hintere Türen
- Aufstellen von zusätzlichen Desinfektionsmitteln an Haltestellen o.ä.
- Türen sollen soweit technisch möglich automatisch öffnen
- Distanz zum Busfahrer sollte erhöht werden (Schaffen von mit Glas abgetrennten Bereichen zum Fahrer)
Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr
Bisher besteht eine Verpflichtung, in Bussen, U-Bahnen und Zügen eine Mund-Nase-Maske (Alltagsmaske) zu tragen. Vom 18. Januar 2021 gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Maskenpflicht gilt NICHT für das Fahrpersonal. Dieses kann jedoch eine Maske tragen, ohne gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen.
- Es besteht keine Kontroll- und Durchsetzungsverpflichtung des Fahrpersonals gegenüber den Fahrgästen. Sie können diese jedoch sehr wohl dazu auffordern, eine Maske zu tragen und ggf. des Fahrzeugs verweisen.
- Die Fahrer haften nicht für Verstöße der Fahrgäste.
Nähere Informationen zur Maskenpflicht im ÖPVN finden Sie hier
Logistik: Empfehlungen zum Infektionsschutz
- Vermeidung von Kontaktstellen (Fahrer - kaufmännische Mitarbeiter) -> Papiere werden über Glasscheibe übergeben (Verständigung per Handy bzw. Funk)
- Keine überlappenden Schichten
- Eigene Fahrer tragen beim Verladen Mundschutz
- Entladung der Fahrzeuge nur durch die eigenen Mitarbeiter und nicht durch die Fahrer (Fahrer stehen, wenn Dokumentation der Entladung nötig ist, auf Abstand)
- Nutzung von Handschuhen, Desinfektionsmittel, Hände waschen, Einhalten der Hygieneregeln
- Wo immer möglich: Homeoffice bzw. Einzelbüro
- Keine Nutzung von Aufenthaltsräumen
- Gruppen werden getrennt, um immer Backups zu haben
- Fahrer sind derzeit nur im Binnenverkehr eingesetzt (keine grenzüberschreitende Verkehr durch eigene Fahrer)
- Vermeidung von Frachtpapieren usw., möglichst digitale Verwaltung
- Kfz-Werkstatt komplett „isoliert“, Tore zu, kaputte Fahrzeuge werden außen abgestellt, Lieferanten sollten die Werkstatt nicht betreten
- Bei Montagearbeiten mit mehreren Personen Maskenschutz
- Höchstgrenzen für die Anzahl an Personen, die sich in Wartebereichen oder Sanitäranlagen aufhalten dürfen
- Mindest-/Sicherheitsabstände zwischen wartenden Personen
- Grundsätzliche Vermeidung direkter Kontakte zwischen Betriebspersonal in Terminals und den Fahrern
- Kundengespräche wenn überhaupt nur im kleinen Kreis (2 Personen)
- Videokonferenzen zum Aufrechterhalten der Kundenbeziehungen
- Verhaltens- und Hygieneregeln in den Terminals für die Fahrer
- Tragen von Schutzausrüstung (z.B. Maske, Handschuhe)
- Verbleib von Fahrern in ihren Kabinen (z.B. bei der Eingangskontrolle)
- Schnellstmögliches Abholen von Ladeeinheiten im Empfang
- Kein zeitweises oder dauerhaftes Abstellen von Containern (wird aber nur dauerhaft nur schwer realisieren sein, da die Seehäfen bereits wieder volllaufen und Platz im Hinterland benötigen)
Dienstleistungen: Empfehlungen zum Infektionsschutz
- Mitarbeiter (weitestgehend) in Homeoffice
- Hand-Desinfektionsspender, Handwaschstationen
- Zugang zum Firmengebäude für Externe sperren bzw. beschränken
- Zugangskontrolle zur Begrenzung Personenkontakte
- Mitarbeiter, die bei Gewerbekunden vor Ort sind tragen Mundschutz
- Wo notwendig: Mundschutz, Schutzhandschuhe sowie Schutzkleidung für Mitarbeiter
- Wechselnder Schichtbetrieb mit abgegrenzten Teams
- (Verstärkte) Desinfektion Oberflächen, Tastaturen etc.
- Digitale Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Videokonferenzen etc.), digitale Prozesse voranbringen
- Corona-Taskforce im Unternehmen einrichten
- Information / Schulung der Mitarbeiter zu notwendigen Hygienestandards
- Mundschutz und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
- Mindestabstand stets einhalten, wo möglich Mitarbeiter weit genug auseinander setzen
- Wo möglich und sinnvoll Homeoffice anbieten
- Abstand zwischen den Mitarbeitern; wo nicht möglich mit rollierenden Einsatzplänen und Homeoffice entzerren
Industrie: Empfehlungen zum Infektionsschutz
- Betrieb mit räumlich abgegrenzten Team
- Wechselnder Schichtbetrieb mit voneinander abgegrenzten Teams
- Bei Schichtwechsel eine Stunde Pause zwischen den Teams, die zur Desinfektion genutzt wird
- Homeoffice (z.B. Verwaltung), digitale Meetings
- Hand-Desinfektionsspender, Handwaschstationen
- Mundschutz, Schutzhandschuhe sowie Schutzkleidung für Mitarbeiter
- Anweisung Mindestabstand
- Absperrung Firmengebäude für Zugang externe
- Zugangskontrolle zur Begrenzung Personenkontakte
- Speditionsanlieferungen ohne Kontakt zu Mitarbeitern
- Regelmäßige Desinfektion Griffe, Armaturen, Oberflächen, Tastaturen etc.
- Eigene Sanitärräume für Fahrer von Speditionen
- Verhaltensregeln für Fremdfahrer bei Anlieferung
- Mitarbeiterschulungen für alle Mitarbeiter durchführen und Teilnahme bestätigen lassen
- Corona-Taskforce & Coronameldestelle im Unternehmen etablieren
- Erarbeitung von unternehmensweit gültigen Konzepten / Maßnahmenkatalogen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung des Betriebs
- Meldepflicht bei Reisen/ Urlaub
- Hygienehinweise im Unternehmen
- Regelmäßige Durchlüftung der Arbeitsbereiche
- Schutzmasken / Handschuhe/ Desinfektionsmittel für Belegschaft verfügbar machen
- Sicherheitsabstände einhalten und bei Bedarf vergrößern
- Rollierende Einsatzpläne
- Nicht unbedingt notwendige Termine mit Externen (Kunden, Lieferanden, etc.) vermeiden
Wo notwendig entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einrichten, wie Plexiglasscheiben etc. - Botengänge auch im Unternehmen sollten möglichst unterlassen werden. Nutzen von Telefon, E-Mail-Programm oder ggf. Rohrpost.
- Besprechungen/ Gespräche sollten möglichst telefonisch stattfinden.
- In Besprechungsräumen ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter einhalten
- Anweisung an Reinigungspersonal: neben normaler Grundreinigung, erweiterte Reinigung von Kontaktflächen
Downloads zu den Hygieneregeln
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