IHK Ratgeber

EU-Mehrwertsteuerreform: VAT in the Digital Age (ViDA) - Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

European Union flags in front of the blurred European Parliament in Brussels, Belgium
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Die EU-Kommission diskutiert Lösungsansätze, um die Betrugssicherheit des Mehrwertsteuersystems zu verbessern. Dabei wird auch die Einführung eines elektronischen Meldesystems mit verpflichtenden elektronischen Rechnungen (E-Invoicing) vorgeschlagen. Auch die Bundesregierung plant die Einführung eines elektronischen Meldesystems.

Welche EU-Richtlinien- und Verordnungsentwürfe gibt es?

Die EU-Kommission hat am 8. Dezember 2022 den Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht.

Was gehört zum ViDA-Paket?

Das so genannte ViDA-Paket umfasst

Was soll ViDA regeln?

Mit dem Paket sollen im Wesentlichen drei Bereiche geregelt werden:

  • Die Einführung eines digitalen Reportings von Einzeltransaktionen in Echtzeit auf Basis einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind, bei gleichzeitiger stärkerer Harmonisierung des Rechtsrahmens für nationale Transaktionen („Digitale Meldesysteme/E-Rechnung“),
  • die Besteuerung von Online-Plattformen, die die kurzzeitige Vermietung von Übernachtungsmöglichkeiten oder die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen unterstützen („Plattformwirtschaft“) und
  • die weitere Vermeidung mehrfacher MwSt-Registrierungen von Steuerpflichtigen in den Mitgliedstaaten („einzige MwSt-Registrierung“).

Wie sieht der Zeitplan aus?

Die geplanten Änderungen sollen in vier Stufen jeweils zum 1. Januar 2024, 2025, 2026 und 2028 in Kraft treten.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Richtlinienentwurf "Mehrwertsteuer-Vorschriften für das digitale Zeitalter" Stellung genommen.

Welche Auswirkungen hat das auf Deutschland?

Was soll ein elektronisches Meldesystem bringen?

Auch die Bundesregierung will zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, welches für die

  • Erstellung,
  • Prüfung und
  • Weiterleitung von Rechnungen

verwendet werden soll. Die IHK München hat in ihrer Position "Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten" dargelegt, welche Punkte aus Sicht der bayerischen Wirtschaft zu beachten wären.

Auf Basis der geltenden Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) ist die Einführung einer verpflichtenden eRechnung nicht möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb im November 2022 einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL gestellt, über den bislang nicht entschieden wurde. Das Bundesfinanzministerium (BMF) strebt ferner an, sowohl für die nationalen als auch die grenzüberschreitenden B2B-Umsätze ein einheitliches elektronisches System für die transaktionsbezogene Meldung vorzusehen, um die Belastungen für die Wirtschaft möglichst gering zu halten. Entsprechende Änderungsvorhaben werden mit den Wirtschaftsverbänden diskutiert.