Der Russland-Ukraine-Krieg
Die aktuelle Lage rund um den Ukraine-Konflikt ist sehr unübersichtlich und volatil und verunsichert viele Unternehmen. Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber Informationen und weiterführende Quellen an die Hand geben, die Ihnen die Orientierung erleichtern sollen.
WICHTIG: Die Informationslage ändert sich sehr schnell, daher erhebt die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 25.05.2022, 16:58 Uhr
- FAQs
- Sanktionen gegen Russland
- Russische Gegensanktionen
- Sanktionen gegen Belarus
- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- Migration, Integration und Ausländerrecht
- Energieversorgung
- Umgang mit Materialpreissteigerungen und Lieferengpässen
- Transport und Logistik
- Schutz vor Cyber-Attacken
- Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Unternehmen
- Steuerliche Themen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
- #WirtschaftHilft - für Unternehmen, die helfen wollen
- Force-Majeure-Bescheinigungen
- Sicherheit
- Kontakt bei Fragen
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Russland-Sanktionen und ihren Auswirklungen auf Ihr Geschäft:
Sanktionen gegen Russland (neu seit Februar 2022)
Welche Auswirkungen hat der Russland-Ukraine-Krieg auf die bayerischen Unternehmen? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil, damit wir Ihre Interessen gut bei der Politik vertreten können.
Hilfreiche Links zum Thema Sanktionen
- Chronologie der EU-Sanktionen gegen Russland (Europäischer Rat)
- Thematische Übersicht der Russland-Sanktionen (Wirtschaftskammer Österreich)
- Sanktionsbriefings als Newsletter (AHK Russland)
- FAQs der EU zu den Russland-Sanktionen (Europäische Kommission)
- Informationen und FAQs zum Russland-Embargo (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA)
- BAFA-Hotline: 06196 908-1237, ru-embargo@bafa.bund.de
- Informationen zu Genehmigungen, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen ("Exportkontrolle") (IHK München)
- Prüfschema "Russlandembargo für Güterlieferungen" (IHK Stuttgart, IHK Düsseldorf)
- In der Finanzsanktionsliste 2022 können Sie direkt nach sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen suchen
Sanktions-Check der AHK Russland
Die AHK Russland übernimmt für Sie die sanktionsrechtliche Prüfung Ihres Vertragspartners.
Die Sanktionsprüfung wird bei Unternehmen stufenweise vorgenommen, wobei bei Stufe 1 das Unternehmen selbst, bei Stufe 2 – die Gesellschafter des Unternehmens, bei Stufe 3 – die Gesellschafter der Gesellschafter usw. geprüft werden. Als gesonderte Stufe gilt die Prüfung des Generaldirektors des entsprechenden Unternehmens bzw. des Gesellschafters. Die Prüfung weiterer natürlicher Personen wird je als eine Stufe pro Person berechnet. Darüber hinaus kann die AHK prüfen, ob die Hausbank des Partners auch von den Sanktionen betroffen ist.
Die Kosten betragen 90 EUR zzgl. MwSt. pro Stufe. Geprüft werden Sanktionslisten eines Landes bzw. einer Wirtschaftsunion (z.B. der USA oder der EU). Sollten Sie Bedarf an der Prüfung in den weiteren Listen haben (Großbritannien, Kanada, Schweiz etc.), kostet das zusätzlich 40 EUR zzgl. MwSt. pro Liste.
Melden Sie sich bei Interesse per Mail bei der Projektmanagerin der AHK Russland.
Überblick über die bisher erlassenen Sanktionen:
SWIFT-Teilausschluss
Deutschland, die USA, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien und die EU-Kommission haben gemeinsam Finanzsanktionen gegen Russland beschlossen. So werden einige russische Banken vom internationalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen. Soweit erforderlich, sollen weitere russische Banken dazukommen.
Am 02.03.2022 beschloss der Europarat den Ausschluss folgender Banken vom SWIFT-Zahlungssystem:
- Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank
- Bank Rossiya
- Sovcombank
- VNESHECONOMBANK (VEB)
- VTB BANK
Der Beschluss tritt am 02.03.2022 in Kraft, es wird jedoch eine 10-tägige Übergangsfrist eingeräumt, um den Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihren Zahlungsverkehr entsprechend anzupassen.
Damit ist der Zahlungsverkehr mit Russland von Europa aus zwar erschwert, aber nicht unmöglich. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Russland seinerseits am 28.02.2022 Devisenüberweisungen ins Ausland untersagt hat.
Russland verliert ab dem 16.3.2022 den Most-Favoured-Nation innerhalb der WTO. Diese ausßergewöhnliche Maßnahme wurde von der EU in Kooperation mit den Staten der G7 und weiteren Verbündeten (Albanien, Australien, Island, der Republik Korea, Moldavien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Mazedonien, Norwegen) beschlossen.
Praktisch bedeutet das, dass Russland wichtige Privillegien als WTO-Mitglied entzogen werden und Russland ökonomisch weiter von Weltwirtschaft isoliert wird.
Im selben Zug wurde der Beitrittsprozess von Belarus zur WTO gestoppt.
Wichtiger Hinweis: Es gibt eine Altvertragsregelung in der EU-Verorodnung 2022/328 mit der die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfen genehmigen
können, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe im Rahmen von vor dem 26.02.2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern die Genehmigung vor dem 01.05. 2022 beantragt wird.
Finanzsektor
- Neben dem SWIFT-Teilausschluss wurden weitere Sanktionen im Finanzsektor erlassen, um Russland den Zugang zu den wichtigsten Kapitalmärkten abzuschneiden.
- So entzieht die Europäische Zentralbank der EU-Tochter der Sberbank die Fortführung des Geschäftsbetriebs.
- Auch wurde es verboten, in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, zu investieren, sich an ihnen zu beteiligen oder anderweitig zu ihnen beizutragen.
- Ebenso dürfen keine auf Euro lautenden Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland — einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands — oder zur Verwendung in Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden.
- Restriktive Maßnahmen sollen die russische Zentralbank daran hindern, ihre int. Reserven in einer Weise einzusetzen, die die Wirkung der Sanktionen untergräbt
- Der Europäische Rat hat ferner die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Verboten in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen, übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Darlehen unterliegen, erweitert und den Begriff "übertragbare Wertpapiere" präzisiert. Letzteres zielt auf Kryptowährungen ab.
- Ferner wurde beschlossen, alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen zu verbieten.
- Im fünften Sanktionspaket beschloss die EU, ein vollständiges Transaktionsverbot gegen die vier wichtigsten russischen Banken, Bank Otkrytije, VTB, Novikombank und Sowkombank auszusprechen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, zuvor waren die Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen worden.
Hier finden Sie empfehlenswerte Überblicksseiten zu den Finanzsanktionen und deren Auswirkungen:
Energiesektor
- Im zweiten EU-Sanktiosnpaket wurden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
- Im dritten Paket wurden neue Investitionen in den russischen Energiesektor wurden verboten.
- Außerdem wurde im vierten Sanktionspaket eine umfassende Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen eingeführt.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Beschränkung des Zugangs Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Software
- Beschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use)
- Beschränkungen beim Verkauf sämtlicher Luftfahrzeuge und entsprechender Ausrüstung an russische Fluggesellschaften
- Verbot der Lieferung von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt und entsprechende Ersatzteile nach Russland
Quellen: Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates, 24. Februar 2022 und BESCHLUSS (GASP) 2022/327 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Darüber hinaus hat der Europäische Rat am 09.03. weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland verhängt.
- Am 06.04. wurden die Ausfuhrverbote um Quantencomputer, Halbleiter, Transportausrüstung und weitere Produkte erweitert, die die technologische Basis und industrielle Kapazität Russlands treffen sollen.
- Im Rahmen des vierten Sanktionspakets der EU wurden außerdem weitere Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl und für Luxusgüter beschlossen.
- Im fünften Sanktionspaket der EU wurde ein Einfuhrverbot für Kohle aus Russland erlassen. Darüber hinaus wird auch die Einfuhr von Holzerzeugnissen, Zement, Aluminiumblech, Silber und Meeresfrüchte bis hin zu alkoholischen Getränken verboten. Darüber hinaus hat die EU den Import russischer Düngemittel eingeschränkt.
Verkehrssektor
In unserem Fokusthemen-Ratgeber "Transport und Logistik" finden Sie alle aktuellen Informationen und Hintergründe zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs auf den Verkehrssektor.
- Die EU hat ihren Luftraum für russische Flugzeuge – auch Privatmaschinen – geschlossen.
- Das fünfte Sanktionspaket umfasst ein das Verbot für russische Schiffe und von Russland betriebene Schiffe, die EU-Häfen anzulaufen. Zusätzlich wurde ein vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU beschlossen. Ausnahmen betreffen bestimmte lebensnotwendige Güter wie Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, humanitäre Hilfe sowie Energie. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig (BAFA). Die Behörde hat das Antragsformular ELAN-K2 auf ihrer Website bereitgestellt. Die Genehmigungen können auch direkt über die E-Mail-Adresse embargo-transport@bafa.bund.de beantragt werden.
Individuelle Sanktionen (Einreise- oder Durchreisebeschränkung, Einfrieren der Vermögenswerte)
- Der Rat der EU hat innerhalb des bestehenden Sanktionsrahmens gegen weitere Personen restriktive Maßnahmen verhängt. Es handelt sich dabei um Mitglieder der russischen Staatsduma, die am 19. September 2021 für die Halbinsel Krim und Sewastopol gewählt wurden (Originalquelle).
- Außerdem verhängte die EU im Rahmen des Sanktionspakets vom 23.02.2022 Sanktionen gegen die 351 Mitglieder des russischen Parlaments, die für die Anerkennung der Gebiete Lugansk und Donezk gestimmt haben, sowie 27 weitere Personen und einige Organisationen.
- Ebenfalls mit individuellen Sanktionen belegt worden sind die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
- Auch 26 russische Unternehmer, Beamte, Militärs und Journalisten sowie ein Versicherungsunternehmen wurden mit Sanktionen belegt.
- Die Liste der sanktionierten Personen wurde außerdem um Personen erweitert, die Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung, gegen die strengere Ausfuhrbeschränkungen verhängt werden, und zwar für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands beitragen könnten, haben.
- Darüber hinaus hat der Rat Sanktionen gegen prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Lage in der Ukraine verbreiten, sowie gegen wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Militärgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Schiffbau und Maschinenbau beschlossen.
- Auch im fünften Sanktionspaket der EU wurden weitere Personen sanktioniert, darunter russische Unternehmer, Medienmanager und Beamte.
50%-Regel: Die EU-Kommission hat klargestellt, dass ein Unternehmen, dessen Anteile (Aktien) mehrheitlich im gemeinsamen Eigentum von zwei oder mehreren sanktionierten Personen steht, in seiner Gesamtheit den Sanktionen unterliegt, auch wenn keine dieser Personen mehr als 50% der Unternehmensanteile hält. In den USA wird diese Regel seit 2008 angewandt, in der EU bisher nicht. Es komme auf eine Gesamtbetrachtung an, so die Klarstellung: Wenn im Eigentum einer Person auf der Sanktionsliste 30% des Unternehmens stehen und weitere 25% im Eigentum einer weiteren sanktionierten Person, dann sollte ein solches Unternehmen als gemeinsames Eigentum und als unter gemeinsamer Kontrolle sanktionierter Personen stehend betrachtet werden. Transaktionen mit einem solchen Unternehmen würden als indirekte Bereitstellung von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen an Sanktionierte angesehen
Visavergabe
- Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union. Der Goldene Pass für russische Staatsbürger wird abgeschafft.
Sonstiges
- Die russischen Staatsmedien RT und Sputnik werden in der EU verboten.
- Das vierte Sanktionspaket der EU umfasst unter anderem ein Verbot, Ratingdienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen oder ihnen Zugang zu entsprechenden Abonnementdiensten zu gewähren.
- Die EU verbietet mit dem fünften Sanktionspaket die Teilnahme russischer Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedstaaten.
Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zu Donezk und Luhansk
- Einfuhrverbot für Waren aus Lugansk und Donezk
- Handels- und Investitionsbeschränkungen im Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftssektoren
- Verbot der Erbringung touristischer Dienstleistungen
- Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien
Quellen: BESCHLUSS (GASP) 2022/265 DES RATES vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und Pressemitteilung „EU sanctions against Russia EN“
Hermes-Bürgschaften
- Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24.02.2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
- Am 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten.
- Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
- Dort, wo noch Lieferungen oder Auszahlungen aus Finanzkrediten ausstehend sind, hat der Deckungsnehmer Euler Hermes vorab zu kontaktieren.
Für Sammeldeckungen gilt: für bereits erfolgte Versendungen besteht weiter Deckungsschutz. Für neue Versendungen hingegen besteht ab sofort kein Deckungsschutz mehr. - Weitere Infos finden Sie auf agaportal.de oder unter investitionsgarantien.de
- Für die Lieferung von humanitären Gütern sind zum Teil Ausnahmen vorgesehen. Es muss allerdings ein sicherer Zahlungsweg nachgewiesen werden und vor der Versendung die Zustimmung der Ministerien (BMF sowie BMWK) eingeholt werden.
- Die aktuelle Situation stellt eine Änderung der Sach- und Rechtslage dar, daher können Grundsatzzusagen in der Regel nicht in endgültige Deckungen umgewandelt werden. Der Deckungsnehmer sollte daher unbedingt vor Vortragsabschluss mit seinen Auslandskunden auf Euler Hermes zugehen.
Stopp des Zertifizierungsverfahrens für Nord Stream 2
- Die Bundesregierung zieht den Versorgungssicherheitsbericht der Vorgängerregierung für die Gasleitung Nord Stream 2 zurück. Dies hat das BMWK der Bundesnetzagentur in einem Schreiben mitgeteilt. Solange der Versorgungssicherheitsbericht nicht aktualisiert ist, kann keine positive Zertifizierungsentscheidung durch die Bundesnetzagentur ergehen. Damit kann Nord Stream 2 erst einmal nicht in Betrieb gehen.
USA Die Vereinigten Staaten haben die normalen Handelsbeziehungen zu Russland und Belarus ausgesetzt.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Die USA beschließen ein Embargo für
- russisches Erdöl,
- Erdgas,
- LNG
- und Kohle.
- Das Bureau of Industry and Security hat eine Regelung erlassen, die umfangreiche neue Beschränkungen in den Export Administration Regulations (EAR) vorsieht, die nach Angaben des Weißen Hauses mehr als die Hälfte der russischen Hightech-Importe unterbinden werden.
- Außerdem wurden weitere Maßnahmen zur Exportkontrolle für Anlagen, die an Russland zwecks Öl- und Gasförderung geliefert werden, verhängt.
- Die USA blockieren russische Rüstungsunternehmen vollständig.
- Die Vereinigten Staaten haben am 11. März ein Importverbot verkündet für
- Wodka,
- Diamanten
- und Meeresfrüchte wie etwa Kaviar aus Russland.
- Die US-Exportverbotsliste (u.a. Luxusgüter) finden Sie hier. Die Sanktionen gegen den russischen Diamantenproduzenten Alrosa wurden noch einmal verschärft.
- Am 9. Mai verkündete das US-Handelsministerium, dass weitere Produkte mit Exportverboten belegt werden. Auf der Liste der Sanktionen gegen russische Wirtschaftsbereiche stehen nun:
- Anlagen zur Öl- und Gasförderung sowie der Raffinierung von Erdöl
- Die Liste der Sanktionen gegen russische Wirtschaftsbereiche wird um 205 Positionen und sechs Nomenklaturzeichen des harmonisierten Warenbeschreibungs- und Codierungssystems ergänzt, etwa um
- Messer und Klingen für Maschinen
- Strahltriebwerke, Hydraulik- und Pneumatikmotoren
- Klimaanlagen
- Kühlschränke und Gefrierschränke
- Feuerlöscher
- Hebevorrichtungen
- Bulldozer
- Maschinen zum Drucken, Bügeln, Metallschneiden sowie Kopierer
- Industrieroboter
- Kugellager, Rollager
- DC/AC-Motoren
- Stromgenerator und Transformatoren
- Nickel-Cadmium-Batterien
- Ausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
- Fahrzeuge für den Gütertransport, Anhänger und Auflieger
- Ausrüstung für Fotolabore
- geodätische oder topographische Instrumente
- Ausnahmenanträge vom Exportverbot, dem Verbot der Wiederausfuhr oder dem inländischen Transport der gelisteten Güter stehen unter Ablehnungsvorbehalt (US-Ablehnungsrichtlinie). Für Waren, deren Lieferung aus Gesundheits- und Sicherheitserwägungen erforderlich ist, sowie im Rahmen humanitärer Hilfe können Genehmigungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Das Verbot wird voraussichtlich auch für Erzeugnisse greifen, die außerhalb der USA als direkte Produkte US-amerikanischer Software oder Technologien hergestellt werden und nach der „foreign produced direct product"-Regelung bei Exporten in bestimmte sensible Länder eine Ausfuhrgenehmigung des Bureau of Industry and Security (BIS) benötigen.
- Die USA haben der russischen Fluggesellschaft Rossiya vorübergehend die Exportprivilegien entzogen. Somit dürfe Rossiya keine Waren mehr aus den USA und auch keine US-Produkte aus dritten Ländern beziehen, teilte das US-Handelsministerium mit. Die Restriktion sei für 180 Tage mit einer Verlängerungsoption verhängt worden. Zuvor hatten die USA bereits den russischen Airlines Aeroflot, Utair und Azur Air sowie der Frachtfluggesellschaft Aviastar-Tu die Exportprivilegien verwehrt.
Verschuldungs- und Beteiligungsverbote
- Um die Möglichkeiten Russlands zur Finanzierung einzuschränken, hat das OFAC die Verschuldungs- und Kapitalbeteiligungsbeschränkungen für Russland auf weitere wichtige Aspekte der russischen Wirtschaft ausgeweitet.
Finanzsanktionen
- US-Bürgern und Institutionen sind nun Transaktionen mit der Russische Zentralbank verboten, zudem kann die Notenbank in Moskau damit weltweit keine Geschäfte in US-Dollar mehr durchführen.
- Sperrung von drei russischen Direktinvestitionsfonds. Darunter:
Russian Direct Investment Fund (RDIF)
JSC RDIF (Verwaltungsgesellschaft)
LLC RVC (Tochtergesellschaft) - Das US-Finanzministerium verhängte außerdem Sanktionen gegen Sberbank, VTB Bank, Otkritie, Novikombank, Sovcombank und Moscow Industrial Bank.
- Es wurde US- Personen verboten, Transaktionen mit der russischen Zentralbank, Sberbank, dem Nationalen Vermögensfonds und dem Finanzministerium zu tätigen.
US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 AG
Das Finanzministerium in Washington erklärte am 23.02.2022, dass Geschäfte mit dem Betreiber Nord Stream 2 AG innerhalb einer Woche beendet werden müssten.
Individuelle Sanktionen
- Zahlreiche Personen wurden in die Specially Designated Nationals-Liste des Office of Foreign Assets Control hinzugefügt und unterliegen somit scharfen Sanktionen.
- Außerdem verhängen die USA Sanktionen gegen Russische Unternehmen, die mit der Rüstungsindustrie verbunden sind sowie technische Reparaturbetriebe. Auch JSC Mikron, der größte Chip-Produzent Russlands, der mehr als 50% der russischen Mikroelektronik exportiert, sowie „böswillige Cyber-Akteure der russischen Regierung“ werden sanktioniert.
Luftverkehr
- Der Luftraum über den USA wurde für russische Flugzeuge gesperrt.
- Am 07.04. hat das US-Handelsministerium für 180 Tage den drei Fluggesellschaften Aeroflot, Utair, Azur Air Exportprivilegien entzogen. Die drei Fluggesellschaften verlieren Zugang zu US-amerikanischen Produkten sowie aus dem Ausland reimportierter Waren.
Keine Beratungsdienstleistungen mehr für Russland
- US-amerikanische Unternehmen und Einzelpersonen dürfen künftig keine Buchhaltungs-, Treuhand- und Beratungsdienste in Russland mehr anbieten. Das entsprechende Verbot des US-Finanzministeriums tritt am 7. Juni in Kraft. Außerdem wurde amerikanischen Wirtschaftsprüfern und Ratingagenturen ab dem 20. August das Russland-Geschäft verboten.
Embargo auf russische Energieimporte
Großbritannien wird ab 2023 kein russisches Erdöl, Erdgas, LNG und Kohle mehr importieren.
Individuelle Sanktionen (Einreise- oder Durchreisebeschränkung, Einfrieren der Vermögenswerte)
- Wladimir Putins und Sergei Lawrows Vermögenswerte wurden eingefroren.
- Sanktionen gegen fünf russische Banken und drei russische Staatsbürger wurden eingeführt.
- Mehr als 370 Beamte, Geschäftsleute und Journalisten wurden in einem ersten Schritt mit Beschränkungen. belegt. Darunter befanden sich Mitglieder der Regierung und regionaler Behörden, große Geschäftsleute und ihre Familien sowie Parlamentarier.
Die Liste der sanktionierten Personen und Unternehmen wurde am 24.03., 31.03., 21.04. und 04.05. erweitert.
Handelsbeschränkungen
- Exportverbot für hochwertige und technische Ausrüstungen und Komponenten in den Bereichen Elektronik, Telekommunikation und Luft- und Raumfahrt.
- Großbritannien führte, ähnlich der EU-Sanktionen, ein Exportverbot von Luxusgütern ein. Zusätzlich werden Strafzölle in Höhe von 35% zum bestehenden Zollsatz auf russische Importwaren wie Wodka, Metalle und Düngemittel erhoben.
- Am 5. Mai verhing das Vereinigte Königreich Sanktionen gegen den russischen Stahlkonzern Evraz. Alle Vermögenswerte des Unternehmens in Großbritannien wurden eingefroren. Britischen Staatsbürgern und Unternehmen sind sämtliche Transaktionen mit dem Konzern untersagt.
Finanzsanktionen
- Die russische Nationalbank Sberbank wird daran gehindert, Zahlungsabwicklungen in Pfund zu tätigen, sodass der Zugang zum britischen Finanzmarkt gesperrt ist.
- Außerdem werden die Vermögenswerte von drei weiteren Banken eingefroren:
- VEB
- Sovcombank
- Otkritie
Sanktionen im Verkehrs- und Transportbereich
- Großbritannien sperrt Häfen für das Einlaufen von russischen Schiffen.
- GB sperrt außerdem den Luftraum für russische Flugzeuge.
- Großbritannien hat am 19. Mai weitere Sanktionen gegen die russische Luftfahrt verhängt. Laut einer Bekanntmachung des britischen Außenministeriums und des Verkehrsministeriums wurde den Fluggesellschaften Aeroflot, Ural Airlines und Rossiya verboten, ihre ungenutzten Flughafenslots im Vereinigten Königreich zu verkaufen.
Übernahme von EU-Sanktionen gegen Russland
- Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Die Vermögen der gelisteten in der EU-Sanktionen Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt. Die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.
- Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen Russland nochmals ausgeweitet. Betroffen sind mehr als 200 weitere Personen und Einrichtungen. Die Liste der sanktionierten Personen entspricht damit der der EU.
Am 25. März zog die Schweiz erneut nach und übernahm jene Maßnahmen, die von der EU im Rahmen des vierten Sanktionspakets getroffen wurden. Sanktioniert sind nunmehr:
- Export von Waren und Dienstleistungen für den russischen Energiesektor
- Einfuhr von Eisen- und Stahlwaren aus Russland
Export von Luxusartikeln in die Russische Föderation - Export von Gütern für die Seeschifffahrt nach Russland
- Finanztransaktionen mit sanktionierten russischen staatseigenen Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die im Energiebereich tätig sind
- Bereitstellung von Krediten oder anderen Finanzmitteln an diese Unternehmen
- Am 27.04.2022 erließ die Schweiz erneut weitere Sanktionen gegen die Russische Föderation. Es wurde gem. der EU-Sanktionen die Einfuhr von Braun- und Steinkohle, Holz, Zement, Meeresfrüchten und Kaviar aus Russland gestoppt. Zudem beschloss die Alpenrepublik Ausfuhrverbote für Güter, „die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können“, wie der Bundesrat in Bern mitteilte. Mit dem Entscheid setze die Schweiz die jüngsten EU-Sanktionen gegen Russland um.
- Am 20. Mai hob die Schweiz ihre Sanktionen gegen den russischen Düngemittel-Giganten Eurochem auf, nachdem der sanktionierte Unternehmer Andrej Melnitschenko sich als Begünstigter der Firma zurückgezogen und den Eurochem-Verwaltungsrat verlassen hatte. Laut eines Zeitungsberichts übertrug Melnitschenko seine Anteile an seine Ehefrau. Damit lägen dem Wirtschaftsministerium (SECO) keine Hinweise darauf vor, dass Eurochem im Besitz einer sanktionierten Person sei oder von einer sanktionierten Person kontrolliert werde, hieß es.
Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen
- Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.
- Außerdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt (Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken).
Finanzsanktionen
- Japan friert die Vermögenswerte von drei russischen Banken (VEB.RF, Promsvyazbank, Bank Rossiya) ein.
Handelssanktionen
- Japan verhängt Sanktionen gegen Ausfuhren mit dem russischen Militär verbundene Einrichtungen, gegen Ausfuhren von kontrollierten Gütern, die in der international vereinbarten Liste aufgeführt sind, und von anderen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wie Halbleitern. Dies betrifft insbesondere die Lieferung von Halbleitersendungen. Ab dem 20. Mai greift eine Erweiterung der Sanktionsliste für Exporte. Dann gelten Ausfuhrbeschränkungen auch für Technologie-Produkte, wie 3D-Drucker und Quantenrechner (Quelle: Kommersant)
- Exportverbot für Luxusgüter nach Russland
Individuelle Sanktionen
- Aussetzung der Erteilung von Einreisevisa nach Japan für benannte, mit Russland verbundene Personen und Einfrieren der Vermögenswerte benannter, mit Russland verbundener Personen und Einrichtungen in Japan. Quelle: Ministry of Foreign Affairs of Japan
- Sanktionen gegen weitere 24 natürliche und 80 juristische Personen
- Die individuellen Sanktionen wurden am 18.März, 5. April und 10. Mai auf weitere natürliche und juristische Personen sowie Industrie-Unternehmen ausgeweitet.
Südkorea liefert keine strategischen Güter mehr nach Russland.
Individuelle Sanktionen
- Kanada verhängt Sanktionen gegen zehn hochrangige Mitarbeiter der Konzerne Gazprom und Rosneft.
- Des Weiteren wurden weitere 160 Mitglieder des russ. Föderationsrates sanktioniert. Außerdem beschränkt Kanada den Export von Waren und Dienstleistungen nach Russland (Quelle).
- Am 19. April 2022 hat die Kanadische Regierung die Liste sanktionierter Personen erneut erweitert. Unter anderem wurden die Direktorin der russischen Zentralbank Elwira Nabiullina sowie Töchter des russischen Präsidenten Wladimir Putin in die Sanktionsliste aufgenommen.
- Am 8. Mai kündigte die Kanadische Regierung Sanktionen gegen 21 Einzelpersonen an. Betroffen seien Oligarchen und Personen, die dem „Regime“ im Land nahestünden. Außerdem sollen 19 Personen und 5 Unternehmen aus dem russischen Verteidigungssektor sanktioniert werden.
Die Sanktionierung bedeutet, dass allen Einwohnern und Bürgern Kanadas alle Transaktionen und die Erbringung von Finanzdienstleistungen für gelistete Personen untersagt sind.
Sanktionen im Verkehrs- und Logistikbereich
- Kanada sperrt Häfen für das Einlaufen von russischen Schiffen.
Individuelle Sanktionen
- Die Vermögenswerte von Wladimir Putin, Sergej Lawrow, Sergej Schoigu, Mikhail Mischustin und Wladimir Kolokoltsew werden eingefroren und es wird ein Geschäftsverbot ausgesprochen.
- Australien hat Sanktionen für zahlreiche russische Unternehmen und Einzelpersonen sowie deren Familien erlassen.
- Außerdem werden 339 Mitglieder des russischen Parlaments, die für die Anerkennung der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Republiken gestimmt haben, sowie acht Personen, die Führungspositionen in Banken, sozialen Medien, Öl-, Gas- und Transportunternehmen sowie in Unternehmen, die das russische Militär unterstützen, innehaben werden sanktioniert.
- Am 18. März verhängte Australien zusätzliche Sanktionen gegen 11 russsische Banken und Regierungsbehörden.
- Auch gegen den Belarussischen Präsidenten Lukaschenko und sein Umfeld wurden Sanktionen verhängt.
- Am 03. Mai und am 18. Mai hat Australien die individuellen Sanktionen auf weitere natürliche und juristische Personen ausgeweitet. Auf der Sanktionsliste stehen unter anderem Abgeordnete der Staatsduma, Minister der sogenannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk, Journalisten und TV-Moderatoren sowie Unternehmen aus dem militärischen Bereich verhängt.
Exportverbote
Australien hat ein Ausfuhrverbot für Luxus-Güter beinhaltet. Betroffen sind Weine, Kunstwerke, Tabakwaren, Trüffel, Vollblüter, Perlen, Kaviar und Krebstiere. Die Liste ist auf der Website der australischen Regierung veröffentlicht.
Sanktionspaket gegen Donetsk und Lugansk
Strenge Wirtschaftssanktionen gegen die Regionen Donezk und Lugansk sollen den Handel in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und den Sektoren Öl, Gas und Mineralien beschränken.
Individuelle Sanktionen
- Am 18 März hat die neuseeländische Regierung Einreiseverbote gegen über 350 russische Staatsbürger verhängt. Zudem besteht ein Einreiseverbot für deren Schiffe und Flugzeuge. Außerdem wurden Banken und andere Organisationen mit Beschränkungen sanktioniert.
- Am 02.05. verkündete die neuseeländische Außenministerin neue Strafmaßnahmen gegen 170 Mitglieder des Föderationsrats (Parlamentsoberhaus) und sechs Rüstungsunternehmen. Außerdem wurden die Sanktionen gegen mehr als 400 Einzelpersonen verschärft, denen Neuseeland zuvor bereits die Einreise verboten hatte.
Strafzölle
- Neuseeland hat Einfuhrzölle in Höhe von 35% auf alle Importe aus Russland verhängt. Zudem wurden neue Einfuhrverbote für russische Produkte beschlossen, wie die neuseeländische Regierung mitteilte.
- Am 18. März hat sich Norwegen einem teil der von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland angeschlossen. Es geht dabei um die drei bis zum 9. März beschlossenen Sanktionspakete. Die norwegischen Sanktionen zielen auf Russlands Finanz-, Energie-, Transport-, Technologie- und Rüstungssektoren ab und beinhalten individuelle Sanktionen gegen einzelne Personen und Organisationen.
- Ab Mai 2022 sind alle norwegischen Häfen für Schiffe unter russischer Flagge geschlossen. Das Verbot gilt für Handelsschiffe, Yachten und Kreuzfahrtschiffe. Fischereischiffe sind hiervon ausgenommen.
Russische Gegensanktionen
Die massiven Sanktionen der Staaten um die USA und die EU treffen die russische Wirtschaft schwer. Die Regierung versucht mit Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Ausfuhrverboten und Parallelimporten die Lage zu stabilisieren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen untenstehend zusammengefasst.
Detaillierte Übersichten aller Maßnahmen finden Sie auf der Website von Germany Trade and Invest:
Russisches Gas gibt es nur noch gegen Rubel, aber nach Behördenermessen soll es Ausnahmen geben
Russlands Präsident Wladimir Putin hat am 31. März 2022 einen Erlass über die Regeln des Gashandels mit feindlich gesonnenen Staaten unterzeichnet. Damit sind diejenigen Länder gemeint, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Die Neuregelung tritt am Freitag, den 1. April in Kraft, bestehende Verträge würden ausgesetzt. Lieferungen verflüssigten Erdgases sind ausgenommen.
Fortan sollen die Gas-Geschäfte nur noch in Rubel abgewickelt werden können. Genau genommen jedoch muss der ausländische Käufer nun zwei Spezialkonten bei der Gazprombank eröffnen: ein Rubel- und ein Devisenkonto. Die Zahlung für das Gas soll durch Überweisung auf das Fremdwährungskonto erfolgen. Die russische Bank wechselt diese Devisen an der Moskauer Börse (MICEX-RTS) und transferiert die erhaltenen Rubel auf das Rubelkonto des Unternehmens. Erst die Gutschrift in Rubel gilt für den Erdgaslieferanten als Zahlungsabschluß. Entsprechendes gilt, wenn ausländische Vertragspartner ihre Zahlungsverpflichtung auf andere Personen übertragen haben.
Die „Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation“ darf aber auch Genehmigungen für ausländische Käufer ausstellen, „ohne das in diesem Dekret festgelegte Verfahren einzuhalten". Damit wären zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber russischen Erdgaslieferanten weiterhin Zahlungen in Fremdwährung möglich. Der Kreml-Chef hat die Regierung angewiesen, das Verfahren zur Erteilung dieser Genehmigungen innerhalb von 10 Tagen festzulegen. Zudem ist das Direktorium der Zentralbank bevollmächtigt worden, ein weiteres Verfahren für den Verkauf von Devisen festzulegen.
Die Regierung der Russischen Föderation hat eine Liste ausländischer Staaten und Territorien genehmigt und veröffentlicht, die „unfreundliche Handlungen“ gegen Russland, seine Unternehmen und Bürger begehen. Die Liste umfasst folgende Länder:
- USA
- Kanada
- EU-Staaten
- Großbritannien (einschließlich Jersey, Anguilla, Britische Jungferninseln, Gibraltar)
- Ukraine
- Montenegro
- Schweiz
- Albanien
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Nordmazedonien
- Japan
- Südkorea
- Australien
- Mikronesien
- Neuseeland
- Singapur
- Taiwan
Gemäß dem dazugehörigen Erlass können russische Bürger und Unternehmen, der Staat selbst, die russischen Regionen und Gemeinden, die Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Gläubigern aus Ländern dieser Liste haben, diese in Rubel begleichen. Dafür kann der russische Schuldner ein Spezialkonto "С" bei einer russischen Bank bitten auf den Namen des ausländischen Gläubigers einrichten lassen und die entsprechende Summe in Rubel zum tagesaktuellen Zentralbankkurs einzahlen. Diese Regelung betrifft Zahlungen von über 10. Mio Rubel im Monat.
Außerdem verhängte die Russische Föderation Sanktionen gegen hochrangige US-bürger, wie unter anderem Präsident Joe Biden, Außenminister Anthony Blinken, der Meta-Chef Mark Zuckerberg, sowie weitere Personen aus "unfreundlichen Staaten", wie Großbritannien, Japan oder Kanada.
Genehmigungspflichtige Geschäfte
Ausländische Unternehmen müssen bestimmte Geschäfte in Russland einer eigens dafür eingerichteten Kommission des Finanzministeriums zur Genehmigung vorlegen. In der Pressemitteilung der Regierung (RU) ist davon die Rede, dass „alle Geschäfte und Operationen“ zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Die Anordnung selbst schränkt den Kreis der genehmigungspflichtigen Geschäfte jedoch auf den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Immobilien sowie die Gewährung von Krediten und Darlehen ein. Betroffen sind Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben und deshalb zu "unfreundlichen Staaten" (siehe oben) erklärt wurden (siehe auch: Vedomosti (RU), Kommersant (RU))
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen der Einstellung russischer Standorte ausländischer Unternehmen
Die GTAI hat hier eine sehr ausführliche Darstellung der Enteignungsthematik und der strafrechtlichen Relevanz des Einstellens der Geschäftstätigkeit durch ausländische Unternehmen erstellt.
- Auf deutsche Manager, die vor Ort tätig sind und eine Niederlassung in Russland aktuell schließen wollen, könnten eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen zukommen. Es gibt keine explizite juristische Regelung hierzu, aber das Einstellen der Geschäftstätigkeit, wie es aktuell auf breiter Basis in Russland stattfindet, wird von der russischen Seite (Vize-Premier Belousov in einem Interview am 4.3.22 Белоусов перечислил варианты действий иностранного бизнеса на фоне санкций - Ведомости (vedomosti.ru)) mit "vorsätzlichem Herbeiführen eines Bankrotts" gemäß Art. 196 Strafgesetzbuch gleichgesetzt (bis zu 7 Jahre Haft). In Einzelfällen können Unternehmensschließungen sogar als als Akt einer "Gefährdung der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation" gesehen werden.
- Am 07. April 2022 der russischen Staatsduma Gesetzentwurf Nr. 102053-8 vorgelegt. Der Gesetzentwurf schlägt Ergänzungen zu Teil 2, Artikel 201 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (Missbrauch von Befugnissen) über die Haftung von Personen, die Leitungsfunktionen in gewerblichen Organisationen ausüben, für die Befolgung von Sanktionen vor. Hier finden Sie eine Analyse des Gesetzesentwurfs. Über den weiteren Verlauf des Gesetzesvorhabens informieren wir Sie an dieser Stelle.
Der russische Präsident und die Zentralbank ergreifen in Reaktion auf die gegen die Russische Förderation erlassenen Sanktionen zahlreiche Gegenmaßnahmen in der Devisenregulierung. Diese sollen den Kapitalabfluss aus Russland unterbinden und die Finanzstabilität zu bewahren. Insbesondere treffen diese Maßnahmen Unternehmen aus den sogenannten "unfreundlichen Staaten".
Auf der Website von Germany Trade and Invest (GTAI) finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der russischen Maßnahmen in der Kapitalverkehrs- und Devisenkontrolle.
Timeline der Russischen Ausfuhrverbote
Mehr Infos zu den Ausfuhrverboten finden Sie hier.
10. März
- Am 10. März hat die russische Regierung eine Liste von Importprodukten und Ausrüstung festgelegt, deren Ausfuhr bis Ende 2022 verboten wird. Die Ausfuhrverbote wurden am 17. März noch einmal ausweitet. Auf der Liste stehen insgesamt 200 Güter, darunter technologische Ausrüstung und elektrische Geräte, Medizinprodukte, Transportmittel sowie Maschinen und Ersatzteile.
- Das Sanktionsteam der AHK Russland hat eine ausführliche Liste der betroffenen Waren mit Angabe der Warencodes erstellt. (ACHTUNG: Diese Liste bezieht sich auf die ursprüngliche am 10. März erlassenen Ausfuhrverbote und wird nicht fortgeschrieben!)
- Die Ausfuhr aller Produkte aus der Liste ins Ausland wurde vorübergehend verboten. Eine Ausnahme bilden die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie Abchasien und Südossetien. Der Export in diese Länder ist weiterhin möglich, unterliegt jedoch der Genehmigung durch das russische Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium, das Industrie- und Handelsministerium, das Digitalministerium und das Umweltministerium.
- Außerdem beschränkte die Regierung bis Ende 2022 die Ausfuhr bestimmter Holzarten aus Russland in "unfreundliche Staaten".
14. März
- Am 14. März hat die russische Regierung ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Zucker und Getreide (Weizen, Roggen, Gerste und Mais) eingeführt. Der Lieferstopp für Getreide gilt bis zum 30. Juni, der für Zucker bis zum 31. August 2022. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, etwa im Rahmen humanitärer Hilfe sowie für den internationalen Transitverkehr. Auch die Ausfuhr in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion ist möglich.
26. März
- Das Ausfuhrverbot für Ammoniumnitrat (wird für Düngemittel verwendet) außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ausgeweitet worden. Am 26. März hat Moskau das Verbot um einen Monat bis zum 1. Mai 2022 verlängert.
1. April
- Seit dem 1. April gilt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Sonnenblumenkerne und Raps. Wegen angestiegener Weltmarktpreise für Sonnenblumenöl und andere Ölsaaten bestehe eine erhöhte Nachfrage nach russischer Produktion. Mit der Neuregelung soll der Rohstoffbedarf der verarbeitenden Betriebe sowie der Viehwirtschaft Russlands gedeckt werde. Vom Exportstopp ausgenommen sind Lieferungen in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie die Ausfuhr im Rahmen internationaler zwischenstaatlicher Abkommen. (Quelle: Beschluss Nr. 529 vom 31. März 2022).
15. April
- Ab dem 15. April gilt eine Exportquote für Sonnenblumenöl und -kuchen sowie für feste Restbestandteile von Sonnenblumenkernen (Schrot).
- Die Ausfuhrobergrenze für das Öl liegt bei 1,5 Mio. Tonnen und für Sonnenblumenkuchen bei 700.000 Tonnen. Die Einschränkungen gelten bis zum 31. August 2022.
- Auch Sojabohnen wurden mit dem Beschluss Nr. 533 vom 31. März 2022 unter Ausfuhrkontrolle gestellt.
Russisches Handelsministerium schaltet Hotline zu Exportverboten
Das Russische Industrie- und Handelsministerium (Minpromtorg) hat eine Hotline für russische Unternehmen eingerichtet. Dort können Informationen zu den Waren und Ausrüstungen, deren Ausfuhr seit dem 9. März 2022 verboten ist, eingeholt und eventuell auftretende Schwierigkeiten gemeldet werden.
- Telefon-Hotline: +7 (903) 199-53-48, auch über WhatsApp und Telegram;
- Rückmeldungen können auch per E-Mail an Minpromtorg gerichtet werden: export@minprom.gov.ru;
- Als Ansprechpartnerin für eine Beratung nennt das Ministerium Anna Gerasimova, im Ministerium zuständig für internationale Zusammenarbeit und Lizenzen im Außenhandel: +7 (495) 870-29-21 ext. 28743, GerasimovaAV@minprom.gov.ru.
Quelle: Minpromtorg
Am 8. März 2022 wurde ein vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ausgearbeiteter Entwurf eines föderalen Gesetzes "Über die externe Administration zur Verwaltung einer Organisation" vorgelegt.
Der Gesetzentwurf zielt auf die Einführung einer externen Verwaltung in "verlassenen" Unternehmen (Zwangsverwaltung) ab.
Vertreter der russischen Regierung haben außerdem verkündet, dass die Einstellung von Aktivitäten in Russland durch einen ausländischen Investor (Schließung einer Produktion usw.) von den russischen Behörden als vorsätzliche Insolvenz behandelt werden kann. Die vorsätzliche Insolvenz ist in Russland ein Straftatbestand, der im Falle einer Verurteilung mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft wird. In bestimmten Einzelfällen (z. B. in den Bereichen Energiesicherheit, Ernährungssicherheit, Gesundheitsschutz oder Informationssicherheit) könne eine Einstellung der Geschäftstätigkeit auch als Gefährdung nationaler Sicherheit eingestuft werden, so die Russische Regierung.
Es zeichnet sich ab, dass das Gesetz nicht in der ursprünglich angekündigten Extremform, sondern in etwas abgeschwächter Form verabschiedet wird. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Germany Trade and Invest (GTAI) hat eine detaillierte Analyse zu den Enteignungsplänen der russischen Regierung erstellt.
Die Regierung erlaubt russischen Unternehmen und Einzelpersonen ohne Genehmigung des Patentinhabers oder Zahlung von Lizenzgebühren Erfindungen, Gebrauchsmuster und Industriedesigns von Unternehmen unfreundlicher Länder zu nutzen. Dies wurde mit dem Föderalen Gesetz Nr. 46 vom 4. März 2022 und der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 erlassen. (Quelle: GTAI)
Die Verbraucher in Russland sollen wie gewohnt auch weiterhin Produkte ausländischer Unternehmen bekommen, die den russischen Markt sanktionsbedingt verlassen haben. Das russische Industrie- und Handelsministerium hat daher am 6. Mai eine Liste von Waren veröffentlicht, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechteinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen (sogenannte Parallel- oder Grauimporte).
Im Parallelimport erlaubt sind Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, sowie eine breite Palette an Konsumwaren. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Produktfälschungen: Die eingeführten Waren müssen ihrerseits in dem Land, aus dem die Einfuhr erfolgt, legal in Verkehr gebracht worden sein. Das Dokument benennt mehr als 50 Warengruppen, die jeweils mit Produktcodes und zahlreichen Markennamen konkretisiert werden, wie
- Autos und Ersatzteile von Tesla, Toyota, Land Rover, Jeep, Isuzu, Jaguar, Chrysler, Bentley, Mitsubishi, Cadillac, Chevrolet, Dodge, Hummer, Rolls-Royce, Bugatti
- Motoren und Bauteile von Volvo, Hyundai, Nissan, Volkswagen
- Smartphones und Technik von Apple, Asus, HP, GoPro, Panasonic, Samsung, Nokia, Sony, Intel, Dell, LG, Toshiba
- Haushaltsgeräte von Electrolux, Miele, Siemens, Dyson, Philips
- Spielkonsolen wie XBox, PlayStation, Nintendo
- Drogeriewaren etwa O.B., Carefree
- Ausrüstung etwa für den Bergbau, Energieversorgung, Schienen- und Schifffahrt, Landwirtschaft
- Geräte und Ausrüstung für Eisenbahnen, zudem Boote, Bäume, Setzlinge und Blumen
- Salz, Schwefel, Erde und Gestein, Erze, Asche und Schlacke
- Kraftstoffe, Mineralölprodukte und Schmiermittel, Isotope, Seltene Erden, chemische Produkte, Farbstoffe, Toilettenartikel
- Gummi und Gummiwaren, Seife, Waschmittel, Kerzen, Plastilin, Klebstoffe, Streichhölzer, Sprengstoffe, Kunststoffe
- Kleidung, Schuhe, Kosmetik
Diese Importe werden mit Bestelldatum registriert. Die Zollbehörden haben die TN VED-Codes und Markennamen in Übereinstimmung mit der ministeriellen Anordnung zu überprüfen. Werden die Güter unter Umgehung offizieller Vertriebswege eingeführt, soll die zivilrechtliche Haftung für die Ware ausgeschlossen sein.
Laut Industrie- und Handelsministerium handelt es sich um eine dynamische Liste, die abhängig vom Verbleib der betroffenen Unternehmen in Russland angepasst wird. Ein Ausschluss aus der Liste kann beantragt werden, sobald die Firmen eine Rückkehr nach Russland ankündigen.
Mehr Informationen hierzu finden Sie bei Germany Trade and Invest.
Russland hat mit dem Dekret Nr. 418 gegen Seeschiffe der sanktionierenden "unfreundlichen Staaten" beschlossen. Danach muss der Zugang ihrer Schiffe in russische Seehäfen durch gesonderten Regierungsbeschluss genehmigt werden.
Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 3. Mai 2022 einen Erlass für wirtschaftliche Vergeltungssanktionen (auch hier) gegen den Westen unterzeichnet.
Gegen die in der Liste aufgeführten Personen wird ein Verbot verhängt für:
- die Durchführung von Geschäften (einschließlich Außenhandelsverträgen)
- die Ausführung der bereits geschlossenen Verträge;
- Finanztransaktionen, wenn die Begünstigten sanktionierte Personen sind;
- die Ausfuhr von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, die im Hoheitsgebiet unseres Landes hergestellt und/oder gewonnen werden, ins Ausland, wenn diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen geliefert werden.
Entsprechende Restriktionen gelten auch für Organisationen, die von gelisteten Personen kontrolliert werden.
Diese Verbote müssen sowohl von staatlichen und lokalen Behörden als auch von Unternehmen und Einzelpersonen, die der Rechtsprechung der Russischen Föderation unterliegen, beachtet werden.
Die Sanktionsliste mit Namen betroffener Personen und Unternehmen wird gegenwärtig erstellt. Sobald diese vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Am 21. April 2022 wurde die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 733 erlassen.
Diese beinhaltet Zulassungsbeschränkungen für Einweg-Medizinprodukte aus Polyvinylchlorid-Kunststoffen und anderen Kunststoffen, Polymeren und Materialien mit Ursprung in ausländischen Staaten.
Ausländische Gesellschafter russischer GmbHs werden ihre Einnahmen künftig nicht mehr frei ins Ausland überweisen können. Präsident Wladimir Putin hat einen Erlass unterschrieben, wonach Gesellschafter aus den „unfreundlichen“ Staaten (zu denen auch Deutschland gehört) ihre künftigen Einkünfte aus russischen Beteiligungen vorübergehend auf ein sogenanntes C-Konto eingezahlt bekommen sollen, von dem aus kein Transfer ins Ausland möglich ist. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Zentralbank und des Finanzministeriums möglich.
Am 11. Mai hat die russische Regierung per Dekret Nr. 861 gegen 31 in Europa und den USA ansässige Unternehmen Sanktionen verhängt. Danach sind früheren ausländischen Töchter des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom nunmehr vom Gashandel mit Russland ausgeschlossen. Mit ihnen dürfen von russischer Seite keine Geschäfte mehr gemacht werden. Betroffen sind in erster Linie die
- Gazprom Germania GmbH sowie die von ihr verwalteten und ebenfalls sanktionierten
- Gazprom NGV Europe
- Wingas
- Astora
- Gazprom Marketing & Trading
- Vemex
Im April hatte der Staatskonzern die Trennung von seiner deutschen Tochter und anderen europäischen Tochtergesellschaften bekanntgegeben und die Führungsriege der Gazprom Germania und von ihr kontrollierter Unternehmen und Beteiligungen zurückbeordert. Deutschland hat die Gazprom-Tochter daraufhin bis Ende September in Treuhandverwaltung der staatlichen Bundesnetzagentur gestellt.
Da auch die ehemalige Gazprom-Tochter EuRoPol GAZ auf der Sanktionsliste steht, darf kein Gas mehr über den in ihrem Eigentum stehenden polnischen Abschnitt der Pipeline Jamal-Europa gen West gepumpt werden.
Die verhängten russischen Sanktionen beinhalten ein Verbot von Zahlungen und Geschäften mit Wertpapieren zugunsten der betroffenen Unternehmen. Mit ihnen assoziierten juristischen Personen ist zudem das Anlaufen russischer Häfen im Schiffsverkehr verboten.
Die Rechtsgrundlagen für die Gegensanktionen des russischen Staates sind Erlasse und Verordnungen des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation.
Sanktionen gegen Belarus
Die EU beschloss am 02.03. und 09.03. 2022 auch gegen Belarus Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Ebenso handelten unter anderem die USA, Kanada, Japan und Großbritannien.
Belarus wiederum reagierte ebenfalls mit Gegensanktionen.
Auf der Website der Auslandshandelskammer Belarus finden Sie Aktuelle Informationen über die Sanktionen und Gegensanktionen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat die gegen Belarus erlassenen Sanktionen in einer thematischen Gliederung zusammengefasst.
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Der Warenverkehr zwischen Deutschland/der EU und der russischen Föderation ist grundsätzlich noch möglich, unterliegt aber neben den tatsächlichen Schwierigkeiten auch zahlreichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen.
In unserem Fokusthemen-Ratgeber "Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Migration, Integration und Ausländerrecht
Aufgrund des Kriegs in ihrem Heimatland befinden sich viele Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht aus ihrem Heimatland. Auch in Bayern kommen immer mehr Menschen aus den Kriegsgebieten an. Was Sie als Unternehmen tun können und wissen müssen, wenn Sie Hilfe anbieten oder organisieren wollen, erfahren Sie in unserem Fokusthema-Ratgeber.
Energieversorgung
Welche Folgen hat der Russland-Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Gegensanktionen auf den Energiesektor? Wir beantworten Ihnen die drängendsten Fragen:
- Russland kommt seinen bestehenden Lieferverpflichtungen für Erdgas, Erdöl und Kohle im Wesentlichen weiterhin nach. Sanktionierte Gasversorger, wie die Gazprom-Töchter in Deutschland, werden dagegen nicht mehr beliefert, was die Befüllung der Gasspeicher schwieriger und teurer macht. Russland bietet auch weiterhin keine neuen Mengen mehr an und sorgt so für eine Verknappung und hohe Preise am Erdgasmarkt.
- Am 30.03. wurde die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Ankündigung Putins, Energie zukünftig nur noch gegen Rubel zu liefern, wurde am 31. März mit einem Erlass umgesetzt, der auch Ausnahmen zulässt. Lieferungen an Polen und Bulgarien wurden von Russland gestoppt, nachdem diese nicht in Rubel bezahlt haben. Finnland soll in Folge des NATO-Beitrittsgesuchs nicht mehr beliefert werden. Die Lage bleibt stark angespannt.
- Die Konsequenzen der Frühwarnstufe sind im Notfallplan Gas beschrieben. Unternehmen sollten ihre Betroffenheit prüfen, Daten für ihre Energieversorger bereithalten und für sie geeignete Vorkehrungen treffen, z.B. Lager füllen, vorproduzieren, etc. Erdgasabnehmer mit Anschlusskapazitäten ab 10 MW werden bis Mitte Mai von ihren Versorgern kontaktiert.
- Der russische Anteil an den deutschen Energieimporten ist zwischenzeitlich besonders bei Öl und Kohle deutlich gesunken. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie im zweiten Fortschrittsbericht Energiesicherheit des BMWK sowie u.a. beim BDEW oder beider der DVGW.
- Im Rahmen des 5. Sanktionspakets hat die EU ein Kohleimport-Verbot aus Russland beschlossen, das ab 1. August greift, ein stufenweiser Öl-Importstopp wird auf EU-Ebene verhandelt. Beide Maßnahmen dürften zu weiteren spürbaren Preissteigerungen führen.
- Die Erdgaspreise im Europa (Großhandel) sind zuletzt leicht gesunken, bewegen sich aber weiterhin annähernd beim 5-fachen des Vor-Corona-Niveaus. Die Preise für Kohle und Öl bewegen sich ebenfalls auf hohem Niveau seitwärts. Weitere Embargos, Lieferbeschränkungen, und andere Einflüsse könnten kurzfristig weiteren Preisdruck auslösen. Die Unsicherheit bleibt daher hoch.
- Die Kraftstoffpreise dürften aufgrund der am 23.03. beschlossenen Energiesteuersenkung ab Juni – zunächst für 3 Monate - um rund 30 ct/l bei Benzin und 14 ct/l bei Diesel sinken.
- Energieintensive Betriebe sind enorm belastet, einige Produktionsanlagen in Deutschland und anderen EU-Ländern wurden bereits heruntergefahren.
- Konkret: Unternehmen sollten mittelfristig mit hohen Energiepreisen rechnen und dies entsprechend berücksichtigen, z.B. durch geeignete Preisgleitklauseln in Verträgen.
- Unternehmen sind von steigenden Energiepreisen bei der Beschaffung von Energie direkt oder bei Halbzeugen, Produkten und Dienstleistungen indirekt betroffen.
- Bei hoher wirtschaftlicher Betroffenheit ist zu klären, in welchem Umfang diese Mehrkosten an Kunden weitergegeben werden können oder selbst getragen werden müssen.
- Konkret: Bestehende Verträge sollten auf Ansatzpunkte / Klauseln geprüft werden, auf die man eine Preisanpassung ggf. stützen kann. (Höhere Gewalt?)
- Tipp: Finden sie Lösungen im konstruktiven offenen Dialog mit Ihren Geschäftspartnern, meiden Sie Streit und Konfrontation durch unabgestimmte Vertragskündigungen
- Mit dem 2. Entlastungspaket vom 24.03. werden die Energiesteuern und damit die Kraftstoffpreise für drei Monate gesenkt, was auch der Wirtschaft zugutekommt.
Weitere Maßnahmen sollen private Endverbraucher entlasten. - Am 08.03.22 hat die Bundesregierung Unterstützung für besonders betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht, die nun sukzessive verfügbar werden. Neben Liquiditätshilfen und Bürgschaftsprogrammen wurden auch Zuschüsse beschlossen. Das EU-Beihilferecht wurde hierfür am 23.3. bereits angepasst. Mehr Infos
- Konkret: Fragen Sie die Wirtschaftsförderung ihrer Kommune, Ihr Wirtschaftsministerium, die IHK - oder recherchieren Sie in der Fördermitteldatenbank des Bundes.
Umgang mit Materialpreissteigerungen und Lieferengpässen
In vielen Branchen steigen die Preise, das Material ist knapp und es drohen Lieferengpässe. Grund dafür ist häufig der Krieg in der Ukraine. Wie sollten Unternehmen hierauf reagieren und wie kann vertraglich ein fairer Interessenausgleich geschaffen werden?
Transport und Logistik
Der Russland-Ukraine-Krieg wirkt sich bereits jetzt weltweit auf den Transportsektor und die Logistik aus. Wir haben für Sie in einem eigenen Fokusthemen-Ratgeber zusammengefasst, was Sie nun über Transportversicherungen, Lufttransporte, den Verkehr auf dem Landweg sowie die Seewege wissen müssen.
Schutz vor Cyber-Attacken
AKTUELL warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BIS) vor der Verwendung der Virensoftware Kaspersky.
Die IHK für München und Oberbayern warnt allgemein vor dem stark steigenden Risiko von Cyberattacken auch auf Unternehmen. Aktueller Hintergrund ist unter anderem der Ukraine-Krieg, mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands für die beschlossenen EU-Sanktionen sowie jüngste Vorsichtsappelle deutscher Behörden.
Wappnen Sie sich zeitnah für IT-Notfälle und bringen Sie Ihre Sicherheitssysteme auf den neuesten Stand. Nutzen Sie dafür unsere Serviceangebote zur IT-Sicherheit:
- Merkblätter, Leitfäden und Broschüren zum Ausbau sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen
- BIHK-Webinarreihe zur Cyber-Security
Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Unternehmen
Programme des Bundes
Am 08.04.22 wurde ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind. Den Rahmen für das Programm gibt der von der Europäischen Kommission am 23.03.22 beschlossene Befristete Krisenrahmen vor. Hier finden Sie eine Detailübersicht der Hilfsprogramme.
Die ersten beiden Programme sind gestartet:
- Die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen wurden erweitert. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Details zu Programm und Antragstellung finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
- Es wurde ein KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022", aufgesetzt, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Zielgruppe der Investitions- und Betriebsmittelkredite sind mittelständische und große Unternehmen. Einen Antrag stellen können Firmen, die nachweislich von den Kriegshandlungen in der Ukraine oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind. Als Kriterien gelten etwa sinkende Umsätze oder weggebrochene Absatzmärkte. Auch nachgewiesene Produktionsausfälle oder -schließungen in der Ukraine, Russland oder Belarus sowie Bandstillstände wegen fehlender Rohstoffe und Vorprodukte berechtigen zur Antragstellung. Firmen, die unter gestiegenen Energiekosten leiden, können ebenfalls einen Antrag auf einen KfW-Kredit stellen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm sollte voraussichtlich am 9. Mai 2022 begonnen haben, wir warten auf den Startschuss.
Weitere Programme werden gegenwärtig von der Bundesregierung ausgearbeitet:
- Einen befristeten Zuschuss sollen Energie- und handelsintensive Unternehmen erhalten, die wegen deutlich gestiegener Preise für Erdgas und Strom stark belastet sind. Von Februar bis September 2022 stehen 5 Milliarden Euro bereit. Dabei wird (nur) die Differenz der gezahlten Energiekosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bezuschusst. Die zweite und dritte Stufe des Energiezuschusses sind zudem daran geknüpft, dass das Unternehmen einen Betriebsverlust verbucht.
- Die Bundesregierung legt ein Programm zur Finanzierung für Unternehmen auf, die durch die Zahlung von Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie gefährdet sind. Im Fokus stehen Firmen, die durch hohe Margin Calls an Energie-Terminmärkten in Liquiditätsengpässe geraten. Deutsche Energiekonzerne können zudem kurzfristig Kreditlinien der KfW erhalten, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind. Beide Maßnahmen sollen bei Liquiditätsengpässen, die durch eine plötzliche Verschärfung der Marktsituation bedingt sind, das Funktionieren der Energiemärkte sicherstellen.
- Die Bundesregierung bietet großen Unternehmen, deren Einstellung der Tätigkeit erhebliche Folgen für die Volkswirtschaft hätte, zielgerichtete Kapitalhilfen in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Betroffene Firmen sollen durch Eigen- und hybride Kapitalhilfen ihre Liquidität sicherstellen, wenn eine klare Perspektive besteht, dass die Tätigkeit fortgeführt werden kann. Die KfW gewährleistet die Förderung nach individueller Prüfung und Genehmigung.
Diese Programme sollen voraussichtlich am 01.06.22 starten.
- Des Weiteren können Unternehmen bei einem Arbeitsausfall, der zu einer Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten führt, bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Programme des Freistaats Bayern
Finanzierungsprodukte
Über die LfA Förderbank Bayern werden bankübliche Finanzierungsprodukte – vor allem Darlehen und Risikoentlastungen – angeboten. Das Finanzierungsinstrumentarium der LfA richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben oder in Bayern investieren wollen. Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.
Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden sich unter LfA Förderbank Bayern. Darüber hinaus bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung (Tel. 089 / 21 24 - 10 00, LfA Förderberatung) informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Risikoentlastungen, Antragsverfahren und Konditionen.
Bayerische Regionalförderung
Im Fall von Ersatzinvestitionen in Bayern können Unternehmen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung erhalten.
Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung.
Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.
Steuerliche Themen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen stoßen auf große Empathie und Hilfsbereitschaft in den Aufnahmeländern. Auch in Deutschland ist die Unterstützung für die Geflüchteten überwältigend.
Neben anderen Aspekten ist auch der steuerliche Gesichtspunkt der Ukraine-Hilfe wichtig, denn Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg werden steuerlich gefördert. Erfahren Sie mehr auf der folgenden Ratgeberseite.
#WirtschaftHilft - für Unternehmen, die helfen wollen
Informationsquellen und Hilfsprojekte
Die Menschen in der Ukraine und die in die Nachbarländer geflohenen Kriegsflüchtlinge benötigen dringend Unterstützung. "Die Hilfsbereitschaft und das Engagement der oberbayerischen Wirtschaft in dieser schweren Krise ist wirklich bemerkenswert", so IHK-Präsident Klaus Josef Lutz.
Auf unserer Themenseite finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie und Ihr Unternehmen Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft - die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben alle Informationen und Aktivitäten ihrer Betriebe und Unternehmen auf einer gemeinsamen Internetseite gebündelt und begleiten alle Aktivitäten in Social-Media-Kanälen unter dem Hashtag #WirtschaftHilft.
Wenn sich auch Ihr Unternehmen an Hilfsaktionen beteiligen möchte, sprechen Sie uns sehr gerne an.
Hier finden Sie die Liste der Dinge, die laut der ukrainischen Botschaft aktuell am dringendsten gebraucht werden und hier die Website der Aktion Deutschland Hilft über die Sie die Ukraine-Hilfe mit Geldspenden unterstützen können.
Die Auslandshandelskammern der Nachbarländer der Ukraine helfen auch bereits beim Organisieren von Spenden, unter anderem:
- Deutsch-Polnische Industrie und Handelskammer (AHK Polen)
- Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer (AHK Slowakei)
- Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK Baltikum)
- Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK Ungarn)
Sie können auch über eine der zahlreichen Hilfsorganisationen spenden, z.B.:
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter
UNO Flüchtlingshilfe
Einen Überblick über unterschiedliche Hilfsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf seiner Internetseite zur Ukraine-Hilfe.
Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. Der DIHK hat hierzu ein Merkblatt erstellt.
"Schienenbrücke" der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat ein Logistiknetzwerk auf der Straße und Schiene aufgebaut, um Hilfsgüter von Deutschland direkt in die Ukraine zu befördern. Damit werden per Lastwagen und Güterzug Tausende Tonnen Lebensmittel, Trinkwasser und Sanitärartikel direkt in das Land gebracht. Die Logistikteams von DB Cargo, DB Schenker und der DB Transa-Spedition arbeiten Hand in Hand: Spenden werden in Deutschland per Lkw gesammelt, in Container verpackt und schließlich per Güterzug im europäischen Bahnnetzwerk von DB Cargo über die Grenze in die Ukraine gefahren.
Die DB hat für die Schienenbrücke in die Ukraine eine Hotline eingerichtet. Hier kann insbesondere für Firmen und Großspenden Fracht angemeldet und die Abholung koordiniert werden. Der Transport ist für Spender:innen bis auf Weiteres kostenlos. Die Hotline ist werktags von 8 bis 20 Uhr besetzt.
Telefonnummer: 030 - 720 220 640
Mailadresse: schienenbruecke-ukraine@deutschebahn.com
Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten Sachspenden sowie der Annahmestellen (z.B. in München).
Aktion "Luftbrücke Moldau"
Unternehmen haben die Möglichkeit, für die Luftbrücke zwischen Moldau und Deutschland einen finanziellen Beitrag zu leisten. Benötigt wird ein Gesamtbetrag von maximal 600.000 Euro, der für die Erbringung der Flugleistungen durch deutsche und ggf. auch moldawische Luftfahrtunternehmen aufgewendet würde.
Das Projekt hat eine gute Sichtbarkeit und ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen positiven Beitrag in diesen schwierigen Zeiten zu leisten - noch dazu mit einem klaren Beleg über die konkrete Mittelverwendung. Eine Zusage der Mittel wäre zunächst einmal ausreichend. Eine Spendenbescheinigung bekommen die Spender zugesandt; eine Mail mit den relevanten Daten (Spendenbetrag, Spendername- und adresse) an 404-4@auswaertiges-amt.de wird hierzu erbeten.
Das Spendenkonto hierzu lautet:
Förderkreis Eine Welt im Auswärtigen Amt e.V.
Badische Beamtenbank
IBAN: DE07 66090800 000 462 5072
Verwendungszweck: "Luftbrücke Moldau"
Der Ansprechpartner im Auswärtigen Amt ist: Konstantin Freischlader
Telefon: 030-1817-6177
Email: 404-4@auswaertiges-amt.de
Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete
Sie haben leerstehende Gewerbeimmobilien, Hallen oder Hotels und können diese kurzfristig als Unterkunftsmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen?
Die Stadt München hat eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der institutionelle Anbieter/-innen entsprechende Unterkünfte melden können.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt München.
Force-Majeure-Bescheinigung
Ob der Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Fall von sog. "Höherer Gewalt" ("Force Majeure") darstellt, bedarf einer individuellen Prüfung der insbesondere vertraglichen Grundlagen.
Gemeinhin wird unter "Höherer Gewalt" ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden.
Im UN-Kaufrecht werden Fälle der Höheren Gewalt nach Art. 79 CISG gelöst - das UN-Kaufrecht ist aber nur bei internationalen Verträgen bei grenzüberschreitendem Verkauf von Waren mit Bezug zu mindestens einem Vertragsstaat des CISG anwendbar. Sowohl Russland, als auch die Ukraine sind Vertragsstaaten des CISG. In Art. 79 CISG ist vorgesehen, dass eine Partei für die Nichterfüllung Ihrer Pflichten nicht einzustehen hat, wenn sie beweist, dass die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht. Weiter ist erforderlich, dass von der Partei nicht vernünftigerweise erwartet werden konnte, den Hinderungsgrund bei Vertragsschluss in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Art. 79 regelt die Befreiung von der Schadensersatzpflicht.
In der Rechtsfolge, also bei (gerichtlicher) Bejahung des Vorliegens von "höherer Gewalt", werden in der Regel die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit (vollständig oder temporär) und jede Seite wird grundsätzlich verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst tragen.
Weitere Erläuterungen und Definitionen zum Thema Force Majeure finden Sie auf der Website von GTAI:
- Russland: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?
- Ukraine: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:
Tel.: (089) 5116 – 1150
E-Mail: exportdokumente@muenchen.ihk.de
Sicherheit
Neues Mediengesetz in Russland vom 05.03.2022
Das Auswärtige Amt teilt auf seiner Website mit, dass seit Samstag, 5. März 2022, in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz gilt, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht.
- Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.
- Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten."
- Das Gesetz wurde am 05.03.22 einstimmig und gleichzeitig in erster, zweiter und dritter Lesung von der Staatsduma angenommen und sieht bis zu 15 Jahre Haft für die Herstellung oder Verbreitung Fake-Nachrichten bezüglich des russischen Militärs vor.
- Dies bedeutet in der Praxis, dass sämtliche von der offiziellen Darstellungsweise abweichenden Meldungen als Fake eingestuft und geahndet werden können.
Reisehinweise Ukraine und Russland
Wenn Sie oder Ihre MitarbeiterInnen sich aktuell in der Ukraine aufhalten und das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie bitte vorläufig an einem geschützten Ort, verlassen Sie möglichst nicht das Haus.
- Der Luftraum über der Ukraine ist vorübergehend geschlossen, über die Entwicklungen zum Flugverkehr informiert zum Beispiel der ADAC auf seiner ständig aktualisierten Internetseite.
- Von Reisen in die Russische Föderation wird durch das Auswärtige Amt abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
- Es ist wichtig, die Informationen des Auswärtigen Amts zur Situation ständig im Auge zu behalten und sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (ELEFAND) einzutragen.
Kontakt bei Fragen
Dr. Jutta Albrecht
Referentin Bereich International, Industrie, Innovation
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-1367
albrechtj@muenchen.ihk.de
Krisenhotline der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK)
+7 495 234 49 54
Die Auslandshandelskammer Russland hat eine Krisenhotline eingerichtet, unter der sich Unternehmen ab sofort über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und weitere Fragen zum Russlandgeschäft informieren können.
Geschäftszeiten: Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 21 Uhr (deutscher Zeit).
Hilfreiche Themenseiten
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Germany Trade and Invest
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Bank
- Rödl & Partner
- Möllenhoff Rechtsanwälte
- Chronologie der EU-Sanktionen gegen Russland (Europäischer Rat)
- Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft: Taskforce für Unternehmen
- TIMOCOM-Transportbarometer
- BAG: Aktuelle Hinweise für Hilfstransporte
Downloads
- EU-Sanktionen: Verordnungen, Richtlinien und sonstige Rechtsakte (europa.eu)
- Prüfschema Russlandembargo: Stand 13.04.22 (lediglich Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung)
- Prüfschema Belarusembargo: Stand 13.04.22 (lediglich Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung)
- Gesamtübersicht der Russland-Sanktionen (WKO)
- BMWK: Informationen für Unternehmen und Verbände (Stand: 17.03.22)
- Präsentation Möllenhoff Rechtsanwälte: Embargo gegen Russland und ukrainische Gebiete (Stand 10.03.2022)
- Präsentation BAFA: Güterbezogene Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland (Stand: 28.04.2022)
- Präsentation ifo Institut: Auswirkungen des Russland Ukraine Krieges auf die deutsche Wirtschaft (Stand: 28.04.2022)
Umfrage zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine Krieges auf die Wirtschaft
Stellungnahmen und Infos zum Krieg in der Ukraine
- Erklärung des Präsidium der IHK, 8.3.2022
- Editiorial von IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl
- Energieembargo: IHK warnt vor übereilten Schritten
- Umfrage des DIHK: Vier von fünf Betrieben sind von dem Krieg in der Ukraine betroffen
- IHK-Pressemeldung vom 23.3.2022: Energieschocks gefährden Wirtschaftsstandort