Nachberatung

Teilweise Gleichwertigkeit

Sie haben von der IHK FOSA einen Bescheid über eine "teilweise Gleichwertigkeit" erhalten? Mit passenden Kursen, Qualifizierungen und Praxiserfahrung können Sie die Unterschiede ausgleichen. Im Rahmen der Nachberatung unterstützen wir Sie auf dem Weg von der teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Bei einem Bescheid der IHK FOSA über eine teilweise Gleichwertigkeit bieten wir Ihnen folgende individuelle Beratungs- und Serviceleistungen an:

  • Erklärung der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf
  • Analyse des notwendigen Qualifizierungsbedarfs zur Erreichung der vollen Gleichwertigkeit
  • Erstellung einer individuellen Qualifizierungsempfehlung
  • Recherche von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Folgeantrags für die IHK FOSA
  • Betreuung bis zum Bescheid über die volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Gerne unterstützen wir ‎Sie auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit‎.

Für eine umfassende Beratung benötigen wir vorab bitte folgende Unterlagen:

  • Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit durch die IHK FOSA
  • Lebenslauf

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der IHK für München und Oberbayern:
Viktoriia Shuliak und Nadine Misbahi
berufsanerkennung@muenchen.ihk.de