Nachhaltige Lieferketten gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Neben freiwilligen Maßnahmen stellen verschiedene europäische und nationale Regelungen neue Anforderungen an Sorgfalt, Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Hintergründe und Unterstützungsangebote.

Inhalt

Welche sechs Schritte führen zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement?

Als Grundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement sollten Sie sich einen Überblick über die Anforderungen Ihrer Stakeholder (Anspruchsgruppen), der Struktur Ihrer Lieferkette und die sozialen und ökologischen Risiken verschaffen.

  • Wer sind Ihre Anspruchsgruppen (z.B. Kunden, Einkäufer, Investoren, Zivilgesellschaft) und welche Erwartungen haben diese?
  • Wer sind die Akteure entlang Ihrer Lieferkette?
  • An welchen Stellen Ihrer Lieferkette ist das Risiko nachteiliger sozialer und ökologischer Auswirkungen besonders groß (z.B. in welchem Land, bei welchem Produktionsschritt oder in welcher Branche)?

Definieren Sie eine Beschaffungsstrategie sowie eine Erwartungshaltung (Lieferantenkodex) an Ihre Lieferanten hinsichtlich Umwelt- und Sozialstandards. Sie können sich dabei an relevanten, bereits existierenden Standards orientieren, wie z.B. an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Stellen Sie sicher, dass Ihre Erwartungshaltung an alle Lieferanten kommuniziert wird, z.B. über den persönlichen Dialog mit dem Einkäufer oder über einen Kundenbrief.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos sowie der Bedeutung des Zulieferers für Ihr Unternehmen können sie konkrete Maßnahmen für die Zulieferer definieren. Je nach Risiko und Bedeutung des Zulieferers können dies z.B. sein:

  • Verpflichtung des Zulieferers zum Lieferantenkodex
  • Selbstbeurteilung des Zulieferers
  • Beurteilung des Lieferanten vor Ort und im Gespräch
  • Audit durch einen externen Dienstleister.

Wurden die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette eingeführt, müssen sie kontinuierlich überprüft und verbessert werden.

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist es wichtig, die Lieferanten beispielsweise durch Schulungen oder bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die im Rahmen eines Audits festgestellt wurden, zu
unterstützen.

Bestimmen Sie Indikatoren, um die Erfolge Ihres Lieferkettenmanagements zu verfolgen, wie z.B.

  • Prozentsatz der Lieferanten, welche sich dem Lieferantenkodex verpflichtet haben
  • Prozentsatz der Lieferanten, welche eine Selbstbeurteilung ausgefüllt haben
  • Prozentsatz der Lieferanten, welche vor Ort beurteilt wurden
  • Prozentsatz der Lieferanten, welche durch einen externen Dienstleister überprüft wurden
  • Anzahl der Lieferanten, mit denen die Geschäftsbeziehung aufgrund schwerer Verstöße beendet wurde

Die Indikatoren können auch als Grundlage für die Berichterstattung dienen.

Die oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sollten stets als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden.

Die Prozesse sollten an sich immer wieder kritisch bewertet und gegebenenfalls verbessert werden (z.B. den Einbezug weiterer relevanter Ansprechpartner im Unternehmen oder die Anpassung der Beschaffungsstrategie).

Darüber hinaus gilt es, Ihre Lieferanten und deren Bewertungsprozesse stetig weiterzuentwickeln. Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. der Dialog mit den Lieferanten oder das Angebot spezifischer Schulungen können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

IHK-Tipps für ein erfolgreiches Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

  • Begegnen Sie Ihren Lieferanten auf Augenhöhe!
    Gewisse Standards von ausländischen Lieferanten einzufordern, kann eine große Herausforderung darstellen. Noch schwieriger wird es, wenn Sie dem Lieferanten Vorgaben machen, ohne den Dialog zu suchen. Erklären Sie ihm die Beweggründe Ihres Unternehmens. Schulen Sie dazu am besten Ihre Einkäufer im Umgang mit den Lieferanten. Zudem herrschen im Ausland andere kulturelle Sitten und Bräuche. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Je besser die Beziehung zu ihrem Lieferanten ist, desto erfolgreicher werden Sie Ihre CSR-Vorgaben umsetzen können.
  • Denken Sie langfristig!
    Nachhaltiges Lieferkettenmanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Es geht nicht darum, von heute auf morgen alle Lieferanten zu bewerten und bei allen Verbesserungen anzustoßen. Dieser Prozess kostet Zeit. Priorisieren Sie daher die Lieferanten nach Risikoaspekten und gehen Sie schrittweise vor. Möglicherweise können zunächst ein oder mehrere Pilotprojekte beispielsweise für einen Hochrisiko-Rohstoff sinnvoll sein. Im Anschluss können Sie dann Ihre Erfahrungen aus dem Projekt für das weitere Vorgehen in der Lieferkette direkt nutzen und Ihre Prozesse verbessern.
  • Setzen Sie auf Kooperationen!
    Gemeinsam ist man stark. Gerade für KMU kann es wie eine Mammutaufgabe erscheinen, die relevanten Lieferanten zu bewerten und Verbesserungen anzustoßen. Schon länger zeigt sich, dass Audits alleine keine Verbesserungen in den Lieferländern erzielen können. Umso wichtiger ist es, Kooperationen mit anderen Unternehmen, z.B. auf Branchenebene, einzugehen. So können nicht nur Doppelaudits vermieden werden, sondern auch eine gemeinsame Infrastruktur für weitere Maßnahmen, wie etwa Schulungen der Lieferanten, geschaffen werden. Zudem kann gemeinsam größerer Einfluss auf den Lieferanten ausgeübt werden.
  • Schaffen Sie Anreize!
    Um das Thema in Ihrer Organisation zu verankern, kann die Schaffung von Anreizsystemen sinnvoll sein. Es können z.B. nachhaltige Beschaffungsziele in die Zielvereinbarung der eigenen Einkäufer integriert werden. Zudem können Lieferanten, die besonders verantwortungsvoll agieren, anderen vorgezogen und für langfristige Lieferbeziehungen präferiert werden.
  • Denken Sie ganzheitlich!
    Die Kündigung von Lieferantenverträgen aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die eigenen Erwartungen sollte stets nur als letzte Option gewählt werden, z.B. sofern keinerlei Bereitschaft des Lieferanten verzeichnet werden kann, sich zu verbessern. Im Vordergrund sollte grundsätzlich der gemeinsame Verbesserungs-- bzw. der Entwicklungsprozess des Lieferanten stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass eine abrupte Kündigung von Lieferantenbeziehungen weitere, schwerwiegendere Folgen mit sich ziehen kann, wie z.B. den Verlust des Arbeitsplatzes der dortigen Arbeiter.
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Welche Informations- und Unterstützungsangebote gibt es für Unternehmen?

Die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Website umfangreiche Informationen für betroffene Unternehmen sowie deren Zuliefererbetriebe zur Verfügung. Darunter folgende Handreichungen zur Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Angemessenheit und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette. Im Dezember 2024 wurde zudem eine neue Handreichung zu Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt ins Leben gerufen. Das Helpdesk berät Unternehmen kostenfrei bei der Implementierung der fünf Kernelemente, organisiert individuelle Schulungen und stellt wichtige online Tools für Unternehmen zur Verfügung:

  • Der CSR Risiko-Check informiert über lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche.
  • Der KMU-Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Kernprozesse menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen und verbindet dazu Informationen, Arbeitshilfen und Erklärvideos mit interaktiven Tools wie Self-Checks.
  • Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bündelt wichtige Informationen und zahlreiche Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen wie etwa Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitszeiten.
  • Der Online-Kurs Wirtschaft & Menschenrechte hilft Ihnen, die Relevanz von Menschenrechten im Unternehmenskontext zu verstehen und gibt Ihnen erste Schritte, Instrumente und Ressourcen an die Hand, um mit der Umsetzung zu starten. Einen kostenfreien Zugangscode erhalten Sie unter HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de

  • Das Deutsche Global Compact Netzwerk unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt durch Prozesshilfen, Zugang zu Self-Assessment-Tools und Argumentationshilfen auf dem Portal https://www.globalcompact.de/. So können beispielsweise Webinare zu den einzelnen Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt online abgerufen werden.

Die Business-Scouts for Development beraten im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Unternehmen zu Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Auch die IHK-Organisation unterstützen Sie dabei, den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden:

  • Die Handlungshilfe Nachhaltiges Lieferkettenmanagement, die das Landesamt für Umwelt und der BIHK gemeinsam mit ausgewählten Pilotunternehmen entwickelt haben, unterstützt Unternehmen bei der Verankerung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen in der Lieferkette. Die Handlungshilfe sowie begleitende Arbeitsmaterialien stehen auf der Seite des Umwelt- und Klimapakt Bayerns zum Download zur Verfügung.
  • Länderspezifische Unterstützungsangebote - u.a. zu China, Indien und Bangladesh - hat die DIHK gemeinsam mit GTAI und dem Auswärtigen Amt veröffentlicht. Die Informationen sollen Unternehmen bei der Ermitt­lung und Vermeidung men­schen­recht­licher Risiken in der Lieferkette unterstützen.
  • Der Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct) bietet ein branchenneutrales Muster auf deutscher und englischer Sprache mit dem ein Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten kommunizieren kann.
  • Die Interpretationshilfe der im LkSG genannten Verbote konkretisiert unklaren Rechtsbegriffe und dient als Grundlage der Abstimmung relevanter Akteure.
  • Die Websites und Newsletter der bayerischen IHKs informieren über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen/Webinare und Unterstützungsangebote rund um das Sorgfaltspflichtengesetz.
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  • Beschreibung des Erzeugnisses, aus denen hervorgeht, dass diese entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sind. Zusätzlich eine Liste der relevanten Rohstoffe, die das Erzeugnis enthält oder unter Verwendung es hergestellt wurde.
  • Informationen darüber, dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist.
  • Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe, die das Erzeugnis enthält oder unter dessen Verwendung es hergestellt wurde sowie den Zeitpunkt der Herstellung.
  • Informationen darüber, dass das Erzeugnis im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herstellungslandes erfolgt ist.
  • Kontaktangaben aller Unternehmen an die relevante Erzeugnisse geliefert wurde oder von denen relevante Erzeugnisse bezogen worden sind.

Die Unternehmen überprüfen die gemäß Artikel 9 zusammengetragenen Informationen und führen auf dessen Grundlage eine Risikobewertung durch, um festzustellen, ob die Gefahr besteht, dass die relevanten Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden sollen, nichtkonform sind. Insbesondere diese Kriterien müssen bei der Bewertung berücksichtig werden:

  • Risikobewertung eines Erzeugerlandes resp. seiner Landesteile und -regionen
  • Präsenz von Wäldern und indigenen Völkern im Erzeugerland
  • Prüfung von Ansprüchen indigener Völker auf die Nutzung des Herstellungsgebietes oder dessen Eigentumsverhältnisse
  • Verbreitung der Entwaldung oder Waldschädigung im Erzeugergebiet
  • Ausmaß der Korruption, mangelnde Strafverfolgung, Verstöße gegen Menschenrechte

Sofern die Bewertung nach Artikel 10 kein vernachlässigbares Risiko ergeben hat, sind vom Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu fordern. Folgende Maßnahmen zur Risikominimierung sind möglich:

  • Anforderung weiterer Informationen, Daten oder Unterlagen
  • Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits

Zudem müssen Marktteilnehmer angemessene Strategien, Kontrollen und Verfahren implementieren, um das Risiko der Nichtkonformität der relevanten Erzeugnisse zu mindern. Zu diesen Strategien, Kontrollen und Verfahren gehören:

  • Modellverfahren für das Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnungen, interne Kontrolle und Compliance-Management sowie die Benennung eines Compliance-Beauftragten (nicht für KMU).
  • Eine unabhängige Prüfstelle zur Überprüfung der vorausgegangenen Punkte

  • Der gesamte Prozess muss dokumentiert werden und an eine Behörde – noch zu bestimmen- mit der Sorgfaltserklärung übermittelt werden. Gemäß der Verordnung ist es erforderlich, diese Informationen entlang der gesamten Lieferkette weiterzugeben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht Erst-Inverkehrbringer sind, müssen Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden sammeln und diese Informationen für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Sie dürfen Rohstoffe und Erzeugnisse nur bei Erhalt der notwendigen Referenznummer der Sorgfaltserklärung auf dem Markt bringen.
  • Im Rahmen der Umsetzung richtet die Kommission ein Register für die Erfassung von Marktteilnehmern und Händlern sowie ihren Bevollmächtigten ein. Außerdem werden dort die Sorgfaltserklärungen registriert, und es dient der Übermittlung einer Referenznummer für jede Sorgfaltserklärung an den betreffenden Marktteilnehmer oder Händler vor dem Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt.

Ab wann gilt die Verordnung?

Als unmittelbar geltendes EU-Recht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist grundsätzlich ab dem 30.12.2025 anzuwenden (Art. 38 Abs. 2). Bestimmte kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer längeren Anpassungsfrist, da für diese die Pflichten erst ab dem 30.06.2026 (Art. 38 Abs. 3) gelten.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sein (BLE) für die Durchsetzung und Kontrolle der Verordnung verantwortlich. Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit

  • Bußgeldern, bis 4 Prozent des Jahresumsatzes,
  • dem Einzug der relevanten Erzeugnisse,
  • der Einziehung der Einnahmen aus der Transaktion mit den relevanten Erzeugnissen,
  • den vorübergehenden, im Höchstfall 12 Monate dauernden Ausschluss von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung, darunter auch Ausschreibungsverfahren, Finanzhilfen und Konzessionen,
  • einem vorübergehenden Verbot des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung auf oder der Ausfuhr aus dem Unionsmarkt von relevanten Rohstoffen / relevanten Erzeugnissen und
  • einem Verbot der Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 13
bestraft werden.

Wo bekommen betroffene Unternehmen Unterstützung?

  • Die Europäische Kommission hat FAQs zur Entwaldungs-VO herausgegeben, die die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erleichtern soll.
  • Die in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat zudem umfassende Informationen sowie weitere Unterstützungsangebote auf Ihrer Website aufbereitet.
  • Auf dem Elan! Onlineportal des Global Nature Fund und der Tropenwaldstiftung OroVerde finden Unternehmen kostenfreie Informationen zu Risikorohstoffen und -regionen, Tools und Zertifizierungen.
  • Auch das Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung berät Unternehmen vertraulich zu allen Fragen rund um die EUDR.

Welche Branchen- und Zertifizierungsinitiativen sind für nachhaltige Lieferketten relevant?

Branchen- und Zertifizierungsinitativen sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die Standards entwickeln und versuchen, wirtschaftliche Prozesse zu vereinheitlichen. Einige Initiativen setzen auf die ökologische und gesellschaftliche Entwicklung und wollen diese mit ihrem Handeln aktiv vorantreiben. Welche das sind und wofür sie stehen, erfahren Sie hier.

Brancheninitiativen - Beispiele

Die Initiative zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette basiert auf bewährten Verfahren und etablierten Grundsätzen wie dem United Nations Global Compact (GC) und der Responsible Care Global Charter. Darüber hinaus werden die Richtlinien der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO), der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der amerikanischen Nichtregierungsorganisation Social Accountability International (SAI) berücksichtigt.

Ziel der TfS-Initiative ist die weltweite Vereinheitlichung von Bewertungen und Audits von Lieferanten. Dahinter steht die Entwicklung und Umsetzung eines globalen Programms zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen und der Verbesserung der ökologischen und sozialen Standards bei Lieferanten.

Weitere Informationen: https://tfs-initiative.com/

Die Clean Cargo Working Group (CCWG) ist ein Zusammenschluss von Reedereien, Spediteuren und führenden Marken. Die CCWG hat sich zum Ziel gesetzt, negative Umwelteinflüsse des weltweiten Gütertransports zu minimieren und einen verantwortungsvollen Transport zu fördern. Heute stellen die CCWG-Methoden den Industriestandard für die Messung und Berichterstattung von Kohlendioxid-Emissionen der Containerschifffahrt dar.

Weitere Informationen: www.bsr.org/collaboration/groups/clean-cargo-working-group

Die amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist eine auf breiter Basis beruhende Plattform zur Verbesserung der sozialen Compliance in der weltweiten Wertschöpfungskette. Die amfori BSCI bietet Unternehmen ein umfassendes Überwachungs- und Qualifikationssystem, das alle Produkte abdecken kann. Somit ist sie in der Lage, die Arbeitsbedingungen weltweit effektiv und systematisch zu verbessern.

Mitglieder der amfori BSCI verpflichten sich zur Anwendung des BSCI-Verhaltenskodex in ihrer Lieferkette.

Weitere Informationen: https://www.amfori.org

Mit ihrer Initative Chemie³ wollen die Allianzpartner von Chemie³ Nachhaltigkeit als Leitbild in der chemischen Industrie verankern. Dazu hat Chemie³ zwölf „Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland“ erarbeitet und unterstützt ihre Mitglieder bei deren Anwendung im Unternehmensalltag.

Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Informations- und Unterstützungsangeboten für die Mitglieder. Gleichzeitig hat Chemie³ den schon bei der Formulierung der Leitlinien begonnenen Dialog mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fortgesetzt und vertieft.

Weitere Informationen: www.chemiehoch3.de

Der Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance® setzt Normen fest, die sichere Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette der Elektronikindustrie, eine respekt- und würdevolle Behandlung der Arbeitskräfte sowie umweltgerechte und ethisch vertretbare
Geschäftsprozesse gewährleisten sollen.

Der EICC ist für Elektronik-Hersteller eine freiwillige Selbstverpflichtung, mit der sie nach eigenen Angaben die Bedingungen in der internationalen Elektronikindustrie verbessern wollen. Der EICC stellt nicht nur Forderungen für ein Unternehmen auf, sondern für die gesamte Zulieferkette.

Weitere Informationen: www.responsiblebusiness.org

Als Antwort auf tragische Unfälle in der Textilindustrie initiierte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller 2014 die Gründung des Textilbündnisses. Dieser Multistakeholder-Initiative gehören rund 150 Vertretern aus fünf Akteursgruppen (Bundesregierung, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Standardorganisationen) an.

Gemeinsam wollen die Bündnispartner soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette erreichen.

Basierend auf gemeinsam definierten Bündniszielen setzen sich alle Mitglieder verbindliche und nachprüfbare Ziele, die sie schrittweise ambitionierter gestalten. Ergänzend werden gute Lösungsansätze mit konkreten Bündnisinitiativen in den Produktionsländern gefördert.

Weitere Informationen: www.textilbuendnis.com

Das forum anders reisen e.V. ist ein Zusammenschluss von Reiseunternehmen, die sich dem nachhaltigen Tourismus verpflichtet haben. Gemeinsam stellen sie sich der Verantwortung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung hier und in den Reiseländern. Das forum anders reisen wurde 1998 gegründet und hat inzwischen ca. 130 Mitglieder.

Weitere Informationen: www.forumandersreisen.de

amfori BEPI (amfori Business Environment Performance Initiative) hilft Unternehmen und ihren Geschäftspartnern, Nachhaltigkeitsprobleme zu identifizieren und anzugehen und die Verbesserungsbemühungen auf die Themen zu konzentrieren, die für die betrieblichen Aktivitäten am wichtigsten sind. Durch die Fokussierung auf bis zu 8 Umweltbereiche, die für den Betrieb am wichtigsten sind, können Unternehmen potenzielle Risiken effektiv identifizieren und managen.

Weitere Informationen: https://www.amfori.org

Die Global e-Sustainability Initiative (GeSI) ist eine strategische Partnerschaft von Unternehmen und Organisationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die sich der Schaffung und Förderung von Technologien und Verfahren zur Förderung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verschrieben haben. Der Branchenverband hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches und praxistaugliches Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsleistung von einzelnen ICT-Produkten und -Diensten zu entwickeln.

Weitere Informationen: www.gesi.org

Die Allianz für Integrität ist eine wirtschaftsgetriebene Multi-Stakeholder Initiative mit dem Ziel, Transparenz und Integrität im Wirtschaftssystem zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Initiative Collective Action aller relevanten Akteure aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie der Zivilgesellschaft.

Die Allianz für Integrität ist eine Plattform, die praktische Lösungen zur Stärkung der Compliance-Kapazitäten von Unternehmen und ihren Lieferanten bietet. Durch die Förderung eines Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor, trägt die Initiative zusätzlich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Zertifizierungsinitiativen - Beispiele

Die Aluminium Stewardship Initiative (ASI) ist eine gemeinnützige Initiative, die mehr Nachhaltigkeit und Transparenz in die Aluminiumindustrie bringen möchte. Durch einen Standard (Responsible Aluminium Standard), der sowohl ethische als auch ökologische und soziale Themen in der gesamten Aluminiumwertschöpfungskette berücksichtigt, soll die nachhaltige Aluminiumgewinnung gefördert werden. Darüber hinaus sollen durch effizienteres Recycling weitere negative ökologische Auswirkungen minimiert werden.

Weitere Informationen: www.aluminium-stewardship.org/

Cotton made in Africa ist eine Initiative der Aid by Trade Foundation. Die Standards umfassen ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Sie wurden entwickelt, um die Lebensbedingungen afrikanischer Kleinbauern zu verbessern und eine umweltfreundliche Baumwollproduktion zu fördern. Durch Hilfe zur Selbsthilfe verbessert sie die Lebensbedingungen afrikanischer Kleinbauern.

Weitere Informationen: www.cottonmadeinafrica.org/de/

Fairtrade-Gold steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiter, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen.

Weitere Informationen: www.fairtrade-deutschland.de/produkte-de/gold/

Der FSC wurde gegründet, um eine ökologisch angepasste, sozial förderliche und wirtschaftlich rentable Bewirtschaftung der Wälder dieser Welt zu fördern und somit zu gewährleisten, dass Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden können, ohne die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden.

Weitere Informationen: www.fsc-deutschland.de

Der Grüne Knopf ist ein staatliches Siegel für nachhaltige produzierte Kleidung. Das Label, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit entwickelt wurde, zeichnet Textilien wie Kleidung, Bettwäsche oder Rucksäcke aus, die nach nachhaltigen Sozial- und Umweltstandards hergestellt wurden.

Die Zertifizierung umfasst sowohl die Prüfung auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene. Das Unternehmen „als Ganzes“ muss anhand von 20 Kriterien seine menschenrechtliche, soziale und ökologische Verantwortung nachweisen. Für das jeweilige Produkt müssen 26 soziale und ökologische Kriterien eingehalten werden – von A wie Abwassergrenzwerte bis Z wie Zwangsarbeitsverbot.

Weitere Informationen auf www.gruener-knopf.de.

Der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) wurde 2004 gegründet. Mitglieder des Roundtable sind neben Umweltschutzverbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen vor allem Firmen und Institutionen, die an der Produktion und Verarbeitung von Palmöl beteiligt sind.
Ziel ist es, nachhaltige Anbaumethoden für Palmöl zu fördern und so die Umweltschädigung zu begrenzen. Die Richtlinien vom RSPO sollen gewährleisten, dass die Grundrechte der indigenen Landbesitzer, der umliegenden Dorfgemeinschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert werden. Schützenswerte Gebiete und Regenwaldareale dürfen nicht für den Anbau von Palmöl genutzt werden. Außerdem müssen die Anbaubetriebe und Palmöl-Mühlen ihre Umweltbelastungen so niedrig wie möglich halten.

Weiter Informationen: www.rspo.org

Handlungshilfe nachhaltige Lieferkette für KMU im Umwelt- und Klimapakt Bayern

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