Lieferkettengesetz ist in Kraft: Was bedeutet es für Ihr Unternehmen?
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Gleichzeitig zeichnet sich auf EU-Ebene bereits ein noch strengeres Gesetz ab.
Inhalt
- Eckpunkte des deutschen Lieferkettengesetzes
- Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU?
- Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ("EU-Lieferkettengesetz")
- Vorbereitung auf das Lieferkettengesetz: Lieferketten nachhaltig gestalten
- Sechs Schritte zu einem nachhaltigen Lieferketten-Management
- IHK-Tipps für ein erfolgreiches Lieferketten-Management
- Informations- und Unterstützungsangebot für Unternehmen
- EU-Verordnung über Konfliktmineralien
- Relevante Branchen- und Zertifizierungsinitiativen
Eckpunkte des deutschen Lieferkettengesetzes (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Das Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmenden und Sitz in Deutschland.
- Zum 1. Januar 2024 wird der Anwendungskreis des Sorgfaltspflichtengesetzes dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erweitert. Ins Ausland entsandte Mitarbeiter sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sind, werden dabei eingerechnet.
- Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar von dem Gesetz betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und Großbetriebe entsprechende Informationen von ihren Zulieferbetrieben einfordern werden.
Welche Anforderungen formuliert das Lieferkettengesetz?
Die Bundesregierung erwartet von Unternehmen die Einführung eines Prozesses der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht , d.h. Unternehmen müssen allein bei substantiierten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden.
Die Sorgfaltspflichten begründen explizit eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Unternehmen müssen also nachweisen können, dass sie die im Gesetz beschriebenen Sorgfaltspflichten umgesetzt haben, die vor dem Hintergrund ihres individuellen Kontextes machbar und angemessen sind (vgl. hierzu auch Handreichung des BAFA zum Prinzip der Angemessenheit). Dabei gilt: je stärker die Einflussmöglichkeit eines Unternehmens ist, je wahrscheinlicher und schwerer die zu erwartende Verletzung der geschützten Rechtsposition und je größer der Verursachungsbeitrag eines Unternehmens ist, desto größere Anstrengungen kann einem Unternehmen zur Vermeidung oder Beendigung einer Verletzung zugemutet werden.
Was ist der politische Hintergrund?
Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten wurden 2011 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie sehen Staaten in der Verantwortung, Menschenrechte zu schützen, weisen jedoch ausdrücklich auch Unternehmen Verantwortung im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfalt zu. Mit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien bekannten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu deren nationaler Umsetzung. Verschiedene europäische Staaten (u.a. UK, NL, FR) haben in den Folgejahren bereits gesetzliche Regulierungen zur Stärkung der unternehmerischen Sorgfalt in globalen Wertschöpfungsketten verabschiedet.
Das deutsche Gesetz wird auch als Wegbereiter hin zu einer Europäischen Regelung gesehen. Die Europäische Kommission legte am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen in der Lieferkette vor, der deutlich über das deutsche Gesetz hinausgeht. Die Verabschiedung der Richtlinie wird im 1.HJ 2024 erwartet.
Was sind die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt?
- Einrichtung eines Risikomanagements: Ein Verfahren, das (mögliche) negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte identifiziert, stellt den Kern der unternehmerischen Sorgfalt dar. Unternehmen müssen zudem die betriebsinterne Zuständigkeit festlegen und die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sicherstellen. Das BAFA hat im August 2022 eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG veröffentlicht.
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte: Aus der von der Unternehmensleitung verabschiedeten Grundsatzerklärung soll deutlich werden, dass das Unternehmen der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommt.
- Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowie das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen: Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sollen Maßnahmen zur Abwendung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen identifiziert und in die Geschäftstätigkeit integriert werden. Diese können beispielsweise Schulungen von Mitarbeitern und Lieferanten, Anpassungen von Managementprozessen und den Beitritt zu Brancheninitiativen beinhalten.
- Das Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Ein unternehmensinterner oder externer Beschwerdemechanismus soll es jedem ermöglichen, auf (mögliche) nachteilige Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Menschenrechte hinzuweisen. Auch hier unterstützt das BAFA mit einer entsprechenden Handreichung Beschwerdeverfahren.
- Dokumentation und Berichterstattung: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Das Unternehmen hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Wie soll das Gesetz durchgesetzt werden?
Das Gesetz sieht eine behördliche Überwachung mit Bußgeldern vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde als zuständige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Sofern ein Unternehmen die Zusammenarbeit verweigert, kann das BAFA ein Zwangsgeld von bis zu EUR 50.000 verhängen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten, so kann das BAFA ein Bußgeld verhängen, dass sich am Gesamtumsatz des Unternehmen orientieren soll (bis zur 8 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz). Auch kann das Unternehmen bei einem schweren Verstoß für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Sie haben weitere offene Fragen zum Lieferkettengesetz? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Katalog der meist gestellten Fragen und Antworten zum LkSG veröffentlicht.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU?
Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar von dem LkSG betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und Großbetriebe entsprechende Informationen und Vereinbarungen von ihren Zulieferbetrieben einfordern. Denn verpflichtete Unternehmen müssen ihre Zulieferer in die Risikoanalyse einbeziehen.
Rechnen Sie
- mit einer angepassten Vertragslandschaft sowie neuen oder überarbeiteten Verhaltenskodizes,
- mit steigenden Kundenanfragen zu Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen und ihrer Lieferkette.
- Auch die Weitergabe der Anforderungen in die vorgelagerte Lieferkette kann von Ihnen (vertraglich) verlangt werden.
Wichtig:
- Werden Daten von Ihnen angefordert, ist es wichtig, auf die Begründung zu achten. Es muss explizit ein Zusammenhang zum LkSG aufgeführt werden.
- KMU sollte darauf achten, ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
- Verpflichtete Unternehmen dürfen ihre Pflichten nicht auf den Zulieferer abwälzen, also beispielsweise verlangen, eine eigenen Risikoanalyse durchzuführen.
- Sie dürfen auch nicht fordern, dass der Zulieferer pauschal zusichert, dass es in seiner Lieferketten keine menschenrechtlichen Probleme gibt.
Wie sollten sich KMU verhalten?
- Sie sollten vertraglich nicht pauschal zusichern, dass alle Vorgaben des LkSG im Betrieb eingehalten werden.
- Werden vom verpflichteten Unternehmen Maßnahmen von Ihnen erlangt, sollte eine konkrete Begründung vorliegen.
- Dies gilt auch, wenn Maßnahmen zur Abhilfe verlangt werden. Auch hier sollte dafür eine konkrete Begründung mit Bezug zum Lieferkettengesetz vorliegen.
- Desgleichen ein Vorschlag, wie mit den Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen umgegangen wird.
Ausführliche Informationen über die Zusammenarbeit mit verpflichteten Unternehmen stellt das BAFA in der Handreichung "Zusammenarbeit in der Lieferkette - Fragen und Antworten für KMU" zur Verfügung.
Auch der "Vorbereitungs-Check LkSG" erläutert, was kleine und mittlere Unternehmen über das neue Gesetz wissen sollten und was sie als Zulieferer tun können, um sich darauf vorzubereiten. Der Check ist Teil der BIHK/LfU Handlungshilfe Nachhaltige Lieferkette für KMU im Umwelt- und Klimapakt Bayern.
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ("EU-Lieferkettengesetz")
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („EU Lieferkettengesetz“) verabschiedet. Der Entwurf geht in weiten Teilen über das deutsche Lieferkettengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus:
- Der Anwendungsbereich soll sich dem Entwurf nach auf Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und mind. 150 Mio. EUR Jahresumsatz weltweit sowie EU-Unternehmen in Hochrisikosektoren ab 250 Mitarbeitenden und mind. 40. Mio. EUR Jahresumsatz weltweit erstrecken. Auch ausländische Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen erfasst.
- Umwelt- und Klimathemen sollen stärker in den Fokus gerückt werden. So beziehen sich die Sorgfaltspflichten auf weitaus mehr Umweltthemen (u.a. Erhalt der biologischen Vielfalt) und die Geschäftsleitung wird verpflichtet, die Einhaltung des 1,5 Grad Ziels in ihrer Geschäftsstrategie zu gewährleisten. Die Zielerreichung soll sich auch in der variablen Vergütung widerspiegeln.
- Die besondere Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung soll gewährleisten, dass diese für die Umsetzung und Überwachung der Sorgfaltspflicht sorgt. Die EU Mitgliedsstaaten sollen hierzu den gesetzlichen Rahmen für Verstöße gegen diese Vorgaben schaffen.
- Der Richtlinienentwurf sieht zudem eine verwaltungsrechtliche als auch eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vor. Das bedeutet Geldstrafen und die Möglichkeit, Unternehmen zu verklagen, wenn sie sich ihren Sorgfaltspflichten entziehen. Dabei bleibt es den EU-Ländern überlassen, zu entscheiden, was "abschreckende, wirksame Sanktionen" sind.
Der Vorschlag wird aktuell im Trilog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat diskutiert. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat hatten die Kommission bereits in 2021 aufgerufen, auf dem Gebiet tätig zu werden. Das EP hatte im Rahmen seines Initiativrechts im Frühjahr 2021 bereits einen (noch weitergehenden) Vorschlag für ein Europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Daher muss davon ausgegangen werden, dass der Richtlinienvorschlag in 2024 verabschiedet wird.
Nach seiner Annahme werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln. Das deutsche Gesetz müsste dem aktuellen Entwurf nach bereits bald verschärft werden.
Vorbereitung auf das Lieferkettengesetz: Lieferketten nachhaltig gestalten
Beim nachhaltigen Lieferkettenmanagement geht es um einen ganzheitlichen und systemischen Blick auf alle Stufen der Lieferkette – vom Direktlieferanten bis zur Rohstoffgewinnung. Das nachhaltige Lieferkettenmanagement ebnet den Weg,
- negative Umweltauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und
- so zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Überprüfen Sie Ihre Lieferkette mit dem CSR Risiko-Check
Die kostenfreien online Tools des NAP Helpdesk unterstützen Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lieferkette. Der CSR Risiko-Check hilft dabei, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Wertschöpfungsketten zu identizieren und sich mit der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen in bestimmten Ländern bekannt zu machen. Der KMU Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei ihre Lieferketten nachhaltig zu gestalten und verbindet dazu Informationen, Arbeitshilfen und Erklärvideos mit interaktiven Tools wie Self-Checks.
Sechs Schritte zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Wie lassen sich internationale Liefer- und Warenströme nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten und sich dadurch auch Risiken minimieren? Durch eine partnerschaftliche Lieferantenbasis und einer hohen Beschaffungsqualität kann zugleich die eigene Wettbewerbssituation verbessert werden.
1. Ausgangslage erfassen:
Als Grundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement sollten Sie sich einen Überblick über die Anforderungen Ihrer Stakeholder (Anspruchsgruppen), der Struktur Ihrer Lieferkette und die sozialen und ökologischen Risiken verschaffen.
- Wer sind Ihre Anspruchsgruppen (z.B. Kunden, Einkäufer, Investoren, Zivilgesellschaft) und welche Erwartungen haben diese?
- Wer sind die Akteure entlang Ihrer Lieferkette?
- An welchen Stellen Ihrer Lieferkette ist das Risiko nachteiliger sozialer und ökologischer Auswirkungen besonders groß (z.B. in welchem Land, bei welchem Produktionsschritt oder in welcher Branche)?
2. Strategie und Erwartungshaltung an Lieferanten definieren
Definieren Sie eine Beschaffungsstrategie sowie eine Erwartungshaltung (Lieferantenkodex) an Ihre Lieferanten hinsichtlich Umwelt- und Sozialstandards. Sie können sich dabei an relevanten, bereits existierenden Standards orientieren, wie z.B. an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Stellen Sie sicher, dass Ihre Erwartungshaltung an alle Lieferanten kommuniziert wird, z.B. über den persönlichen Dialog mit dem Einkäufer oder über einen Kundenbrief.
3. Maßnahmen festlegen
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos sowie der Bedeutung des Zulieferers für Ihr Unternehmen können sie konkrete Maßnahmen für die Zulieferer definieren. Je nach Risiko und Bedeutung des Zulieferers können dies z.B. sein:
- Verpflichtung des Zulieferers zum Lieferantenkodex
- Selbstbeurteilung des Zulieferers
- Beurteilung des Lieferanten vor Ort und im Gespräch
- Audit durch einen externen Dienstleister.
4. Umsetzung sicherstellen
Wurden die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette eingeführt, müssen sie kontinuierlich überprüft und verbessert werden.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist es wichtig, die Lieferanten beispielsweise durch Schulungen oder bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die im Rahmen eines Audits festgestellt wurden, zu
unterstützen.
5. Messen und Berichten
Bestimmen Sie Indikatoren, um die Erfolge Ihres Lieferkettenmanagements zu verfolgen, wie z.B.
- Prozentsatz der Lieferanten, welche sich dem Lieferantenkodex verpflichtet haben
- Prozentsatz der Lieferanten, welche eine Selbstbeurteilung ausgefüllt haben
- Prozentsatz der Lieferanten, welche vor Ort beurteilt wurden
- Prozentsatz der Lieferanten, welche durch einen externen Dienstleister überprüft wurden
- Anzahl der Lieferanten, mit denen die Geschäftsbeziehung aufgrund schwerer Verstöße beendet wurde
Die Indikatoren können auch als Grundlage für die Berichterstattung dienen.
6. Strategien und Maßnahmen weiterentwickeln
Die oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sollten stets als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden.
Die Prozesse sollten an sich immer wieder kritisch bewertet und gegebenenfalls verbessert werden (z.B. den Einbezug weiterer relevanter Ansprechpartner im Unternehmen oder die Anpassung der Beschaffungsstrategie).
Darüber hinaus gilt es, Ihre Lieferanten und deren Bewertungsprozesse stetig weiterzuentwickeln. Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. der Dialog mit den Lieferanten oder das Angebot spezifischer Schulungen können hier einen wichtigen Beitrag leisten.
IHK-Tipps für ein erfolgreiches Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
- Begegnen Sie Ihren Lieferanten auf Augenhöhe!
Gewisse Standards von ausländischen Lieferanten einzufordern, kann eine große Herausforderung darstellen. Noch schwieriger wird es, wenn Sie dem Lieferanten Vorgaben machen, ohne den Dialog zu suchen. Erklären Sie ihm die Beweggründe Ihres Unternehmens. Schulen Sie dazu am besten Ihre Einkäufer im Umgang mit den Lieferanten. Zudem herrschen im Ausland andere kulturelle Sitten und Bräuche. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Je besser die Beziehung zu ihrem Lieferanten ist, desto erfolgreicher werden Sie Ihre CSR-Vorgaben umsetzen können. - Denken Sie langfristig!
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Es geht nicht darum, von heute auf morgen alle Lieferanten zu bewerten und bei allen Verbesserungen anzustoßen. Dieser Prozess kostet Zeit. Priorisieren Sie daher die Lieferanten nach Risikoaspekten und gehen Sie schrittweise vor. Möglicherweise können zunächst ein oder mehrere Pilotprojekte beispielsweise für einen Hochrisiko-Rohstoff sinnvoll sein. Im Anschluss können Sie dann Ihre Erfahrungen aus dem Projekt für das weitere Vorgehen in der Lieferkette direkt nutzen und Ihre Prozesse verbessern. - Setzen Sie auf Kooperationen!
Gemeinsam ist man stark. Gerade für KMU kann es wie eine Mammutaufgabe erscheinen, die relevanten Lieferanten zu bewerten und Verbesserungen anzustoßen. Schon länger zeigt sich, dass Audits alleine keine Verbesserungen in den Lieferländern erzielen können. Umso wichtiger ist es, Kooperationen mit anderen Unternehmen, z.B. auf Branchenebene, einzugehen. So können nicht nur Doppelaudits vermieden werden, sondern auch eine gemeinsame Infrastruktur für weitere Maßnahmen, wie etwa Schulungen der Lieferanten, geschaffen werden. Zudem kann gemeinsam größerer Einfluss auf den Lieferanten ausgeübt werden. - Schaffen Sie Anreize!
Um das Thema in Ihrer Organisation zu verankern, kann die Schaffung von Anreizsystemen sinnvoll sein. Es können z.B. nachhaltige Beschaffungsziele in die Zielvereinbarung der eigenen Einkäufer integriert werden. Zudem können Lieferanten, die besonders verantwortungsvoll agieren, anderen vorgezogen und für langfristige Lieferbeziehungen präferiert werden. - Denken Sie ganzheitlich!
Die Kündigung von Lieferantenverträgen aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die eigenen Erwartungen sollte stets nur als letzte Option gewählt werden, z.B. sofern keinerlei Bereitschaft des Lieferanten verzeichnet werden kann, sich zu verbessern. Im Vordergrund sollte grundsätzlich der gemeinsame Verbesserungs-- bzw. der Entwicklungsprozess des Lieferanten stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass eine abrupte Kündigung von Lieferantenbeziehungen weitere, schwerwiegendere Folgen mit sich ziehen kann, wie z.B. den Verlust des Arbeitsplatzes der dortigen Arbeiter.
Informations- und Unterstützungsangebote für Unternehmen
Die Bundesregierung hat mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt ins Leben gerufen. Das Helpdesk berät Unternehmen kostenfrei bei der Implementierung der fünf Kernelemente, organisiert individuelle Schulungen und stellt zwei wichtige online Tools für Unternehmen zur Verfügung:
- Der CSR Risiko-Check informiert über lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche.
- Der KMU-Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Untnerhemen bei der Umsetzung der Kernprozesse menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen und verbindet dazu Informationen, Arbeitshilfen und Erklärvideos mit interaktiven Tools wie Self-Checks.
- Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bündelt wichtige Informationen und zahlreiche Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen wie etwa Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitszeiten.
- Der Online-Kurs Wirtschaft & Menschenrechte hilft Ihnen, die Relevanz von Menschenrechten im Unternehmenskontext zu verstehen und gibt Ihnen erste Schritte, Instrumente und Ressourcen an die Hand, um mit der Umsetzung zu starten. Einen kostenfreien Zugangscode erhalten Sie unter HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de
Das Deutsche Global Compact Netzwerk unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt durch Prozesshilfen, Zugang zu Self-Assessment-Tools und Argumentationshilfen auf dem Portal www.mr-sorgfalt.de. So können beispielsweise Webinare zu den einzelnen Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt online abgerufen werden.
Die Business-Scouts for Development beraten im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit une Entwicklung Unternehmen zu Aktivitäten in Entwicklungs- nd Schwellenländern.
Auch die IHK-Organisation unterstützen Sie dabei, den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden:
- Die Handlungshilfe Nachhaltiges Lieferkettenmanagement, die das Landesamt für Umwelt und der BIHK gemeinsam mit ausgewählten Pilotunternehmen entwickelt haben, unterstützt Unternehmen bei der Verankerung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen in der Lieferkette. Die Handlungshilfe sowie begleitende Arbeitsmaterialien stehen auf der Seite des Umwelt- und Klimapakt Bayerns zum Download zur Verfügung.
- Länderspezifische Unterstützungsangebote - u.a. zu China, Indien und Bangladesh - hat die DIHK gemeinsam mit GTAI und dem Auswärtigen Amt veröffentlicht. Die Informationen sollen Unternehmen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette unterstützen.
- Der Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct) bietet ein branchenneutrales Muster auf deutscher und englischer Sprache mit dem ein Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten kommunizieren kann.
- Die Websites und Newsletter der bayerischen IHKs informieren über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen/Webinare und Unterstützungsangebote rund um das Sorgfaltspflichtengesetz.
EU-Verordnung über Konfliktmineralien
In politisch instabilen Gebieten können mit dem Handel von Mineralien bewaffnete Gruppen finanziert, Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen gefördert und Korruption und Geldwäsche unterstützt werden. Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien soll sicherstellen, dass verantwortungsvolle internationale Beschaffungsstandards eingehalten werden.
Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft ((EU) 2017/821). Das bedeutet, dass seit Januar 2021 für EU-Importeure so genannter Konfliktmineralien (Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich wurden, um die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzudämmen.
Das BMWi geht von etwa 200 betroffenen Unternehmen in Deutschland aus.
Betroffenen Unternehmen finden hier Unterstützungsangebote:
- Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
- Am 20. November 2019 hat die EU-Kommission ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten.
Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren. Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie hier. - Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält auf Ihrer Website Hintergrundinformationen sowie FAQs bereit.
- Die EU-Kommission beabsichtigt, eine Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien zu veröffentlichen.
Relevante Branchen und Zertifizierungsinitiativen
Branchen- und Zertifizierungsinitativen sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die Standards entwickeln und versuchen, wirtschaftliche Prozesse zu vereinheitlichen. Einige Initiativen setzen auf die ökologische und gesellschaftliche Entwicklung und wollen diese mit ihrem Handeln aktiv vorantreiben. Welche das sind und wofür sie stehen, erfahren Sie hier.
Brancheninitiativen - Beispiele
Die Initiative zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lieferkette basiert auf bewährten Verfahren und etablierten Grundsätzen wie dem United Nations Global Compact (GC) und der Responsible Care Global Charter. Darüber hinaus werden die Richtlinien der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO), der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der amerikanischen Nichtregierungsorganisation Social Accountability International (SAI) berücksichtigt.
Ziel der TfS-Initiative ist die weltweite Vereinheitlichung von Bewertungen und Audits von Lieferanten. Dahinter steht die Entwicklung und Umsetzung eines globalen Programms zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen und der Verbesserung der ökologischen und sozialen Standards bei Lieferanten.
Weitere Informationen: https://tfs-initiative.com/
Die Clean Cargo Working Group (CCWG) ist ein Zusammenschluss von Reedereien, Spediteuren und führenden Marken. Die CCWG hat sich zum Ziel gesetzt, negative Umwelteinflüsse des weltweiten Gütertransports zu minimieren und einen verantwortungsvollen Transport zu fördern. Heute stellen die CCWG-Methoden den Industriestandard für die Messung und Berichterstattung von Kohlendioxid-Emissionen der Containerschifffahrt dar.
Weitere Informationen: www.bsr.org/collaboration/groups/clean-cargo-working-group
Die Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist eine auf breiter Basis beruhende Plattform zur Verbesserung der sozialen Compliance in der weltweiten Wertschöpfungskette. Die BSCI bietet Unternehmen ein umfassendes Überwachungs- und Qualifikationssystem, das alle Produkte abdecken kann. Somit ist sie in der Lage, die Arbeitsbedingungen weltweit effektiv und systematisch zu verbessern.
Mitglieder der BSCI verpflichten sich zur Anwendung des BSCI-Verhaltenskodex in ihrer Lieferkette. Die Lieferanten werden mindestens alle zwei Jahre durch unabhängige Prüforganisationen kontrolliert.
Weitere Informationen: www.bsci-intl.org/
Mit ihrer Initative Chemie³ wollen die Allianzpartner von Chemie³ Nachhaltigkeit als Leitbild in der chemischen Industrie verankern. Dazu hat Chemie³ zwölf „Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland“ erarbeitet und unterstützt ihre Mitglieder bei deren Anwendung im Unternehmensalltag.
Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Informations- und Unterstützungsangeboten für die Mitglieder. Gleichzeitig hat Chemie³ den schon bei der Formulierung der Leitlinien begonnenen Dialog mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fortgesetzt und vertieft.
Weitere Informationen: www.chemiehoch3.de
DerVerhaltenskodex der Responsible Business Alliance® setzt Normen fest, die sichere Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette der Elektronikindustrie, eine respekt- und würdevolle Behandlung der Arbeitskräfte sowie umweltgerechte und ethisch vertretbare
Geschäftsprozesse gewährleisten sollen.
Der EICC ist für Elektronik-Hersteller eine freiwillige Selbstverpflichtung, mit der sie nach eigenen Angaben die Bedingungen in der internationalen Elektronikindustrie verbessern wollen. Der EICC stellt nicht nur Forderungen für ein Unternehmen auf, sondern für die gesamte Zulieferkette.
Weitere Informationen: www.responsiblebusiness.org
Als Antwort auf tragische Unfälle in der Textilindustrie initiierte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller 2014 die Gründung des Textilbündnisses. Dieser Multistakeholder-Initiative gehören rund 150 Vertretern aus fünf Akteursgruppen (Bundesregierung, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Standardorganisationen) an.
Gemeinsam wollen die Bündnispartner soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette erreichen.
Basierend auf gemeinsam definierten Bündniszielen setzen sich alle Mitglieder verbindliche und nachprüfbare Ziele, die sie schrittweise ambitionierter gestalten. Ergänzend werden gute Lösungsansätze mit konkreten Bündnisinitiativen in den Produktionsländern gefördert.
Weitere Informationen: www.textilbuendnis.com
Das forum anders reisen e.V. ist ein Zusammenschluss von Reiseunternehmen, die sich dem nachhaltigen Tourismus verpflichtet haben. Gemeinsam stellen sie sich der Verantwortung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung hier und in den Reiseländern. Das forum anders reisen wurde 1998 gegründet und hat inzwischen ca. 130 Mitglieder.
Weitere Informationen: www.forumandersreisen.de
BEPI ist eine Initiative der Foreign Trade Association (FTA). Die Business Environmental Performance Initiative befähigt Unternehmen durch einen begleiteten und spezialisierten Managementansatz die Umweltleistung ihrer globalen Lieferketten zu managen und zu verbessern.
Weitere Informationen: www.bepi-intl.org
Die Global e-Sustainability Initiative (GeSI) ist eine strategische Partnerschaft von Unternehmen und Organisationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die sich der Schaffung und Förderung von Technologien und Verfahren zur Förderung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verschrieben haben. Der Branchenverband hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches und praxistaugliches Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsleistung von einzelnen ICT-Produkten und -Diensten zu entwickeln.
Weitere Informationen: www.gesi.org
Die Allianz für Integrität ist eine wirtschaftsgetriebene Multi-Stakeholder Initiative mit dem Ziel, Transparenz und Integrität im Wirtschaftssystem zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Initiative Collective Action aller relevanten Akteure aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie der Zivilgesellschaft.
Die Allianz für Integrität ist eine Plattform, die praktische Lösungen zur Stärkung der Compliance-Kapazitäten von Unternehmen und ihren Lieferanten bietet. Durch die Förderung eines Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor, trägt die Initiative zusätzlich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Zertifizierungsinitiativen - Beispiele
Die Aluminium Stewardship Initiative (ASI) ist eine gemeinnützige Initiative, die mehr Nachhaltigkeit und Transparenz in die Aluminiumindustrie bringen möchte. Durch einen Standard (Responsible Aluminium Standard), der sowohl ethische als auch ökologische und soziale Themen in der gesamten Aluminiumwertschöpfungskette berücksichtigt, soll die nachhaltige Aluminiumgewinnung gefördert werden. Darüber hinaus sollen durch effizienteres Recycling weitere negative ökologische Auswirkungen minimiert werden.
Weitere Informationen: www.aluminium-stewardship.org/
Cotton made in Africa ist eine Initiative der Aid by Trade Foundation. Die Standards umfassen ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Sie wurden entwickelt, um die Lebensbedingungen afrikanischer Kleinbauern zu verbessern und eine umweltfreundliche Baumwollproduktion zu fördern. Durch Hilfe zur Selbsthilfe verbessert sie die Lebensbedingungen afrikanischer Kleinbauern.
Weitere Informationen: www.cottonmadeinafrica.org/de/
Fairtrade-Gold steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiter, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen.
Weitere Informationen: www.fairtrade-deutschland.de/produkte-de/gold/
Der FSC wurde gegründet, um eine ökologisch angepasste, sozial förderliche und wirtschaftlich rentable Bewirtschaftung der Wälder dieser Welt zu fördern und somit zu gewährleisten, dass Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden können, ohne die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden.
Weitere Informationen: www.fsc-deutschland.de
Der Grüne Knopf ist ein staatliches Siegel für nachhaltige produzierte Kleidung. Das Label, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit entwickelt wurde, zeichnet Textilien wie Kleidung, Bettwäsche oder Rucksäcke aus, die nach nachhaltigen Sozial- und Umweltstandards hergestellt wurden.
Die Zertifizierung umfasst sowohl die Prüfung auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene. Das Unternehmen „als Ganzes“ muss anhand von 20 Kriterien seine menschenrechtliche, soziale und ökologische Verantwortung nachweisen. Für das jeweilige Produkt müssen 26 soziale und ökologische Kriterien eingehalten werden – von A wie Abwassergrenzwerte bis Z wie Zwangsarbeitsverbot.
Weitere Informationen auf www.gruener-knopf.de.
Der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) wurde 2004 gegründet. Mitglieder des Roundtable sind neben Umweltschutzverbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen vor allem Firmen und Institutionen, die an der Produktion und Verarbeitung von Palmöl beteiligt sind.
Ziel ist es, nachhaltige Anbaumethoden für Palmöl zu fördern und so die Umweltschädigung zu begrenzen. Die Richtlinien vom RSPO sollen gewährleisten, dass die Grundrechte der indigenen Landbesitzer, der umliegenden Dorfgemeinschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert werden. Schützenswerte Gebiete und Regenwaldareale dürfen nicht für den Anbau von Palmöl genutzt werden. Außerdem müssen die Anbaubetriebe und Palmöl-Mühlen ihre Umweltbelastungen so niedrig wie möglich halten.
Weiter Informationen: www.rspo.org