Infos zum Export ASEAN | IHK

ASEAN

Zu den ASEAN-Staaten zählen Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu der Staatengemeinschaft ASEAN.

In der Staatengemeinschaft ASEAN (Association of SouthEast Asian Nations) wächst die Wirtschaft seit einigen Jahren um 4 bis 6 Prozent. Neben den guten Wachstumsraten zeichnet sich die Region durch wirtschaftliche und politische Stabilität aus und zieht daher in letzter Zeit immer mehr das Interesse ausländischer Unternehmer auf sich.

Der riesige Markt mit über 650 Millionen Konsumenten kann auch für bayerische Unternehmen sehr attraktiv sein. Als vorteilhaft erweist sich insbesondere, dass sich die ASEAN-Staaten Ende 2015 zur Wirtschaftsgemeinschaft "Asean Economic Community" zusammengeschlossen und somit freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr vereinbart haben.

Innerhalb der Asean-Staaten herrschen große Unterschiede hinsichtlich Entwicklungsstand, Stärken & Schwächen und branchenspezifischen Schwerpunkten. Ein näherer Blick in die Region lohnt sich.

ASEAN: EU-Helpdesk für Patentfragen

Kleine und mittelständische Unternehmen bekommen hier durch Experten Antworten auf ihre Fragen zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte in ASEAN-Ländern.

Das Informationsangebot umfasst u.a. Länder wie Kambodscha, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Thailand oder Vietnam. Es werden auch Online-Trainings und Seminare angeboten.

EU-Helpdesk zu Patentfragen von Unternehmen
(IPR SME Helpdesk for South East Asia, China and Latin Amerika)

Singapur

Für EU-Ausführer wurde das System des "Ermächtigten Ausführers" durch das System des "Registrierten Ausführer (REX)" zum 1. Januar 2023 ersetzt.

Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.

Weitere Informationen zum REX

Länderspezifische Beratung