Klimaschutz & Energiewende - Chancen und Herausforderungen
Klimaschutz und Energiewende wirken sich auf vielfältige Weise auf Ihre Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus. So können höhere Kosten oder bürokratischer Aufwand entstehen. Es können sich aber auch viele neue Türen öffnen. Allemal sind es Themen, die über die Zukunft Ihres Betriebes mitentscheiden werden.
Inhaltsnavigation
- Einleitung: Wettbewerbsfähig wirtschaften in Zeiten von Klimaschutz und Energiewende
- Hintergrund: Was Sie über Klimawandel und Energiewende wissen sollten
- Politik: Welche Gesetze und Vorhaben zu Klimaschutz und Energiewende Sie kennen sollten
- Betriebliche Praxis: Wo Sie bei Klimaschutz und Energiewende ansetzen können
- Klimawandel: Was mögliche Folgen sind und wie Anpassung gehen kann
- IHK im Austausch: Dialog und Kooperation mit Politik, Unternehmen und Wissenschaft
- Ihre Ansprechpartner
Wettbewerbsfähig wirtschaften in Zeiten von Klimaschutz und Energiewende
Der Klimawandel und der Umbau der Energieversorgung konfrontieren Ihr Unternehmen mit verschiedensten Herausforderungen – die Abkehr von fossilen Rohstoffen, steigende Strompreise und schwierige Wetterlagen, um nur ein paar wenige zu nennen. Gleichzeitig geht der Wandel hin zu einem klima- und energieschonenderen Wirtschaftssystem mit einer neuen gesellschaftlichen Erwartungshaltung sowie ambitionierten Klimaschutz- und Energieziele auf allen politischen Ebenen einher. Dies bringt immer neue Anforderungen, Rahmenbedingungen und damit Unsicherheit.
Hier informieren wir Sie über relevante Vorgaben und Entwicklungen in der Klima- und Energiepolitik und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, selbst in Sachen Klimaschutz und Energiewende aktiv zu werden.
Hintergrund: Was Sie über Klimawandel und Energiewende wissen sollten
Der natürliche Treibhauseffekt macht das uns bekannte Leben auf der Erde möglich. In der Atmosphäre befindliche Substanzen wie Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Ozon (O3), Lachgas (N2O) und Methan (CH4) lassen einen Großteil des Sonnenlichtes passieren und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Wärmestrahlung der Erdoberfläche in der Atmosphäre hält. Es wird wärmer. Die durchschnittliche Temperatur auf der Erde läge sonst bei -18 Grad Celsius. Allerdings wird der Effekt seit dem 18. Jahrhundert durch zusätzlich vom Menschen freigesetzte Treibhausgase verstärkt, wodurch sich unser heutiges Klima wandelt. Mehr Infos gibt es beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Verschiedene menschengemachte Prozesse bedingen den Ausstoß von THG in die Atmosphäre und somit den nicht-natürlichen Teil des Treibhauseffektes. So wird bei der Verbrennung fossiler Energieträger oder durch Entwaldung Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Methan (CH4) entsteht z. B. durch das Betreiben von Land- und Forstwirtschaft oder von Mülldeponien. Lachgas (N2O) ist u. a. ein Nebenprodukt der Düngemittel- oder Kunststoffproduktion. Manche treibhauswirksamen Substanzen kommen zudem gar nicht in der Natur vor, sondern werden für die Verwendung in verschiedenen Produkten künstlich vom Menschen hergestellt. So enthalten z. B. Kühl- oder Löschmittel sogenannte F-Gase, die ebenfalls zum Treibhauseffekt beitragen. Mehr dazu beim Umweltbundesamt.
Mit der Industrialisierung haben diese Prozesse deutlich zugenommen – am stärksten die Emissionen von CO2 und damit dessen Konzentration in der Atmosphäre. Der Anteil der anthropogenen CO2-Emissionen an den gesamten jährlichen CO2-Emissionen beträgt etwa 3 %. Der weit überwiegende Teil wird von der Natur selbst (Vegetation, Böden etc.) in die Atmosphäre abgegeben. Die anthropogenen Emissionen stören aber den natürlichen Kohlenstoffkreislauf, da die Natur über Biosphäre und Ozeane nur ca. 50 % des zusätzlich emittierten CO2 in den natürlichen Kreislauf aufnehmen kann. Das in der Atmosphäre verbleibende CO2 führt dort über die Jahre zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration. Aktuell liegt diese bei mehr als 400 ppm (parts per million; vorindustriell: 280 ppm). Die höhere Konzentration verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und verursacht den Klimawandel, zu dem in geringerem Maße auch die anderen Treibhausgase beitragen. Weiteres können Sie beim Umweltbundesamt nachlesen.
Die Klimawandeleffekte sind bereits heute weltweit spürbar und werden sich in den kommenden Jahren vsl. verschärfen. Durch steigende Temperaturen schmelzen die Polkappen und Gletscher. Wasser dehnt sich bei Erwärmung aus, der Meeresspiegel steigt. In verschiedenen Erdteilen kommt es zu Überflutungen und Erosion. Extremwetter wie Starkregen, Hitzewellen oder Dürren häufen sich. Viele Tier- und Pflanzenarten können sich an die schnellen klimatischen Veränderungen nur schwer anpassen, wodurch weiterer Verlust von Biodiversität und Artenvielfalt droht. Zudem entstehen durch Gesundheitsschäden beim Menschen sowie Beschädigung von Infrastruktur und Eigentum hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten.
Der Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare, emissionsarme Energiequellen trägt in erheblichem Maße zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels bei. Gleichzeitig ist die Energiewende ein Projekt für sich und dabei kein leichtes Unterfangen. Genauso facettenreich und komplex wie die heutige Energieerzeugung, -versorgung und -verbrauch ist auch der Umbau dieses Systems.
Erfahren Sie in Folgendem mehr über einzelne Aspekte der Energiewende:
Strompreise
Strompreise: Seit 2014 untersucht die EU-Kommission alle zwei Jahre die Entwicklung der Energiepreise und -kosten in der EU. Die Untersuchung 2019 ergab: Deutsche Industriestrompreise sind der europäische „Spitzenreiter“. Deutsche Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 2.000 bis 20.000 MWh zahlten 2017 im Mittel 142 €/MWh (inkl. Steuern und Abgaben), mehr als in allen anderen EU-Staaten. Auch Betriebe mit weniger Stromverbrauch zahlten Höchstpreise. Nur bei den Großverbrauchern (70 000 bis 150 000 MWh jährlich) konnte Zypern den deutschen Preis von 114 €/MWh toppen. Hohe Steuern und Abgaben sowie Netzkosten treiben den deutschen Preis in die Höhe.
Wie sehr Bayerns Wirtschaft darunter leidet, zeigt das aktuelle IHK-Energiewende-Barometer. Die befragten Betriebe sehen durchschnittlich eher Risiken als Chancen in der Energiewende. Ein zentraler Aspekt sind die stetig steigenden Strom- und Energiekosten, die Druck auf die Wettbewerbsfähigkeit ausüben. Steigende Strompreise beobachteten in den vergangenen 12 Monaten gut 58 % der Befragten (Vorjahr: 41 %). Auch die Kosten für Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle belasten zunehmend. Knapp 68 % der Betriebe beobachteten eine Steigerung der Energiepreise innerhalb des letzten Jahres. Ein Anstieg von 40 %-Punkten im Vgl. zur Befragung vor zwei Jahren. Die hohe Kostenbelastung kann zu Kapazitätsverlagerung führen. In 2019 gaben rund 7 % der Betriebe an (Industrie: rund ein Viertel), bedingt durch die Energiewende Maßnahmen zu planen, durchzuführen oder bereits realisiert zu haben, die die Kapazitätsverlagerung ins Ausland bzw. die Produktionseinschränkung im Inland betreffen. Knapp 60 % der befragten Betriebe fordern von der Politik die Reduzierung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis (Industrie: knapp 72 %).
Was wir für Sie von der Politik fordern: In Zeiten der Energiewende ist eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor für Sie. Wir setzen uns gegenüber der Politik daher stetig für Maßnahmen ein, die eine Entlastung der Strompreise herbeiführen und sie künftige Versorgung sicherstellen können. Dazu zählt neben der Reform der Finanzierung des EEG-Kontos auch der zügige Ausbau der Übertragungsnetze. Die wichtigsten Aspekte sind in unseren energiepolitischen Kernbotschaften zusammengefasst. Alle aktuellen IHK-Positionspapiere zu den Themen Klima, Energie und Umwelt finden Sie in unserer Mediathek. Dort sind auch unsere Studien abrufbar, die von alternativen EEG-Finanzierungskonzepten bis zu künftigen Stromversorgungsszenarien viele Aspekte der Bayerischen Energiewende aus Sicht der Wirtschaft näher beleuchten.
Stromversorgungssicherheit und Netzausbau
Versorgungssicherheit: Der SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index) misst die jährliche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher bei Unterbrechungen über 3 Minuten. Im weltweiten Vergleich schneiden Deutschland und Bayern hier weiterhin gut ab. Dennoch kletterte der bayerische SAIDI-Wert in 2017 mit 15,58 Minuten durchschnittlicher jährlicher Unterbrechung auf das zweithöchste Niveau in 10 Jahren (2012: 16,47 Minuten). Das aktuelle IHK-Energiewende-Barometer zeigt: Für viele Branchen in Bayern ist die Versorgungssicherheit bereits ein relevantes Thema. Gut 12 % der befragten Betriebe berichten über Stromausfälle von mehr als 3 Minuten, 16 % waren Ausfällen unter 3 Minuten ausgesetzt. In der Industrie waren es mit rund 16 % bzw. 31 % jeweils mehr. Dort klagt dort rund ein Fünftel bereits über Produktionsbeeinträchtigungen durch Versorgungslücken.
Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien: Das zögerliche Vorankommen bei den Grundpfeilern für eine erfolgreiche Energiewende, wie dem Netz- und Erneuerbaren-Ausbau, schürt die Bedenken hinsichtlich Stromversorgungssicherheit. Der Bestand konventioneller Kraftwerke und damit gesicherter Leistung in Bayern hat sich mit der Stilllegung von Kernkraftwerken in 2015 und 2017 wesentlich geändert. Der vollständige Kernkraftausstieg steht 2022 bevor. Die Abschaltungen werden durch Stromimporte nach Bayern und Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeglichen. Dadurch werden stärker schwankende Strommengen aus volatiler Erzeugung und von einer zunehmenden Anzahl an Akteuren eingespeist, die ausgeglichen werden müssen. Zudem schreiten weder der Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort noch der Bau der notwendigen Stromtrassen zum Transport des erneuerbaren Stroms aus dem Norden zügig genug voran. Aktuelle energiepolitische Entwicklungen, wie der 2019 beschlossene Kohleausstieg, verschärfen die Situation. Im aktuellen IHK-Energiewende-Barometer ist die häufigste Forderung der Betriebe ggü. der Politik, die stärkere Unterstützung des Stromnetzausbaus. Wie im vorigen Jahr fordern in 2019 drei Viertel der Befragten dies ein (Industrie: 80 %). Zudem fordern 65 % eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und 60 % den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Was wir für Sie von der Politik fordern: In Zeiten der Energiewende ist eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor für Sie. Wir setzen uns gegenüber der Politik daher stetig für Maßnahmen ein, die eine Entlastung der Strompreise herbeiführen und sie künftige Versorgung sicherstellen können. Dazu zählt neben der Reform der Finanzierung des EEG-Kontos auch der zügige Ausbau der Übertragungsnetze. Die wichtigsten Aspekte sind in unseren energiepolitischen Kernbotschaften zusammengefasst. Alle aktuellen IHK-Positionspapiere zu den Themen Klima, Energie und Umwelt finden Sie in unserer Mediathek. Dort sind auch unsere Studien abrufbar, die von alternativen EEG-Finanzierungskonzepten bis zu künftigen Stromversorgungsszenarien viele Aspekte der Bayerischen Energiewende aus Sicht der Wirtschaft näher beleuchten.
Wasserstoff
Wasserstoff steht politisch hoch im Kurs. Der EU-Green Deal definiert sauberen Wasserstoff als eine Schwerpunkttechnologie der Energie- und Klimawende. In Deutschland wurde im Juni 2020 die erste Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Und auch auf Landesebene tut sich vieles: In Bayern wurden im vergangenen Jahr ein bayerisches Wasserstoffbündnis sowie das Wasserstoffzentrum H2.B gegründet. Im Mai 2020 folgte die Bayerische Wasserstoffstrategie. Bayerische Wasserstoffstrategie
Klar ist, dass es auf dem Weg zu einem wettbewerblichen Wasserstoffmarkt noch der Beseitigung einiger Hürden bedarf. Das DIHK-Faktenpapier zum Thema Wasserstoff gibt einen Überblick zu Kosten, Einsatzmöglichkeiten, Herstellungsarten und Chance sowie Hemmnisse beim Einsatz und der Herstellung von Wasserstoff. Zudem stellt es einen länderübergreifenden Vergleich von Wasserstoffstrategien auf. DIHK-Faktenpapier Wasserstoff
Was wir für Sie von der Politik fordern:
Gemeinsam mit den anderen bayerischen IHKs setzen wir uns auf regionaler Ebene für eine technologieoffene Energie- und Klimawende ein. So ist der BIHK Partner im Bayerischen Wasserstoffbündnis und arbeitet auch länderübergreifend mit Unternehmen und anderen Verbänden an Potentialen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Es ist zentral, die nötigen Weichen für den Aufbau eines Wasserstoffmarktes sowie den Markthochlauf frühzeitig zu stellen. Daher gibt die IHK-Organisation in ihren neuen Leitlinien zum Thema Wasserstoff 12 Handlungsempfehlungen, welche die Bereiche „Verbraucher“, „Hersteller“ und „Markt“ adressieren. Ein Markt für Wasserstoff – Leitlinien des DIHK
Leitinstrument des Markthochlaufs von Wasserstoff sollte eine explizite CO2-Bepreisung sein. Außerdem sollte eine technologieneutrale Definition von "CO2-neutralem Wasserstoff" angewandt werden: die CO2-Bilanz und nicht das Herstellungsverfahren sollte als zentrales Bewertungskriterium herangezogen werden. Neben auf erneuerbar produziertem Strom basierendem "grünem" Wasserstoff sollten übergangsweise auch andere Herstellungsformen akzeptiert werden. Dies begünstigt eine breitere Anwendung von Wasserstoff und somit den Markthochlauf. Schlussendlich muss ein qualitativ hochwertiges, verständliches, preislich konkurrenzfähiges und sicher handhabbares Produkt auf einem Markt angeboten werden, damit Wasserstoff in der Wirtschaft breit angenommen wird.
Auch eine adäquate Transportinfrastruktur ist ausschlaggebend für den erfolgreichen Markthochlauf von Wasserstoff. Mit dem Rechtsrahmen für Wasserstoffnetze beschäftigt sich ein gemeinsames Papier verschiedener Energie- und Wirtschaftsverbände. Sie sprechen sich dafür aus, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umstellung vorhandener Leitungen von Erdgas- auf Wasserstofftransport frühzeitig zu schaffen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schließt sich im Grundsatz dem Papier an. Auf dem Weg zu einem wettbewerblichen Wasserstoffmarkt
Bereits seit den 1990er Jahren widmet sich die internationale Staatengemeinschaft dem Thema des Klimawandels, seinen Folgen und seiner Bekämpfung. In Deutschland reichen erste politische Maßnahmen und eine breitere Diskussion zu Klimaschutz und Energiewende bis in die späten 70er Jahre zurück.
Erfahren Sie, welche Ziele verfolgt werden und wo wir aktuell stehen:
Klimaziele: Wie viel Treibhausgasausstoß soll es bis wann noch geben?
WELTWEIT: Die Klimarahmenkonvention der UN (UNFCCC) von 1992 schafft die völkerrechtliche Basis für den weltweiten Schutz des Klimas. Seit 1995 findet im Rahmen der UNFCCC jährlich eine Konferenz der Vertragsstaaten (COP) statt. Auf der 3. COP wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, welches erstmals für Industrieländer völkerrechtlich wirksame Ziele für die Reduktion von Treibhausgasemissionen festlegte. Nachfolger ist das Klimaschutz-Übereinkommen von Paris. Es setzt erstmals das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung im Vgl. zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen bzw. empfiehlt die Begrenzung auf 1,5 °C. In der zweiten Jahrhunderthälfte sollen nicht mehr Treibhausgase emittiert, als an anderer Stelle kompensiert werden können (Neutralität). Das Abkommen nimmt alle Vertragsstaaten in die Pflicht, berücksichtigt aber Unterschiede beim Stand der wirtschaftlichen Entwicklung.
EUROPA: In 2007 beschlossen die EU-Staaten das erste Energie- und Klimapaket , welches ein direktes Reduktionsziel für THG-Emissionen bis 2020 von 20 Prozent ggü. 1990 enthält. Zudem setzt es Ziele für den Ausbau Erneuerbarer (auf 20 % am Bruttoendenergieverbrauch) sowie die Steigerung der Energieeffizienz (um 20 % im Vgl. zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzmaßnahmen). In 2014 beschloss die EU den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030 und damit die Anhebung der Zielwerte in allen drei Dimensionen – auf 40 %, 27 % und 27 %. Die jüngste Anpassung des EU-Klimaziels für 2030, von 40 % auf mind. 50 % bis 55 % ggü. 1990, wurde im Dezember 2019 im Rahmen des EU-Green Deal angekündigt, der außerdem die Klimaneutralität der EU bis Jahrhundertmitte vorsieht. Im März 2020 legte die Kommission den ersten Entwurf des EU-Klimagesetztes vor, in dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festgeschrieben ist.
DEUTSCHLAND: Auch die Bundesregierung setzt sich ambitionierte Klimaschutzziele. Deutschland kam mit dem „Klimaschutzplan 2050“ als eines der ersten Länder der Verpflichtung des Pariser Abkommens nach, bis 2020 eine Klima-Langfriststrategie bei der UN zu hinterlegen. Orientiert an Paris ist das Leitbild die Klimaneutralität Deutschlands bis zur Jahrhundertmitte. Als Zwischenziel sollen die gesamten deutschen Treibhusgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 % gesenkt werden. Zudem stellt der Plan erstmals sektorspezifische 2030-Reduktionsziele auf: Energiewirtschaft um 61 - 62 %, Industrie 49 - 51 %, Gebäudesektor 66 - 67 %, Verkehrssektor 40 - 42 %, Landwirtschaft 31 - 34 %, sonstige Sektoren inkl. Abfall 87 %. Das erste deutsche Klimaschutzgesetz trat im Dezember 2019 in Kraft. und schreibt das nationale 2030-Ziel (minus 55 % ggü. 1990) verbindlich fest. Bis 2050 wird Klimaneutralität angestrebt. Deutschland ist damit das erste Land weltweit, das sein nationales Klimaziel gesetzlich verankert hat. Die bislang über den Klimaschutzplan 2050 definierten Sektorziele wurden im Klimaschutzgesetz in ambitionierterer Form übernommen.
BAYERN: Im Zuge des "Klimaprogramm Bayern 2020" legte die bayerische Staatsregierung fest, die jährlichen energiebedingten CO2-Emissionen pro Kopf bis 2020 auf deutlich unter sechs Tonnen zu reduzieren. Orientiert am Europäischen Klimaziel (bis 2050 Reduktion um 80 - 95 %) wurde im „Klimaschutzprogramm Bayern 2050“ das Langfristziel beschlossen, bis 2050 die bayerischen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf unter zwei Tonnen pro Jahr zu senken. Die Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen auf unter sechs Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2020 sowie auf unter fünf Tonnen bis 2030 bildeten Zwischenziele. Im Rahmen der Bayerischen Klimaschutzoffensive 2019 legte die Regierung den Entwurf eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes vor. Dort wird für das Jahr 2030 zusätzlich das Ziel festgeschrieben, den CO2-Ausstoß Bayerns um mind. 55 % ggü. dem Durchschnitt aus 1990 zu senken. Bis spätestens 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden („2040 plus“).
Energieziele: Wie effizient und erneuerbar soll unser Energieverbrauch bis wann sein?
EUROPA: In 2007 beschlossen die EU-Staaten das erste Energie- und Klimapaket mit Zeithorizont bis 2020. Das Paket enthält ein direktes Reduktionsziel für THG-Emissionen von 20 Prozent im Vergleich zu 1990. Außerdem setzt es Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien (auf 20 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch) sowie die Steigerung der Energieeffizienz (um 20 Prozent im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzmaßnahmen). In 2014 beschloss die EU den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030. In diesem Zuge wurden die Zielwerte für den Klimaschutz in allen drei Ziel-Dimensionen angehoben – auf 40 %, 27 % und 27 %. Mit dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Winterpaket) hat die EU ihre energiepolitischen Rahmenbedingungen kürzlich umfassend reformiert. Es umfasst acht Rechtsakte zu denen die EU-Kommission erstmals in 2016 Vorschläge vorlegte. Seit Mai 2019 sind alle Richtlinien des Paketes in Kraft. Unter anderem wurden die Ziele bezüglich der Energieeffizienz (von 27 Prozent auf 32,5 Prozent) sowie der Erneuerbaren Energien (von 27 Prozent auf 32 Prozent) aus dem Jahr 2014 nachgeschärft. Den Stand der Zielerreichung auf EU-Ebene können Sie den jährlichen Berichten der Europäischen Umweltagentur EEA zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele entnehmen. Außerdem informiert die jährliche Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums "Erneuerbare Energien in Zahlen" (aktuell Stand November 2020) über Fortschritte beim Erneuerbaren-Ausbau in Deutschland, der EU und der Welt.
DEUTSCHLAND: Die deutsche Energiewende basiert auf zwei Säulen: dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz. Rahmengebend ist der Ausstieg aus Kohle- und Atomenergie. Bis 2025 sollen erneuerbare Energien in Deutschland 40 - 45 % des gesamten Stromverbrauches decken. Zudem soll der Primärenergieverbrauch bis 2050 ggü. 2008 halbiert werden. Dies geht einher mit der Abschaltung des letzten deutschen Kernkraftwerkes im Jahr 2022. Den Stand der Energiewende in Deutschland können Sie im jählichen Fortschrittsbericht der Bundesregierung "Energie der Zukunft" sowie in der jährlichen Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums "Erneuerbare Energien in Zahlen" (aktuell Stand November 2020) nachlesen.
BAYERN: In 2019 hat die bayerische Staatsregierung ihr neues Aktionsprogramm Energie vorgelegt. Es definiert Ausbauziele für die einzelnen erneuerbaren Energiequellen für das Jahr 2022 (Wind, Wasserkraft, PV etc.). Zudem sollen für besondere Notfallsituationen im
Stromnetz die sog. „besonderen netztechnischen Betriebsmittel“ bis Herbst 2022 betriebsbereit sein und entsprechend der Bedarfsbestätigung der Bundesnetzagentur einen Umfang von 1,2 GW aufweisen. Ebenfalls bis 2022 soll in Bayern der Bau von 3.000 neuen KWK-Anlagen angestoßen und damit ein Zubau von 500 MWel erreicht werden. In Sachen Effizienz rückt der Gebäudesektor, Bestand und Neubau, in den Fokus. Bis 2030 strebt die Landesregierung eine Endenergieeinsparung von 23 % bei Gebäuden an. Die Anzahl der Netzwerke der Bayerischen Energie-Effizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i) soll bis 2022 auf ca. 70-80 und die der teilnehmenden Unternehmen auf rund 700 gesteigert werden. Alles zum Stand der Energiewende in Bayern inkl. aktueller Zahlen erhalten Sie im Energie-Atlas Bayern.
Der Einsatz technischer Lösungen zur CO2-Abscheidung, Speicherung oder Weiternutzung kann dort einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaziele leisten, wo die Reduktion von Treibhausgasemissionen bei Prozessen, z. B. in der Industrie, im Verkehrs-, Wärme- oder Landwirtschaftssektor, an ihre Genzen stößt.
Der Begriff Carbon Capture and Storage (CCS) beschreibt in diesem Zusammenhang die Abscheidung von CO2-Emissionen von v. a. Kraftwerken oder Industrieanlagen und deren anschließende Speicherung im ca. 1000 bis 4000 Meter tief gelegenen geologischen Untergrund. In verschiedenen Ländern wird CO2 bereits seit mehreren Jahren auf diese Weise gelagert, z. B. in ehemaligen Gas- oder Öllagerstätten oder in Gesteinsschichten unter Wasser. Der Ausstoß prozessbedingt anfallender und somit derzeit unvermeidbarer Industrieemissionen in die Atmosphäre kann durch CCS stark reduziert werden. Mehr dazu beimBundeswirtschaftsministeriums.
Das Potential von CCS für den Klimaschutz ist dennoch umstritten, u. a. wegen des enormen Energiebedarfs sowie diverser Umweltrisiken, wie dem Austreten von CO2 aus den Lagerstätten in Grundwasser und Boden. Es besteht hier noch weiterer Forschungs- und Erprobungsbedarf. Mehr dazu sowie zur rechtlichen Einordnung von CCS gibt es beim Umweltbundesamtes.
Einen Schritt weiter geht Carbon Capture and Usage (CCU): die Abscheidung von CO2 und dessen Weiterverwendung in Prozessen oder Produkten. Zwar steht die Entwicklung und großflächige Anwendung von CCU-Technologien noch am Anfang, es gibt aber bereits konkrete Projekte und zahlreiche innovative Ideen. Darunter die Nutzung von emittiertem CO2 als Nährstoffquelle für Mikroorganismen zur Herstellung von Biokraftstoffen, Basischemikalien oder Kunststoffen. Mehr dazu indieser Fraunhofer-Studie, Feudendahl 2016.
Der menschengemachte Klimawandel und seine Folgen sind bereits heute weltweit spürbar und werden sich voraussichtlich verschärfen. Durch steigende Temperaturen schmelzen die Polkappen und Gletscher. Der Meeresspiegel steigt. Überflutungen, Erosion und Extremwetter wie Starkregen, Hitzewellen oder Dürren nehmen zu. Die Kosten des Klimawandels sind vielschichtig (EU-KOM 2019).
Risiko und Chance: Die Wirtschaftliche Dimension des Klimawandels
Die Kosten des Klimawandels haben eine ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimension. Laut einer UN-Studie Zwischen 1998 und 2017 meldeten die von Naturkatastrophen betroffenen Länder direkte wirtschaftliche Schäden von insgesamt 2.908 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg um 151 % im Vergleich zum Zeitraum 1978 bis 1997. Auch der Anteil dieser Schäden, der durch klimabedingte Vorkommnisse verursacht wurde, stieg im Vergleich der beiden Zeiträume um 11 Prozentpunkte. Ein Bericht des Umweltbundesamtes zeigt, dass Deutschland unter den Top 10 der Länder mit den höchsten absoluten ökonomischen Verlusten zwischen 1998 und 2017 liegt, vor allem bedingt durch Hochwasserschäden. Die deutsche Volkswirtschaft ist zudem über den Außenhandel indirekt vom Klimawandel betroffen. In 2015 verteilten sich 6 % der deutschen Importe und 4 % der Exporte auf 12 als besonders klimavulnerabel geltende Länder bzw. Regionen weltweit. Dies birgt weitere ökonomische Risiken, z. B. durch klimabedingte Beeinträchtigungen von Transportwegen, Produktionsstandorten sowie Lagern im Ausland. Auch in Bayern sind klimatische Veränderungen bereits spür- und messbar.
Gleichzeitig gehen mit dem Klimawandel neue ökonomische Chancen einher. Wachsende Absatzmärkte im Bereich klimafreundlicher Technologien und Produkte sowie Klimaanpassung und Schadensbekämpfung bieten ein großes wirtschaftliches Potential für deutsche Unternehmen. Laut einer Studie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erzielt die Umweltwirtschaft in Bayern, inkl. Technologien zur CO2-Minderung und Energieeffizienz, einen jährlichen Umsatz von ca. 51 Mrd. Euro, gut 5 % des Gesamtumsatzes der bayerischen Wirtschaft. In 2015 arbeiteten bereits 4,7 % der bayerischen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft (vgl. Fahrzeugbau: 4,9 %). Unterstützt durch den Umweltcluster Bayern ist die Branche dabei, sich zu einem Leitmarkt zu entwickeln, der die weltweit gestiegene Nachfrage nach Klimaschutztechnologien bedienen kann.
Erfolg in Klimaschutz und Energiewende braucht echte Lösungen!
Die Klima- und Energiewende kann nur gemeinsam mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen. Nur dann wird aus dem bayerischen, deutschen und europäischen Modell schließlich ein Erfolgskonzept, das weltweit umgesetzt wird. Gloablität im Klimaschutz und im Umbau von Energiesystemen entscheidet am Ende über Erfolg und Scheitern unserer Bemühungen – denn der Klimawandel ist ein globales Problem.
In Deutschland ist die Energiewende in vollem Gange, der Klimaschutz hat einen immer höheren Stellenwert in Politik und Gesellschaft. Die praktischen Lösungen für ein klimafreundliches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem kommen dabei aus der Wirtschaft oder müssen dort zumindest in eine breite Anwendung gebracht werden. So werden Grundstoffe für Solarzellen in Chemie-Unternehmen hergestellt, arbeiten Betriebe im Mobilitätssektor an der Entwicklung und Einführung von klimaschonenden Kraftstoffen und Mobilitätskonzepten und liefern Unternehmen der Digitalbranche Lösungen, die ein emissionsarmes und ressourcenschonenedes Wirtschaften ermöglichen sollen.
Betriebliches Engagement für Klimaschutz, Energieeinsparung und -effizienz sichert außerdem die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Geschäftsmodellen, kann bares Geld sparen und weitere Vorteile, z. B. hinsichtlich Mitarbeiter- und Kundenbindung, bringen. Viele Betriebe, z. B. in den energieinitensiven Branchen, setzen sich seit Jahren mit dem Thema auseinander. Für andere rückt es erst nach und nach in den Fokus. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe können Informationsmangel, organisatorischer und finanzieller Aufwand dabei anfänglich Hürden darstellen.
Auf dieser Ratgeber-Seite geben wir Ihnen daher Infos und Tipps an die Hand, die Ihnen den Einstieg in betriebliche Maßnahmen zum Klimaschutz, Energieeffizienz und -einsparung erleichtern sollen.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Energie- und klimapolitische Instrumente und Maßnahmen sind komplex. Wie Sie z. B. von Richtlinien und Verordnungen betroffen sind, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr verschieden. Für individuelle Anfragen, Praxis-Erfahrungen oder Feedback zu unseren Angeboten kommen Sie jederzeit auf uns.
Politik: Welche Gesetze und Vorhaben zu Klimaschutz und Energiewende Sie kennen sollten
Die Aufgabe der Politik ist es, durch entsprechende Maßnahmen den Rahmen für eine effiziente und effektive Reduktion von Treibhausgasemissionen in Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen. Ein Weg ist es, direkt an den Treibhausgasen anzusetzen und deren Ausstoß zu bepreisen. Klimapolitische Instrumente dieser Art werden bzgl. ihrer Klimawirksamkeit und komplexen Nebeneffekten teils sehr kontrovers diskutiert.
Erfahren Sie hier mehr über bestehende und diskutierte Bepreisungs-Instrumente und wie sie sich ggf. auf die Wirtschaft auswirken:
Emissionshandel in der EU
Hintergrund und Funktionsweise: Ein Hauptinstrument der EU bei der Verfolgung gesetzter Klimaziele ist das Europäisches Emissionshandelssystem (EU-EHS). Es zielt auf die Regulierng des Treibhausgasausstoßes des Energiesektors sowie der energieintensiven Industrie ab. Das EHS ist ein Cap-and-Trade-System. Es funktioniert nach dem Prinzip begrenzen und handeln. Es wird eine Obergrenze (Cap) für den Treibhausgasausstoß aller regulierten Anlagen in einem gewissen Zeitraum politisch festgelegt. Eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen wird dann durch die Mitgliedsstaaten an die emissionshandelspflichtigen Betriebe ausgegeben (versteigert oder kostenlos), wobei ein Zertifikat zur Emission einer Tonne CO2-Äqu. berechtigt. Durch den freien Handel nach der Ausgabe (Trade) entsteht ein Preis für Emissionen, welcher deren Reduktion anreizen soll. Das EHS reguliert aktuell die Emissionen von ca. 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, davon 1.870 in Deutschland und rund 270 in Bayern. Es deckt gut 40 % des Treibhausgasausstoßes Europas ab. Mehr Infos gibt es beim Umweltbundesamt.
Auswirkung auf Unternehmen: Die im EHS beteiligten Unternehmen müssen ihre Emissionen dokumentieren und jährlich Bericht erstatten. Haben sie mehr emittiert als ihnen mit der Anzahl ihrer Zertifikate zugestanden hätte, müssen Zertifikate im entsprechenden Umfang nachgekauft werden. Zusätzlich werden Sanktionen pro Tonne CO2-Äqu. fällig. Mehr Infos gibt es bei der Europäischen Kommission.
Weiterführende Infos: Mehr Informationen zur Funktionsweise des EHS, zur Kritik sowie zu erfolgten und geplanten Reformen finden Sie in unserer neuen IHK-Klimabroschüre (in Kürze hier zum Download). Tiefergehendes Fachwissen sowie alle Infos zu aktuellen Entwicklungen und Fristen im EU-EHS stellt Ihnen die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt zur Verfügung.
Position und Beteiligung der IHK-Organisation: Die IHK-Organisation steht dem anreizbasierten Instrument des EU-EHS grundsätzlich offen gegenüber. Ein richtiges Design sollte allerdings potentiell negative Effekte auf die europäische Wettbewerbsfähigeit sowie auf das Klima selbst verhindern. So muss z. B. stest ein ausreichender Schutz vor Carbon-Leakage gegeben sein. Auf EU-Ebene sollte das EHS als wirkungsvolles Leitinstrument der EU-Klimaschutzpolitik beibehalten und büroratiearm sowie mittelstandsfreundlich weiterentwickelt werden. Dafür setzen wir uns z. B. mit unserer IHK-Klimaposition sowie den Europapolitischen Positionen des DIHK ein. Über unseren Dachverband beteiligen wir uns zudem regelmäßig an Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung des EHS.
Emissionshandel in Deutschland
Hintergrund und Funktionsweise: Mit dem Klimapaket der Bundesregierung wurde 2019 die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in den Sektoren Verkehr und Gebäude beschlossen. Es soll zunächst zusätzlich zum EU-EHS bestehen und auch den Treibhausgasausstoß in den Nicht-EHS-Sektoren regulieren, indem es ab 2021 die dort entstehenden Emissionen aus der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe (insb. Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel) bepreist. Äquivalent zum EU-EHS wird es durch einen Handel mit Emissionszertifikaten umgesetzt. Dieser setzt allerdings nicht bei den Verbrauchern, also der direkten Emissionsquelle, sondern bei den Inverkehrbringern der Brennstoffe an. Mehr Infos gibt's im. Das nEHS ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gregelt (in Kraft seit Dezember 2019). Dort ist z. B. festgelegt, wie sich die jährliche Menge an Emissionszertifikaten errechnet. In 2021 soll zunächst ein Preis von 25 Euro je Tonne CO2 gelten. Dieser wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel (Cap-and-Trade) beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Im BEHG sieht zudem Kompensationen zum Ausgleich besonderer Härten für Unternehmen vor. Details zum BEHG gibt's beim Bundesjustizministerium.
Auswirkung auf Unternehmen: Das genaue Design der Kompensationen im nEHS steht noch nicht fest. So soll die Einführung der CO2-Bepreisung von einer Reduzierung der EEG-Umlage begleitet werden, die aber bislang gesetzlich noch nicht umgesetzt ist. Betrieben, die nicht stromintensiv aber auf fossile Energieträger angewiesen sind, hilft eine EEG-Entlastung zudem wenig. Angekündigte Kompensationsmechanismen für von Carbon-Leakage betroffene Unternehmen bleiben bislang vage. Klar ist, ein Preis auf CO2 im Verkehrs- und Gebäudesektor ist für Unternehmen unmittelbar kostenwirksam. Rechnen Sie jetzt selbst nach! Einen Anhaltspunkt dafür, welche Auswirkungen sich unter dem Strich auf die Finanzen Ihres eigenen Betriebes ergeben, gibt der CO2-Preisrechner der IHK-Organisation.
Weiterführende Infos: In einem umfassenden Merkblatt der IHK-Organisation zum Bundesemissionshandel können Sie alle bisher bekannten Aspekte des nEHS überschtlich und im Detail nachlesen. obald neue Informationen bzw. konkretisierte Rechtsverordnungen vorliegen, wird das Merkblatt aktualisiert. Analog zum europäischen Emissionshandel wird auch das nEHS über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgewickelt. Auf den Seiten der DEHSt erhalten Sie künftig tiefergehende Fachinformationen sowie Infos zu aktuellen Entwicklungen und Fristen im nEHS.
Position und Beteiligung der IHK-Orgaisation: Die IHK-Organisation beteiligt sich seit Beschluss zum nEHS an der Diskussion zur Ausgestaltung und dem zugrundeliegenden Gesetzgebungsprozess. So hat der DIHK in Zusammenarbeit mit den IHKs bereits zum Referentenentwurf des BEHG Stellung bezogen. Eine weitere Stellungnahme zu den Änderungen im nun vorliegenden BEHG ist in Arbeit. Die IHK-Organisation setzt sich vor allem für ein bürokratiearmes, mittelstandsfreundliches Design des nEHS ein, welches negative Auswirkungen für betroffene Unternehmen sowie damit verbundene potentielle Negativeffekte auf das Klima selbst ausreichend berücksichtigt und kompensiert. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat diese Anliegen auch ggü. der bayerischen Landesregierung kommuniziert.
Emissionshandel vs. CO2-Steuer
Das Für und Wider der einzelnen Bepreisungsinstrumente wird kontrovers diskutiert. Auch in Deutschland fand im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Einführung eines CO2-Preises in den Sektoren, die nicht im EU-Emissionshandel reguliert sind, eine breite öffentliche Debatte statt.
Wie lassen sich Emissionshandel und Steuer voneinander abgrenzen?
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Instrumenten liegt darin, dass der Emissionshandel an der Menge an Treibhausgasen ansetzt und die Steuer am Preis. Während sich beim Handel mit einer vorher festgelegten Menge an Emissionszertifikaten über Angebot und Nachfrage am Zertifikatemarkt ein Preis bildet, legt eine Steuer den Preis fest. Über das Preissignal stellt sich dann eine Menge an emittierten Treibhausgasen ein. So ist bei einer Steuer der Preis vorhersehbar, die Emissionsmenge allerdings nicht. Im Emissionshandel kann hingegen eine bestimmte Treibhausgasmenge festgelegt werden, der Preis ist allerdings nicht so einfach kontrollierbar. In Sachen Verfolgung der Klimaziele ist der Emissionshandel durch die Mengensteuerung präziser. Allerdings birgt dies wiederrum die Gefahr von starken (oder auch zu schwachen) Preiseffekten. Das kann sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Sektoren auswirken, zu sozialen Härten führen oder eine tatsächliche Klimaschutzwirkung unterminieren.
In Deutschland hat die Politik sich deshalb dafür entschieden, den mengenbasierten nationalen Emissionshandel zu Anfang mit festgelegtem Preis bzw. Preiskorridor einzuführen. Auch das blieb nicht Kritikfrei, da als Konsequenz die Vorteile einer Mengensteuerung zunächst nicht greifen. Mehr zum nationalen Emissionshandel siehe Absatz oben.
Neben der Abwägung zwischen Mengen- und Preissteuerung, hängen Wirksamkeit und Effekte des jeweiligen Instrumentes in erheblichem Maße von weiteren Faktoren ab – je nach Struktur des betrachteten Landes und genauer Ausgestaltung des Instrumentes der Wahl. Dazu zählen die entstehende Bürokratiebelastung, Kostenwirkung auf einzelne Gesellschaftsschichten und Wirtschaftssktoren, Design von Kompensatonsmechanismen, Reform bzw. Abschaffung bestehender Instrumente (vgl. Energiesteuer, EEG u. a. in Deutschland) oder ggf. Wechselwirkungen mit diesen, tatsächliche Klimaschutzwirkung, praktisch vorhandene technologische Alternativen bzw. Flankierung des Bepreisungsinstrumentes mit entsprechenden Förder- und Innovationsprogrammen, Verwendung der Bepreisungseinnahmen – um nur die wichtigsten Punkte zu nennen.
CO2-Bepreisung weltweit
Für welches Instrument der CO2-Bepreisung sich die Regierung eines Landes oder einer Region am Ende entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. So wirken gesellschaftliche Faktoren, politische Gesinnung sowie die Wirtschaftsstruktur gleichermaßen auf die Entscheidungsfindung ein. Die Weltbank berichtet, dass weltweit bereits in rund 40 Länder sowie über 20 Städten, Staaten und Provinzen ein Instrument der CO2-Bepreisung zur Anwendung kommt. Einige weitere haben bereits mit der Planung begonnen. Zusammengenommen werden dadurch ca. 13 % der gesamten globalen Treibhausgasemissionen pro Jahr reguliert.
Die Herangehensweisen an die Bepreisung von Treibhausgasemissionen sind dabei teils ähnlich, teils sehr unterschiedlich. Manchmal werden auch verschiedene Instrumente kombiniert. Ein Land kann z. B. sowohl eine CO2-Steuer als auch ein Handelssystem für Treibhausgasemissionen etabliert haben. Die Weltbank gibt in ihrem Carbon Pricing Dashboard einen interaktiven Überblick über den aktuellen Status Quo der CO2-Bepreisung weltweit. Mehr ins Detail geht der regelmäßige Weltbank-Bericht State and Trends of Carbon Pricing.
Das deutsche Energierecht ist komplex und besteht aus einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. In Folgendem stellen wir Ihnen wichtige Regelungen vor, informieren über Kosten und nützliche Berechnungs-Tools sowie einzuhaltende Abgabe-, Melde- und Berichtspflichten.
Energie- und Stromkosten
Strompreisbestandteile: Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Er deckt die Kosten für die Netznutzung sowie für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms (plus Gewinnmargen). Außerdem enthält er staatlich angeordnete Steuern (Umsatz- und Stromsteuer) und Umlagen. Über Details zur Strompreiszusammensetzung informiert das Bundeswirtschaftsministerium.
Energie- und Stromsteuer: Die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) zählt in Deutschland zu den Verbrauchsteuern. Das Energiesteuerrecht umfasst dabei Regelungen zu Mineralölen, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie zur Biokraftstoffquote. Auch die Stromsteuer, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform 1999 eingeführt wurde, ist als Verbrauchsteuer einzuordnen. Da es sich bei Strom um keine körperlich greifbare Ware handelt, gelten hier verschiedene Sonderregelungen. Details zur Energie- und Stromsteuer finden Sie im IHK-Ratgeber Recht & Steuern.
Jetzt die individuelle Energie- und Stromsteuerlast berechnen: Mithilfe eines Excel-basierten IHK-Berechnungstools können energie- und stromsteuerbegünstigte Unternehmen ihre Energie- und Stromsteuer und zukünftig auch Ihre CO2-Abgabe einfach selbst berechnen. Das Tool steht hier zum Download bereit.
Strompreisumlagen: Im Strompreis sind 6 verschiedene, von der Bundesregierung verordnete Umlagen enthalten. Die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung. Außerdem eine Umlage für abschaltbare Lasten, eine Offshore-Netzumlage sowie eine Konzessionsabgabe.
Für Vollzahler, die keine Privilegien beim Strompreis in Anspruch nehmen können, sinkt die Umlagebelastung 2021 im Vgl. zu 2020 um rund 2,3 %. Sie zahlen statt derzeit 7,76 nur noch 7,59 Cent/kWh. Für diese Unternehmen liegt der Umlageanteil ihrer Stromkosten damit immer noch bei ca. 40 %.
EEG-Umlage 2021 bei 6,5 Cent/kWh gedeckelt: Die Absenkung geht v. a. auf einen staatlichen Zuschuss zum EEG-Konto in Höhe von rund 11 Mrd. Euro zurück. Der Zuschuss verhindert, dass die EEG-Umlage 2021 Corona-bedingt auf ein Rekordhoch von 9,6 Cent/kWh (+40 % im Vorjahresvergleich) und somit die Gesamtumlagelast auf 10,74 Cent/kWh ansteigt. Denn die meisten anderen im Strompreis enthaltenen Umlagen steigen 2021 im Vergleich zum Vorjahr: die Abschaltbare-Lasten-Umlage um rund 29 %, die KWK-Umlage um rund 12 % und die Umlage nach §19 StromNEV um rund 21 %. Lediglich die Offshore-Netzumlage sinkt. Detailinfos zu den Umlagen im Strompreis finden Sie hier.
Jetzt die eigene Umlagelast unkompliziert online berechnen: Mithilfe des IHK-Strompreis-Umlagen-Rechners können gewerbliche wie private Stromverbraucher ihre individuelle Umlagelast für das Jahr 2021 einfach Excel-basiert berechnen und mit dem Wert des Vorjahres vergleichen. Hier geht’s zum IHK-Strompreis-Umlagen-Rechner.
Übersicht zu wichtigen Fristen im Energie- und Umweltrecht
Im Jahresverlauf müssen Unternehmen nach geltendem Energie- und Umweltrecht verschiedene Abgabefristen einhalten, die bei Versäumnis zu Sanktionen oder Entzug von gewährten Privilegien führen.
So muss im Umweltbereich nach dem ElektroG bis Ende April von Herstellern ein Nachweis über zurückgenommene, verwertete oder beseitigte Altgeräte erbracht werden. Bis Mitte Mai müssen nach dem VerpackungsG sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr vom Hersteller/Vertreiber in Verkehr gebrachten Mengen von Verkaufs- und Umverpackungen angezeigt werden. Im Energiebereich können Unternehmen von verschiedenen Entlastungstatbeständen bei Steuern und Abgaben profitieren, bspw. bei der EEG- oder KWK-Umlage. Dies setzt aber die fristgerechte Wahrnehmung von Anzeige- und Meldepflichten voraus.
Die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen für Betriebe hat die IHK-Organisation in einer Übersicht für 2020 zusammengestellt. Achtung: Trotz großer Sorgfalt übernimmt die IHK-Organisation keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darauf ist auch bei Weitergabe an Dritte hinzuweisen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01. April 2000 in Kraft und regelt die Förderung Erneuerbarer Energien in Deutschland. Das EEG wird vorlaufend novelliert.
Über die EEG-Umlage werden die Kosten der Förderung von Erneuerbaren Energien auf die Endverbraucher umgelegt. Die Höhe der Umlage wird an die tatsächlichen Kosten angepasst.
Hier finden Sie ein kurzes Video des DIHK, welches die EEG-Umlage erklärt.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt als Schnittstelle zwischen Strom- und Wärmemarkt eine besondere Rolle für die Energiewende. Denn im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme ist deren gekoppelte Produktion in KWK-Anlagen, in denen bei der Stromproduktion entstehende Wärme genutzt wird, effizienter und spart erhebliche Mengen an Primärenergieeinsatz und somit Treibhausgasemissionen ein.
Die Politik fördert daher KWK-Anlagen seit 2002 auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Das KWKG regelt die umlagefinanzierte Förderung einer gekoppelten Produktion von Strom und Wärme und setzt damit Investitionsanreize für KWK-Anlagen. Das Gesetz wurde seither merhmals novelliert. So im Juli 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes. Die KWKG-Novelle beinhaltet v. a. die Einführung neuer Boni und erhöht damit die Komplexität des Gesetzes. Zudem löst die Novelle nicht die Frage, ob das KWKG eine Beihilfe nach EU-Recht ist. Damit einhergehende Rechtsunsicherheiten bleiben bestehen.
Für das Betreiben von KWK-Anlagen sind neben dem KWKG auch die Regelungen im EEG relevant, sofern der erzeugte Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht wird. Zudem spielt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Rolle, mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.
Unternehmen, die eine KWK-Anlage anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen also einiges beachten, um rechtlichen Pflichten zu genügen oder etwa in den Genuss einer Förderung zu kommen.
Ein neues Merkblatt der IHK-Organisation hilft, den Überblick im „Dschungel“ des KWKG und den angrenzenden Gesetzen zu behalten. Das Merkblatt liefert übersichtlich Informationen und weiterführende Links zu Themen wie Fördermöglichkeiten, Meldepflichten, Eigenversorgung und Ausschreibungen.
Energieeffizienz-Richtlinie
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie gibt es erstmals umfassende und einheitliche Vorgaben zur Energieeinsparung in der EU. Große Unternehmen sind zukünftig u.a. zur Durchführung periodischer Energieaudits verpflichtet.
Auf nationaler Ebene hat das Bundeskabinett im Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, der die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung beschreibt. Er definiert im Wesentlichen sektorübergreifende Effizienzmaßnahmen und setzt auf die drei Eckpfleiler:
- Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen
- Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren
- Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen
2018 hat die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie 2050 beschlossen. Konkretes Ziel ist, den Energieverbrauch bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2008 zu senken.Mit der EffSTRA wird die Effizienzpolitik der vergangenen Wahlperiode fortgeschrieben, insbesondere das zentrale Umsetzungsinstrument NAPE.
Die Strategie basiert auf drei Elementen:
- Festlegung eines Energieeffizienzziels 2030 (Kapitel II) von -30 Prozent Primärenergieverbrauch bis 2030 zur Erreichung des EU-Energieeinsparziels 2030. Das Energieeffizienzziel 2030 entspricht einer Primärenergiereduktion um rund 1.200 TWh im Vergleich zu 2008. Am Zielwert der Halbierung des Energieverbrauchs bis 2050 wird festgehalten.
- Bündelung der für eine Zielerreichung bis 2030 notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung in einem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0). Die einzelnen Maßnahmen, sortiert nach Anwendungssektoren befinden sich im Anhang. Hervorzuheben sind bspw. die Energieeffizienznetzwerke, die über 2020 hinaus fortgeführt werden sollen; und das weiterhin auf freiwilliger Basis. Was im Gebäudebereich fehlt, ist ein der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung analoges Instrument für Unternehmen für die Sanierung ihrer Gewerbegebäude.
- Durchführung des Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Im Rahmen dieses Dialogs sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden.
Energieaudit
Seit 2012 gibt es eine neue DIN 16247-1 für Energieaudits. Sie ist hauptsächlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen Euro Umsatz) gedacht, die regelmäßig ihre Energieeffizienz überprüfen wollen und/oder den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer beantragen.
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) ist diese Norm interessant für das verpflichtende Energieaudit nach dem neuen Energiedienstleistungsgesetz. Nicht-KMUs müssen seit 2015 ein Energieaudit nachweisen können, wenn sie kein Zertifikat ISO 50001 oder EMAS haben, oder in einem Energieeffizienz-Netzwerk mitarbeiten. Ein entsprechendes Merkblatt zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)veröffentlicht. Diese Verpflichtung musste von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 erfüllt werden. In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. Von dieser Neuregelung sind schätzungsweise ca. 80.000 Unternehmen in Deutschland betroffen. Die Verpflichtung ist branchenübergreifend und gilt auch außerhalb des produzierenden Gewerbes.
Energieaudits bei großen Unternehmen – Wiederholungsaudits
Seit 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz große Unternehmen (über 250 Beschäftigte oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme) unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, ein Energieaudit durchführen. Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren zu erstellen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen. Die Energieauditpflicht gilt auch für neu gegründete große Unternehmen. Da der Energieverbrauch aber beim Start eines Betriebs nicht repräsentativ ist, besteht für die Durchführung des Energieaudits eine Übergangsfrist von 20 Monaten. Dieselbe Regelung greift auch bei Unternehmen, die zum ersten Mal seit ihrem Bestehen zu den Nicht-KMU zählen.
Das BAFA hat ein neues Merkblatt für Energieaudits veröffentlicht. Neu ist auch der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA. Merkblatt und Leitfaden verweisen ständig aufeinander, daher sollten beide Informationsblätter zusammen beachtet werden. Zu den Neuerungen durch Merkblatt und Leitfaden zählen zum Beispiel neue und detaillierte Anforderungen an Kennzahlen. Außerdem muss ein Maßnahmenplan die Ergebnisse des Energieaudits zusammenfassen. Er muss Kennzahlen zur ökologischen und wirtschaftlichen Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen enthalten. Das Unternehmen bestimmt die Rangfolge der Maßnahmen nach bestimmten Kriterien.
Wichtige Änderungen durch die Revision des EDL-G
Die Revision des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist Ende November in Kraft getreten. Neu ist eine vereinfachte Energieauditpflicht für Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh/a. Ebenfalls neu ist eine verpflichtende Online-Meldung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Berichtspflicht gilt auch für Unternehmen, die unter die Bagatellschwelle fallen. Das Online-Formular des BAFA ist bereits verfügbar.
Die für Unternehmen wesentlichen Neuerungen sind:
1) Eine vereinfachte Energieauditpflicht für Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh/a (§ 8 Abs. 4 EDL-G): Es wurde eine Bagatellschwelle eingeführt. Dies gilt für alle Nicht-KMU, deren Gesamtverbrauch über alle Energieträger (Strom, Erdgas, Diesel, Benzin etc.) hinweg weniger als 500.000 kWh pro Jahr beträgt.
2) Eine verpflichtendeOnlinemeldungan das BAFA (§ 8c Nachweisführung).
Die Verpflichtung zur Nachweisführung gilt für alle Nicht-KMU, auch für solche, die unter die Bagatellschwelle fallen! Ausgenommen sind allein Unternehmen, die von der Energieauditpflicht freigestellt sind, weil sie ein Energiemanagementsystem oder EMAS-Umweltmanagementsystem eingerichtet haben oder mit der Einrichtung begonnen haben.
Fristen: Durch die aktuelle Krise haben sich Änderungen bei den Fristen ergeben. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des BAFA.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Energie- und klimapolitische Instrumente und Maßnahmen sind komplex. Wie Sie z. B. von Richtlinien und Verordnungen betroffen sind, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr verschieden. Für individuelle Anfragen, Praxis-Erfahrungen oder Feedback zu unseren Angeboten kommen Sie jederzeit auf uns.
Betriebliche Praxis: Wo Sie bei Klimaschutz und Energiewende ansetzen können
Jedes Unternehmen kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die systematische, einheitliche und normkonforme Erfassung aller CO2-Emissionen und deren Management ist die Grundlage für betriebliches Klimaschutzmanagement. Allerdings ist dies kein leichtes Unterfangen und deshalb oft mit einer Hemmschwelle verbunden.
Folgende Infos, Initiativen und Angebote können Ihr Unternehmen auf dem Weg zu erfolgreichem CO2- und Klimaschutzmanagement unterstützen:
Einstieg: Sie wollen sich mit den Grundlagen des betrieblichen CO2-Managements vertraut machen?
Dieses gemeinsame kostenlose Webinar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) vermittelt Grundlagenwissen zum betrieblichen CO2-Management. Es gibt eine Einführung in die Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung in Unternehmen sowie einen Überblick über damit verbundene Themen, wie verschiedenen Strategien zur Vermeidung, Reduzierung und Kompensation von Emissionen.
Überblick: Sie möchten alle Treibhausgasquellen in Ihrem Unternehmen identifizieren und die Emissionen systematisch erfassen?
Die präzise Identifizierung und Erfassung von Emissionsdaten im Untenehmen ist die Grundlage für die Berechnung des betrieblichen CO2-Fußabdruckes. Allerdings ist es dabei nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mitinitiierte Mittelstandsinitiative Energiewende & Klimaschutz gibt Tipps zu einfach zugänglichen, standardisierten und zum Teil kostenfreien Bilanzierungstools für Unternehmen.
Umsetzung: Sie wollen ein Klimamanagement in Ihrem Unternehmen einführen oder Ihren bisherigen Ansatz verbessern?
Immer mehr Unternehmen befassen sich mit dem Thema Klimamanagement. Dabei ist die systematische Dokumentation der eigenen Treibhausgasemissionen und der Umgang mit diesen Daten nur ein Baustein. Zu einem umfassenden Ansatz gehört auch, sich ggf. mit geschäftsrelevanten Klimarisiken zu beschäftigen.
Aktuell mangelt es an einheitlichen Anforderungen oder Normen für das betriebliche Klimamanagement. Das macht die Orientierung im Dickicht der Vielzahl an Themenfeldern schwer und führt zu großen Qualitätsunterschieden bei den Managementansätzen.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl aktueller Praxishilfen, die Unternehmen bei der Umsetzung eines effektiven und glaubhaften Klimamanagements unterstützen können:
Klimamanagement step-by-step im Unternehmen einführen: Im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums hat das Deutsche Global Compact Netzwerk einen Leitfaden erarbeitet, welcher konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung eines ganzheitlichen Klimamanagements gibt. Basis sind bestehende Publikationen und Ratgeber, die jeweils nur Teilaspekte und -prozesse des betrieblichen Klimamanagements betrachten. Deren Inhalte werden im Leitfaden konsolidiert. Er soll Unternehmen in fünf Schritten, jeweils unterstützt durch praktische Informationen und Hilfsmittel, an ein effektives und ganzheitliches Klimamanagement heranführen. Den Leitfaden finden Sie hier: „Einführung Klimamanagement : Schritt für Schritt zu einem effektiven Klimamanagement in Unternehmen“.
Klimamanagement auf EMAS-Basis: Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen einheitlichen Anforderungsrahmen entwickelt, der am Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) ansetzt und dieses um einen „Baustein Klimamanagement“ erweitert. Der Bausteint dient einerseits solchen Unternehmen als Praxishilfe, welche bereits Erfahrung im Umweltmanagement durch EMAS haben und fortan noch stärker den Klimaschutzaspekt sowie den Umgang mit Klimarisiken verankern wollen. Andererseits können Betriebe, die noch nicht EMAS-erprobt sind, den „Baustein Klimamanagement“ als Orientierungs- und Einstiegshilfe in ein systematisches und glaubwürdiges Klimaschutzmanagement anwenden. Den Bericht finden Sie hier: „Klimamanagement in Unternehmen: Entwicklung eines Bausteins auf Grundlage des EMAS“.
Freiwillige CO2-Kompensation: Die Kompensation (noch) nicht vermeidbarer Emissionen durch Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten kann einen entscheidenden Baustein betrieblicher Klimaschutzstrategien darstellen. Vor allem dann, wenn ein Unternehmen anstrebt, seine Geschäftstätigkeit gänzlich klimaneutral zu stellen. Das Umweltbundesamt UBA hat wichtige Informationen und Hilfestellungen dazu in einem in einem Ratgeber zusammengefasst. Interessierte erfahren darin, wie Emissionen durch Klimaschutzprojekte freiwillig und mit höchstmöglichen Qualitätsstandards kompensiert werden können. Den Ratgeber finden Sie hier: „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“.
Klimarisikomanagement step-by-step im Unternehmen einführen: Im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts „Klimawandel – Challenge Accepted!“ hat der Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. einen Leitfaden erarbeitet, der Unternehmen Impulse liefert, sich mit potentiell geschäftsrelevanten Klimarisiken zu befassen und sie beim schrittweisen Aufbau eines Klimarisikomanagements unterstützt. Den Leitfaden finden Sie hier: „Betriebliche Klimarisikostrategie Step-by-Step entwickeln“. Er kann mit dem Tool „ClimateRisk-Mate“ kombiniert verwendet werden. Es unterstützt Excel-basiert bei der Identifizierung und Bewertung
von Klimarisken in Ihrem Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie finden das Tool sowie eine Anleitung zur Nutzung auf der Projekt-Webseite.
Vorbilder: Sie sind auf der Suche nach Ideen und Erfolgskonzepten?
Im Klimaschutz-Unternehmen e. V. haben sich bundesweit bereits 39 Betriebe aller Größenklassen und verschiedener Branchen zusammengeschlossen, darunter 10 aus Bayern. Sie setzen sich für die Stärkung des betrieblichen Klimaschutzes ein. Die Unternehmen im Netzwerk zeichnen sich durch die erfolgreiche Erarbeitung und Durchführung von praxisnahen Lösungen aus und geben Ihr Know-How als Vorreiter gezielt weiter. Dazu nutzen sie verschiedene Formate, wie die aktuelle Best-Practices Broschüre Stellschrauben: Wie man den Klimawandel drehen kann. Sie zeigt anhand zahlreicher Beispiele, von innovativen Mobilitäts- und Transportkonzepten über Bildungsarbeit durch Azubis bis hin zu digitalisierten Fertigungsprozessen, wo Sie ansetzen können, um CO2-Emissionen in Ihrem Betrieb zu reduzieren.
Im Rahmen unserer Arbeit lernen wir permanent "Weiterbringer" kennen. Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte, Azubis: Starke Persönlichkeiten, die z. B. bei Klimaschutz- und Energiewende vorangehen, die Digitalisierung umsetzen, neue Wege bei der Fachkräftesicherung erschließen oder Geflüchtete bei der Integration ins Unternehmen unterstützen. Sie geben eine Richtung vor, an der man sich orientieren und entscheidende Impulse holen kann.
Unterstützung: Sie benötigen fachkundige Hilfe bei Ihrem Treibhausgasmanagement?
Der Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern stellt bayerische Betriebe und Forschungseinrichtungen vor, die Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien anbieten. So finden Sie in der Broschüre bspw. eine Auswahl an Dienstleistern aus der Region, die Sie bei der Umsetzung Ihres CO2-Managements unterstützen können. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt eine Momentaufnahme der in der Datenbank ecoFinder registrierten Firmen dar.
Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) finden Sie verschiedene Dialog-, Informations- und Qualifizierungsangebote, die Sie bei betrieblichen Themen rund um Klimaschutz und Energiewende unterstützen – vom Treibhausgas- bis zum Mobilitäts- und Energieeffizienzmanagement. Bei Interesse können Sie sich gerne in unserem Themenschwerpunkt MIE informieren.
Fortbildung: Sie wollen sich selbst vertieftes Wissen aneignen?
Im Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern finden Sie eine Auswahl an Dienstleistern aus der Region, die regelmäßig Weiterbildungsformate zum Thema Treibhausgasbilanzierung und -reduktion anbieten. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt eine Momentaufnahme der in der Datenbank ecoFinder registrierten Firmen dar.
Ferner hat die IHK-Akademie München verschiedene Weiterbildungsangebote rund um das vielfältige Thema Corporate Social Responsibility auf dem Programm. So zum Beispiel Fachseminare zur CSR-Berichterstattung oder die Qualifizierung zum CSR-Manager.
Förderung: Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
Spezifische Förderung für das betriebliche Treibhausgasmanagement ist in Deutschland rar gesät. In Bayern steht Ihnen im Moment kein Förderprogramm zur Verfügung, welches explizit auf die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen oder Gesamtkonzepte der Treibhausgasreduktion oder -kompensation abzielt.
Allerdings gibt es eine Reihe von Landes- sowie Bundes-Programmen, die Unternehmen bei spezifischen Bereichen der betrieblichen Energie- und Klimawende finanziell unterstützen – wie z. B. bei der Energieeinsparung, Energieeffizienz oder im Bereich der erneuerbare Energien. Eine Übersicht der Möglichkeiten auf Landesebene gibt das Bayerische Wirtschaftsministerium. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie zudem gezielt nach Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU suchen.
Neben der Umstellung der Stromerzeugung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen ist die Optimierung des Energieverbrauches von Geräten, in Prozessen oder der Gebäudeinfrastruktur ein wichtiger Teil des Schlüssels zum Erfolg der Energiewende. Eine Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz senkt nicht nur Ihre Ausgaben, sondern spart auch wirksam Ressourcen und Emissionen ein.
Folgende Infos, Initiativen und Angebote können auf dem Weg zu weniger Energieverbrauch, mehr Effizienz und Eigenversorgung unterstützen:
Einstieg: Sie wollen sich mit den Grundlagen vertraut machen?
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE): Interessierte Mittelständler finden im Rahmen der MIE verschiedene Dialog-, Informations- und Qualifizierungsangebote, die Sie bei der Hebung von Energieeinsparpotentialen, der Verbesserung ihrer Energieeffizienz oder auch der Eigenversorgung mit erneuerbar produziertem Strom unterstützen. So stehen Ihnen auf den Seiten der MIE kostenlose Webinare zu Energieeffizienz und weiteren Themen des betrieblichen Energiemanagements zur Verfügung. Alles Rund um aktuelle Angebote und Initaitiven der MIE können Sie in unserem Themenschwerpunkt MIE nachlesen.
Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i): Im Rahmen der BEEN-i wollen Kammern, Verbände und der Freistaat Bayern die Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken in der bayerischen Wirtschaft flächendeckend verbessern. Derzeit existieren bereits rund 50 Netzwerke bayernweit, in denen sich die teilnehmenden Betriebe unterstützen, Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Emissionen zügig und wirtschaftlich umzusetzen. Welchen Nutzen die Teilnahme an einem Energieeffizienznetzwerk für Ihr Unternehmen hat und welche Netzwerke in Ihrer Region noch Betriebe aufnehmen, erfahren Sie auf der BEEN-i Homepage.
Fokus: Strombeschaffung und Stromhandel
Die verlässliche Belieferung mit Strom ist für nahezu jede wirtschaftliche Aktivität zentral. Ebenso zentral für die Unternehmensplanung sind stabile Strompreise auf einem Niveau, das die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler, europäischer und globaler Ebene nicht konterkariert. In den vergangenen Jahren sind die Strompreise für gewerbliche Abnehmer jedoch gestiegen – in erster Linie wegen des Anwachsens der Umlagen und in jüngster Zeit durch einen Anstieg der Netzentgelte in den meisten Netzgebieten.
Für viele Unternehmen stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie den Mehrkosten in der Strombeschaffung zu begegnen ist. Klar ist: Je größer ein Unternehmen, desto eher hat es auch die personelle und finanzielle Kapazität, Mitarbeiter eigens für diese Aufgabe abzustellen. In kleinen und mittleren Unternehmen hat der verantwortliche Mitarbeiter oft noch weitere Aufgaben, die die ganzheitliche Ausarbeitung einer Strombeschaffungsstrategie erschweren.
Ein Merkblatt des DIHK soll daher eine Handreichung und Einleitung in das Thema Strombeschaffung und Stromhandel sein und Möglichkeiten zur Individualisierung der Strombeschaffung aufzeigen. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei das Thema Strombörse dar. Lohnt es sich für Unternehmen, direkt am Großhandel teilzunehmen? Welche Pflichten gehen damit einher und welche Voraussetzungen bestehen? Welche Besonderheiten bestehen bei der Beschaffung von Grünstrom?Das Faktenpapier Strombeschaffung und Stromhandel beantwortet diese und weitere Fragen.
Fokus: Eigenerzeugung, Eigenversorgung, Mieterstrom und Stromdirektlieferung
Die Energiewende hat zahlreiche Entwicklungen angestoßen: Sie führt vor allem auch zu Dezentralität der Stromerzeugung. Erneuerbare Energien und v. a. Photovoltaik (PV) sind von ihrer Struktur her dezentraler als der herkömmliche Kraftwerkspark. Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung sind somit eine logische Konsequenz des von der Politik mit der Energiewende eingeschlagenen Wegs. Strom wird direkt am oder in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes erzeugt.
Die Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren mit großen Schritten der Wettbewerbsfähigkeit genähert. Die Netzparität von Solarstrom wurde wesentlich schneller erreicht als erwartet. Solarstrom vom eigenen Dach ist oft deutlich günstiger als der Strombezug von Energieversorger. Unternehmen in Gewerbe, Handel und Industrie nutzen deshalb Solarstrom im Eigenverbrauch oder im Rahmen neuer Direktvermarktungsformen. Vor allem die Eigenversorgung wird immer stärker zur Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen.
Für Stromlieferung und Eigenerzeugung eignet sich Photovoltaik, da diese direkt im betrieblichen bzw. privaten Umfeld eingesetzt werden kann. In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Eigenerzeugung investiert: Nach Umfragen des DIHK beschäftigen sich mehr als ein Drittel der Betriebe aus allen Branchen mit diesem Thema. PV ist dabei die eingesetzte Technologie Nummer eins.
Das Faktenpapier Eigenerzeugung, Eigenversorgung, Mieterstrom und Stromdirektlieferung bietet potenziellen Investoren in Eigenerzeugung und Stromliefermodelle eine Entscheidungshilfe. Die Aussagen beziehen sich auf den Einsatz von PV, sind aber auch für alle anderen Technologien gültig.
Vorbilder: Sie sind auf der Suche nach Ideen und Erfolgskonzepten?
Im Klimaschutz-Unternehmen e. V. haben sich bundesweit bereits 39 Betriebe aller Größenklassen und verschiedener Branchen zusammengeschlossen, darunter 10 aus Bayern. Sie setzen sich für die Optimierung des betrieblichen Energiemanagements und Klimaschutzes ein. Die Unternehmen im Netzwerk zeichnen sich durch die erfolgreiche Erarbeitung und Durchführung von praxisnahen Lösungen aus und geben Ihr Know-How als Vorreiter gezielt weiter. Dazu nutzen sie verschiedene Formate, wie die aktuelle Best-Practices Broschüre Stellschrauben: Wie man den Klimawandel drehen kann. Sie zeigt anhand zahlreicher Beispiele, von innovativen Mobilitäts- und Transportkonzepten über Bildungsarbeit durch Azubis bis hin zu digitalisierten Fertigungsprozessen, wo Sie ansetzen können, um CO2-Emissionen in Ihrem Betrieb zu reduzieren.
Im Rahmen unserer Arbeit lernen wir permanent "Weiterbringer" kennen. Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte, Azubis: Starke Persönlichkeiten, die z. B. bei Klimaschutz- und Energiewende vorangehen, die Digitalisierung umsetzen, neue Wege bei der Fachkräftesicherung erschließen oder Geflüchtete bei der Integration ins Unternehmen unterstützen. Sie geben eine Richtung vor, an der man sich orientieren und entscheidende Impulse holen kann.
Unterstützung: Sie benötigen fachkundige Hilfe bei Ihrem Energiemanagement?
Der Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern stellt bayerische Betriebe und Forschungseinrichtungen vor, die Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien anbieten. So finden Sie in der Broschüre bspw. eine Auswahl an Dienstleistern aus der Region, die Sie bei der Umsetzung verschiedener Aktivitäten Ihres Energiemanagements unterstützen können. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt eine Momentaufnahme der in der Datenbank ecoFinder registrierten Firmen dar.
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE): Im Rahmen der MIE finden Sie verschiedene Dialog-, Informations- und Qualifizierungsangebote, die Sie bei betrieblichen Themen rund um das Energiemanagement unterstützen. Bei Interesse können Sie sich gerne in unserem Themenschwerpunkt MIE informieren.
Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i): Im Rahmen der BEEN-i wollen Kammern, Verbände und der Freistaat Bayern die Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken in der bayerischen Wirtschaft flächendeckend verbessern. Derzeit existieren bereits 26 Netzwerke bayernweit, in denen die teilnehmenden Betriebe vom Erfahrungsaustausch und Wissensausbau im Bereich der Energieeffizienz profitieren. Bei Interesse können Sie sich gerne in unserem Themenschwerpunkt BEEN-i informieren.
Fortbildung: Sie wollen sich selbst vertieftes Wissen aneignen?
Im Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern finden Sie eine Auswahl an Dienstleistern aus der Region, die Aus- und Weiterbildungsformate rund um das Thema des betrieblichen Energiemanagements anbieten. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt eine Momentaufnahme der in der Datenbank ecoFinder registrierten Firmen dar.
Bei der IHK-Akademie München können Sie Ihre Azubis zu "Energie-Scouts" ausbilden lassen. Die Scouts suchen Energieeinsparpotentiale in Ihrem Betrieb und übernehmen Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen, um diese zu heben. Ferner hat die Akademie verschiedene Weiterbildungsformate rund um das vielfältige Thema Corporate Social Responsibility auf dem Programm. So zum Beispiel Fachseminare zur CSR-Berichterstattung oder die Qualifizierung zum CSR-Manager.
Förderung: Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
Es gibt eine Reihe von Landes- sowie Bundes-Programmen, die Unternehmen bei spezifischen Bereichen des betrieblichen Energiemanagements – wie z. B. bei der Energieeinsparung, Energieeffizienz oder im Bereich der erneuerbare Energien – finanziell unterstützen.
Eine Übersicht der Möglichkeiten auf Landesebene gibt das Bayerische Wirtschaftsministerium. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie zudem gezielt nach Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU suchen.
Um das eigene Unternehmen für eine nachhaltige Zukunft zu rüsten, gibt es viele Ansatzpunkte. Überall wo Strom oder Energie verbraucht, Emissionen oder Wärme erzeugt, Motoren oder Maschinen betrieben werden, lohnt es sich genauer hinzuschauen. Und nicht nur dort: In fast jedem Bereich kann es Optimierungspotential im Klima- und Umweltschutz, der Energieversorgung oder in anderen Feldern der betrieblichen Nachhaltigkeit geben.
Wir beraten Sie auf unseren Ratgeber-Seiten zu speziellen Themen des betrieblichen Klima- und Umweltschutzes und informieren Sie außerdem über gesetzliche Vorgaben:
IHK-Ratgeber Umwelt
Sie wollen das Umweltmanagement Ihres Betriebes strategischer angehen, die Biodiversität auf Ihrem Betriebsgelände steigern, Ihre Stoffkreisläufe oder Verpackungen nachhaltiger gestalten? Alles rund um das Thema betrieblicher Umweltschutz sowie Informationen zur Umweltgesetzgebung finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Umwelt.
IHK-Ratgeber Verkehr
Sie wollen Ihr betriebliches Mobilitätsmanagement verbessern, einen Dienstwagenpool mit E-Fahrzeugen aufstellen oder ins Carsharing einsteigen? Alles rund um das Thema nachhaltige Mobilität im Unternehnen sowie Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Verkehr.
IHK-Ratgeber Innovation
Sie interessieren sich für technologische Innovationen, haben selbst eine Idee oder sind auf der Suche nach Fördermöglichkeiten? Alles rund um das Thema Innovations- und Förderlandschaft finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Innovation.
IHK-Ratgeber Rohstoffe und Ressourceneffizienz
Sie wollen den Rohstoff- und Ressourcenverbrauch Ihres Unternehmens optimieren und die Versorgung absichern? Alles rund um das Thema finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Rohstoffe und Ressourceneffizienz.
IHK-Ratgeber Unternehmerische Verantwortung
Informieren Sie sich außerdem zu übergreifenden Themen der betrieblichen Nachhaltigkeit, wie z. B. CSR-Berichterstattung, Social Entrepreneurship oder Nachhaltige Lieferketten auf der IHK-Ratgeber-Seite Unternehmerische Verantwortung.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb sinnvoll sind und wo sie am besten ansetzen können, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr unterschiedlich. Für individuelle Anfragen, Erfahrungen aus der Praxis oder Feedback zu unseren Angeboten können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Klimawandel: Was mögliche Folgen sind und wie Anpassung gehen kann
Alle Weltregionen sind, in unterschiedlicher Form und Ausmaß, vom Klimawandel betroffen. Auch in Bayern sind klimatische Veränderungen bereits spür- und messbar.
Aber wie genau wirkt sich der Wandel des Klimas in unserer Region aus und was kann das für hießige Unternehmen bedeuten?
Klimawandel in Bayern
Seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 hat sich die Lufttemperatur im Jahresmittel in Bayern bis 2015 um 1,4 °C erhöht (LfU 2018). Die Alpen, deren Vorland sowie die Bayerische Mittelgebirgsregion sind am stärksten von Temperatursteigerung betroffen Verschiedene Klimaprojektionen lassen die Annahme zu, dass sich der aktuelle Temperaturtrend in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen wird. Zudem zeichnet sich seit den 1930er Jahren in Bayern eine Verschiebung der höchsten mittleren Niederschlagsmenge in den einzelnen Gebieten vom Sommer- ins Winterhalbjahr ab. Auch das Auftreten von Starkniederschlägen wurde vermehrt beobachtet, vor allem im Winter und am stärksten in Nordbayern (StMUV 2017).
Effekte und Anpassungsdruck auf die bayerische Wirtschaft
Verschiedene bayerische Wirtschaftsbranchen sind von den Auswirkungen des Klimawandels direkt betroffen. So müssen sich die Land- und Wasserwirtschaft, der Weinbau und Tourismus, die Holz- und Ernährungsindustrie bereits mit den ersten Konsequenzen auseinandersetzen. Aber auch das produzierende Gewerbe ist betroffen, zum Beispiel, wenn es um die Sicherung seiner Lieferketten, den Schutz der Arbeitnehmer (z. B. während Hitzewellen) oder die Anpassung der Betriebs- und Produktionsstätten (z. B. Kühlung, Isolierung, Bauhöhe wegen Hochwassergefahr etc.) geht. Dies kann kostspielig sein und, unbeachtet, sogar die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gefährden.
Der Klimawandel kann durch die Reduzierung von THG-Emissionen abgemildert, jedoch nicht völlig vermieden werden. Damit die Betriebe ihre Prozesse und Dienstleistungen rechtzeitig an veränderte Bedingungen anpassen, bedarf es der Schaffung von Bewusstsein für die Notwendigkeit der Prüfung möglicher Anpassungsbedarfe. Zudem müssen entsprechende marktwirtschaftliche Anreize gesetzt werden, notwendige Anpassungen tatsächlich frühzeitig einzuleiten. Bislang mangelt es hier auf staatlicher Seite an Angeboten mit regionalem Bezug, z. B. in Form von Muster-Klimaanpassungsstrategien, aus denen die Unternehmen ihre individuelle Betroffenheit ableiten könnten. Auch können branchenspezifische Aktionspläne, Beratungs- und Förderangebote zur praktischen Umsetzung beitragen. (IHK-Klimaposition)
Der Klimawandel kann durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen abgemildert aber nicht völlig vermieden werden. Bereits heute wird die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens z. B. durch Hochwasser, langanhaltende Trockenperioden oder eine Verschiebung der Jahreszeiten beeinflusst?
Folgende Infos, Initiativen und Angebote können beim Umgang mit dem Klimawandel unterstützen:
Einstieg: Sie wollen sich mit den Grundlagen vertraut machen?
Eine zentrale Anlaufstelle für Themen rund um die Folgen des Klimawandels und mögliche Anpassungsstrategien ist das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) beim Umweltbundesamt. Mit einem breiten und vielfältigen Informationsangebot, Austausch- und Best-Practice-Formaten bietet KomPass Ihnen einen guten Einstieg in das Thema und ggf. Ausgangspunkt für die Entwicklung einer individuellen Klimawandelstrategie für Ihr Unternehmen.
KomPass informiert über aktuelle Entwicklungen und Trends im Bereich Klimawandel und Anpassung, wie z. B. über die 2019 verabschiedete internationale Norm für die systematische Anpassung an die Klimafolgen ISO 14090. Die Norm definiert erstmals internationale Standards zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien, die Organisationen jeglicher Art den Zugang zu dieser Thematik erleichtern sollen. Des Weiteren vermittelt KomPass regelmäßig über Print- und Veranstaltungsformate praxisorientiertes Wissen zu allgemeinen sowie spezifischen Themen der Klimawandelanpassung und stellt eine Übersicht zu nützlichen Tools rund um den praktischen Umgang mit dem Klimawandel bereit.
Fokus: Sie stehen vor einem konkreten Anpassungsproblem bzw. wollen Infos zu einem ganz spezifischen Thema?
Dann ist die Datenbank des Deutschen Klimavorsorgeportals (KLiVO Portal) der Bundesregierung ein guter Ausgangspunkt für Ihre Suche. Sie sammelt und clustert Daten, Informationsmaterial und Services im Bereich Klimawandelfolgen und -anpassung themenspezifisch nach Sektor, Region oder Problemlage und stellt sie kostenfrei und stets aktuell zur Verfügung.
Umsetzung: Sie möchten ein Klimarisikomanagement in Ihrem Unternehmen einführen oder Ihren bisherigen Ansatz verbessern?
Klimarisikomanagement step-by-step im Unternehmen einführen:
Im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts „Klimawandel – Challenge Accepted!“ hat der Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. einen Leitfaden erarbeitet, der Unternehmen Impulse liefert, sich mit potentiell geschäftsrelevanten Klimarisiken zu befassen und sie beim schrittweisen Aufbau eines Klimarisikomanagements unterstützt.
Den Leitfaden finden Sie hier: „Betriebliche Klimarisikostrategie Step-by-Step entwickeln“.
Der Leitfaden kann mit dem Tool „ClimateRisk-Mate“ kombiniert verwendet werden. Es unterstützt Excel-basiert bei der Identifizierung und Bewertung
von Klimarisken in Ihrem Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie finden das Tool sowie eine Anleitung zur Nutzung auf der Projekt-Webseite.
Unterstützung: Sie benötigen fachkundige Hilfe bei Analyse- und Anpassungsmaßnahmen?
Der Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern stellt bayerische Betriebe und Forschungseinrichtungen vor, die Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien anbieten. So finden Sie in der Broschüre bspw. eine Auswahl an Dienstleistern aus der Region, die Sie bei der Analyse des Klimarisikos Ihres Betriebes sowie etwaiger Anpassungsmaßnahmen unterstützen können. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt eine Momentaufnahme der in der Datenbank ecoFinder registrierten Firmen dar.
Vorbilder: Sie sind auf der Suche nach Ideen und Erfolgskonzepten?
Wie sehen erfolgreiche Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in der Praxis aus? Wer ist mit guten Ideen Vorreiter? Ob Begrünung des Bürodachs, Entsiegelung des Schulhofes, Anbau klimaangepasster Pflanzensorten in der Landwirtschaft oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Im Rahmen des Wettbewerbs „Blauer Kompass“ zeichnet das Umweltbundesamt (UBA) regelmäßig innovative Projekte von Unternehmen und anderen Organisationen aus, die den Folgen des Klimawandels begegnen.
Fortbildung: Sie möchten sich selbst vertieftes Wissen aneignen?
In der Vergangenheit hatte die IHK-Akademie eine Weiterbildung zum betrieblichen Klimaanpassungsmanager auf dem Programm. Im Moment wird an zukünftig sinnvollen Inhalten gearbeitet und das Angebot ist ausgesetzt. Informieren Sie sich in der Zwischenzeit gerne über weitere Services der IHK-Akademie, wie zum Beispiel über verschiedene Fachseminare rund um das Thema Corporate Social Responsibility oder eine Qualifizierung Ihrer Azubis zu "Energie-Scouts".
Förderung: Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
Das Bundesumweltministerium unterstützt seit dem Jahr 2011 mit dem Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" die Entwicklung und Umsetzung von Anpassungslösungenen in der Wirtschaft, den Kommunen und dem Bildungsbereich. Ziel ist es, im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) die lokale Eigenvorsorge zu verbessern.
Ein Förderschwerpukt des Programms sind Anpassungskonzepte für Unternehmen, vor allem kleiner und mittlerer Größe, die die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten unter Abwägung von potentiellen Risiken aber auch Chancen umfassen. Interessierte können sich jederzeit online über Details der Förderung und Antragstellung informieren.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Der Klimawandel ist facettenreich. Nicht jede Region, Branche oder Betrieb sind gleich betroffen. Neben Risiken ergeben sich auch Chancen, neue Prozesse oder sogar Geschäftsmodelle zu erproben. Für individuelle Anfragen, Praxis-Erfahrungen oder Feedback können Sie jederzeit auf uns zukommen.
IHK im Austausch: Dialog und Kooperation mit Politik, Unternehmen und Wissenschaft
Wir stehen über unser Eherenamt in engem Austausch mit Vertretern der lokalen Unternehmen. Außerdem führen wir regelmäßig eigene Unternehmens-Umfragen durch und treffen unsere Mitgliedsbetriebe bei verschiedenen Veranstaltungsformaten. Dies gewährleistet, dass die IHK gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessensgruppen ein möglichst genaues Meinungsbild der regionalen Wirtschaft vertreten kann.
Im Folgenden können Sie mehr über unsere Kommunikationskanäle und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten erfahren:
IHK-Energiewende-Barometer
Mit dem „IHK-Energiewende-Barometer“ stellt die IHK-Organisation jährlich die Ergebnisse einer Online-Unternehmensbefragung vor, an der sich das Ehrenamt und weitere Mitgliedsunternehmen der Organisation beteiligen. In der Umfrage werden die Betriebe zu ihren Praxis-Erfahrungen mit der Energiewende und den damit verbundenen politischen Maßnahmen befragt. Seit 2019 werden außerdem Fragen gestellt, die speziell auf betrieblichen Klimaschutz und klimapolitische Entwicklungen abzielen.
Wir werten die Umfrageergebnisse für Bayern aus und erstellen einmal pro Jahr eine Auswertung mit den neuen Entwicklungen. In unserem Themenschwerpunkt zum IHK-Energiewende-Barometer Bayern finden Sie weitere Infos, die aktuellste Auswertung sowie die Ergebnisse der letzten Jahre.
Alle unsere Umfragen, Studien und weitere Publikationen finden Sie in unserer Mediathek.
IHK-Ehrenamt: Die Arbeit in unseren Gremien und Fachausschüssen
Der Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben im IHK-Ehrenamt ist ein Grundpfeilder unserer Arbeit. Wir diskutieren mit den Unternehmensvertretern im Ausschuss regelmäßig aktuelle Themen und Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik.
So tagt der IHK-Fachausschuss Umwelt und Energie mehrmals im Jahr – bei uns in der IHK München oder zu Gast bei einem Unternehmen. Auch abseits der Ausschussitzungen werden die Mitglieder laufend über anstehende Positionierungen oder Beteiligungen der IHK an Gesetzgebungsprozessen informiert und in die inhaltliche Arbeit einbezogen.
Mehr zu unserer Zusammenarbeit mit dem IHK-Ehrenamt können Sie in unserenBerichten aus den Ausschüssen nachlesen. Welche anderen IHK-Gremien es gibt, wie sie jeweils arbeiten und wie Sie sich beteiligen können, erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt IHK-Ehrenamt.
BIHK: Zusammenarbeit mit den Unternehmensvertretungen anderer bayerischer Regionen
Die bayerischen Wirtschaftsregionen sind in ihrer Struktur sehr vielfältig. Die Vertretung der regionalen Wirtschaft durch 9 verschiedene IHKs ist daher sinnvoll und ermöglicht es, einen engen Kontakt zu den heimischen Unternehmen sowie zu politischen Entscheidungsträgern zu pflegen.
Dennoch ist es in vielen Situationen sinnvoll, die Belange der bayerischen Wirtschaft gemeinsam zu vertreten. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) bündelt daher die bayerischen IHKs unter einem Dach und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kammern.
Im Bereich Klima, Energie und Umwelt arbeiten wir eng mit den anderen 8 IHKs in Bayern zusammen. Bei regelmäßigen Fachtreffen tauschen sich die Fachreferenten zu aktuell wichtigen Themen für Ihre jeweilige Region und Mitgliedsbetriebe aus, bringen gemeinsame Projekte voran und Entwicklen neue Strategien der regionanübergreifenden Mitgliedsberatung und -einbindung sowie der politischen Arbeit in Bayern und darüber hinaus.
Mehr zur Arbeit des BIHK in den Themenfeldern Klima, Energie und Umwelt sowie anderen Bereichen finden Sie auf den Seiten des BIHK.
Als Sprachrohr der Wirtschaft in unserer Region befinden wir uns stets im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Wir bringen uns aktiv in aktuelle politische Debatten und Prozessen ein und sind Partner in verschiedenen politischen Initiativen und Netzwerken.
Im Folgenden erfahren Sie, mit welchen Aktivitäten wir Ihre Belange im Bereich des Klimaschutz und der Energiewende vertreten und wie wir die Politik unterstützen:
Unsere Positionspapiere: Bündelung des Meinungsbildes unserer Mitglieder
Das Meinungsbild, welches wir im Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben erhalten, fließt laufend in unsere Arbeit auf allen politischen Ebenen ein. Zum Beispiel bei Stellungnahmen, in Arbeitskreisen oder auch bei der inhaltlichen Ausrichtung unserer eigenen Aktivitäten (Veranstaltungen, Printformate etc.).
Zu besonders wichtigen Themen bündeln wir die Erkenntnisse aus den Dialogen mit den Unternehmen vor Ort in sogenannten Positionsapieren. Diese Papiere bilden die Basis unserer Interessenvertretung im jeweiligen Themenfeld. Sie setzen die Meinung der lokalen Wirtschaft zu politischen Gegebenheiten und Vorhaben in einen breiteren Kontext und leiten konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger ab.
In unserer Mediathek finden Sie all unsere Positionspapiere in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt sowie weitere Positionierungen aus anderen Fachbereichen unserers Hauses.
Landespolitik
Wir bringen uns regelmäßig über den bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie unabhängig als IHK München in Vertretung unserer Münchner und oberbayerischen Mitgliedsunternehmen in den politischen Diskurs und Gesetzgebungsprozesse auf Landesebene ein.
Interessenvertretung:
Wir beziehen regelmäßig ggü. der bayerischen Politik Stellung zu Themen des Klimaschutzes und der Energiewende. Dazu nutzen wir verschiedenste Kanäle, wie Veranstaltungsformate (aktuelle politische und sonstige Veranstaltungen finden Sie oben am rechten Rand der Seite, einen Rückblick zu vergangenen Events finden Sie in unserem Veranstaltungsarchiv), die Teilnahme an Arbeitsgruppen und runden Tischen wie kürzlich im Rahmen des neu augerollten "Energiegipfel Bayern" oder auch offizielle Stellungnahmen auf Basis unserer Positionspapiere. Diese erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit den Unternehmensvertretern in unserem Ehrenamt. Bspw. haben wir uns in die Landtagswahl 2018 mit eigenen Positionspapieren zur Energiesicherheit, Energie- und Ressourceneffizienz eingebracht. Diese sowie weitere Positinierungen finden Sie in unserer Mediathek.
Partnerschaft mit der Politik: Als unmittelbares Sprachrohr der hiesigen Wirtschaft sehen wir uns als Partner der bayerischen Politik im Kampf für Klima- und Umweltschutz und für ein Gelingen der Energiewende. Deshalb engagieren wir uns in verschiedenen Netzwerken und Initiativen, in denen Unternehmen und Politik gemeinsam an Lösungen arbeiten.
Der Klimapakt Münchner Wirtschaft ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt München und verschiedenen Großunternehmen im Stadtgebiet, die dort innerhalb eines gesetzten Zeitrahmens freiwillig Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen umsetzen. Wir sind Partner im Pakt und unterstützen gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern die Unternehmen bei ihren Vorhaben.
Der Umweltpakt Bayern ist eine Kooperation des bayerischen Staates und der bayerischen Wirtschaft mit dem Ziel, Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen zu stärken. Auf Basis freiwilliger Umweltleistungen können Unternehmen und Organisationen Teilnehmer des Umweltpaktes werden. Die gemeinsamen Projekte und Erklärungen – z. B. im Bereich Energieeinsparung und -effizienz, Umweltmanagement, Gewässer-, Ressourcen- und Klimaschutz – basieren auf Freiwilligkeit und Übernahme von Eigenverantwortung beim Umweltschutz sowie auf kooperativem Handeln. Derzeit sind gut 2660 bayerische Unternehmen (Stand Ende 2019) aller Branchen und Größen im Umweltpakt aktiv.
Bundespolitik
Wir bringen uns regelmäßig über unseren Dachverband, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie unabhängig als Vertretung der (ober-)bayersichen Wirtschaft in den politischen Diskurs und Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene ein.
Interessenvertretung über unseren Dachverband: Der DIHK steht in engem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern in Berlin und beteiligt sich regelmäßig an Debatten und Gesetzgebungsprozessen. Grundlage für die politische Arbeit des DIHK sind die gemeinsam mit den IHKs erarbeiteten Wirtschaftspolitischen Positionspapieren. Die Papiere sowie weitere Stellungnahmen und Infos zur Arbeit des DIHK in Berlin im Bereich Klimaschutz und Energiewende finden Sie auf den Themenseiten "Energie" und "Umwelt". Wir sind als IHK München sowie über den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) stets in die Erarbeitung von Inhalten eingebunden und geben so die Belange der hiesigen Wirtschaft weiter.
Interessenvertretung in "Eigenregie": Die Wirtschaftsregionen in Deutschland sind sehr heterogen. Oft macht es daher Sinn, verschiedene Themen aus Sicht der jeweiligen regionalen Unternehmen zu bearbeiten und deren spezielle Anliegen zusätzlich ggü. der Bundesregierung zu spiegeln. Bspw. haben wir uns in die Bundestagswahl 2017gemeinsam mit den Unternehmensvertretern in unserem Ehrenamt mit eigene Positionspapiere zur Klima- und Energiepolitik eingebracht. Diese sowie weitere Positionierungen finden Sie in unserer Mediathek. Unsere Positionierung zur Bundestagswahl 2021 ist bereits in Arbeit.
Bspw. haben wir uns in die Landtagswahl 2018 mit eigenen Positionspapieren zur Energiesicherheit, Energie- und Ressourceneffizienz eingebracht. Diese sowie weitere Positinierungen finden Sie in .
Europapolitik
Wir bringen uns regelmäßig über unsere Dachverband, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie unabhängig als Vertretung der (ober-)bayersichen Wirtschaft in den politischen Diskurs und Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene ein.
Interessenvertretung über unseren Dachverband: Der DIHK steht in engem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern in Brüssel und beteiligt sich regelmäßig an Debatten und Gesetzgebungsprozessen. Grundlage für die politische Arbeit des DIHK sind die gemeinsam mit den IHKs erarbeiteten Wirtschaftspolitischen sowie Europapolitischen Positionspapiere. Die Papiere sowie weitere Positionierungen und Stellungnahmen des DIHK im Bereich Klimaschutz und Energiewende finden Sie auf den Themenseiten "Energie" und "Umwelt". Infos zur Arbeit des DIHK in Brüssel finden Sie auf der Themenseite "Europäische Wirtschaftspolitik". Wir sind als IHK München sowie über den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) stets in die Erarbeitung von Inhalten eingebunden und geben so die Belange der hiesigen Wirtschaft weiter.
Interessenvertretung in "Eigenregie": Der "Europäische Dialog" des BIHK
Im Rahmen des „Europäischer Dialogs“ sucht der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) seit 2015 den Austausch zu Themen der Energiewende und des Klimaschutzes mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft in anderen europäischen Regionen sowie der Politik in Brüssel. Ziel der länderübergreifenden Gesprächsplattform ist es, den Austausch von Know-How zu fördern und einen Beitrag zur Harmonisierung der nationalen Politiken auf EU-Ebene zu leisten. Der „Europäische Dialog“ brachte bei zahlreichen Gelegenheiten wichtige Stakeholder der europäischen Klima- und Energiepolitik an einen Tisch.
So diskutierte der BIHK u. a. mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie Verbands- und Wirtschaftsvertretern in Brüssel die Herausforderungen der Europäischen Energieunion und des Clean Energy Pakets und erörterte eine sinnvolle Weiterentwicklung der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Abseits des EU-Parketts stand der BIHK im Austausch u. a. mit Vertretern aus Tschechien, Österreich, Schweden oder Flandern in Belgien. Zuletzt lud er eine Delegation des Dänischen Verbands der Energiewirtschaft (DI Energy) zum Austausch nach München. Diskutiert wurde der jeweilige Stand der Energiewende sowie Hürden und Chancen, die sich dadurch vor Ort aus Sicht der Wirtschaft ergeben. Vertreter bayersicher Unternehmen nutzten die Chance, den dänischen Besuchern Ihre Lösungen für Energiewende und Klimaschutz zu präsentieren.
Alle Details zu unseren Aktivitäten im Rahmen des "Europäischen Dialoges" können Sie in unserem Themenschwerpunkt nachlesen.
Wir beauftragen regelmäßig die Erstellung von Analysen und Studien zu aktuellen Themen der Energie- und Klimapolitik. Dadurch können wir fachlich fundierte Lösungsansätze zu politischen Fragestellungen einbringen.
Alle aktuellen Studien und Broschüren zum Thema Klima, Energie und Umwelt finden Sie rechts zum Download. Eine Übersicht aller Arbeiten gibt es in unserer Mediathek.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Wir legen großen Wert auf einen engen Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben. Sollten Sie abseits aktueller Austausch-Formate individuelle Anfragen oder Anliegen, Themenvorschläge oder Feedback zu unseren Angeboten haben, können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Ihr Ansprechpartner
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Offene Fragen, Ideen oder Anregungen? Sprechen Sie mit uns!+49 89 5116-0
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