Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

ELStAM

ELStAM steht für LohnSteuerAbzugsMerkmale. Diese werden zusammen mit dem Kirchensteuermerkmal in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert.

Der Arbeitgeber benötigt die entsprechenden Informationen, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können. Sie können dort vom Arbeitgeber ‎– nach einer Berechtigungsprüfung – ‎in einem elektronischen Verfahren abgerufen und in das Lohnkonto übernommen werden.

Regelmäßig werden alle für einen Abruf ‎erforderlichen technischen Voraussetzungen ‎bereits in der ‎Lohnbuchhaltungssoftware enthalten sein.‎ Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird dies durch eine Änderungsliste angezeigt. Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jedes Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Zu Beginn einer neuen Beschäftigung soll der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:

  • das Geburtsdatum
  • die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
  • ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt -
  • ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag abgerufen werden soll.

Der Arbeitgeber kann mithilfe dieser Angaben seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank anmelden. Vom BZSt erhält der Arbeitgeber daraufhin elektronisch eine sog. Anmeldebestätigungsliste mit den aktuellen ELStAM der von ihm angemeldeten Arbeitnehmer. Mit den abgerufenen ELStAM kann dieser anschließend den individuellen Lohnsteuerabzug für seine Arbeitnehmer vornehmen.

Kann der Arbeitgeber die ELStAM nicht abrufen (z. B. aufgrund einer vom Arbeitnehmer beantragten Sperrung), ist er verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank abzumelden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im ElsterOnline-Portal über die für sie aktuell gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr).