IHK Ratgeber

EU Green Deal – Hintergrund, Relevanz und Auswirkungen

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© EU

Der „grüne Deal“ – ein Mega-Projekt zur Umgestaltung des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der EU. Aber was genau steckt dahinter und auf was müssen sich Unternehmen einstellen? Vom Chemikalienrecht über die Vorgaben zu Energieeinsparung und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen bis hin zu Sorgfaltsplichten in der Lieferkette und der Finanzierung von Investitionsvorhaben – der Green Deal betrifft die unternehmerischen Tätigkeiten in einer Vielzahl an Bereichen. Hier informieren wir Sie über die Hintergründe, Ziele und Gesetzesinitiativen des Green Deal sowie den Stand der Umsetzung und die Relevanz für Ihr Unternehmen.

Inhalt

Was hat der EU Green Deal mit mei­nem Un­ter­neh­men zu tun?

Green Deal Written on Green Key of Metallic Keyboard. Finger pressing key.
© ©momius - stock.adobe.com

Die Green Deal-Vorhaben sind über den Einfluss auf sämtliche betriebliche Bereiche – von Mobilität, Wärme- und Stromversorgung über Finanzen bis hin zu Maßnahmen und Strategien im Klima- und Umweltschutz – mit den Belangen der Wirtschaft verbunden. Daher wird der Green Deal sich mindestens mittelfristig bzw. mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen auswirken.

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Interaktiver Überblick: Stand der mehr als 50 Green-Deal-Initiativen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft:

Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Gesetztesinitiativen und neuen Vorgaben sind ambitioniert und zahlreich. Sie gehen mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher.

Die IHK-Organisation stellt Ihnen einen Überblick zum Stand und den wirtschaftlichen Auswirkungen der über 50 Initiativen der EU Kommission im Rahmen des Green Deal zur Verfügung. Jetzt Überblick verschaffen!

Kli­ma­ziel: Fit­For55-Pa­ket

Concept of business strategy and action plan. Businessman hand putting wood cube block on top with icon
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Den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken – das ist das neue 2030-Klimaziel der EU.
Im Rahmen des Green Deal wurde es definiert und ein Paket an Gesetzesinitiativen geschnürt, um die EU "fit" für die neue Klimaschutzambition zu machen. Das sogenannte „FitFor55“-Paket umfasst die Überarbeitung sämtlicher energie- und klimapolitischer Vorgaben.

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Treib­haus­ga­se: Be­prei­sung & Han­del

Reduce greenhouse gas emission for climate change and sustainable development
© Nicolas Herrbach

Seit gut 15 Jahren wird der Treibhausgasausstoß der EU Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie über einen Emissionshandel (ETS) reguliert. Im Rahmen des Green Deal soll dieser erneut reformiert und ein zusätzlicher Handel für die Sektoren Verkehr und Gebäude etabliert werden.
Um EU Unternehmen angesichts steigender CO2-Preise und international unterschiedlicher Klimaschutzambitionen wettbewerbsfähig zu halten, ist ein Preisausgleichsmechanismus bei Importen in die EU geplant: der sog. CO2-Grenzausgleich (CBAM).

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En­er­gie: Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung & Aus­bau Er­neu­er­ba­rer Energien

Light Bulb with plant inside on white background. Mixed media
© ©Sergey Nivens - stock.adobe.com

Der Green Deal definiert die Stärkung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien als zentrale Bausteine auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa.

Geltende Energieeffizienz- und Ausbauziele werden überarbeitet bzw. erweitert, z. B. um Ziele für den Einsatz von Treibstoffen nicht-biogenen Ursprungs. Ein EU-System für Herkunftsnachweise für grünen Strom sowie neue Kriterien für verpflichtende Energie-Audits und -Managementsysteme sind in Arbeit.

Unternehmen sollten schon heute die nötigen Schritte einleiten, um fit für eine energie- und klimaschonende Zukunft zu werden.

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Um­welt: Kreis­lauf­wirt­schaft & Null-Schad­stoff-Am­bi­ti­on

waste recycling, reuse, garbage disposal, environment and ecology concept - close up of hand holding green recycle symbol
© lev dolgachov

Mit dem Green Deal geht eine umfassende Reform der EU Umweltpolitik einher. Aktionspläne für Kreislaufwirtschaft sowie "Null-Schadstoffe" und die Chemikalienstrategie wurden bereits vorgelegt.

Konkrete Ausgestaltung könnten u. a. die Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien inkl. geltender Qualitätsparameter bedeuten, genauso wie Regulierungen von Wasserschadstoffen oder die Anpassung von EU Chemikalien-Verordnungen (CLP und REACH). Ebenso sind der Umgang mit Kunststoffen, Altfahrzeugen und die Reparierbarkeit von Produkten wichtige Themen.

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Fi­nan­zen: Sustainable Fi­nan­ce

Fund investment / portfolio management for long term sustainable growth concept : Investor pours water from watering can, sprout on rows of rising coins, depicts money gain from financial investment.
© William W. Potter - stock.adobe.com

Der „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums” ist Teil des Green Deal und misst dem Finanzsektor eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der EU Klima- und Umweltziele bei.

Eine Maßnahme des Aktionsplans ist die sog. Taxonomie-Verordnung, welche nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten auf Basis bestimmter Kriterien definiert. Diese sollen fortan bei der Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen zur Anwendung kommen. Damit gehen weitreichende Offenlegungspflichten für die Wirtschaft einher.

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Nach­hal­tig­keit: CSR-Be­richts­pflicht & Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Ein Baustein des Green Deal ist eine weitreichende Änderung der nicht finanziellen ‎Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD), umbenannt in Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD).‎ Nach der CSRD werden wesentlich mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und es werden Berichtsinhalte durch einen EU-Standard vereinheitlicht.

Zusätzlich befindet sich ein EU Lieferkettengesetz in Arbeit. Es soll Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte, Umwelt und gute Regierungsführung festlegen. Auch KMU, die börsennotiert oder in Hochrisikosektoren tätig sind, sollen unter die Pflichten fallen.

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Sie ha­ben noch Fra­gen oder wün­schen sich Un­ter­stüt­zung bei Ih­ren Ak­ti­vi­tä­ten rund um den Um­welt- und Kli­ma­schutz oder CSR?

Kommen Sie jederzeit gerne auf und zu oder schauen Sie auf unserem IHK-Ratgeber Klimaschutz & Energiewende vorbei. Dort informieren wir Sie über relevante Vorgaben und Entwicklungen in der Klima- und Energiepolitik und zeigen Ihnen außerdem Möglichkeiten auf, selbst in Sachen Klimaschutz und Energiewende aktiv zu werden.

Zusätzlich finden Sie dort die Links zu den weiteren IHK-Ratgebern für die Themengebiete Umwelt, CSR, Mobilität sowie Rohstoffe und Ressourcen.

Zum IHK Ratgeber "Klimaschutz & Energiewende"

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