IHK Ratgeber

Adressbuchschwindel: So gehen Sie mit unseriösen Angeboten um

Adressbuchschwindel
© Andrea Piacquadio by pexels

Adress- und Branchenbücher: Die Maschen unseriöser Anbieter wandeln sich ständig. Wie gehen betroffene Unternehmen damit um? Wie antwortet man auf ungerechtfertigte Rechnungen? Wir informieren und stellen Musterschreiben zur Verfügung.

Inhalt

Um was geht es bei Adressbuchschwindel?

Die Verleitung eines Unternehmers ein Angebot zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein (Online-) Adress- / Telefon- / Branchenbuch durch die Vorspiegelung

  • eines bereits bestehenden Eintrags, der zu korrigieren ist (Versand/Vorlage von Korrekturfahnen) oder
  • eines kostenlosen Angebots oder
  • einer Verpflichtung zur Eintragung in das Verzeichnis (offizielle Aufmachung durch Verwendung hoheitlicher Symbole wie Fahnen, Sterne, Adler und Namen; Anlehnung der Aufmachung an bekannte seriöse Anbieter).

Ausgenutzt werden die Unachtsamkeit und Ungenauigkeit des Formularlesers sowie Graubereiche des Gesetzes und eine uneinheitliche Rechtsprechungspraxis der Zivil- und Strafgerichte in diesen Fällen.

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Wie können Sie sich vor Adressbuchschwindel schützen?

Vor der Unterschrift unter ein Formular muss dieses vollständig und genau gelesen werden.

Wichtig: Auch wenn „Angebot“, „gratis“, „kostenlos“, „Korrektur“ gut sichtbar auf einem Formular steht, heißt das nicht, dass sich aus dem Klein-Gedruckten nicht doch eine Kostenpflicht ergibt, die man mit seiner Unterschrift bestätigt.

Werden Sie stutzig, wenn

  • der Name des Verlages nicht deutlich erkennbar ist;
  • der Sitz des Verlages im Ausland ist;
  • nur eine (ausländische) Faxnummer ersichtlich ist; ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist;
  • Vertreter unangemeldet erscheinen und auf Anrufe Bezug nehmen, die tatsächlich nie stattgefunden haben;
  • im Rahmen eines Telefonats wird auf eine Unterzeichnung und Übersendung eines Formulars gedrängt.

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Wie können Sie sich wehren, wenn Sie bereits unterschrieben haben?

  • Wer sich getäuscht fühlt, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum über ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis anfechten.
    Hinweis: Die Wirksamkeit der Anfechtung ist vom jeweiligen konkreten Einzelfall abhängig und kann nicht abschließend durch uns beurteilt werden. Die Entscheidung darüber ist letztendlich den Gerichten vorbehalten.
  • Zugleich sollte der Vertrag hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Sie vermeiden so eine in der Regel ebenfalls im Kleingedruckten versteckte automatische Verlängerung des Vertrags.
  • Haben Sie bereits Geld bezahlt, fordern Sie dies zusammen mit der Anfechtung zurück.

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Ist es sinnvoll, gegen den Adressbuchverlag zu klagen?

Nein, in aller Regel nicht: Während einige Gerichte nämlich den Schwerpunkt des Versäumnisses beim Unterzeichner sehen, weil dieser nicht genau gelesen habe, was er unterschreibt, reagieren andere Gerichte sehr empfindlich auf die oben beschrieben Formulare und sehen darin einen bewussten Versuch der Täuschung der Adressaten. Erstere verpflichten die Unterzeichner zur Zahlung der „vereinbarten“ Entgelte. Letztere lassen die Adressbuchverlage mit ihren Zahlungsklagen ins Leere laufen. So entsteht eine „Pattsituation, weshalb in der Regel beide Parteien vermeiden, eine gerichtliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen.

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Muster für eine Anfechtungs- und Kündigungserklärung

Hier finden Sie Mustertexte für eine Vertrags-Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und vorsorglicher Kündigungserklärung:

MUSTER 1:Täuschung

Sie wissen, dass Sie einen Vertrag (z.B. auf einem Formular oder am Telefon) geschlossen haben, fühlen sich aber getäuscht:.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in …. [hier einfügen, wie der Anbieter auf Sie zugegangen ist. Beispiele:]

  • … Ihrem Formularschreiben vom ... /
  • … Ihrem Anruf vom ... durch Herrn/Frau /
  • … Ihrer Aussage durch Ihren Vertreter ... (Name) am .... in ... (Wo)

haben Sie in fälschlicherweise und wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, dass es sich um einen … [Hier sollten Sie kurz andeuten, weshalb Sie sich getäuscht fühlen oder aber einem Irrtum erlegen sind. Beispiele:]

  • … bereits bestehenden und lediglich zu korrigierenden… /
  • … zu verlängernden… /
  • … kostenlosen…

Eintrag in ein (bekanntes) Branchenverzeichnis .../.... Eintrag in ein behördliches Register , für das eine Eintragungspflicht besteht, ....handelt.

Ich fechte deshalb meine Erklärung vom ... an. Vorsorglich erkläre ich ferner die Kündigung des Vertrages zum Ende der Vertragslaufzeit.

Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

[Alternativ, falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben:] Ich fordere Sie auf, die von mir geleistete Zahlung in Höhe von ... EUR bis zum .... auf mein Konto .... zurückzuerstatten.

Muster 2: Sie können sich nicht erinnern

Der Anbieter behauptet, Sie hätten (z.B. im Internet oder am Telefon) einen Vertrag abgeschlossen. Daran können Sie sich aber nicht erinnern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer […-]Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich mit Ihrem Unternehmen keinen wirksamen – zumindest aber keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem solchen Vertragsschluss gekommen sein soll.

Darüber hinaus habe ich bei einer Recherche im Internet festgestellt, dass… [hier evtl. kurz andeuten, was nicht gestimmt hat, z.B.:]

  • … die Identität des Anbieters nicht stimmt,
  • … der Inhalt der Leistung nicht richtig dargestellt ist,
  • … der Preishinweis versteckt ist
  • … der Eindruck erweckt wird, es handle sich um einen… [hier Ihren Eindruck ergänzen, zum Beispiel:]
    • … bereits bestehenden und lediglich zu korrigierenden /
    • … zu verlängernden /
    • … kostenlosen Eintrag

Eintrag in ein (bekanntes) Branchenverzeichnis. / Eintrag in ein behördliches Register, für das eine Eintragungspflicht besteht.

Den angeblich geschlossenen Vertrag fechte ich deshalb rein vorsorglich an. Hilfsweise kündige ich ferner den angeblich geschlossenen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit.

Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen. [Alternativ, falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben:] Ich fordere Sie auf, die von mir geleistete Zahlung in Höhe von ... EUR bis zum .... auf mein Konto .... zurückzuerstatten.

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Tipps zur Anfechtungs-/Kündigungserklärung

  • Senden Sie Ihre Anfechtungs-/Kündigungserklärung im Original per Einschreiben (per Telefax reicht oft laut AGBs der Abzocker nicht aus) an den Adressbuchverlag.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Originals und den Zusendungsnachweis (des Einschreibens) aus Beweisgründen unbedingt auf.
  • Liegt die Zahlung erst wenige Tage zurück, können Sie zudem unter Umständen Ihren Überweisungsauftrag noch stornieren. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
  • Im Zweifel sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

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Was passiert, wenn Sie angefochten bzw. gekündigt haben?

ach unseren bisherigen Erfahrungen mit unseriösen Adressbuchverlagen beste?hen diese auch nach der Anfechtung und/oder Kündigung weiter auf Zahlung ihrer Forderungen. Die Betroffenen erhalten oft:

  • Hinweise auf die aus Sicht der unseriösen Adressbuchverlage geltende Rechtslage
  • Alte Urteile zugunsten des Abzockers,
  • Mahnungen bis hin zu sehr aggressive Mahnschreiben,
  • Schreiben von Inkassobüros und / oder Rechtsanwälten,
  • Androhung von Klage- und Mahnbescheid,
  • Drohung mit Schufa-Eintrag und Zwangsvollstreckung (das geht aber erst nach rechtskräftiger Titulierung durch Gerichte!)
  • Einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Unsere Erfahrung hat bisher gezeigt:

  • In vielen Fällen beschränken sich die Anbieter auf Drohungen und Mahnungen, gehen aber nicht ernsthaft vor Gericht.
  • Eine Geltendmachung der Zahlungsforderung durch die Adressbuchverlage erfolgt häufig über Monate hinweg bis hin zu Jahren mit teilweise längeren Unterbrechungen.
  • Wer einen Mahnbescheid erhält und ihm fristgerecht widerspricht, erhält u.U. die Aufforderung, den Widerspruch zurückzunehmen. Wird der Widerspruch dann nicht zurück genommen, wurden in manchen Fällen Vergleichsangebote vorgelegt oder die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.

Achtung: Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Aussagen dazu, wie einzelne unseriöse Adressbuchverlage sich künftig oder im konkreten Einzelfall verhalten werden, sind uns ebenso wenig möglich wie Aussagen dazu wie die Gesetzeslage und Rechtsprechung sich in diesem Bereich entwickeln wird.

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Was können Sie noch tun?

Unseriöses Verhalten eines Adressbuchverlages kann im konkreten Einzelfall wettbe?werbsrechtliche, gewerberechtliche aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Informieren Sie:

  • Ihre zuständige IHK,
  • den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW; www.dsw-schutzverband.de),
  • die nächste Polizeidienststelle oder zuständige Staatsanwaltschaft.

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