Brenner Alpentransit - Was müssen Sie beachten?
Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner steht unter Druck. Grenzkontrollen, Dossiersystem, Fahrverbote und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.
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Das sektorale Fahrverbot in Tirol
Was ist das sektorale Fahrverbot?
Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen.
Wer ist betroffen?
Das sektorale Fahrverbot gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:
- Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
- Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Welche Güter dürfen nicht transportiert werden?
Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:
- Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
- Steine, Erden sowie Aushub
- Rundholz und Kork
- Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
- Nichteisen- und Eisenerze
- Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
- Marmor und Travertin
- keramische Fliesen
- Papier und Pappe
- flüssige Mineralölerzeugnisse
- Zement, Kalk und gebrannter Gips
- Rohre und Hohlprofile
- Getreide
Welche Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot gibt es?
- Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier.
- Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).
Das Euroklassenfahrverbot in Tirol
Worum handelt es sich bei dem Euroklassenfahrverbot?
Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.
Wen betrifft das Euroklassenfahrverbot?
Fahrten mit
- Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
- mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,
sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.
Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.
Das Nachtfahrverbot in Tirol
Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten.
Wo gilt das Nachtfahrverbot?
Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
- Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Wann gilt das Nachtfahrverbot?
Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten
- 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
- 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Welche Ausnahmen gibt es vom Nachtfahrverbot?
Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:
- Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
- zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
- oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
- oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.
Der "Lufthunderter" in Tirol
Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.
Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektroautos
Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.
Voraussetzung ist
- ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
- Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
- dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.
Die Lkw-Blockabfertigung in Tirol
Was ist die Lkw-Blockabfertigung?
Neben Regulierungsmaßnahmen wie dem sektoralen Fahrverbot oder Lufthunderter steuert das Land Tirol den Transitverkehr auch durch aktive Eingriffe in den Verkehrsfluss, die Blockabfertigung.
- Dabei wird um 05:00 Uhr auf Höhe des Grenzübergangs Kufstein Nord ein sogenannter Checkpoint durch die Landespolizei Tirol eingerichtet.
- Der aus Deutschland kommende Schwerverkehr wird dort gestaut.
- Ab dem Checkpoint wird dann nur noch zwischen 250 und 300 Lkw pro Stunde Zugang zur E45 (Inntal Autobahn) gewährt.
Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?
Für 2023 gelten nach Bekanntgabe des Landes Tirol noch folgende Termine:
- Mittwoch, 26. April
- Donnerstag, 27. April
- Dienstag, 2. Mai (Tag nach dem Maifeiertag)
- Montag, 15. Mai
- Dienstag, 16. Mai
- Mittwoch, 17. Mai
- Freitag, 19. Mai (Tag nach Christi Himmelfahrt)
- Freitag, 26. Mai
- Samstag, 27. Mai
- Dienstag, 30. Mai (Tag nach Pfingstmontag)
- Mittwoch, 31. Mai
- Donnerstag, 1. Juni
- Samstag, 3. Juni
- Montag, 5. Juni
- Dienstag, 6. Juni
- Mittwoch, 7. Juni
- Freitag, 9. Juni (Tag nach Fronleichnam)
- Montag 3. Juli
- Montag 10. Juli
- Montag 17. Juli
- Montag 24 Juli
- Montag 31 Juli
- Freitag 29. September
- Donnerstag 5 Oktober
- Freitag 27. Oktober
- Donnerstag 2 November
- Mittwoch 15. November
- Donnerstag 16. November
- Mittwoch 22. November
- Donnerstag 23. November
- Mittwoch 29. November
- Donnerstag 30 November
- Montag 11. Dezember
- Dienstag 12. Dezember
An den aufgelisteten Tagen werden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein dürfen. LKW-Fahrer müssen sich auf Stau und lange Wartezeiten einstellen.
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News Brennerautobahn
Land Tirol
Informationen zu Fahrverboten
Gewichts (44 Tonnen) und Sondertransportbeschränkungen Luegbrücke
Verbot von Sondertransporten mit einem Gesamtgewicht von mehr als 44 t
A22 Brennerautobahn (Italien)
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A12/A13 Brennerautobahn (Tirol)
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