Italien
Sie sind schon auf dem italienischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Italien aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
- Deutsch-italienische Handelskammer (AHK Italien): Zuständige Auslandshandelskammer
- Handelskammer Bozen: Wirtschaftsvertretung und -förderung in Südtirol (deutschsprachig)
- Italienische Handelskammer München-Stuttgart: Vereinigung von Unternehmen, Freiberuflern und Institutionen zur Förderung der deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehung
- Italienisches Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali)
- Italienisches Wirtschaftsministerium (Ministero dello sviluppo economico), englischsprachige Website hier
- Invest in Italy: Staatliche Italienische Invest-Agentur
- Deutsche Botschaft in Rom
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Italien entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden über ein Online-Portal gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.
Achtung: Unter anderem folgende Besonderheiten müssen bei Entsendungen nach Italien beachtet werden:
- Es müssen ins Italienische übersetzte Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungen etc., mitgeführt werden.
- Es müssen zwei Ansprechpartner ("referenti") benannt werden.
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Dienstleistungskompass
In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Italien benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten in Italien werden hier behandelt.
Sie wollen Ihre Geschäftstätigkeiten in Italien durch eine Präsenz vor Ort verstetigen, ausbauen oder aufnehmen? Dann müssen Sie sich zwischen der Gründung einer Zweigniederlassung, einer Tochtergesellschaft oder eines unabhängigen Unternehmens entscheiden. Auch die korrekte Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der lokalen Auflagen sowie die Auswahl, Anstellung und Verwaltung von Personal sollten im Vorfeld sorgfältig organisiert werden. Die AHK unterstützt Sie hier bei der Firmengründung in Italien.
Bei Invest in Italy finden Sie außerdem Italien-spezifische Informationen (englisch) zur Gründung einer Auslandsrepräsentanz.
Sondergebiete
Der Zwegstaat im nördlichen Mittelitalien ist nicht Mitglied der europäischen Union. Daher müssen beim Handel mit der Enklave bestimmte Regelungen gesondert betrachtet werden. Zwischen der EU und dem Sondergebiet San Marino besteht in weiten Teilen (mit Ausnahme von EGKS-Waren) eine Zollunion (ebenso wie z.B. mit Andorra). Das bedeutet, dass die meisten Waren sich zollfrei zwischen den Gebieten bewegen können.
Für den Warenverkehr gelten dennoch folgende Regeln:
- Ausfuhranmeldung
- Nachweis des Unionscharakters der Waren über ein Versandpapier (T2L oder T2LF)
Auch das Gebiet der Vatikanstadt ist nicht Teil der Europäischen Union und somit als (eng an Italien gebundener) Drittstaat einzustufen. Entsprechend handelt es sich beim Verkauf von Waren auch nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern um einen anmeldepflichtigen Export.
Livigno liegt gleichfalls an der schweiz-italienischen Grenze und ist geografisch nur von der Schweiz erreichbar.
Es gehört weder zum Zoll- noch zum Steuergebiet der europäischen Union. Eine Lieferung in dieses Gebiet ist wie eine Ausfuhr in ein Drittlandsgebiet zu behandeln. Aus zollrechtlicher Sicht ist eine Zollanmeldung zwingend abzugeben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union.
Campione d´Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio gehört zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Umsatzsteuergebiet der Union (Drittgebiet).
Einfuhren aus Gebieten, die nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet gehören, sind im Rahmen des Abfertigungsverfahrens in die Überlassung zum einfuhrumsatzsteuerrechtlich freien Verkehr zu überführen. Hierfür bedarf es der Abgabe einer Zollanmeldung, obwohl die Sendung das Zollgebiet nicht verlässt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union.
Länderspezifische Beratung
Informationen zum Außenhandel mit Italien
Geschäftsreise Italien – Tiefkühlprodukte und Foodservice vom 18. bis 20. Juni 2024
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisiert die GEFA Exportservice GmbH in Zusammenarbeit mit der AHK Italien, dem Deutschen Tiefkühlinstitut e. V. (dti) und dem Verband Food – Made in Germany e. V. eine Geschäftsreise zum Thema Tiefkühlprodukte und Foodservice nach Italien. Ziel der Geschäftsreise sind Geschäftsanbahnungen, Erfahrungsaustausch und Kontaktvertiefung mit lokalen Unternehmen und Experten. Anmeldeschluss: 15.03.2024
Markterkundungsreise Italien – Fleisch vom 27. - 30.05.2024
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisiert enviacon international in Zusammenarbeit mit lokalen Mitarbeiterinnen in Italien und dem Verband German Meat e. V. diese Markterkundungsreise zum Thema Fleisch nach Italien. Anmeldeschluss: 25.03.2024