IHK Ratgeber

Lkw-Maut in Deutschland, Österreich und der Schweiz

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In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden für Verkehre mit Lastkraftwagen Mautgebühren erhoben. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die jeweiligen Mautsysteme der einzelnen Länder sowie landestypische Besonderheiten.

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Wie gestaltet sich die Maut in Deutschland?

Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm gemäß Feld F1 Fahrzeugschein) von 7,5 Tonnen, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind oder dafür eingesetzt werden.

Seit 1. Dezember 2023 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Maut. Neben den direkten Kosten für die Infrastruktur werden nun auch die sogenannten externen Kostenn des Verkehrs (Lärm, Schadstoffausstoß) berücksichtigt. Die Höhe des sog. CO2-Aufschlags richtet sich dabei nach den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen.

Zum 1. Juli 2024 sinkt die Gewichtsgrenze dann auf Fahrzeuge mit einem tzGm ab 3,5 Tonnen.

Welche Varianten zur Nutzung mautpflichtiger Strecken gibt es in Deutschland?

Zur Nutzung von mautpflichtigen Strecken stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung:

  • On-Board Unit (OBU): Voraussetzung ist die Registrierung Ihres Unternehmens und Ihrer mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect. Anschließend baut ein autorisierteter Servicepartner die OBU in Ihr Fahrzeug ein. Die OBU wird kostenlos zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Toll Collect GmbH. Zur Registrierung und für weitere Informationen klicken Sie auf die Website der Toll Collect GmbH.
  • Manuell online: Nach der Registrierung bei Toll Collect und der entsprechenden Online-Freischaltung buchen Sie die jeweilige Fahrt auf der Website der Toll Collect GmbH ein.
  • Per App: Grundsätzlich können Sie sich mit der App ohne Registrierung bei Toll Collect einbuchen. Als registrierter Kunde haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Zugangsdaten für das Kunden-Portal auch für die App nutzen können. Die App ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Polnisch bedienbar. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der Firma Toll Collect.

Bestimmung der Höhe der Maut in Deutschland

Die Mautsätze setzen sich wie folgt zusammen:

Berechnungsgrundlage

Maut-Schadstoffklasse

  • Kategorie A
    Euro 6 entsp. Maut-Schadstoffklasse 07
  • Kategorie B:
    - Euro EEV 1 entsprecht Maut-Schadstoffklasse 06
    - Euro 5 entspricht Maut-Schadstoffklasse 06
  • Kategorie C
    - Euro 4 entspricht Maut Schadstoffklasse 04
  • Kategorie D
    - Euro 3 entspricht Maut Schadstoffklasse 03
  • Kategorie E
    - Euro 2 entspricht Maut Schadstoffklasse 02
  • Kategorie F
    - Euro 1 entspricht Maut-Schadstoffklasse 01
    - Euro 0 entspricht Maut-Schadstoffklasse 91

Achs- und Gewichtsklasse

  • Die Gewichtsklasse entspricht der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm, Fahrzeugschein Feld F.1.)
  • Ab 18 Tonnen tzGm außerdem von der Achslast

Euro Schadstoffklasse

  • Feld 14.1 Fahrzeugschein

Kilometerabhängige Kosten

  • Infrastruktur
  • Luftverschmutzung
  • Lärmbelastung
  • CO² Emmissionen

Eine Übersicht über die derzeit gültigen Mautsätze finden Sie hier.

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Wie gestaltet sich die Maut in Österreich?

Änderungen der Mautpreise in Österreich 2020

Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen besteht für alle Kraftfahrzeuge eine Mautpflicht. Die Maut wird in Form einer Vignette (bis 3,5 t) oder mit Hilfe des GO-Mautsystems (ab 3,5 t) entrichtet. Für besondere Strecken, z.B. den Brenner, wird eine zusätzliche Streckenmaut erhoben.

Ab 1. Januar 2024 ändert Österreich seine Mautberechnungsgrundlagen, zukünftig setzt sich die Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen aus: Strecken-, achs-, emissionsklassen- und CO2 Ausstoß zusammen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Varianten zur Nutzung mautpflichtiger Strecken gibt es in Österreich?

Zur Nutzung von mautpflichtigen Strecken stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung:

  • Vignetten: Sie sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen vorgesehen und können an mehr als 6.000 Bezugsstellen (z.B. Tankstellen) in und außerhalb von Österreich gekauft werden. Sie sind mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Tagen, 2 Monaten oder 1 Jahr erhältlich. Ab 2018 wird neben der klassischen Klebevignette zusätzlich eine digitale, kennzeichengebundene Version erhältich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der ASFINAG.
  • GO-Box: Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist die GO-Box als Bezahlgerät vorgeschrieben. Sie kann bei zahlreichen Vertriebsstellen bezogen werden. Die Höhe der Maut wird bestimmt durch die Anzahl der Achsen, Schadstoffklasse des Fahrzeuges, Lärmemissionen, Tageszeit der Fahrt und die zurückgelegte Wegstrecke. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wie wir die Höhe der Maut in Österreich bestimmt?

Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen können auf besonderen Streckenabschnitten gesonderte Streckenmautgebühren erhoben werden. Die hierführ notwendigen Mauttickets können direkt an der Mautstelle oder vorab online gekauft werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wie gestaltet sich die Maut in der Schweiz?

Bei Nutzung der schweizerischen Autobahnen und Autostraßen (Nationalstraßen 1. und 2. Klasse) besteht für alle Kraftfahrzeuge eine Abgabepflicht. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht grundsätzlich eine Vignettenpflicht. Für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen gilt diese nur, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Gütertransportfahrzeuge sowie schwere Arbeitsfahrzeuge.

Welche Varianten zur Nutzung mautpflichtiger Strecken gibt es in der Schweiz?

Zur Nutzung von mautpflichtigen Strecken stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung:

  • Vignette: In der Schweiz kann die Vignette in Poststellen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Geschäftsstellen des Verkehrsclubs TCS, bei den Straßenverkehrsämtern sowie an der Grenze erworben werden. Weitere Verkaufsstellen in Deutschland und anderen Ländern finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur Höhe der Abgabe und bestehenden Befreiungen erhalten Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
  • Entrichtung leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Der LSVA unterliegen alle Motorfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t aufweisen und dem Gütertransport dienen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern. Hier erhalten sie alle Informationen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, zum Beispiel zur Erstregistrierung bei Grenzüberschreitung, den zugelassenen Zahlungsmitteln oder den freiwilligen Einbau eines Erfassungsgerätes (On-Board-Unit).
  • Entrichtung pauschaler Schwerverkehrsabgabe (PSVA): Die PSVA wird unter anderem für schwere Personenwagen und Fahrzeuge für den Personentransport (zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) in Abhänigkeit des Gesamtgewichtes, des Zugfahrzeuges bzw. der Anhängelast und der Abgabenperiode erhoben. Der Zahlungsvorgang findet in der Regel an der Zollstelle des Grenzübertrittes statt. Weitere Informationen zum Vorgehen bei unbesetzten Grenzübergängen und den genauen Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.

Wie gestaltet sich die Maut im Fürstentum Lichtenstein?

Die Schweiz erhebt auch für die Nutzung Liechtensteiner Straßen eine LSVA für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Weitere Informationen zur Maut im Fürstentum Liechtenstein erhalten Sie hier.

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