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Der Umgang mit dem Finanzamt ist auch für Unternehmen nicht immer einfach. Hier erfahren Sie das Wichtigste, zum Beispiel zur elektronischen Buchführung und zu den Aufbewahrungsfristen.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handelsbriefe empfangen oder abgesandt wurden.
Die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher führen immer mehr Unternehmen in elektronischer Form (z. B. als Datensätze). Was ist zu beachten?
Im Rahmen der steuerlichen Veranlagung, aber vor allem der Betriebsprüfung, vergleicht die Finanzverwaltung das jeweilige steuerliche Ergebnis mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche.
Bei der steuerlichen Außenprüfung dürfen die Prüfer des Finanzamts über die EDV eines Unternehmens Einsicht in die dort gespeicherten Unternehmensdaten nehmen. Was hat das für Ihr Unternehmen zu bedeuten?
Bei der Abgabe von Steuererklärungen, -anmeldungen und -voranmeldungen sowie bei der Zahlung von Steuern sind je nach Steuerart verschiedene Fristen zu beachten. Hier finden Sie Infos.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche sowie die veränderten Kommunikationsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger. Welche Auswirkungen hat das auf Ihr Unternehmen?
Welche Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen? Wie sieht es mit Hybrid-Fahrzeugen aus?
Seit 2015 ist der Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen in einem automatisierten Verfahren durchzuführen. Dies betrifft auch Kapitalgesellschaften.