Der/Die im Einzelfall statthafte/n Rechtsbehelfe gegen IHK- Bescheide ist/sind grundsätzlich dem einschlägigen Verfahrens- bzw. Prozessrecht zu entnehmen. Den IHK-Bescheiden sind in der Regel Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt, welche Angaben zum statthaften Rechtsbehelf, zur zuständigen Stelle (zuständiges Gericht bzw. zuständige Behörde) und deren Sitz sowie die jeweils geltende Rechtsbehelfsfrist enthalten.
Auch die Formerfordernisse zur Einlegung von Rechtsbehelfen sind grundsätzlich dem einschlägigen Verfahrens- bzw. Prozessrecht zu entnehmen.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu hilfreiche Informationen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit von IHK-Bescheiden sowie der verfahrensabhängigen Zugangswege wird hier nur ein grober Überblick zu den gängigsten formwahrenden Möglichkeiten gegeben.