IHK Ratgeber

Unternehmensteuern und Nachhaltigkeit

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Steuern und Nachhaltigkeit - Wie kann das gelingen?

Inhalt

Einleitung

Die Themen Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz haben in jüngerer Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. So sind Nachhaltigkeitsfragen beispielsweise durch den 2019 verkündeten „European Green Deal“ verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Auch bei der Ampel-Koalition in Berlin stehen Nachhaltigkeitsthemen laut Koalitionsvertrag oben auf der Agenda. Dabei wird immer mehr auch die Steuerpolitik als ein zentraler Ansatzpunkt zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen angesehen.

Ein Staat kann nur dann funktionieren, wenn jeder seinen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben leistet. Fakt ist, dass Unternehmen mit einem maßgeblichen Anteil zum Steueraufkommen unserer Gesellschaft und damit zum Gemeinwohl beitragen. Die Wirtschaft unternimmt damit – als Teil unserer Gesellschaft – Verantwortung. Mehr und mehr wird von Unternehmen eine Steuerstrategie erwartet, die über die rechtliche Vereinbarkeit hinaus auch mit ethisch-moralischen Maßstäben vereinbar ist.

Wo treffen Steuern und Nachhaltigkeit zusammen?

Nachfolgend greifen wir ausgewählte steuerliche Themenbereiche heraus, die wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten betrachten.

Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse für Sachspenden beseitigen

Worum geht es?

Das Thema Sachspenden ist in jüngerer Zeit durch die Covid 19-Pandemie sowie Naturkatastrophen wie z. B. Hochwasser) und nun auch durch den Krieg in der Ukraine noch mehr in den Fokus gerückt. Zudem spricht sich die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag für eine Beseitigung der steuerlichen Hürden für Sachspenden aus. Die IHk für München und Oberbayern hat eine Positionierung "Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse für Sachspenden beseitigen" entwickelt, mit der wir uns für eine dauerhafte, rechtssichere und unbürokratische Lösungen für spendenwillige Unternehmen einsetzen.

Warum ist das Thema wichtig?

Viele Unternehmen möchten Gegenstände, die für das Unternehmen keinen echten Wert mehr haben, für einen guten Zweck unbürokratisch abgeben. Dabei treten jedoch oft umsatzsteuerliche Hindernisse auf. Im Ergebnis gilt vielfach: „Wegwerfen ist billiger als Spenden“. Denn Sachspenden werden im gegebenen EU-Rechtsrahmen grundsätzlich als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG behandelt und unterliegen dadurch der Umsatzbesteuerung. Eine Steuerbefreiung an gemeinnützige Organisationen ist nicht vorgesehen.

Allerdings sind im Erlassweg derzeit Ausnahmen (teilweise befristet) möglich. Die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Sachspende sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie sollten jedoch künftig auf eine dauerhafte Lösung gerichtet sein und einen weiter gefassten Anwendungsbereich ermöglichen. Zudem ist zu beachten, dass die Erlasse nur die Verwaltung selbst binden, nicht aber die Gerichte. Notwendige Anpassungen sollten deshalb vorzugsweise durch gesetzliche Regelungen unterlegt werden, um spendenwilligen Unternehmen die erforderliche Rechtssicherheit zu geben.

Handlungsmöglichkeiten

  • In Betracht kommen insbesondere erweiterte Ausnahmen bei unentgeltlichen Wertabgaben für Sachspenden an bestimmte Spendenempfänger für Zwecke des Gemeinwohls.
  • Ferner ist an die Schaffung eines neuen Steuerbefreiungstatbestands für solche Sachspenden zu denken. Dabei sollte möglichst eine EU-einheitliche Handhabung angestrebt werden.
  • Hilfsweise sollte auch die Möglichkeit eines abgesenkten Umsatzsteuersatzes geprüft werden.
  • Eine gesetzliche Regelung sollte dabei gleichermaßen auch die steuerlichen Folgen für die Spendenempfänger berücksichtigen, damit die Spende in vollem Umfang ihren Zweck erfüllen kann.

Zusammenfassung

Wegwerfen darf nicht billiger sein als Spenden für Zwecke des Gemeinwohls. Es müssen umsatzsteuerliche Hindernisse von Sachspenden beseitigt werden um Nachhaltigkeit zu stärken. Dies kann durch dauerhafte, rechtssichere und unbürokratische Lösungen für spendenwillige Unternehmen gelingen.

Kooperation statt Konfrontation - Tax Compliance

Worum geht es?

Zum Teil wird die Sicherstellung von nachhaltigen (öffentlichen) Finanzen (Steuereinnahmen) unter das Thema "Nachhaltigkeit und Steuern" subsumiert, damit der Staat seine öffentlichen Aufgaben (Bereitstellung Infrastruktur etc.) wahrnehmen kann. So verstanden können z.B auch "Missbrauchsbekämpfungsregeln" bzw. Regeln zur Begrenzung von (legalen) "Tricksereien"/"Steuerschlupflöchern" und letztlich auch die vielen Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten als für die Erreichung von "Nachhaltigkeit" notwendige Maßnahmen angesehen werden.

Warum ist das Thema wichtig?

Als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft richten wir uns gegen eine Stigmatisierung/Kriminalisierung der weit überwiegend steuerehrlichen und gesetzestreuen Unternehmen.

Bereits heute ist im internationalen Vergleich in Deutschland der Bestand an "Missbrauchs"-Regeln weit überproportional, und es bestehen vielfältige Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten. Diese administrativen Belastungen für steuerehrliche Betriebe gilt es zurückzuführen, nicht auszubauen.

Handlungsmöglichkeiten

Genauso wie aus Gründen des Gemeinwohls bzw. der "Nachhaltigkeit" sich Steuerpflichtige an Recht und Gesetz halten müssen, so ist in der Umkehrung auch eine entsprechende Fairness durch den Staat geboten. Wir brauchen hier verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, Planungs- und Rechtssicherheit durch den Staat. Fairness heißt, dass der Staat einfache, verständliche, unbürokratische und handhabbare Steuerregeln bereitstellt und nicht dauernd ändert. Kluge und pragmatische Verfahrensregeln und Rahmenbedingungen, die das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerstaat stärken, sind auch ein wichtiger Standortfaktor.

Hier setzen wir uns bereits langjährig für einen verstärkten partnerschaftlichen Umgang ein – zum beiderseitigen Vorteil. Wesentlicher Nutzen von mehr Kooperation statt Konfrontation sind vor allem schnellere Rechtssicherheit und bessere Planbarkeit für die Betriebe sowie ein ressourcenschonenderer Steuervollzug bei der Finanzverwaltung. In der IHK-Position Kooperation statt Konfrontation - Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren greifen wir diese Gedanken auf und bieten Lösungsmöglichkeiten.

Erste Erfolge zeichnen sich ab: Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums vom 24. Februar 2022 startet Bayern ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. "Steuerprüfungen sollen dadurch zukünftig effizienter und schneller werden. Unternehmen, die sich gegenüber derFinanzverwaltung transparent zeigen, sollen von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und damit früheren Rechtssicherheit profitieren“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts mit zwei großen bayerischen Unternehmen.