wahl_artikelseite

IHK-Ehrenamt

IHK-Wahl 2026

Die IHK hat den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der Wirtschaft wahrzunehmen. Die IHK-Mitgliedsbetriebe wählen alle fünf Jahre die IHK-Vollversammlung und die Mitglieder der 20 Regionalausschüsse. Jedes Mitgliedsunternehmen – egal, welcher Größe und Branche – hat eine Stimme. Vom 13. April bis 11. Mai 2026 findet die nächste Wahl statt. Gewählt wird das Ehrenamt für die Wahlperiode 2026-2031. Zur Wahl stehen 649 Unternehmerinnen und Unternehmer aus München und Oberbayern.

Einfach wählen – so geht’s

Die Wahlunterlagen gehen Ihnen per Post zu. Sie können Ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben.

Was wird gewählt?

Die Mitgliedsunternehmen der IHK für München und Oberbayern bestimmen selbst, wer ihre Interessen in den IHK-Gremien vertreten soll. Für einen starken Wirtschaftsstandort mit besten Rahmenbedingungen.

IHK-Vollversammlung

  • Sie ist das höchste Beschlussgremium der IHK,
  • besteht aus aktiven Unternehmerinnen und Unternehmern aus München und Oberbayern,
  • bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit,
  • legt die wirtschaftspolitische Positionierung fest und
  • entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Regionalausschüsse

Das Herz der IHK schlägt in der Region. In den Regionalausschüssen engagieren sich gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer für die Belange der regionalen Wirtschaft. Sie sind branchenübergreifend besetzt und entsprechen weitgehend den oberbayerischen Landkreisen.

Warum sollten Sie wählen?

Jede Stimme zählt:

  • Nehmen Sie Einfluss auf die Zukunft der Wirtschaft in Ihrer Region und Ihrer Branche.
  • Bestimmen Sie mit, wer Ihre Interessen vertreten soll.
  • Übernehmen Sie gemeinsam mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern Verantwortung.
  • Zeigen Sie, dass Ihnen unser gemeinsamer Wirtschaftsstandort am Herzen liegt.
  • Stärken Sie mit Ihrer Stimme den Wirtschaftsstandort München und Oberbayern.

Wer kann kandidieren?

Pro Mitgliedsunternehmen kann sich je eine vertretungsberechtigte Person für die Vollversammlung und/oder die Regionalausschüsse zur Wahl aufstellen.

zeitplan_ihk_wahl_1