IHK Ratgeber

Freistellung für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz

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Die Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass Hilfe ohne ehrenamtliches Engagement nicht gelingt. Doch wie ist das für Freiwillige bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst? Werden sie freigestellt, wer ersetzt die Gelder?

Inhalt

Ehrenamtliche Mitarbeiter der Rettungsdienste

Freistellung von der Arbeit

  • Freigestellt werden Mitarbeiter der Rettungsdienste, wenn sie von der integrierten Leitstellen alarmiert werden.
  • Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
  • Volljährige Schüler und Studenten sind für die Einsatzzeit vom Unterricht befreit.

Bezahlung

  • Arbeitgeber von ehrenamtlichen Helfern im Rettungsdienst müssen für den Zeitraum eines Einsatzes das normale Entgelt einschießlich Nebenleistungen und Zuzahlungen weiterzahlen.
  • Private Arbeitgeber bekommen diese Gelder von der durchführenden Organisation des Rettungsdienstes erstattet, inclusive Beiträge für die Sozialversicherung.
  • Andere ehrenamtliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes, zum Beispiel Selbständige, die von der Leitstelle alarmiert werden, bekommen ihren Verdienstausfall von der Organisation des Rettungsdienstes bis zu einer Höchstgrenze ersetzt.

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Ehrenamtliche Mitarbeiter der Feuerwehr

Freistellung von der Arbeit

  • Freigestellt von der Arbeit werden Mitarbeiter der Feuerwehr vor allem während ihrer Einsatzes, aber auch bei Ausbildungen, Bereitschaft und Sicherheitswachen.
  • Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.

Bezahlung

  • Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten müssen für den Zeitraum eines Einsatzes das normale Entgelt einschießlich Nebenleistungen und Zuzahlungen weiterzahlen.
  • Die Gemeinden erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag.
  • Selbständige, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagieren, bekommen ihren Verdienstausfall von Gemeinde bis zu einer Höchstgrenze (Stundensatz der Stufe 6 der Entgeltgruppe 15 des TVöD) ersetzt.

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Ehrenamtliche Mitarbeiter des Katastrophenschutzes

Freistellung von der Arbeit

  • Freigestellt von der Arbeit werden ehrenamtliche Einsatzkräfte, die als Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen oder angeforderter privater Organisationen an Einsätzen zur Katastrophenabwehr teilnehmen. Dies gilt auch für Örtliche Einsatzleiter oder Mitglieder einer sog. Regieeinheit, die an Einsätzen teilnehmen, oder über die Integrierte Leitstelle alarmiert werden, um als Mitglieder einer Schnell-Einsatz-Gruppe bei der Abwehr einer konkreten Gefahr Unterstützung zu leisten,
  • Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
  • Volljährige Schüler und Studenten müssen während des Einsatzes nicht am Unterricht teilnehmeen.

Bezahlung

  • Arbeitgeber von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Katastrophenschutz müssen für den Zeitraum eines Einsatzes das normale Entgelt einschießlich Nebenleistungen und Zuzahlungen weiterzahlen.
  • Die Organisation oder Kreisverwaltungsbehörde, für die die ehrenamtlichen Einsatzkräfte tätig werden, erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag.
  • Selbständige, die sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren, bekommen ihren Verdienstausfall von der Organisation oder Kreisverwaltungsbehörde bis zu einer Höchstgrenze ersetzt.
  • Für Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks (THW) gilt das THW-Gesetz. Auch für diese Einsatzkräfte bezahlt der Arbeitgeber weiter Gehalt einschließlich Sozialleistungen, das er vomTHW erstattet bekommt. Für Selbständige gibt es eine Entschädigung.

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