IHK Ratgeber

Gewässerschutz: Vorgaben für Unternehmen

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Die wesentlichen Aufgaben im betrieblichen Gewässerschutz sind die Einhaltung von Vorgaben für das Einleiten von Abwasser sowie für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Jedes Unternehmen, das Abwasser einleitet und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat, muss die entsprechenden Vorgaben beachten, auch wenn kein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz bestellt werden muss. Die Bestellung eines Betriebsbeauftragten nach § 64 WHG ist erst verpflichtend, wenn mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag eingeleitet werden.

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Wasser - BIHK-Fokusthema 2024

A splash of water with bubbles on a white background. Generative AI.
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Die bayerischen Industrie- und Handelskammern und der Umweltcluster Bayern führen seit 2016 eine enge Kooperation zur Förderung der bayerischen Umweltwirtschaft. Dieses Jahr widmen wir uns intensiv dem Thema Wasser und dem immer größeren Einfluss von Trockenheit und Hochwasser auf die Industriebetriebe. Mit gemeinsam erstellten Informationen und Veranstaltungen möchten wir betroffene Unternehmen für klimaresilientes Wassermanagement sensibilisieren und stärken.

Wir werden hier in regelmäßigen Abständen weitere Hinweise zu unseren Aktionen und Veranstaltungen veröffentlichen.

Weltwassertag: Start unseres Arbeitsprogrammes zum Thema Wasser

Die Konkurrenz um Wasser kann Konflikte schüren. Die Vereinten Nationen stellten ihren diesjährigen Weltwassertag am 22. März folglich unter das Motto „Water for peace“. Der Weltwassertag soll das Bewusstsein für die lebensnotwendige Ressource und das Konfliktpotential schärfen und ruft dazu auf, einen Beitrag für eine faire und nachhaltige Nutzung zu leisten.

Hintergrund

Wasser ist ein kostbares Gut und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und den Menschen. Die bayerischen Gewässer werden vielfältig industriell genutzt, beispielsweise für die Bewässerung, als Transportwege, Kühl- und Brauchwasser, Trinkwassergewinnung oder auch zur Energiegewinnung. Im Hinblick auf die veränderte Verfügbarkeit des Wassers durch klimatische Extreme wie Hochwasser oder Trockenheit, erhöht sich die Konkurrenz bei der Wassernutzung auch in Bayern und erfordert neue Denkweisen und Maßnahmen im Bereich Wassermanagement.

Eine Studie der IHK Würzburg-Schweinfurt zum Thema „Wasser in der Region“ beleuchtet dazu die Auswirkungen von Trockenheit auf Unternehmen in der Region Mainfranken. Es wurde untersucht, welche Risiken für die Unternehmen bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Risiken zu minimieren. Die Auswertung der Umfrage zum Wassermangel in der Region Mainfranken zeigt beeindruckend, dass der Klimawandel die Situation verschärft und zu zunehmenden Herausforderungen führt.

Die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für das Wassermanagement, der sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch die politischen Maßnahmen berücksichtigt, wird deutlich. Durch eine kooperative Zusammenarbeit können die Unternehmen dazu beitragen, die Auswirkungen des Wassermangels zu mildern und gleichzeitig ihre eigene Resilienz und Nachhaltigkeit zu stärken.

Überblick gemeinsame Aktivitäten

13.-17.05.2024 | München: IFAT 2024: BIHK und UCB am Gemeinschaftsstand von Bayern Innovativ
Fokusthemen der Messe im Bereich Wasser: „Digitalisierung in der Wasserwirtschaft“, „Management von Wasser- und Abwasseranlagen“, „Wasserversorgung und -wiederverwendung“, „Abwassertransport und -behandlung“, „Energieeffiziente und nachhaltige Wasserwirtschaft“, „Gewässermanagement“

7.10.2024 | Würzburg: BIHK-Event „Klimaresilientes Wassermanagement: Herausforderungen und innovative Lösungsansätze“ (Anmeldung derzeit noch nicht möglich)

11.11.2024 | München: Workshop „Klimawandelanpassung im Bereich Wasser - Risikomanagement für KMUs“ (Anmeldung derzeit noch nicht möglich)

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Abwasserentsorgung

Bei vielen industriellen oder gewerblichen Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen fällt Abwasser an, das in der Regel der kommunalen Abwasseranlage zugeführt wird. Diese Unternehmen bezeichnet man als Indirekteinleiter. Hierzu ist eine wasserrechtliche Zulassung nötig. Ein Einleiten ist auch dann nur zulässig, wenn das Abwasser in einer entsprechenden Vorbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik behandelt und die Schadstofffracht entsprechend der Zulassung minimiert wurde.

Die Einleitungsbedingungen sind branchenspezifisch in den Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Eine Merkblattsammlung bietet das Landesamt für Umwelt an. Für Einleitungen aus IED-Anlagen (Industrieemissions-Richtlinie) sind die Emissionsgrenzwerte in den Anhängen der Abwasserverordnung vom Einleiter einzuhalten.

Fachbehörde sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfeie Städte).

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Wassergefährdende Stoffe

In Produktionsprozessen wird häufig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Zum Schutz von Grundwasser und Umwelt müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um das Austreten von wassergefährdenden Stoffen zu verhindern (z. B. für Öltanks, Tankstellen, Lager). Die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt die Definition der Wassergefährdung und stuft die Anlagen entsprechend ein. Je nach Anlagentyp gibt es unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen für den Betrieb und für die Wasserrückhaltung.

Die Wassergefährdung wird von Stoffen und Gemischen wird über folgende Wassergefährdungsklassen (WGK) definiert:

  • nicht wassergefährdend
  • WGK 1 schwach wassergefährdend (z.B. Scheibenreiniger, Bremsflüssigkeit)
  • WGK 2 deutlich wassergefährdend (z.B. Diesel, Kaltreiniger, Motoröl)
  • WGK 3 stark wassergefährdend (z.B. Benzin, verunreinigtes Altöl)
  • allgemein wassergefährdend (awg)

Entnehmen Sie die Wassergefährdungsklasse dem Sicherheitsdatenblatt oder der online-Rigoletto-Datenbank des Umweltbundesamtes.

Für die Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage ist das Volumen/Masse und die Wassergefährdungsklasse relevant. Es gibt die Stufe A – D; Stufe A hat die geringste Gefährdungsstufe, D die höchste. Die Gefährdungsstufe bestimmt die jeweiligen Sicherheits- bzw. Schutzanforderungen und Betreiberpflichten. Unabhängig vom Volumen gelten Grundsatzanforderungen an den Betrieb der Anlage, was sich aus §17 AwSV ergibt.

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