Wegweiser durch die wichtigsten Brexit Begriffe

IHK Brexit Glossar

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Abkommen über technische Handelshemmnisse

Das "Technical Barriers to Trade Agreement (TBT)" wurde im Rahmen der WTO Verhandlungen geschlossen. Es soll sicherstellen, dass mit technischen Vorschriften und Normen keine unnötigen Handelshemmnisse geschaffen werden. Es hält die Mitglieder des Abkommens dazu an, Regelungen auf international gültige Normen zu stützen, um den Handel zu erleichtern. Mit einem Austritt des Vereinigten Königreiches (VK) aus der EU könnte dieses Abkommen, je nach Folgeabkommen, im bilateralen Handel an
Bedeutung gewinnen.

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Artikel 50 EUV

Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) regelt den Austritt eines Landes aus der EU. Die Kernpunkte:

  • Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Europäischen Union auszutreten.
  • Innerhalb von zwei Jahren soll ein Austrittsabkommen beschlossen werden.
  • Wird mehr Zeit benötigt, könnte diese Frist per einstimmigen Votum der EU-Mitgliedsstaaten verlängert werden.
  • Ein Staat, der ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

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Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement)

Diese Vereinbarung würde die ersten Ergebnisse der Verhandlungen zum Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU enthalten. Es geht darin um grundlegende Fragen des Austritts, Übergangsregelungen, sowie um Nordirland. Dieses Abkommen muss bis zum 30.03.2019 von der EU sowie den Staaten ratifiziert werden. Nur dann würde sich eine Übergangsphase anschließen (siehe auch: Übergangsabkommen).

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Backstop

Die Vermeidung einer EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland stellt bei den Brexit-Verhandlungen eine besonders große Herausforderung dar. Die EU hat vorgeschlagen, Nordirland in der Zollunion bzw. dem Binnenmarkt zu belassen, um die Wiedererrichtung einer Grenze und Grenzkontrollen auf der irischen Insel zu verhindern. Diese Regelung wird als „Backstop“ bezeichnet. Zollkontrollen würden dann in der Irischen See notwendig werden.

Im Entwurf des Austrittsabkommens ist nun die Übereinkunft getroffen worden, dass das Vereinigte Königreich im Anschluss an eine Übergangsphase so lange Mitglied der Zollunion bleiben soll, bis dauerhaft die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem VK ausgehandelt wurden. Nordirland soll zudem einen Sonderstatus im EU-Binnenmarkt erhalten, die sogenannte Backstop-Lösung.

Ob diese Vereinbarung greift, hängt maßgeblich davon ab, ob das Austrittsabkommen final beschlossen wird und in Kraft tritt. Falls nicht, kommt es zu einem ungeordneten Brexit ohne Übergangsphase und Backstop-Lösung.

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Binnenmarkt

Der Binnenmarkt der Europäischen Union ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist. Seit seiner Realisierung am 1. Januar 1993 hat der Binnenmarkt zur Öffnung der Märkte, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Handelshemmnisse geführt.

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DExEU

Department for Exiting the European Union – das für die Brexit-Verhandlungen federführende Ministerium im Vereinigten Königreich.

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Drittstaat

Als Drittstaat wird ein Land bezeichnet, welches selbst nicht Partner eines internationalen oder völkerrechtlichen Vertrages ist. Nach dem Brexit ist das VK aus Sicht der EU nicht mehr Mitglied, sondern Drittstaat.

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Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die Einheitliche Europäische Akte war die erste große Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für den Einstieg in die europäische politische Zusammenarbeit. Bis Ende 1992 wurden die vier Grundfreiheiten, der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der EU und damit der Aufbau des europäischen Binnenmarktes ermöglicht.

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Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Die Aufgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ist die effektive Organisation von Aufsicht und Regulierung der Finanzinstitute auf europäischer Ebene und damit die Steigerung der Finanzstabilität. Sie ersetzt nicht die nationalen Aufsichten, sondern ergänzt deren Arbeit. Bisher hatte die Behörde Ihren Sitz in London, auf Grund des Brexits wird sie nach Paris verlegt. Die britischen Banken verlieren nach dem Brexit den Zugang zum Binnenmarkt (siehe „europäischer Pass“).

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Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

Aufgabe der Europäischen Arzneimittel-Agentur ist die Zulassung und Überwachung von Medikamenten, sowohl für Menschen als auch Tiere. Bevor ein Unternehmen Arzneimittel auf den Markt bringen kann, muss bei der EMA eine Genehmigung beantragt werden. Bisher hatte die Behörde Ihren Sitz in London, dieser wird nach Amsterdam verlegt.

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EuGH (CJEU)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Court of Justice of the European Union) legt das EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. (siehe auch: Vorrang und unmittelbare Wirkung von EU Recht)

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EU Zollunion

Die EU befindet sich zurzeit in einer Zollunion (EU Customs Union) mit Andorra, San Marino und der Türkei. Charakteristisch für eine solche Zollunion ist die Abschaffung von Binnenzöllen, sowie eine gemeinsame auswärtige Zollpolitik (gemeinsame Außenzölle für Importe aus Drittstaaten). Die Zollunion ist stärker integriert als es üblicherweise bei Freihandelsabkommen der Fall ist (siehe Freihandelsabkommen). Jedoch erreicht sie noch nicht den Status eines Binnenmarktes, da die vier Grundfreiheiten nicht umgesetzt werden. Die Zollunion ist ein mögliches Szenario für die Gestaltung der Handelsbeziehungen zwischen EU und VK nach dem Brexit. Die Zollunion war vor 50 Jahren ein erster Schritt auf dem Weg zur Schaffung des Binnenmarktes.

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EU 27

EU 27 ist eine Bezeichnung für die Europäische Union nach dem Brexit. Mit dem Eintritt Kroatiens im Jahr 2013 ist der Kreis der Mitglieder auf 28 gestiegen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches wird diese Zahl wieder auf 27 sinken.

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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie unterbreitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um. Sie repräsentiert die EU auf internationaler Ebene. Die Kommission führt mit der „Taskforce“ die Brexit-Verhandlungen.

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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist ein Gesetzgebungsorgan der EU. In Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Union werden EU-Rechtsvorschriften verabschiedet, nachdem diese von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden.

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„Europäischer Pass“

Der „europäische Pass“ („Passporting“-System) ermöglicht es Banken und Finanzdienstleistern im gesamten Binnenmarkt geschäftlich aktiv zu sein, wenn sie in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind. Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU Finanzdienstleistungen erbringen möchten, haben im Vergleich mit höheren regulatorischen Hürden zu rechnen. Dies beträfe auch britische Unternehmen nach dem Brexit.

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Europäischer Rat

Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen, um die politische Agenda der EU festzulegen. Hier wird über Ausrichtung und Prioritäten der Politik der EU entschieden.

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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum wurde 1994 mit dem Ziel errichtet, die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf (einige) Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören dem EWR an. Die Schweiz ist das vierte Mitglied der EFTA, gehört aber nicht zum EWR.

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Freihandelsabkommen

Ein Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement) wird mit dem Ziel abgeschlossen den internationalen Handel zu erleichtern und zu fördern. Es wird vereinbart Zölle und andere Handelshemmnisse, wie zum Beispiel Unterschiede bei Industriestandards abzubauen. Anders als in einer Zollunion oder einem Binnenmarkt haben die Partner in einem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, Handelsbeziehungen zu Drittstaaten frei zu gestalten. Das bedeutet beispielsweise: Zölle sind nur für Waren abgeschafft, die im Gebiet des jeweiligen Abkommenspartners ihren Ursprung haben. Für drittländische Waren gilt dagegen der individuelle Außenzoll weiterhin. Ein Freihandelsabkommen ist ein mögliches Szenario für die Gestaltung der Handelsbeziehungen zwischen EU und VK nach dem Brexit.

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Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten ("Four Freedoms") werden mit dem europäischen Binnenmarkt garantiert. Zu diesen gehören der freie Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital und Zahlungsverkehr. Sie gehören zu den zentralen Verhandlungspunkten beim Brexit. (siehe Binnenmarkt und Integrität des Binnenmarktes)

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Gemischtes Abkommen

Ein (Freihandels-)Abkommen zwischen der EU und einem Drittstaat, in dem Themen aus den Kompetenzbereichen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten behandelt werden, wird als „Gemischtes Abkommen“ ("Mixed Agreement") bezeichnet. Solch ein Abkommen müsste im Gegensatz zu einem reinen Handelsabkommen nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler und ggf. regionaler Ebene ratifiziert werden. Das beträfe auch mögliche Abkommen zwischen dem VK und der EU nach dem Brexit.

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Gegenseitige Anerkennung

In der EU gilt die gegenseitige Anerkennung ("Mutual Recognition) – d.h. jeder Mitgliedsstaat muss Standards für die Produktion und Verkehrsfähigkeit von Gütern der anderen Mitgliedsstaaten akzeptieren. Nach dem Brexit würde das VK aus dieser Regelung herausfallen.

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Government Procurement Agreement

Mit dem internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sollen öffentliche Ausschreibungen zwischen den beteiligten Parteien geöffnet werden. Das Abkommen entstand im Rahmen der WTO. Es sollen offene, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Bisher beteiligen sich an dem Abkommen 47 Mitgliedstaaten, darunter die Länder der EU. Mit dem Brexit muss das VK die Mitgliedschaft neu beantragen.

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Hard Brexit

Mit „Hard Brexit“ (auch: "No Deal Brexit", "Cliff Edge") wird eine Trennung des Vereinigten Königreiches von bisherigen vertraglichen Verbindungen mit der EU bezeichnet – ohne Folgevereinbarungen. Dabei wird das VK von allen Rechten und Pflichten, die mit der EU Mitgliedschaft einhergehen, gelöst. Dies könnte u.a. zur Folge haben, dass ab dem 1.1.2021 für den grenzüberschreitenden Handel umfassende Zollkontrollen, Zulassungsbeschränkungen etc. anstehen. Das VK würde aus Sicht der EU zu einem Drittstaat.

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Integrität des Binnenmarktes

Die Integrität des Binnenmarktes ("Integrity of the Single Market") ist gewährleistet, wenn die vier Grundfreiheiten von allen Mitgliedsstaaten der EU garantiert werden. Versucht ein Staat diese Freiheiten zu beschneiden, ist die Integrität gefährdet. Außerdem gilt das Prinzip des fairen Ausgleichs von Rechten und Pflichten, die mit dem Binnenmarkt einhergehen. Die EU hat immer verdeutlicht, dass alle Grundfreiheiten zusammengehören.

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Leitlinien des Europäischen Rates zum Brexit

Nachdem ein Land seinen Willen zum Austritt aus der EU hervorgebracht hat, ist nach Art. 50 EUV der Europäische Rat aufgefordert Leitlinien zum weiteren Vorgehen zu formulieren. Die Kernpunkte zum Brexit:

  • Kein Drittstaat kann die gleichen Rechte und Vorteile wie ein Mitgliedsstaat der Union genießen, da dieser auch nicht die gleichen Pflichten zu erfüllen hat.
  • Außerdem soll die Integrität und das Funktionieren des Binnenmarktes bewahrt werden.
  • Der Zugang zum Binnenmarkt bedingt die Akzeptanz der vier Grundfreiheiten.
  • Finanzielle Stabilität, die Entscheidungsfindungsautonomie der Union und die Rolle des EuGHs sollen bewahrt werden.

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Preparedness

Da der Brexit für Unternehmen mit viel Unsicherheit einhergeht, veröffentlicht die Europäische Kommission auf der Seite Brexit Preparedness Hinweise zu gesetzlichen Änderungen, die mit dem Brexit einhergehen. Auch der DIHK und die IHKs stellen ausführliche Informationen zum Brexit zur Verfügung.

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Rat der Europäischen Union

Im "Council of the European Union" kommen Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der EU.

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Regulatorische Union / Bündelung der Regulierungsautonomie

Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit den europäischen Verträgen regulatorische Kompetenzen an die Institutionen der EU übertragen. Dies führt zu einem größeren Gewicht der gemeinsam getroffenen Regelungen, gerade im internationalen Kontext. Die Mitgliedsstaaten können in den Bereichen, in denen sie Kompetenzen übertragen haben, keine rein nationalen oder regionalen Entscheidungen treffen. Weitere regulatorische Grundsätze sind das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Regulierungen, sowie die Harmonisierung des Rechts.

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Soft Brexit

Mit „Soft Brexit“ wird eine Übereinkunft zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bezeichnet, nach der sich das VK zukünftig in einer relativ engen vertraglichen Bindung zur EU befinden würde. Beispiele für so eine Beziehung sind die Schweiz oder Norwegen. Mögliche Formen wären eine Zollunion oder ein umfassendes Freihandelsabkommen.

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TF50, Article 50 Task Force

Die Task Force ist auf EU-Seite für die Verhandlungen rund um den Brexit zuständig. Der Name TF50 bezieht sich auf Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union, der den Austritt eines Mitgliedslandes regelt (siehe Artikel 50). Sie koordiniert die Arbeit der Europäischen Kommission. Leitung und Organisation liegen in Händen von Chefunterhändler Michel Barnier und Stellvertreterin Sabine Weyand.

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Übergangsphase, Übergangsgesetz, Übergangsabkommen

Zu den bisherigen Einigungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gehört die Festlegung einer Übergangsphase. Das EU-Recht soll im VK danach bis zum 31. Dezember 2020 weiter gelten, darunter auch der Binnenmarkt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich beide Seiten auch auf ein Ausstiegsabkommen einigen. Details zu Übergangsphase, Übergangsgesetz, Übergangsabkommen finden Sie auch auf unserer Brexit-Startseite.

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Vorrang und unmittelbare Wirkung von EU Recht

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht. Der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ermöglicht es Einzelnen, sich unmittelbar vor einem nationalen Gericht auf eine EU-Rechtsvorschrift zu berufen.

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Welthandelsorganisation (WTO)

Die Welthandelsorganisation wurde 1995 auf Grundlage des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) gegründet und stellt das Rückgrat des globalen Handelssystems dar. Die WTO hat im Kern drei Funktionen:

  • Koordinierungsfunktion: Sie stellt eine Plattform für multilaterale Verhandlungsrunden dar und vereinfacht die Abstimmungen unter den Mitgliedern
  • Streitschlichtungsfunktion: Handelsdispute werden in einem durch klare Vorschriften und Prozesse geprägten Verfahren geregelt
  • Überwachungsfunktion: Im Rahmen der WTO-Verträge nimmt sie mithilfe von Analysen und Handlungsvorschlägen indirekt Einfluss auf Mitgliedsstaaten.

Ohne Austritts- und Übergangsabkommen würde der EU-Handel mit dem VK nur auf Basis der Regelungen der WTO erfolgen.

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Zölle und Kontingente

Zölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr oder der Ausfuhr von Waren erhoben werden. Einfuhrkontingente können die Importmenge eines Gutes über einen bestimmten Zeitraum beschränken. Freihandelsabkommen, Zollunionen und Binnenmärkte haben das Ziel diese Handelsbeschränkungen abzubauen bzw. aufzuheben.

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IHK-Beratung

Nutzen Sie die umfassende IHK-Beratung, unsere Fachansprechpartner geben Ihnen kompetente Ratschläge. Sie rufen zur Kontaktaufnahme bei der IHK an und lassen sich direkt beraten oder lassen sich bei Bedarf einen Termin mit einem spezifischen Fachberater geben. Alternativ können Sie per Mail rund um die Uhr Kontakt aufnehmen.

Jessica de Pleitez

Allgemeine Brexit-Fragen

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Klaus Pelz

Beratung zu: Brexit und Zoll / Warenverkehr

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Martin Clemens

Fragen zu: Brexit und Steuern

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Rita Bottler

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Petra Busse

Beratung zu: Brexit und Gesellschaftsrecht (Niederlassungen, Ltd., etc.)

+49 89 5116 1313

brexit@muenchen.ihk.de

Zusammenfassung

Wie das Abkommen nach dem Austritt aussehen wird, ist bisher noch unklar. Nach aktuellem Stand bevorzugen die EU und das Vereinigte Königreich den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Ein harter Brexit ohne Folgeabkommen und mit vorprogrammiertem Chaos ist allerdings ebenfalls weiterhin möglich. Unternehmen müssen sich auf dem Laufenden halten und entsprechend vorbereiten. Besonders in den Bereichen Steuern, Versicherungen, Transport und Finanzdienstleistungen wird es zu Änderungen kommen.

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