IHK Ratgeber

Steuersätze international und national: Umsatzsteuersätze

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Deutschland und in der EU für Lieferungen und Dienstleistungen?

Was zu beachten ist!

In Deutschland beträgt der Umsatzsteuersatz gem. § 12 Umsatzsteuergesetz 19 Prozent. Auf bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen ermäßigt sich dieser Satz auf 7 Prozent; für bestimmte PV-Anlagen gilt sogar der Nullsteuersatz.

Ferner wurde der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und Wärme über das Erdgas- und Wärmenetz vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent gesenkt.

Ausführliche Informationen zur Absenkung der Steuersätze bzw. zur Einführung eines Null-Steuersatzes finden Sie hier.

Ein Merkblatt erläutert Ihnen die Steuersätze in allen EU-Mitgliedstaaten. In einer Übersicht der EU-Kommission finden Sie die Umsatzsteuersätze der Mitgliedstaaten mit ausführlichen Informationen über die ermäßigten Umsatzsteuersätze und Informationen zur Entwicklung der Umsatzsteuersätze.

Im Zuge einer EU-Reform für die ermäßigten Mehrwertsteuersätze hat die EU eine Richtlinie vom 5. April 2022 veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anwendung ermäßigter Steuersätze erlaubt. Die EU-Richtlinie finden Sie hier.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat detaillierte Informationen zum ermäßigten Steuersatz in Deutschland und zum Steuersatz sogenannter Kombinationsartikel veröffentlicht. Besonderheiten ergeben sich u. a. bei digitalen Medien, Pflanzen und Hörbüchern. Die BMF-Schreiben wurden nebenstehend zum Download bereitgestellt.

Saunaleistungen sind seit 1. Juli 2015 mit dem Regelsteuersatz zu versteuern. Das BMF hat sich zur Aufteilung eines Gesamtentgeltes für Übernachtungsleistungen und Saunanutzung geäußert. In einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt) zu Saunaleistungen in Schwimmbädern werden weitere Details dargestellt. Mit Schreiben vom 12. April 2017 stellt das BMF nochmals die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern - Aufteilung eines Gesamtentgelts dar.

Ausgewählte Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz

Gegenstände, die von einem ermäßigen Umsatzsteuersatz profitieren, sind in der Regel Tiere, Lebensmittel und Kunstgegenstände. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen und eine pauschale Antwort, ob ein Gegenstand einen ermäßigten Umsatzsteuersatz hat, kann man nicht geben. Nachfolgend finden Sie eine ausgewählte Liste von Gegenständen, die unter die Ermäßigung fallen können.

  • Tiere
  • Lebensmittel
  • Früchte und Nüsse
  • Kaffe, Tee, Mate und Gewürze
  • Bücher
  • Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke

Bitte beachten Sie: Diese Liste ist keinesfalls vollständig und ist lediglich eine Auswahl. Umfangreiche Informationen finden Sie in den ausgewählen BMF-Schreiben nebenstehen unter Infos zu ermäßigten Umsatzsteuersätzen national.

Seit 2020 gilt durch das Jahresteuergesetz 2019 die ermäßigte Umsatzsteuer für E-Books. EU-Mitgliedstaaten dürfen künftig ihre ermäßigten Steuersätze oder sogar ihre Nullsätze auf E-Publikationen anwenden. Damit gleichen sich die Mehrwertsteuervorschriften für physische und elektronische Veröffentlichungsformen an. Am 17. Dezember 2021 hat das BMF ein Schreiben zu den digitalen Medien veröffentlicht, welches u.a. Fallbeispiele, Definitionen und eine Nichtbeanstandungsregelung beinhaltet. Ebenso wurde der ermäßigte Steuersatz für Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene eingeführt. Auch für Bahntickets wurde eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes (Wegfall 50 km-Grenze) durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eingeführt. Hierzu hat das BMF am 21. Januar 2020 ein Schreiben veröffentlicht.