Finanzierung ist für Unternehmen überlebenswichtig. Welche politischen Entwicklungen gibt es bei der Kredit- und Finanzwirtschaft?

Empfehlung der EU-Kommission zur Definition innovativer Unternehmen, Start-ups und Scale-ups

Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Schaffung eines "28. Regimes" (EU Inc.) legte die EU-Kommission auch eine Empfehlung zur Definition von innovativen Unternehmen, Start-ups und Scale-ups vor.

Mit dieser Empfehlung verfolgt die EU-Kommission das Ziel, durch einheitliche Begriffsdefinitionen den Zugang zu Förderinstrumenten, Finanzierungsangeboten und regulatorischen Erleichterungen für diese Unternehmensgruppen EU-weit klarer und konsistenter zu gestalten. So sollen sie bestehende Unterschiede in nationalen Begriffsbestimmungen überwinden, Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit erhöhen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine bessere Abstimmung der innovationspolitischen Instrumente im Binnenmarkt ermöglichen.

Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn es mindestens eines der folgenden Kriterien bedient:

  • die Forschungs- und Innovationsausgaben in einem der letzten drei Geschäftsjahre betrugen mindestens 10 Prozent der Betriebskosten oder 5 Prozent des Umsatzes.
  • Das Unternehmen entwickelte in den letzten drei Geschäftsjahren, derzeit oder in absehbarer Zeit Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsprozesse, die gegenüber den aktuellen Branchenstandards neu sind oder diese übertreffen sowie mit technologischen oder marktseitigen Risiken verbunden sind.

Unter den Begriff eines "innovativen Unternehmens" fallen zwei spezifische Unterkategorien:

Innovative Start-ups erfüllen die angeführten Kriterien eines innovativen Unternehmens und verfügen darüber hinaus über folgende Charakteristiken:

  • es ist ein eigenständiges Unternehmen
  • weniger als 100 Beschäftigte
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro
  • die Unternehmensgründung liegt weniger als 10 Jahre zurück.

Ein innovatives Scale-up erfüllt neben den Bedingungen eines innovativen Unternehmens auch folgende Kritierien:

  • es ist ein eigenständiges Unternehmen
  • Umsatz oder Bilanzsumme über 10 Mio. Euro
  • jährliches Wachstum bei Beschäftigtenzahl oder Umsatz von mindestens 20 Prozent in den letzten zwei Jahren
  • weniger als 750 Mitarbeitende oder nicht börsennotiert.

Die Empfehlung richtet sich an die Mitgliedsstaaten der EU, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investmentfonds. Obwohl die Definitionen rechtlich nicht bindend sind, geben sie den Mitgliedsstaaten eine eindeutige Orientierung zur gewünschten Konzentration innovationspolitischer Maßnahmen auf gewisse Unternehmen.

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Wero

Der digitale Zahlungsverkehr in Europa ist überwiegend von nicht-europäischen Akteuren geprägt. Mit Wero trat eine digitale, europäische Zahlungslösung in den Markt ein, die mit einer nutzerfreundlichen Handhabung die Unabhängigkeit des europäischen Zahlungsverkehrs stärken möchte. Das Bezahlangebot ermöglicht digitale Zahlungen von Bankkonto zu Bankkonto sofort und über Staatsgrenzen hinweg – ohne Drittanbieter, ohne IBAN und ohne Zahlungskarte.

Als kanalunabhängiges Zahlungsmittel bietet Wero folgende Funktionen:

  • Bezahlen im Onlinehandel
  • Mobile Echtzeitzahlungen zwischen Privatpersonen – sofern beide Parteien Kunden von teilnehmenden Banken sind
  • Perspektivisch wird Wero auch im stationären Einzelhandel verfügbar sein

Unsere Ratgeberseite zeigt, wie Unternehmen und Selbstständige von Wero profitieren können.

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Der digitale Euro

Der digitale Euro ist ein Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB). Er wäre ein digitales Zahlungsverfahren, das ebenso wie die Euro-Banknoten von den Zentralbanken des Euroraums ausgegeben würde. Nach den Plänen der EZB soll der digitale Euro als sog. Retail-Version eingeführt werden. Das heißt, er richtet sich an natürliche und juristische Personen und soll europaweit online wie offline elektronische Zahlungen im Geschäft, im Internet und zwischen Privatpersonen ermöglichen. Dabei werden die grundlegenden Funktionen für Privatpersonen kostenfrei zu Verfügung stehen. Als digitales Zentralbankgeld soll der digitale Euro das Bargeld ergänzen, jedoch nicht ersetzen.

Warum möchte die EZB einen digitalen Euro einführen?

Die Digitalisierung verändert zunehmend die Art und Weise, wie wir bezahlen. Obwohl in Deutschland noch mehr als die Hälfte der Transaktionen mit Bargeld beglichen werden, steigt die Nutzung von digitalen Zahlungsmitteln kontinuierlich an. Jedoch sind die Bürger und Unternehmen in der EU insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen auf nicht-europäische Zahlungsdienstleister angewiesen. Angesichts der politischen Unsicherheiten benötigen sie ein leistungsfähiges, europäisches Zahlungsverkehrssystem. Mit dem digitalen Euro möchte die EZB die strategische Autonomie des europäischen Zahlungsverkehrs sichern. Zugleich soll den Bürgern und Unternehmen Zentralbankgeld in digitaler Form zur Verfügung stehen.

Welchen Mehrwert bietet ein digitaler Euro für die Wirtschaft?

Abhängig von der finalen Ausgestaltung bietet der digitale Euro das Potenzial das derzeit bestehende Zahlungssystem zu optimieren. Allerdings haben die jeweiligen Stakeholder hinsichtlich der Mehrwerte eines digitalen Euro divergierende Ansichten. Die Wirtschaft identifiziert einen Mehrwert insbesondere als digitales Zentralbankgeld für den Interbankenmarkt und im Rahmen von innovativen Bezahlverfahren. Darüber hinaus sollte er privatwirtschaftliche Lösungen nicht verdrängen, sondern sinnvoll komplementieren. So besteht mit dem Wero der European Payment Initiative eine privatwirtschaftliches Angebot mit Chancen sich als europäisches digitales Zahlungsverfahren am Markt zu etablieren.

Wann wird der digitale Euro eingeführt?

Die EZB prüft die mögliche Einführung eines digitalen Euro seit Oktober 2021. Bevor jedoch endgültig über eine Einführung entschieden werden kann, benötigt die EZB eine rechtliche Grundlage. Hierfür legte die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsentwurf vor. Ein Abschluss des noch laufenden Gesetzgebungsprozesses wird Ende 2026 erwartet. Nach einer daran anschließenden Implementierungsphase wird die Ausgabe eines digitalen Euro frühestens 2029 erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Ratgeberseite zum digitalen Euro . Diese zeigt den derzeitigen Zwischenstand auf und vergleicht einige der diskutierten Eigenschaften eines digitalen Euro mit den bereits am Markt verfügbaren privatwirtschaftlichen Angeboten.

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Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen)

Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Die Auswirkungen von Sustainable Finance auf Unternehmen sind vielfältig. Für viele Unternehmen der Realwirtschaft entsteht bürokratischer Aufwand für die Berechnung und Offenlegung der eigenen „Taxonomie-Compliance“.

Zudem werden die Finanzierungsbedingungen und der Zugang zu Finanzierungen beeinflusst. Für Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen, könnten sich die Bedingungen verschlechtern bzw. der Zugang zu Finanzierungen gar verwehrt werden. Für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, könnte eventuell der gegenteilige Effekt eintreten. Nachhaltigkeit sollte daher als Chance verstanden werden. In Kreditgesprächen sollte man sich auf entsprechende Fragen zu ESG-Kriterien vorbereiten.

Abzusehen ist bereits, dass europäische und nationale Förderprogramme an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden. Auch in zukünftigen Gesetzgebungen sind Verweise auf die Taxonomie zu erwarten.

Bereits frühzeitig sollte daher mit der Identifikation von ESG-Risiken begonnen werden, um nötige Anpassungen, die die eigene Klimabilanz verbessern vorzunehmen. Anpassungen zur Bewältigung klimabedingter Risiken sollten sich auch in den Unternehmenszielen, -strategien und -abläufen spiegeln.

Zahlreiche Details der Taxonomie wie auch anderer Teile des EU-Aktionsplanes sind derzeit noch in der Abstimmung. Für Unternehmen empfiehlt sich daher eine agile Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Vorbereitung auf künftige Anforderungen.

Leitfaden: In 5 Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs

In der Praxis wirft das komplexe Zusammenwirken der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie die Betrachtung firmenindividueller Nachhaltigkeitsaspekte viele Fragen auf. Auf Anregung der IHK für München und Oberbayern ist daher ein praxisorientierter Leitfaden mit Expertise von der Value Balancing Alliance (VBA) und Deloitte entstanden.

Das dem Leitfaden zugrunde liegende Vorgehensmodell soll als Orientierungshilfe dienen und aufzeigen, wie sich KMUs in fünf pragmatischen Schritten mit dem Themenfeld Nachhalitgkeitsmanagement und der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinandersetzen können.

Den Leitfaden erhalten Sie hier zum Download: Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

Best Practice Beispiele bzw. Einblicke in die Praxis vieler Unternehmen finden Sie im IHK Ratgeber Klimaschutz zum nachlesen. Mehr zum Thema können Sie auch im IHK Ratgeber Finanzierung und Förderung finden.

Hintergrund: Um was geht es?

Im März 2018 hat die EU-Kommission den „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums” vorgestellt, der dem Finanzsektor eine entscheidende Rolle zuordnet. Als nachhaltige Finanzierung gilt vor diesem Hintergrund die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ökonomischen-Gesichtspunkten.

Der Aktionsplan ist Teil des Green Deals, der die Europäische Union bis 2050 klimaneutral machen soll. Eine entscheidende Maßnahme des Aktionsplans ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten an Hand von bestimmten Bewertungskriterien klassifiziert.

Hintergrund: Was bedeutet die Taxonomie?

Um als nachhaltig im Sinne der Taxonomie zu gelten, muss über die Einhaltung detaillierter Bewertungskriterien ("technical screening criteria") nachgewiesen werden, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit einen substanziellen Beitrag zur Erreichung von einem der sechs Umweltziele der Taxonomie geleistet wird.

Die sechs EU-Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Gleichzeitig müssen soziale Mindeststandards in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte eingehalten werden und es muss belegt werden, dass zugleich keinem der anderen Umweltziele erheblich entgegenwirkt wird („do no significant harm“-Prinzip).

Für die ersten beiden Umweltziele wurden Ende April 2021 detailierte Bewertungskriterien verabschiedet, die Bewertungskritieren für die verbleibenden vier Umweltziele sollen bis Ende des Jahres 2021 folgen.

Hintergrund: Für wen gilt die Taxonomie?

Seit 10.03.21 gilt die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR). So müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die "grüne" Finanzprodukte anbieten, offenlegen ob und wie sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (bei der Beratung) berücksichtigen. Spätestens ab dem Jahr 2023 müssen Offenlegungspflichten gemäß der Taxonomie inklusive ihrer Bewertungskriterien für jedes Finanzprodukt angewendet werden.

Zugleich werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen der Realwirtschaft mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, bereits ab dem Jahr 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) offenzulegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten. Die konkreten Details dieser neuen Offenlegungspflicht werden in einem weiteren delegierten Rechtsakt festgelegt, der noch bis zum Sommer von der Kommission verabschiedet werden soll.

Finanzinstitute werden voraussichtlich den Anteil der Finanzierungen offenlegen müssen, die in Wirtschaftstätigkeiten fließen, die den Taxonomie-Kriterien entsprechen ("green asset ratio").

Daher wird erwartet, dass viele weitere Unternehmen in der Praxis offenlegen müssen, ob sie die Kriterien einhalten. Kreditinstitute, die selbst unter die rechtlich bindende Offenlegungspflicht fallen, werden bei der Vergabe von Finanzierungen ihre Kunden zur Offenlegung anhalten müssen, um bewerten zu können, ob es sich um eine nachhaltige Finanzierung handelt.

Zudem werden größere, berichtspflichtige Unternehmen die Offenlegung der Nachhaltigkeitskriterien von ihren Lieferanten verlangen.

Ausblick

Im Lauf des neuen Jahres sollen viele, derzeit noch offene, abstrakte Fragen aus der Sustainable Finance-Regulierung beantwortet werden. So sollen z. B. die Kriterien für die Verstromung von Erdgas und die Kriterien für Kernenergie erst im Laufe des Jahres festgelegt werden.

Aktuell arbeitet eine von der Kommission bestellte Expertengruppe, die Sustainable Finance Platform, an Vorschlägen für Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele. Deren Anwendung durch die Finanzwirtschaft ist laut Taxonomie-Verordnung im Jahr 2025 vorgesehen. Die Offenlegungspflicht für Unternehmen greift bereits ab dem Jahr 2024.

Im Verlauf des Jahres 2021 sollen zudem soziale und ökonomische Kriterien in die Taxonomie aufgenommen werden.

Sie finden die delegierte Verordnung inklusive ihrer Anhänge auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Im Juni 2019 hat die Bundesregierung einen Sustainable-Finance-Beirat einberufen, der die Aufgabe hat, eine Sustainable Finance-Strategie für die Bundesregierung zu entwickeln. Der Beirat hat im März 2021 31 Empfehlungen zur Transformation der Wirtschaft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Sie fokussiert auf die Finanzmarktpolitik und ist ein wichtiger Baustein der deutschen Nachhaltigkeitspolitik. Ziel der Strategie ist es, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu entwickeln.

Das Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern finden Sie im Positionspapier Sustainable Finance .

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Ergebnisse der IHK-ifo-Studie Sustainable Finance

Auf allen politischen Ebenen wird derzeit mit Hochdruck an weitreichenden Initiativen zum Thema Sustainable Finance gearbeitet. In Berlin erstellt der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung bereits seinen Abschlussbericht, der im September vorgestellt werden und die Grundlage für die Strategie der Bundesregierung darstellen wird. Auf europäischer Ebene soll die Weiterentwicklung der Sustainable Finance-Maßnahmen einen Schwerpunkt der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft bilden.

Die Vorhaben bergen für die mittelständischen Unternehmen große Risiken. Insbesondere die derzeit diskutierte Ausweitung der Offenlegungspflichten werden viele KMU schlichtweg nicht leisten können. Es drohen daneben Einschränkungen bei der Unternehmensfinanzierung.

Vor diesem Hintergrund hat das ifo-Institut im Auftrag der IHK eine Studie erstellt, in der die Chancen und Risiken der aktuellen Vorhaben für die Unternehmen analysiert werden.

Folgende Ergebnisse und Empfehlungen sind mit Blick auf die weitere politischen Debatte besonders relevant:

  • Nachhaltigkeitsrisiken sollten durch Instrumente, die direkt an Externalitäten ansetzen, gemanagt werden. Ineffiziente Doppelregulierung (insbesondere zu schon bestehenden umweltpolitischen Steuerungen) sollte dabei vermieden werden.
  • Sustainable Finance-Maßnahmen sollten helfen, Nachhaltigkeitsrisiken besser zu berücksichtigen. Sie sollten aber kein Instrument zur gezielten Lenkung von Investitionen sein.
  • Die Taxonomie sollte - wie vorgesehen - nicht verpflichtend angewendet werden müssen und sich nicht auf alle Finanzprodukte beziehen.
  • Die Pflicht von Vermögensberatern und institutionellen Investoren, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger abzufragen, sollte mit Bedacht eingeführt werden, um eine Blasenbildung auf dem Markt für nachhaltige Finanzanlagen zu verhindern.
  • Sustainable Finance-Maßnahmen sollten europaweit abgestimmt werden. Ein nationaler Alleingang Deutschlands sollte vermieden werden.
  • Eigenkapitalanforderungen sollten sich ausschließlich auf das Ziel der Finanzmarktstabilität ausrichten und sich nur am Ausfallrisiko orientieren. Es sollte weder ein Green Supporting noch ein Brown Penalizing Factor in die EU-Aufsichtsregeln für Banken und Versicherungen eingeführt werden.
  • Die Proportionalität für KMU sollte unbedingt beachtet werden. Zusätzliche Informationsanforderungen belasten die kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßig. Deshalb sollten KMU von Berichts- und Offenlegungspflichten ausgenommen werden.

Weitere Informationen in der IHK-ifo-Studie Sustainable Finance.

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KMU freundliche Ausgestaltung der Sustainable Finance Regulierung / Taxonomieverordnung

Green Deal und Sustainable Finance sollen Kapitalströme in nachhaltige Investments lenken. Zentraler Baustein ist dabei die EU-Taxonomie, die sämtliche Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert. Mit der Taxonomie einher gehen zahlreiche neue Anforderungen an die Finanz- und Realwirtschaft (z.B. CSRD, ESRS, GAR/BTAR, MiFID). Erste Erfahrungen zeigen, dass bereits heute kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) indirekt von den herausfordernden Normen, Berichts- und Kennzeichnungspflichten betroffen und überfordert sind. Wie könnte also eine praxiskonforme Weiterentwicklung der Regulatorik aussehen? Und wie kann die Finanzierung der Transformation gefördert werden? Praxisanforderungen von KMU-Seite sind:

  • Fokus auf Wesentlichkeit (z.B. CO2-Bepreisung)
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwands im Vgl. zur Nachhaltigkeitsverbesserung
  • Innovations- und Eigenkapitalförderung, um Nachhaltigkeit voranzubringen.

Ausführliche Informationen und Forderungen finden Sie in der IHK-ifo-Studie Sustainable Finance .

SME-friendly design of the Sustainable Finance Regulation / Taxonomy Ordinance .

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Finanzplatz München Initiative (FPMI)

In der Finanzplatz München Initiative (FPMI) haben sich wichtige Unternehmen, Verbände, Institutionen sowie wissenschaftliche und staatliche Einrichtungen zusammengeschlossen, um die starke Stellung Bayerns und insbesondere Münchens im internationalen Finanzplatzwettbewerb weiter auszubauen.

Wesentliche Ziele der FPMI sind:

  • Mitgestaltung des europäischen Finanzplatzes durch Vorschläge zu einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren der EU bzw. der Bundesregierung.
  • Verbesserung von Finanzierungsprozessen und Anstoß zur Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle.
  • Unterstützung der Weiterentwicklung der wirtschafts- und finanzwissenschaftlichen Infrastruktur in München und Bayern.

Aktuelle Positionierungen finden Sie auf der Website der fpmi.

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