3-D-Drucker

"Heute druck' ich mir ein Auto" - 3D-Drucker und Recht

Young designer engineer using a 3D printer in the laboratory and studying a product prototype, technology and innovation concept
© stokkete /fotolia

3D-Drucker - sind jetzt die Produktpiraten am Drücker?
Neue Technik emotionalisiert. Das war bei der Eisenbahn so, das war beim Auto so und das ist beim 3D-Drucker nicht anders. Aber was ist eigentlich dran an der Furcht vor dem 3-D-Druck? Droht wirklich der "Untergang des Immaterialgüterrechts"?

Kurzer Überblick:

Welche Rechtsgebiete sind betroffen?

All diejenigen, von denen Know-How geschützt wird:

  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Lauterkeitsrecht

Welche Schutzprinzipien gelten für Know-How in der digitalen Welt?

  • Prinzip 1: Nicht alles was technisch geht, ist rechtlich erlaubt.
  • Prinzip 2: Schutzrechte gelten auch in der digitalen Welt.

Was bedeutet das für den 3D-Druck?
Wer einen Gegenstand in 3D drucken möchte, benötigt dafür als Vorlage eine CAD-Datei (Computer-aided-design-Datei). Die kann man selber herstellen oder auf vorhandene Dateien zurückgreifen.

Nachstehend finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsgebieten:

Erläuterungen zu den Rechtsgebieten:

Die CAD-Datei (digitale Druckvorlage) ist ein Vervielfältigungsstück eines möglicherweise geschützten Produkts. Diese CAD-Datei darf nur herstellen, wer dazu berechtigt ist. Das ist der Fall,

  • wenn er selbst der Urheber des Produkts ist
  • wenn er eine entsprechende Lizenz hat oder
  • wenn er einen 3D-Druck ausschließlich für private Zwecke anfertigt.

Wer rechtmäßig eine CAD-Datei hergestellt hat, darf diese aber trotzdem nur mit der Einwilligung des Rechteinhabers verbreiten oder öffentlich zugänglich machen (z.B. in P2P-Netzwerken)!
Eine bereits vorhandene CAD-Datei darf man nur kopieren bzw. downloaden oder nutzen, wenn sie einem gehört, man dafür eine Lizenz hat oder ausschließlich für einen privaten Zweck kopiert. Voraussetzung ist immer, dass die Datei nicht offensichtlich rechtswidriger Herkunft ist.

Achtung: Urheberrechtlich geschützte 3-D-Modelle in P2P-Netzwerken oder auf Sharehosting-Plattformen werden in der Regel rechtswidriger Herkunft sein.

Fazit:

Der 3-D-Druck erweitert die Möglichkeiten, Produkte zu vervielfältigen. Das bedeutet aber nicht, dass Produkte und deren Rechteinhaber durch den 3-D-Druck ihren Schutz verlieren. Wer Produkt-Know-how zugänglich macht und/oder vervielfältigt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich auch in Zeiten des 3-D-Drucks unterlassungs- und schadensersatzpflichtig und im Einzelfall sogar strafbar.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.