IHK Ratgeber

Elektromobilität im Unternehmen etablieren

Electric car in charging
© omada - thinkstock

Insbesondere in Großstädten wird die Luftqualität immer mehr zum Problem. ‎Aufgrund hoher Schadstoffwerte drohen Fahrverbote – zuerst nur für Diesel, ‎langfristig auch für Fahrzeuge mit Ottomotor. E-Autos stellen eine Alternative dar: ‎Sie senken die Belastung durch Immissionen und Lärm.

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Elektromobilität – die Antriebstechnik im Überblick

Mit E-Autos verringert sich die Belastung in Städten und Ballungsräumen mit Luftschadstoffen. Die Lebensqualität steigt. Damit kann die E-Mobilität einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung den großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit leisten.

E-‎Fahrzeuge lassen sich bereits heute wirtschaftlich betreiben und in Unternehmen nutzen. ‎Durch realistische Reichweiten von 300 bis 400 Kilometern genügt es, die ‎Fahrzeuge nachts zu laden. Energie an Stromtankstellen zu zapfen, ist außer auf ‎Fernreisen meist überflüssig. Gleichzeitig wird die Ladeinfrastruktur stetig ‎ausgebaut und verbessert und die Kosten für die Batterien sind seit 2010 um 80 ‎Prozent gesunken.

Die IHK München unterstützt den Einsatz von E-Fahrzeugen durch Information und konkrete Fördermaßnahmen in Kooperation mit Kommunen. Gerade der städtische Wirtschaftsverkehr mit hohen jährlichen Fahrleistungen, aber begrenzten Aktionsradien bietet gute Voraussetzungen für den Einsatz der E-Mobilität und Lastenrädern.

Fahrzeughersteller bieten aktuell verschiedene Konzepte für die Elektromobilität an. Um das passende Fahrzeug für Ihr Unternehmen auszuwählen, sollten Sie die verschiedenen Antriebstechniken kennen:

  • Batterie-Elektrofahrzeug (BEV): Ein BEV ist ein reines Elektrofahrzeug. Es verfügt über eine Batterie und einen Elektromotor. E-Autos fahren nur mit Strom und müssen regelmäßig geladen werden. Die Fahrzeuge verfügen über die Fähigkeit zur Rekuperation, d. h. sie gewinnen über einen Generator beim Ausrollen oder beim Bremsen Energie zurück. So erhöht sich die Reichweite und der Betrieb ist besonders wirtschaftlich.
  • Plug-in-Hybridfahrzeug (PHEV): Bei einem PHEV sind ein vollwertiger Elektro- und ein vollwertiger Verbrennungsmotor verbaut. Je nach Ladestand der Batterie können Sie nur mit Elektroantrieb, nur mit Verbrennungsmotor oder mit beiden Antriebsarten gleichzeitig fahren. Rekuperation ist möglich. Das PHEV wird wie ein Batterie-Elektrofahrzeug am Stromnetz aufgeladen. Den Vorteil der Flexibilität erkaufen Sie sich mit einem hohen Fahrzeuggewicht, das den Verbrauch steigert, und einem hohen Anschaffungspreis.
  • Brennstoffzellen-Fahrzeug (FCEV):
    Wasserstoffautos werden von einem Elektromotor angetrieben. Im Unterschied zum BEV erzeugen FCEV ihren Strom selbst. Dazu wird Wasserstoff in einer Brennstoffzelle in Strom umgewandelt.

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Wie energieeffizient ist Elektromobilität?‎

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© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Die Effizienz von Antrieben lässt sich am besten über ihren Wirkungsgrad vergleichen. Dieser zeigt, wie viel der zugeführten Energie für die eigentliche Fortbewegung des Fahrzeugs eingesetzt wird. Der Wirkungsgrad eines Benzinmotors liegt bei üblicher Fahrweise nur bei gut 20 Prozent. Mehr als drei Viertel der im Kraftstoff enthaltenen Energie werden also gar nicht fürs Fahren verwendet. Der Elektromotor hingegen setzt rund 80 Prozent der zugeführten Energie in Bewegung um. Wenn man die Verluste einbezieht, die beim Laden der Batterie und bei der Bereitstellung des Stroms anfallen, erhält man einen Wirkungsgrad von 64 Prozent. Das Elektroauto ist damit etwa dreimal so effizient wie ein Fahrzeug mit einem konventionellen Verbrennungsmotor. Die Brennstoffzelle erzielt nur einen Wirkungsgrad von 27 Prozent, da die Herstellung von Wasserstoff sehr energieintensiv ist.

Wie ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs bei der ‎Energiewende zu bewerten?‎

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© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Die Grafik zeigt, wie sich die Energiewende auf die Emissionen von Verbrennungsmotoren und Elektromobilität über den gesamten Lebenszyklus auswirkt.

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anschaffen, stehen bereits zum Kaufzeitpunkt die während des Betriebs anfallenden Emissionen fest. Der Verbrauch verändert sich nicht und die Einsparungen von CO2 über einen höheren Anteil von Bio-Kraftstoff in Benzin und Diesel sind überschaubar. Denn Verbrennungsmotoren vertragen keine starken Veränderungen an der Kraftstoffmischung.

Anders sieht es bei der Elektromobilität aus. Der Verbrauch und die Ladeverluste verringern sich bei einem E-Fahrzeug während der Lebensdauer zwar nicht, aber der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am deutschen Strommix steigt stetig. Und das hat einen großen Einfluss auf den CO2-Ausstoß von E-Fahrzeugen. Ein BEV, das 2020 zugelassen wurde, hat zu Beginn einen CO2-Ausstoß von durchschnittlich 162 Gramm pro Kilometer. Bei angenommenen zehn Nutzungsjahren sinkt durch den höheren Anteil an erneuerbaren Energien am Strommix der Ausstoß auf rund 123 Gramm.

BEV und Hybrid im Vergleich

Wenn Sie ein Elektrofahrzeug anschaffen möchten, stehen Sie vor der Frage, ob ein Batterie-Elektrofahrzeug oder ein Hybridfahrzeug (HEVfull) die beste Lösung ist. Die Vorteile der Hybridtechnik liegen auf der Hand:

  • Auf kurzen Strecken fahren Sie umweltfreundlich, leise und emissionsfrei mit dem Elektromotor.
  • Auf langen Strecken müssen Sie sich keine Sorgen um die Reichweite machen, da ein vollwertiger Elektromotor zur Verfügung steht.

Allerdings sind auch die Nachteile nicht zu vernachlässigen:

  • Sie kaufen ein Fahrzeug mit zwei vollwertigen Motoren, das steigert die Anschaffungskosten.
  • Sie nutzen die Leistungsfähigkeit beider Antriebstechniken nicht voll aus.
  • Der Verbrennungsmotor muss lebenslang gewartet werden.
  • Das Fahrzeug ist schwerer und verbraucht mehr.
  • Sie bleiben auf fossile Kraftstoffe angewiesen und müssen die Preissteigerungen finanzieren.

Für den Übergang kann ein Hybridfahrzeug die passende Lösung sein, wenn Sie nur einen kleinen Fuhrpark besitzen und lange Strecken gefahren werden. Für kleine Unternehmen ist es unwirtschaftlich, einen gemischten Fuhrpark mit BEV und herkömmlichen Fahrzeugen aufzubauen. Langfristig führt allerdings auch wirtschaftlich an der reinen Elektromobilität kein Weg vorbei.

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Kosten der Elektromobilität mit Eigenstrom ‎minimieren

Sobald Sie Elektromobilität für Ihren Fuhrpark nutzen, stellt sich die Frage nach dem Strombezug. Mit normalem Strom vom Energieversorger fährt Ihr E-Fahrzeug bereits heute verhältnismäßig sauber. Denn ein Drittel des Strommixes in Bayern stammt aus erneuerbaren Energien, in Zukunft steigt der Anteil weiter. Doch nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten ist es empfehlenswert, den Strom für die Elektromobilität selbst zu erzeugen – auch in finanzieller Hinsicht zahlt es sich aus.

Bereits ein einzelner Photovoltaik-Carport kann die nötige Energiemenge für eine Fahrleistung von über 10.000 Kilometer pro Jahr liefern.

Die hauseigene Stromproduktion über eine Photovoltaikanlage liefert zu 100 Prozent Strom aus regenerativen Energien und sorgt dafür, dass Sie komplett ohne CO2-Ausstoß fahren. Wenn Sie den selbst produzierten Strom zusätzlich im eigenen Betrieb nutzen, verbessern Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis noch einmal.

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Einsatzmöglichkeiten der Elektromobilität im Unternehmen

Bevor Sie die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität angehen, ist es unerlässlich, sich ein Bild über die Fahrleistungen der einzelnen Mitarbeiter zu machen. Für viele Mitarbeiter ist es sicher möglich, direkt vom Verbrennungsmotor auf Elektromobilität zu wechseln. In anderen Bereichen, insbesondere bei Langstreckenfahrten und Lieferungen, muss der Einsatz von BEV genau geplant werden. Mit dem richtigen Fachwissen ist es bereits heute möglich, Elektromobilität für die meisten Strecken zu nutzen. Folgende Einsatzmöglichkeiten gibt es:

Fahrzeugpools

Ein Fahrzeugpool schafft ideale Bedingungen für die Nutzung der Elektromobilität in Unternehmen. Denn er trennt Fahrzeug und Fahrer. Der Pool muss individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten sein und sich aus folgenden Fahrzeugen zusammensetzen:

  • BEV für kurze und mittlere Strecken
  • Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor für lange Strecken oder das Ziehen von Anhängern
  • Fahrräder, E-Bikes und E-Roller als Vervollständigung des Pools

Damit die Einrichtung und Nutzung eines Fahrzeugpools im Unternehmen funktioniert, kommt es auf die richtigen Voraussetzungen an. Dazu gehören:

  • einfache Abläufe bei der Fahrzeugbereitstellung und -rückgabe
  • Einweisung und Betreuung der Nutzer
  • geeignete Fahrzeuge in ausreichender Menge und Verfügbarkeit
  • professionelle Pflege und Wartung für einen guten Fahrzeugzustand

Tipp: Ab einem Bestand von etwa zehn Fahrzeugen ist es empfehlenswert, eine professionelle Dispositionssoftware zu nutzen, um den Einsatz der Fahrzeuge zu steuern.

Dienstwagen

Nach den Werkstatt- und Montagewagen sind Dienstwagen mit privater Nutzung die zweitgrößte Gruppe der im Unternehmen genutzten Fahrzeuge. Dank der rasant wachsenden Modellvielfalt, stetig steigender Reichweiten und steuerlicher Anreize werden Elektroautos als Dienstwagen immer interessanter. Folgende Maßnahmen erleichtern es Unternehmen und Mitarbeiter zusätzlich, die Elektromobilität zu nutzen:

  • genaue Analyse der Fahrleistung jedes Mitarbeiters
  • Dienstreisekonzept für Langstrecken (z. B. Bahnfahrten)
  • gemischter Fahrzeugpool in der Übergangszeit
  • Mobilitätsbudget für private Fahrten (z. B. Mietwagen), wenn BEV nicht möglich
  • Ladepunkte am Arbeitsplatz und gegebenenfalls am Wohnort

Pendlermobilität

Die moderne Elektromobilität eröffnet Arbeitgebern weitere Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern den Weg zur Arbeit zu erleichtern, es muss nicht immer ein Auto sein. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • bis 10 km einfacher Weg: Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike (z. B. als Fahrradleasing)
  • bis 15 km einfacher Weg: E-Motorroller (z. B. über Gehaltsvorschuss finanziert)

Tipp: Mitarbeiterbefragungen und Workshops erhöhen die Akzeptanz solcher Angebote.

Elektromobilität für Auszubildende

Junge Menschen legen in der Regel weiterhin früh die Führerscheinprüfung ab, allerdings hat das Auto als Symbol für Status und Freiheit ausgedient. Junge Menschen wechseln ganz selbstverständlich situativ die Verkehrsmittel und nutzen den ÖPNV, Carsharing oder das Fahrrad. Dazu verfügen die meisten über ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein. Angebote für Elektromobilität steigern die Arbeitgeberattraktivität gezielt bei potenziellen Azubis und erschließen ganz neue Interessentengruppen.

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Was fördert das Umweltprogramm der KfW?

Mit dem als Umweltprogramm bezeichneten Programm 240/241 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergünstigte Kredite zur Förderung der Elektromobilität bereit.

Was wird gefördert?‎

Mit dem Umweltprogramm fördert der Staat über die KfW Unternehmen, die umweltfreundlich und nachhaltig handeln möchten. Es stehen vergünstigte Kredite für Investitionen zur Verfügung, die die Umweltbilanz in Unternehmen verbessern. Dazu gehören:

  • Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb sowie umweltfreundlicher Schienen- und Wasserfahrzeuge
  • Ladestationen für Elektromobilität und Tankstationen für Wasserstofffahrzeuge
  • Einsparung von Material und Ressourcen
  • Vermeidung oder Verringerung von Lärm und Emissionen
  • Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasserreinigung, -vermeidung oder -verminderung
  • Schutzmaßnahmen für Boden und Grundwasser
  • Sanierung von Flächen und Altlasten

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Wer wird gefördert?

Das Umweltprogramm der KfW richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Privatleute können nicht profitieren. Erhältlich ist die Förderung für:

  • in- und ausländische Unternehmen jeder Größe, im Ausland für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit überwiegend deutscher Beteiligung
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte anbieten (z. B. Stromanbieter)

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Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen des Umweltprogramms im Überblick:

  • Programm 240 für mittlere und große Unternehmen
  • Programm 241 für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
  • risikogerechtes, individuelles Zinssystem
  • bis zu 10 Millionen Darlehenssumme je Vorhaben
  • Vollfinanzierung des Vorhabens möglich
  • Darlehenssumme gleich Auszahlungsbetrag
  • abrufbar in Teilsummen oder als Einmalbetrag
  • tilgungsfreie Zeit
  • vorzeitige ganze oder teilweise Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Rückzahlung der Raten über die Hausbank

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Umweltbonus für Elektroautos seit 2023

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2023 neue Subventionsregeln für Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen in Kraft gesetzt. Die Förderung von batterieelektrischen Autos (BEV) und Brennstoffzellenautos (FCEV) wird gesenkt und die Förderung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) ganz eingestellt. Am 9. Dezember 2022 wurde für den Umweltbonus folgende novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Bei Antragstellung Januar – August 2023

  • Der Nettolistenpreis des Basismodells liegt bei maximal 40.000 Euro. Die Förderung beläuft sich auf 6.750 Euro (4.500 Euro vom Staat und 2.250 vom Hersteller).
  • Der Nettolistenpreis des Basismodells liegt über 40.000 und unter 65.000 Euro. Die Förderung beläuft sich auf 4.500 Euro (3.000 Euro vom Staat und 1.500 vom Hersteller). Die Förderung beläuft sich auf 6.750 Euro (4.000 Euro vom Staat und 2.750 vom Hersteller).

Der Umweltbonus gilt für Neufahrzeuge bei Kauf bzw. bei Leasing ab 24 Monate. Bei Leasingzeiten ab 6 bis einschließlich 11 Monate bzw. 12 bis einschließlich 23 Monate gelten jeweils geringere Fördersätze.

Bei Antragstellung ab September 2023

  • Antragsberechtigt sind nur noch Privatpersonen.
  • Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine sind nicht mehr antragsberechtigt.

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THG-Prämie für Elektrofahrzeuge seit 2022

Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen festgelegt. Die Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie) ist seit 2022 für alle Besitzer von

  • Elektrofahrzeugen (E-Leichtkraftrad, E-Motorrad, E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Busse)

eine dieser Maßnahmen. Weil das E-Fahrzeug kein Abgas ausstößt, also lokal emissionsfrei unterwegs ist, können Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre THG-Quote verkaufen. Das Umweltbundesamt legt dazu jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Fahrzeugs fest und berechnet die Quote. Über Zwischenhändler/-innen, beispielsweise Energieversorgungsunternehmen, werden die einzelnen Quoten gebündelt und an die Mineralölunternehmen veräußert. Das bringt dem Fahrzeugbesitzer bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr ein. Im Jahr 2022 waren es bis zu 400 Euro.

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Welche steuerlichen Vorteile bietet die Elektromobilität?

Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen

Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zum konventionellen Verbrenner. Der Staat rechnet für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung für elektrische Fahrzeuge mit folgenden Bruttolistenpreisen:

  • Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 60.000 Euro. Dann muss er monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden
  • Der Bruttolistenpreis beträgt über 60.000 Euro. Dann muss er monatlich mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden

Zum Vergleich: Bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Auslaufen wird diese Sonderbedingung für E-Autos nach aktuellem Stand Ende 2030.

Kfz-Steuer

Die KfZ-Steuer entfällt für

  • Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dez. 2025 (§ 3d KraftStG) zum ersten Mal zugelassen wurde.
  • Fahrzeuge, die nachträglich auf Elektro-Antrieb zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dez. 2025 umgerüstet werden. (§ 3d Abs. 4 KraftStG)

Dies gilt maximal 10 Jahre nach der Erstzulassung. Danach soll die Kfz-Steuer auf die Hälfte reduziert werden.

Laden beim Arbeitgeber

Wer sein Elektroauto bei seinem Arbeitgeber lädt, bekommt dies nicht als geldwerten Vorteil angerechnet.

Mehr Infos zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

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Welche E-Fahrräder für Unternehmen gibt es?

Arten von E-Fahrrädern

  • Pedelecs (Pedal Electric Cycles) sind per Muskelkraft betriebene Fahrräder, die von einem bis zu max. 250 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt werden. Pedelecs benötigen keine Betriebserlaubnis, es besteht keine Helm- und Versicherungspflicht (kein Versicherungskennzeichen) oder Führerscheinpflicht.
  • S-Pedelecs (Speed Pedal Electric Cycles) werden von einem 500 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. S-Pedelecs gehören zu den Kleinkrafträdern und unterliegen auch diesen Richtlinien. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) und eine entsprechende Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM. Außerdem besteht Helmpflicht. Sie dürfen daher erst ab 16 Jahren gefahren werden.
  • E-Bikes sind Zweiräder, die über einen reinen elektrischen Motorantrieb verfügen und nicht durch Pedaltreten angetrieben werden. Sofern sie schneller als 20 km/h fahren können, unterliegen sie der Helmpflicht. Sie benötigen zudem eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) und eine entsprechende Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse Mofa 1 (bis 25 km/h) bzw. AM (bis 45 km/h). Sie dürfen ab 15 (Mofa 1) bzw. 16 Jahren (AM) gefahren werden.

Wofür eignen sich die E-Fahrräder?

E-Fahrräder wie Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes sind bestens für Kurzstrecken geeignet und sehr wirtschaftlich. Für Kurzstrecken sowie Kurier- und Lieferdienste ist diese Form der Elektromobilität ideal. Pedelecs bieten eine Trittunterunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit vom maximal 25 km/h, S-Pedelecs leisten sogar bis 45 km/h Hilfe beim Treten. E-Bikes dagegen lassen sich nur über den Motor, sogar ganz ohne selbst zu treten, fahren.

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf.

Höchst-geschwindig-keit [km/h]max. Leistung in WattHelmpflichtFührerschein / Fahr-berechtigungVersicherungs-kennzeichenRadweg-Nutzung
Pedelec25 mit Treten250NeinNeinNeinJa
Schnelles Pedelec20 ohne Treten

45 mit Treten
500JaKlasse AMJaNein
E-Bike bis 20 km/h20 ohne Treten500NeinMofaJaNur bei Freigabe
E-Bike bis 25 km/h25 ohne Treten1.000JaMofaJaNur bei Freigabe
E-Bike bis 45 km/h45 ohne Treten4.000JaKlasse AMJaNein