Rückblick: IHK-Veranstaltung am 3. Mai 2023

Veranstaltung zur steuerlichen Forschungsförderung - Wie Unternehmen profitieren

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Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können für ihre Projekte steuerliche Förderung erhalten. Aber noch hakt es: Die Forschungszulage nehmen bisher nur wenige Unternehmen in Anspruch. Auf einer hybriden Veranstaltung der bayerischen IHKs am 3. Mai 2023 konnten sich rund 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Voraussetzungen und den aktuellen Stand der steuerlichen Förderung informieren.

Steuerliche Forschungsförderung: Worum geht es?

Deutschland hat, als eines der letzten EU/OECD-Länder, eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E), beginnend ab 2020, eingeführt. Viele Unternehmen haben dieses Instrument bereits genutzt. Dennoch bleibt die Zahl der Anträge bei Weitem hinter den Erwartungen zurück. Offensichtlich haben viele, gerade kleine und mittelständische Unternehmen noch erheblichen Informationsbedarf, möglicherweise besteht aber auch aus anderen Gründen Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme der Förderung. Zwar ist Bayern bei den Antragstellungen weit vorneweg vertreten, aber auch hier gibt es weiter Raum für Verbesserungen.

Diese Situation nahmen die Industrie- und Handelskammern in Bayern zum Anlass für eine hybride Informationsveranstaltung, die am 3. Mai 2023 bei der IHK München stattfand. Vertreter der Wirtschaft, des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt), der Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR (BSFZ) sowie der Steuerberaterkammer München brachten die rund 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellen Stand.

Wann haben Unternehmen Anspruch auf Forschungszulage? Wie führt das zweistufige Antragsverfahren zum Erfolg? Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Welche Projekte kommen in Frage? Die wichtigsten Eckpunkte wurden in der Veranstaltung vorgestellt.

Die Veranstaltung bot Inhabern, Entscheidern und Beratern von Unternehmen sowie weiteren Interessierten die Möglichkeit, sich anhand von Fachvorträgen und Erfahrungsberichten über die steuerliche Forschungsförderung zu informieren und mit Experten zu diskutieren.

Dr. Axel von Bredow (Steuerberaterkammer München) gab einen Überblick über die Grundlagen der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Thomas Matigat (BSFZ) konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die erste Antragsstufe bei der Bescheinigungsstelle. Hilmer Meyer (BayLfSt) gab Hinweise zur Forschungszulage aus Sicht der Finanzverwaltung und ging dabei auf die zweite Antragsstufe beim zuständigen Finanzamt ein. Nicole Guggenmos (GROB-Werke GmbH & Co. KG) berichtete über ihre praktischen Erfahrungen mit der Forschungszulage. Martin Clemens (IHK für München und Oberbayern) führte durch die Veranstaltung.

Vorträge zum Download (soweit von den Vortragenden freigegeben)

Meyer: Hinweise zur Forschungszulage aus Sicht der Finanzverwaltung

Dr. von Bredow: Die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland

Guggenmos: Steuerliche Forschungszulage Praxisbericht

Matigat: Informationen zur Forschungszulage und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage der BSFZ

Take Home-Botschaften der Vortragenden

"Eine unkomplizierte Förderung und sehr angenehme Zusammenarbeit sowohl mit der Bescheinigungsstelle als auch dem Finanzamt"
Nicole Guggenmos, GROB-Werke GmbH & Co. KG in Mindelheim

"Unternehmen können die Forschungszulage mit dem eigenen Know-how weitgehend selbst beantragen - also einfach machen!"
Dr. Axel von Bredow, Steuerberaterkammer München

"Nicht vergessen: in der Steuererklärung immer auf den Antrag auf die Forschungszulage verweisen"
Hilmer Meyer, Bayerisches Landesamt für Steuern

"Wenig administrativer Aufwand für eine sichere Finanzierung"
Thomas Matigat, Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR - BSFZ

Impressionen

Mit dabei:

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