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Wer Lebensmittel herstellen und/oder in Verkehr bringen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften einhalten. Gerade Existenzgründer in diesem Bereich sollten sich vor Aufnahme des Gewerbes umfassend informieren.
Seit Dezember 2014 gilt europaweit die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Sie schreibt vor, wie Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen.
Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwendendes Recht, das dem Grundsatz zur Lebensmittelsicherheit „Vom Acker bis zum Teller“ entspricht.