IHK Ratgeber

Checkliste: Rechtssichere Webseite

Hands of business woman typing on computer keyboard.
© Kurhan / fotolia

Wer im Internet eine Webseite betreibt, muss eine ganze Reihe von Vorschriften ‎beachten. Egal, ob schlichte Werbeseite, Online-Shop oder Portal – in allen Fällen gelten die gleichen Grundregeln. Wer die Vorschriften verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten ‎oder Verbände. Die Checkliste zeigt die wichtigsten rechtlichen Stolperfallen.

13 Tipps für einen rechtssicheren Internetauftritt

Domainregistrierung

Es reicht nicht aus, dass die Wunschdomain noch verfügbar ist. Wer einen Namen und/oder eine Domain für sein Unternehmen verwendet, muss zusätzlich prüfen, das damit keine älteren Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche und der Verlust der Domain. Deshalb sollte man vor der Domainregistrierung Folgendes recherchieren:

  • Verfügbare Wunsch-Domain (z.B. für .de-Domains über www.denic.de)
  • Registrierte Marken: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de) und Recherche-Service der IHK München (für Mitgliedsunternehmen kostenlos), per Email oder unter Tel.: 089 5116-1219 (Bibliothek)
  • Nicht registrierte Unternehmensnamen: Suchmaschinen, Online-Telefon-/Branchenbücher, www.handelsregister.de

Hinweis: Bei internationalen Webseiten (mehrsprachig, ausländische Domainendungen etc.) muss diese Recherche auch im Ausland erfolgen, hier empfiehlt sich jedoch professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Mehr Informationen zu

Die passende Domain finden
Markenrecht

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Impressum

Jede geschäftliche Webseite benötigt ein sogenanntes „Impressum“ mit Angaben zu Identität und Kontaktdaten des Seitenanbieters. Das Impressum sollte auf einer eigenen Unterseite als wiederkehrender Link mit Bezeichnung „Impressum“ erscheinen. Am besten auf jeder Seite, z.B. in der Kopf-/Fußzeile oder Seitenleiste, mindestens aber muss es mit 2 Klicks erreichbar sein.
Pflichtangaben gemäß Digital Service Act DSA sind:

  • Name (Person, Firma, Unternehmensname)- Rechtsform (z.B.: GbR, GmbH, e.K., AG)
  • Vertretungsberechtigte Person(en) mit Vor- und Nachname (bei Kaptialgesellschaften z.B. Geschäftsführer oder Vorstand)
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, evtl. Fax)
  • Angaben zum Register (Amtsgericht und Nummer, z.B. Handelsregister, Vereinsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer - nur sofern vorhanden (nicht erforderlich ist die Steuernummer!)
  • Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung)
  • Berufspezifische Informationen (bei zulassungspflichtigen Berufen mit bes. Qualifikation)

Mehr Informationen zum Impressum von Webseiten

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Haftung und Disclaimer

Wer eine Webseite (Unternehmensseite, Onlineshop, Forum, Blog etc.) betreibt, ist grundsätzlich für alle Inhalte auf seiner Seite verantwortlich.

Haftungs-Faustregeln:

  • Eigene Inhalte:
    Immer volle Haftung
  • Fremde Inhalte:
    Nicht „zu eigen machen“! Sofortige Pflicht zur Löschung des Inhalts oder der Verlinkung bei Kenntnis/Hinweis auf möglichen Rechtsverstoß.
  • Disclaimer:
    Häufig findet man im Internet, besonders unter dem Impressum, einen sog. Disclaimer (Haftungsausschluss). WICHTIG: Ein Disclaimer ist kein offizieller Bestandteil des Impressums und auch nicht verpflichtend!
    Über den Sinn solcher Disclaimer lässt sich grundsätzlich streiten, denn die Haftung lässt sich nicht pauschal ausschließen, ein Disclaimer kann nur die Gesetzeslage wiedergeben. In der Praxis bietet sich ein Disclaimer am ehesten an, wenn man auf fremde Seiten verlinkt oder fremde Inhalte auf der Seite einstellt. Darüber hinaus kann ein fehlerhafter Disclaimer auch ein rechtliches Risiko bergen!
  • Portale, Blogs, Foren:
    Wenn der Seitenbetreiber keinen Einfluss auf die Inhalte hat, weil fremde Nutzer diese selbst auf der Webseite einstellen, ist ein Haftungsausschluss sinnvoll. Dieser sollte vor allem klarstellen, dass der Seitenbetreiber keinerlei Einfluss auf die fremden Inhalte hat und daher die einzelnen Nutzer selbst verantwortlich sind. Dennoch ist der Seitenbetreiber verpflichtet, bei Hinweis auf einen Rechtsverstoß unverzüglich tätig zu werden (z.B. Löschung des Beitrags). Deshalb empfiehlt es sich auf solchen Seiten auch, einige „Spielregeln“ gegenüber den Nutzern schon auf der Startseite zu formulieren (z.B. die Nutzer müssen gesetzliche Vorschriften einhalten, welche Inhalte sind nicht erwünscht, wann darf der Betreiber Inhalte löschen etc.).

Mehr Informationen zu Haftung im Internet und Disclaimer

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Datenschutzerklärung

Websitebetreiber müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen. In dieser muss der Nutzer zu Beginn eines Nutzungsvorgangs nach DSGVO (Art. 13, 14 DSGVO) u. a. über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden. Das bedeutet: Sobald der Kunde Ihre Homepage aufrufen kann, ist eine Datenschutzerklärung auf der Internetseite verpflichtend.

Der IHK Ratgeber Datenschutzerklärung führt alle Punkte auf, die allgemein und zu verwendeten Verarbeitungstätigkeiten anzugeben sind (Datenschutz bei Webseiten). Diese Erklärung sollte neben dem allgemeinen Datenschutzhinweis (z.B. Kontaktperson bei weiterführenden Fragen) insbesondere auch Informationen enthalten zu:

  • Verwendung von Kundendaten außerhalb der Bearbeitung der Kundenanfrage (z.B. Weitergabe an Dritte, Werbung)
  • Verwendung von Cookies, Analyse- bzw. Tracking-Tools (z.B. google Analytics)
  • Nutzung von Social Media Buttons
  • Und anderes mehr.

Hinweis zur Platzierung: Die Datenschutzerklärung ist kein Pflichtbestandteil des „Impressums“, sondern kann an anderer Stelle platziert werden, dann am besten unter einem eigenen Link „Datenschutz“, der leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar sein muss - ebenso wie das Impressum. Man kann die Erklärung aber auch ins Impressum integrieren, dann sollte diese etwas abgesetzt, unterhalb der oben genannten Impressums-Pflichtangaben stehen; den Link sollte man dann „Impressum/Datenschutz“ nennen.

Mehr Informationen zu

Datenschutzerklärung
Datenschutz bei Webseiten

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Fremde Inhalte, fremde Rechte

Vorsicht bei fremden Inhalten aus dem Internet für die eigene Webseite! Texte, Fotos, Bilder, Musik, Videos und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt, Logos gehören ausschließlich dem Markeninhaber. Eine Benutzung solcher Inhalte ist daher nur mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Außerdem hat jeder Mensch ein „Recht am eigenen Bild“, weshalb Fotos mit Personen in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Wer Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung und hohe Schadenersatzforderungen.

Achtung: Auch wenn solche Inhalte im Internet jederzeit und scheinbar kostenlos verfügbar sind, liegt darin keine Erlaubnis des Rechteinhabers zur freien Benutzung!

Checkliste:

  • Texte, Bilder/Fotos, Musik, Videos: Einwilligung vom Rechteinhaber und Quellenangabe! (evtl. Platzierung und Art mit Rechteinhaber klären)
  • Fotos/Abbildungen von Personen: Einwilligung der abgebildeten Personen! (bei Kindern gesetzliche Vertreter)
  • Embedding/Framing/Hyperlinks: Näheres dazu siehe unten (eigener Balken).
  • Logos: Einwilligung des Markeninhabers! Falls es zur Produktbeschreibung notwendig ist, darf man aber den Markennamen angeben (ohne Logo).
  • Landkarten/Stadtpläne: Einwilligung des Kartenverlags und Quellenangabe! Verlinkung auf google-maps ist zulässig (dann ist ein Datenschutzhinweis wegen der Cookies nötig, s.o. Punkt 3)

Im Übrigen kann es sinnvoll sein, einen Copyright-Hinweis in die Webseite einzufügen. Somit schrecken Sie vor allem unwissende “Inhalts-Diebe” eventuell schon von vornherein ab – dies schützt auch Ihre eigenen Inhalte.

Mehr Informationen zum Urheberrecht

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Preisangaben

Wer im Internet gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss den Brutto-Endpreis (einschl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer) angeben. Direkt neben / unter dem Preis müssen außerdem folgende Angaben stehen:

  • Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt“)
  • Hinweis auf etwaige Versandkosten (als Pauschale oder aufgeschlüsselt – dann am besten als Link)
  • Grundpreisangabe bei bestimmten Produkten (pro Liter, pro 100 g etc.)

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Onlineshops: AGBs, Widerrufsbelehrung

Wer einen Online-Shop betreibt, muss außerdem eine Reihe zusätzlicher Informationen bereithalten, insbesondere Widerrufsrechtsbelehrung und AGBs.

Achtung: Dies gilt unter Umständen aber auch schon für reine Werbeseiten!

Mehr Info zum E-Commerce

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Keywords, Adwords, Metatags – Verwendung fremder Markennamen

Um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden, kann man Schlagworte oder Markennamen als Keyword oder Metatags einsetzen. Problematisch ist dies bei fremden Markennamen:

  • Grundsätzlich unzulässig, wenn dadurch Erscheinen als Eintrag in Trefferliste
  • Zulässig als Keyword bei Erscheinen als räumlich getrennte Werbeanzeige und klarer Erkennbarkeit des Anbieters
  • Immer unzulässig bei Verwendung als „Metatags“ im Quelltext.

Mehr Infos unter Influencer-Marketing, SEO, Keyword-Advertising, Email-Marketing

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Social Media Buttons

Beim Einsatz von Social-Media-Buttons von facebook, Twitter und Co. sind 2 Dinge zu beachten:

  • Datenschutzhinweis (siehe oben Punkt 3)
  • Die Einbindung von Social Plugins ist datenschutzrechtlich problematisch. Als datenschutzfreundliche Variante wird die sog. „2-Klicks für mehr Datenschutz“ bzw. deren Nachfolger „Shariff“ von Heise- disktutiert (1. Klick führt nur zur Aktivierung des Buttons, erst mit dem 2. Klick wird die Funktion genutzt). Ob diese Methode gänzlich datenschutzkonform ist, ist noch nicht richterlich geklärt, wird derzeit aber auch nicht abgemahnt.

Mehr Infos zu Social Media Buttons und Datenschutz

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Inflluencer-Marketing

Influencer-Marketing gewinnt im Internet zunehmend an Bedeutung. Aber nicht alles, was sogenannte "Influencer" vermarkten, ist privat. Vieles davon ist bezahlte Werbung - und unterliegt gesetzlichen Vorschriften wie jede andere Werbung auch - insbesondere dem UWG.

Mehr Infos zu Influencer Marketing inden Sie hier

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Newsletter und Werbung – rechtssichere Verteiler

Über eine Webseite lassen sich sehr leicht E-Mail-Adressen von Seitennutzern sammeln, zum Beispiel für Newsletter und sonstige Werbe-Emails. Aber Vorsicht: Newsletter und E-Mail-Werbung darf nur an Nicht-Kunden oder Neukunden (egal ob privat oder gewerblich) verschickt werden, wenn diese vorher in die konkrete Werbung eingewilligt haben.

Praxislösung für Online-Einwilligungen:

  • Einwilligungs-Feld zum Anklicken neben dem Eingabefeld für die Emailadresse (z.B.: “Ja, ich möchte den Newsletter per Email erhalten”).
  • „Double-Opt-In“: Der Kunde erhält per E-Mail eine Nachricht mit Datenschutzhinweisen und einen Bestätigungslink, den er als finale Zustimmung anklicken muss.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gültig ab dem 25. Mai 2018, ändert daran grundsätzlich ersteinmal nichts! Nähere Informationen unter Datenschutz auf Webseiten .

Mehr Informationen zu:

Marketing und Werbung im Internet
Werbung per Email / Telefon / Fax / SMS / Brief

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Embedding / Framing / Hyperlinks

Beim Einbinden ("Embedding") fremder Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik) durch oder "Framing" oder "Hyperlinks" ist Vorsicht geboten, unter 2 Gesichtspunkten: Urheberrechtund Haftung für fremde Inhalte.

1. Framing

Hier wird der verlinkte Inhalt direkt in die eigene Seite in einem "Rahmen" eingebunden. Das heißt, der Seitenbesucher verlässt die Seite gar nicht, um zum fremden Inhalt zu gelangen. Auch die Domain-Adresse bleibt unverändert. Deshalb spricht man beim Framing auch vom "Inline-Linking".

  • Urheberrecht: Die Einbettung durch Framing z.B. eines Youtube-Videos ist urheberrechtlich zulässig, wenn das Video ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht wurde. War der verlinkte Inhalt urheberrechtswidrig ins Netz gelangt, so haftet auch der verlinkende Seitenbetreiber als Verletzer. Dies muss der Seitenbetreiber selbst prüfen! In Zweifelsfällen sollte man auf die Einbettung verzichten.
  • Haftung: Der Seitenbetreiber haftet auch für fremde Inhalte, wenn er sich diese "zu eigen macht". Das hängt von der Gestaltung bei der Einbindung hab. Distanziert man sich durch eine klar abgetrennte Gestaltung und evtl. auch einen entsprechenden Hinweis, kann man die Haftung u.U. ausschließen. Gerade beim Framing besteht allerdings - je nach Gestaltung des "Frames" - die Gefahr, dass man den fremden eingebettenen Inhalt nicht von den eigenen Inhalten des Seitenbetreibers unterscheiden kann. Ob man die Haftung beim Framing überhaupt ausschließen kann, ist fraglich. Zumindest ist erforderlich, dass der "Frame" in einem anderen Design und mit Hinweis auf den Namen/Logo des Urhebers gestaltet ist.

2. Hyperlinks

Hier wird ein externer Link zu einer fremden Internetseite gesetzt, der Seitennutzer verlässt also die Ursprungs-Webseite:

  • Urheberrecht: Bisher war das Verlinken auf fremde Inhalte urheberrechtlich unproblematisch. ABER: Für kommerzielle Seitenbetreiber hat der Europäische Gerichtshof im September 2016 anders entschieden: Es gilt dasselbe wie beim "Framing" (siehe oben). Als kommerzieller Seitenbetreiber muss man also immer prüfen, ob die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Die Richter sind der Ansicht, dass kommerzielle Seitenbetreiber insoweit höhere Sorgfaltspflichten haben als Privatpersonen - dies gelte eben auch beim Setzen von Hyperlinks.
  • Haftung für fremde Inhalte: Bei der Verlinkung auf fremde Seiten lässt sich die Haftung am besten ausschließen, wenn man die Links in einer abgetrennten Rubrik der eigenen Homepage darstellt, z.B. "Nützliche Links". Erscheint der Link dagegen im Rahmen der eigenen Inhalte, z.B. im Fließtext, so gilt das als "zu eigen machen".

Mehr Informationen zur Haftung im Internet

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Streaming

Auf der eigenen Homepage kann auch das Einblenden eines "Streaming"-Films attraktiv wirken.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht nur das Anbieten illegaler Streams, sondern auch das Anschauen kann strafbar sein.

Mehr Informationen zum Streaming

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Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.