IHK Ratgeber

Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Landeshauptstadt München sowie Gemeinde Unterföhring als Pilotkommunen

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Die Landeshauptstadt München sowie die Gemeinde Unterföhring arbeiten intensiv an der Bereitstellung des digitalen Gewerbesteuerbescheides für Erhebungszeiträume ab 2022. Was ist der rechtliche Hintergrund dazu? In welcher Form erfolgt der „digitale“ Versand? Und wie kann ich meinen digitalen Zustellwunsch adressieren?

Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ermöglicht es Gewerbesteuerbescheide der Kommunen digital an Unternehmen und deren Steuerberater zu versenden. Die Landeshauptstadt München sowie die Gemeinde Unterföhring haben sich als Pilotkommunen in Bayern am deutschlandweiten Projekt beteiligt. Laut Pressemitteilung vom 25. September 2023 der Stadt München steht die Nutzungsmöglichkeit nun allen Unternehmen am Standort München ab sofort zur Verfügung.

Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt, weisen je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und müssen meist aufwendig von Unternehmen manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert.

Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheides

  • Das Finanzamt teilt der zuständigen Kommune mittels ELSTER-Transfer (ETR) die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbescheid bzw. den Bescheid über den Zerlegungsanteil mit.
  • Der von der Kommune daraufhin erlassene digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgt im optisch aufbereiteten pdf-Format mit XML-Anhang und wird über ELSTER im Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt.
  • Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und kann durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden.

Ab wann funktioniert der digitale Bescheid?

Der digitale Gewerbesteuerbescheid der Stadt München sowie der Gemeinde Unterföhring ist grundsätzlich für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Derzeit bestehende Probleme in der Massenverarbeitung sollen laut Projektverantwortlichen baldmöglichst beseitigt sein.

Wichtig: Mitteilung des elektronischen Zustellwunsches

Für Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, gibt es zwei Wege der Kommune die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:

  • Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER anzuzeigen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.
  • Alternativ kann der Zustellwunsch formlos an die zuständige Kommune gerichtet werden, z.B. per E-Mail. Hierfür wurde ein für alle Kommunen in Deutschland einheitliches Formular entwickelt, das die Einwilligung auf unbestimmte Zeit, also für alle zukünftigen Gewerbesteuerbescheide, erteilt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann die Einwilligung somit gleichzeitig an mehrere Kommunen adressiert werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich allen Unternehmen, auch aus anderen Kommunen, die Interesse an einem digitalen Gewerbesteuerbescheid haben, die Angabe des Zustellwunsches zu machen. Die Kommunen können darüber den Bedarf einsehen und die Priorisierung des Projektes vornehmen.

Welche weiteren Schritte sind im Pilotprojekt in Planung?

Derzeit wird daran gearbeitet, das oben genannte Formular zur Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe in die Software DATEV zu integrieren. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald dieses im System verfügbar ist.