IHK Ratgeber

Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Landeshauptstadt München als Pilotkommune

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Ab sofort ist es möglich, Gewerbesteuerbescheide der Stadt München für Erhebungszeiträume ab 2022 in digitaler Form zu empfangen. Was ist der rechtliche Hintergrund dazu? In welcher Form erfolgt der „digitale“ Versand?

Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ermöglicht es künftig Gewerbesteuerbescheide der Kommunen digital an Unternehmen und deren Steuerberater zu versenden. Die Landeshauptstadt München hat sich als Pilotkommune in Bayern am deutschlandweiten Projekt beteiligt. Laut Pressemitteilung vom 25. September 2023 der Stadt München steht die Nutzungsmöglichkeit nun allen Unternehmen am Standort München ab sofort zur Verfügung.

Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt, weisen je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und müssen meist aufwendig von Unternehmen manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert.

Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheides

  • Das Finanzamt teilt der zuständigen Kommune mittels ELSTER-Transfer (ETR) die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbescheid bzw. den Bescheid über den Zerlegungsanteil mit.
  • Der von der Kommune daraufhin erlassene digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgt im optisch aufbereiteten pdf-Format mit XML-Anhang und wird über ELSTER im Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt.
  • Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und kann durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden.

Ab wann funktioniert der digitale Bescheid?

Der digitale Gewerbesteuerbescheid der Stadt München ist für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, können dies im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung über das Ankreuzen des „elektronischen Zustellwunsches“ anzeigen.