IHK Ratgeber

Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Landeshauptstadt München als Pilotkommune

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Voraussichtlich Ende Mai 2023 ist es möglich, Gewerbesteuerbescheide der Stadt München in digitaler Form zu empfangen. Was ist der rechtliche Hintergrund dazu? In welcher Form erfolgt der „digitale“ Versand?

Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ermöglicht es künftig Gewerbesteuerbescheide der Kommunen digital an Unternehmen zu versenden. Die Landeshauptstadt München nimmt bereits als einzige Kommune in Bayern am deutschlandweiten Pilotprojekt teil. Laut Pressemitteilung vom 26. April 2023 der Stadt München, soll die Nutzungsmöglichkeit für alle Unternehmen ab Ende Mai 2023 zur Verfügung stehen.

Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt, weisen je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und müssen meist aufwendig von Unternehmen manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides soll ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides etabliert werden.

Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheides

  • Das Finanzamt teilt der zuständigen Kommune mittels ELSTER-Transfer (ETR) die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbescheid bzw. den Bescheid über den Zerlegungsanteil mit.
  • Der von der Kommune daraufhin erlassene digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgt im optisch aufbereiteten pdf-Format mit XML-Anhang und wird über ELSTER im Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt.
  • Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und kann durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden.

Ab wann funktioniert der digitale Bescheid?

Der digitale Gewerbesteuerbescheid der Stadt München ist für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, können dies im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung über das Ankreuzen des „elektronischen Zustellwunsches“ anzeigen.