IHK Ratgeber

Diesel-Fahrverbot München: Was Sie alles wissen müssen

transporter Diesel Einfahrverbot
© m.mphoto / fotolia

Seit dem 1. Februar 2023 gilt das Diesel-Fahrverbot in München. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Für welche Fahrzeuge gilt es und wo genau in der Stadt? Gibt es Ausnahmen für das Gewerbe? Wo bekommt man die Genehmigung her?

Inhalt

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Stufe 1: 1. Februar 2023

Vom Einfahrverbot am 1. Februar 2023 betroffen sind Kraftfahrzeuge

  • Euro 4/IV und
  • schlechter.

Stufe 2: 1. Oktober 2023

Sollten sich die Stickoxidwerte nicht bessern, tritt am 1. Oktober 2023 eine Verschärfung in Kraft. Am 1. Oktober 2023 wären folgende Fahrzeuge betroffen:

  • Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter.

Ausnahmen bei Stufe 1 und Stufe 2:

Bis zum 1. April 2024 sind Dieselfahrzeuge egal welcher Abgasnorm nicht betroffen von

  • Anwohnern
  • Handwerkern
  • Lieferverkehr.

Stufe 3: 1. April 2024

Sollte sich nach Einführung der Einfahrverbote in Stufe 1 und Stufe 2 die Luftqualität nicht bessern, gibt es zum 1. April 2023 eine weitere Verschärfung.

Dann gäbe es

  • keine Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr.
  • Ausnahmen für Handwerker blieben bestehen.

Wo finden Sie die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs?

  • Entscheidend ist die Abgasnorm. Sie steht im Fahrzeugschein unter Punkt 14.
  • Bitte beachten: Die Grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm. So haben neuere Dieselfahrzeuge die Abgasnorm 6/VI und die Grüne Umweltplakette - sie sind vom Dieselfahrverbot in München nicht betroffen.

Zurück zum Inhalt

Wo genau in München gilt das Diesel-Fahrverbot?

Das Diesel-Fahrverbot gilt vom 1. Februar 2023 an in der erweiterten Umweltzone. Dabei handelt es sich um den Mittleren Ring selbst und die Umweltzone innerhalb des Mittleren Ringes.

Das heißt, ein Dieselfahrzeug, das vom Einfahrverbot betroffen ist, darf auch nicht auf dem Mittleren Ring fahren.

Zurück zum Inhalt

Gibt es Ausnahmen für Unternehmen?

Grundsätzlich nicht betroffen vom Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge sind

  • Fahrzeuge mit der Abgasnorm 6/VI.
  • Einsatzkräfte
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Außerdem nicht betroffen sind:

Bis zum 31.3.2024:

  • Anwohner
  • Lieferverkehr
  • Taxen, Mietwagen
  • KFZ im Lieferverkehr
  • Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis für gewerbliche Anlieger für einen Bereich innerhalb der Umweltzone.
  • Sonstige Handwerkerfahrzeuge mit Handwerkerparkausweis oder Berechtigung zum Handwerkerparkausweis
  • Medizinische Notfälle
  • Bestattungsfahrzeuge
  • Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug, zur Parkharfe am Olympiapark und zum Campingplatz Thalkirchen.

Für wen gibt es Einzelausnahmen auf Antrag?

Einzelgenehmigungen gibt es für Fahrten zu

  • Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger technischer Anlagen
  • Behebung von Gebäudeschäden
  • Soziale und pflegerische Hilfsdienste
  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
  • regelmäßige Arztbesuche
  • Schichtdienstleistende, für die das Ausweichen auf den ÖPNV nicht möglich oder zumutbar ist

Ausnahmen auf Antrag gibt es für folgende Fahrzeuge

  • Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringer Fahrleistung
  • Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte
  • Private Härtefälle
  • Zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
  • Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik.

Einzelfragen zu den Ausnahmen

  • Wie ist das mit dem Schichtdienst?
    Das Dieselverbot in der erweiterten Umweltzone soll nicht für Beschäftigte im Schichtdienst sowie Mitarbeiter von Sozial- und Pflegediensten gelten. Diese Personen müssen nicht jedes Jahr Einzelausnahmegenehmigungen beantragen.
  • Wie ist es mit der Verbindung der Autobahnen A 95 bis A995?
    Die vom Dieselfahrverbot betroffenen Fahrzeuge können die Autobahnen nicht mit einer Fahrt über den Mittleren Ring verbinden.
    • Insbesondere auf der Tegernseer Landstraße dürfen die Dieselfahrzeuge älterer Abgasnorm nicht fahren.
    • Um den Ausweichverkehr auf diesem Teil des Mittleren Ringes zu steuern, ist die Brudermühlbrücke incl. Brudermühltunnel von der Umweltzone ausgenommen. Dabei handelt es sich um die Strecke Candidstraße Ecke Grünwalder Straße bis B11/Plinganserstraße. Diese Strecken sollen den Ausweichverkehr aufnehmen.
    • Mehr Infos gibt es auf der interaktiven Karte zur Umweltzone
  • Umzüge: Der gewerbliche Umzugsverkehr fällt unter den Lieferverkehr. Für private Umzüge gibt es Einzelausnahmen, die hier beantragt werden können.
  • Baustellenverkehre: Fahrten zur Ver- und Entsorgung von Baustellen zählen zum Lieferverkehr.
  • Gartenbaubetriebe: Bei Fahrten zum Transport von Waren oder Gegenständen zu Kunden greift die Befreiung für den Lieferverkehr. Bitte führen Sie als Nachweis eine Lieferbescheinigung oder Auftragsbestätigung mit sich.
  • Handelsvertreter: Ist ein Handelsvertreter prinzipiell berechtigt für einen Handwerker-Parkausweis, so ist er vom Dieselfahrverbot nicht betroffen. Ansonsten gelten die Regelungen ähnlich wie für Gartenbaubetriebe.

Zurück zum Inhalt

Wo und wie bekommen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmen beantragen Sie beimKreisverwaltungsreferat München digital.

Die Kosten betragen 25 Euro für 6 Monate und 50 Euro für 12 Monate.

Zurück zum Inhalt

Kontrolle und Bußgeld bei Verstößen

Kontrolliert wird das Diesel-Fahrverbot im Rahmen der Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr. Auch im ruhenden Verkehr wird kontrolliert.

Der Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem

  • Bußgeld von 100 Euro geahndet. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten die Verkehrsteilnehmenden bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro.
  • Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahreignungsregister.

Zurück zum Inhalt