Vietnam

EU-Vietnam Handelsabkommen: Ursprungsreglungen – Präferenznachweise – Dienstleistungen

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam

Zum 1. August 2020 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam in Kraft getreten.

Nach dem Abkommen mit Singapur ist das EU-Vietnam-Abkommen das zweite Freihandelsabkommen der EU mit einem ASEAN-Staat. Einbezogen in das Handelsabkommen werden auch Regelungen des Partnerschaft- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und Vietnam aus dem Jahr 2012. Dieses beinhaltet unter anderem Regelungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte.

Durch das EU-Vietnam Freihandelsabkommen werden über 99 Prozent der Zölle zwischen der EU und Vietnam abgebaut. Zum Abbau der Zölle wurden entsprechende Stufenpläne erarbeitet. Der Stufenplan der EU erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren. Der Abbau auf vietnamesischer Seite erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Stufenpläne finden sich in den Anlagen 2-A-1 und 2-A-2 des Handelsabkommens.

Die Europäische Kommission informiert umfassend zum Freihandelsabkommen EU-Vietnam.

Die Regeln zum Ursprung ähneln den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU gegenüber Entwicklungsländern oder wie sie auch im Freihandelsabkommen EU-Singapur enthalten sind und sind im Protokoll Nr. 1 (Seiten 1319 ff) des Abkommens aufgeführt. Die Regeln sind produktspezifisch. Meist wird ein Positionswechsel auf 4-steller Ebene für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware eine Wertschöpfungsregel zwischen 50 und 70 Prozent verlangt (Anhang II des Protokolls Nr. 1, Seiten 1342ff).

Auf Grund des existierenden einseitigen allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) können derzeit bereits Waren aus Vietnam zollbegünstigt in die EU eingeführt werden. Es besteht eine Übergangsfrist mit paralleler Anwendung für zwei Jahre, bevor der APS-Status Vietnams auslaufen wird. Während der Übergangsfrist kann das für die Einfuhr jeweils günstigere Präferenzsystem gewählt werden.

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Präferenzzölle der EU im Rahmen des Freihandelsabkommens nicht höher sein dürfen als die Zölle der EU, die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens auf Waren mit Ursprung in Vietnam nach dem APS erhoben wurden. Diese Verpflichtung gilt ab diesem Datum bis zum siebten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens (Anhang 2 A, Abschnitt A Nr. 3 des Abkommens).

Über das Online-Tool des Zolls zu Warenursprung und Präferenzen (WuP) können Sie die jeweiligen Präferenzen einfach und schnell ermitteln.

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