Energie-Härtefallhilfen: Wer bekommt sie und wie beantragt man sie
Die IHK für München und Oberbayern übernimmt auch in der Energiekrise eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen in Not. Sie wird, wie schon in den Corona-Hilfen, als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe im Freistaat Bayern agieren.
Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für Unternehmen
Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember 2022 Eckpunkte für ein Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen (EHFH) verabschiedet.
Damit sollen die Hilfen auf Bundesebene ergänzt werden; der Start soll bald erfolgen.
Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die geplante Härtefallhilfe umfasst nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas, Strom, Fernwärme).
Förderumfang - Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
- Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.
- Förderzeitraum: ab Januar 2023
- Dabei gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen (250.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion) ; Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend
- Grundsätzlich werden keine Härtefallhilfen unter einer Bagatellgrenze von 6.000 Euro gewährt
Antragsstellung Härtefallhilfe - antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), unabhängig von Rechtsform oder Branche (einschließlich landwirtschaftlicher Primärproduktion)
- verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
- die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID
Fördervoraussetzungen - Nachweis besonderer wirtschaftlicher Härte (der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt)
- Positive Liquiditätsvorausschau
- antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), unabhängig von Rechtsform oder Branche (einschließlich landwirtschaftlicher Primärproduktion)
- verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
- die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID
Fördervoraussetzungen - Nachweis besonderer wirtschaftlicher Härte (der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt)
- Positive Liquiditätsvorausschau
Über die Gewährung der Härtefallhilfen wird eine speziell einberufene, unabhängige Härtefallkommission entscheiden.
Anträge können seit dem 06.März 2023 über die elektronische Antragsplattform gestellt werden
Für Fragen zur Antragstellung steht bei der durch das StMWi eingesetzten Begutachtungsstelle eine Hotline zur Verfügung:
089/5790-5005 (werktags von 08.00-18.00 Uhr)
Am 20.März informierten BIHK und StMWi in einem gemeinsamen Webinar über die Energie-Härtefallhilfen und die Antragsstellung.
Der Live-Stream wurde aufgezeichnet und ist hier abrufbar.