IHK Ratgeber

Energie-Härtefallhilfen: Wer bekommt sie und wie beantragt man sie

Energiekosten werden durch die Härtefallhilfen abgemildert
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Die IHK für München und Oberbayern übernimmt auch in der Energiekrise eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen in Not. Sie wird, wie schon in den Corona-Hilfen, als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe im Freistaat Bayern agieren.

Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für Unternehmen

Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember 2022 Eckpunkte für ein Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen (EHFH) verabschiedet. Damit werden die Hilfen auf Bundesebene ergänzt.

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen in den Förderjahren 2022 und 2023 betroffen sind.

Förderumfang

  • Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom, Fernwärme) können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.

Antragsstellung Härtefallhilfe

  • antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), unabhängig von Rechtsform oder Branche ; als KMU gelten auch Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe
  • verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
  • die Antragstellung erfolgt über die elektronische Antragsplattform entweder mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID (direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater)
  • Anträge können bis zum 31.Oktober 2023 gestellt werden

Förderzeitraum

  • Härtefallhilfe 2022 : wahlweise Januar bis Dezember 2022 oder Juli bis Dezember 2022 (Antragstellung möglich seit 19.04.2023)
  • Härtefallhilfe 2023 : Januar bis Dezember 2023 (Antragsstellung möglich seit 06.03.2023)

Fördervoraussetzungen

  • Nachweis besonderer wirtschaftlicher Härte & positive Liquiditätsvorausschau
  • Härtefallnachweis für 2023 : der erwartbare Vorsteuergewinn wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt
  • Härtefallnachweis für 2022 : negatives Jahresergebnis vor Steuern (EBT)
  • es gilt gilt eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Antragsteller, diese bezieht sich auf alle Fördertatbestände.In der Programmlinie 2022 ist sie begrenzt auf den Vorsteuerverlust
  • die Hilfen für beide Förderjahre können kumuliert werden - dabei können Beschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger aus dem Jahr 2022 jedoch nur einmal angesetzt werden
  • Bagatellgrenzen nach Mitarbeiteranzahl : bis 9 VZÄ - 2.000 Euro / bis 49 VZÄ - 4.000 Euro / ab 50 VZÄ - 6.000 Euro - unterhalb dieser werden keine Härtefallhilfen gewährt

Zuständige Bewilligungsstelle ist die IHK für München und Oberbayern.

Über die Gewährung der Härtefallhilfen für das Jahr 2023 entscheidet eine speziell einberufene, unabhängige Härtefallkommission bestehend aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Erläuterungen zu den Antragsbedigungen und Fallbeispiele finden Sie in den FAQ zu den bay. EHFH.

Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie für die Energie-Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Für Fragen zur Antragstellung wurde bei der durch das StMWi eingesetzten Begutachtungsstelle eine Hotline eingerichtet:

089/5790-5005 (werktags von 08.00-18.00 Uhr)

Fragen zu Förderprogramm und Antragstellung wurden in einem gemeinsamen Webinar durch BIHK und StMWi erläutert; den aufgezeichneten Livestream finden Sie hier IHK Spezial Webinar: Bayerische Energie-Härtefallhilfe 2.0

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