Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Wie immer, tut sich zum Jahreswechsel einiges. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Damit Sie einen guten Start ins neue Jahr haben.
Was ändert sich zum Jahreswechsel 2023 / 2024 für Unternehmen?
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen. Tun sie dies nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese steigt im Jahr 2024 und beträgt für Unternehmen, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, auf 720 Euro.
Welche Änderungen gibt es bei den Beitragsbemessungsgrenzen und den Beiträgen zur Sozialversicherung? Hier ein Überblick
Die Termine für die Blockabfertigung am Brenner für LKW stehen. An diesen Tagen dürfen auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein.
Bereits seit 1. Oktober 2023 gilt die neue Berichtspflicht - erste Frist Ende Januar 2024 - zu CO2-Emissionen in Drittländern. Sie betrifft die Herstellung importierter Waren, unter anderem Stahl, Eisen, Aluminium, Wasserstoff, Strom. Auf Basis der Berichte besteht ab 2026 die Pflicht zur Registrierung und zum Zukauf von Emissionszertifikaten.
Unternehmen, die bereits der CSR-Berichtspflicht unterliegen, müssen vom 1. Januar die neuen Europäischen Standards einhalten. Diese Pflicht wird ein Jahr auch auf mittelgroße Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte) ausgeweitet.
Bisher mussten sich Einzelunternehmer und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts nicht im Transparenzregister eintragen lassen. Dies ändert sich zum 1. Januar 2024 für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbRs), die in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden. Sie unterliegen der Eintragungspflicht ins Transparenzregister.
Die Plastikhersteller von Einwegkunststoffen müssen ab 2024 in den Einwegkunststofffonds EWKFondsG einzuzahlen. Damit sollen die Folgekosten für die Entsorgung des „Litterings“ im öffentlichen Raum finanziert werden. Registrierung, Mengenmeldung und Einzahlung erfolgt in der digitalen Plattform DIVID, die ab 2024 vom Umweltbundesamt errichtet und betrieben wird. Die Mengenmeldung muss durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Dies entfällt bei pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen und bei sonstigen betroffenen Produkten unterhalb einer Bagatellgrenze von 100 kg pro Jahr.
Erst Ende November wurden die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 beschlossen. Nach aktuellem Stand wird diese Verlängerung nicht kommen, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Finanzminister Christian Lindner plant, die Energiepreisbremse doch Ende des Jahres 2023 auslaufen zu lassen. Olaf Scholz hat am 28. November auch das Ende der Energiepreisbremsen zum Jahresende verkündet.
Die Zeit läuft: Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 GwG) haben sich bis 1.1.2024 elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Dies trifft z.B. Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Immobilienmakler und Güterhändler. Güterhändler ist, wer gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung.Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht das Meldeportal „goAML Web“ zur Verfügung. Die Nutzung des Portals setzt wiederum die vorherige Registrierung voraus.
Großbritannien setzt das neue Zollregime für Einfuhren aus der EU schrittweise um. Ab Januar 2024 ändert das Vereinigte Königreich weitere Vorschriften für EU-Waren, speziell SPS-Waren (tierischen oder pflanzlichen Ursprungs).
Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro bezahlen. Diese Prämie darf auch in mehreren Teilen ausbezahlt werden. ABER: Es muss bis Ende 2024 passiert sein.
Seit 1. November 2023 geltenklimapolitische Sektorleitlinien. Diese dienen dazu, Bewertungskriterien für die Gewährung oder Ablehnung von staatlichen Exportkredit- (EKG) sowie Investitionsgarantien (DIA) bei Auslandsgeschäften zu definieren.
Zum 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für mehr Unternehmen: Waren bislang Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen, sinkt diese Schwelle auf 1.000 Beschäftigte. Außerdem gibt es voraussichtlich zum 1. Juni die ersten Kontrollen durch das BAFA.
Nicht zum Jahreswechsel, sondern bereits am 1. Dezember 2023 gibt es eine Änderung bei der LKW-Maut. Sie sieht einen CO₂-Aufschlag für die Fernstraßen-Nutzungsgebühr vor. Außerdem wird die Maut ausgeweitet. Dies wird zum Juli 2024 kommen. Dann sind auch Transporter ab 3,5 Tonnen mautpflichtig. Bis dahin gilt dies nur für Fahrzeuge mit dem als 7,5 Tonnen.
Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie läuft aus. Damit liegen die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen für Speisen vom 1. Januar 2024 an wieder bei 19 Prozent.
Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbaren Milcherzeugnisse unterliegen ab 2024 der Pfandpflicht. Dies gilt nur, wenn sie in Einwegkunststoffgetränkeflaschen verkauft werden.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024. Dann beträgt er 12,41 Euro. Bis dahin liegt er bei 12,00 Euro.
Zum 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro. Damit erhöht sich die Verdienstgrenze bei Minijobs von bislang 520 Euro auf 538 Euro.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR wird modernisiert. Die Änderungen betreffen nicht nur Neueintragungen, sondern auch bestehende Unternehmen. Welches sind die wichtigsten Veränderungen und worauf müssen Sie als Unternehmer besonders achten?
Die Schweiz verlangt im nächsten Jahr keine Einfuhrzölle mehr für Industrieprodukte. Dies könnte bayerischen Unternehmen den Export erleichtern.
Was ändert sich 2023/2024 im Steuerrecht? Die Steuergesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sieht auch für das Jahr 2024 wieder Änderungen vor. Hier finden Sie ausgewählte Neuerungen für Unternehmen im Überblick, zum Beispiel teilweise Aufhebung von Erklärungspflichten.
Geplant ist die Absenkung der Stromsteuer für die Jahre 2024 bis 2025. Diese Maßnahme steht wegen des Urteils der Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds auf der Kippe. Welche Entlasungen im Paket sind, erfahren Sie hier.
Das SV-Meldeportal löst sv.net ab. Über das Portal können Arbeitgeber Meldungen zur Sozialversicherung usw. eingeben.
Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, ist wieder da. Während Corona eingeführt und Ende März 2023 ausgelaufen, ist sie bereits seit 7. Dezember 2023 wieder möglich. Die Möglichkeit gilt jetzt dauerhaft.
Ab dem 1. Januar 2024 ist der UFI-Code auch für rein industriell genutzte Produkte verpflichtend. Mit dem Code werden gefährliche Gemische gekennzeichnet. Ziel ist, dass bei medizinischen Notfällen mit diesen Stoffen rasch und zielgerichtet Hilfe geleistet werden kann.
Vom 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern das Hinweisgberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle für Whistleblower einrichten.