Wie ist die gesetzliche Lage?
Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) können auch sensible Daten auf der Registerplattform der Länder kostenfrei abgerufen werden. Damit sind missbräuchliche Massenabrufe möglich.
Die Handelsregisterverordnung wurde jedoch so angepasst, dass nur noch Dokumente, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in das digitale Handelsregister aufgenommen werden müssen.
Pflichtangaben sind:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Gegenstand des Unternehmens
- Vertretungsverhältnisse
- Namen der Geschäftsführer/Vorstände
- Geburtsdatum und Wohnort (nicht konkrete Adresse) der Geschäftsführer
Zu beachten ist: Wohnanschriften, Seriennummern von Ausweisdokumenten sowie Kontoverbindungen solllen zukünftig vor der Übermittlung an das Registergericht unkenntlich gemacht werden oder gar nicht aufgenomen werden.