IHK Ratgeber

In einer Krise: Wie können Sie Ihre Liquidität verbessern?

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© Andrea Piacquadio von Pexels

Eine Krise bedroht Ihr Unternehmen? Ganz wichtig ist es, die Liquidität zu erhalten. Welche Maßnahmen bieten sich an? Hier bekommen Sie Antworten!

Inhalt

Liquiditätsplanung

Wo stehen Sie? Wie sieht Ihre Liquidität aus? Woran können Sie drehen? Erstellen Sie einen Liquiditätsplan.

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Tilgungsaussetzung und Stundung von Krediten

Kredite belasten Unternehmen in einer Krise zusätzlich.

Grundsätzlich sind laufende Kredite, unabhängig mit welchem Kreditinstitut, einzelvertragliche Vereinbarungen mit individuellen Laufzeiten und Zins- und Tilgungsmodalitäten.

  • In der Regel kann man diese in einer erheblichen Krisensituation ‎in Einvernehmen mit der Bank teilweise aussetzen oder auch stunden lassen für en Zeitraum einer Sanierung des ‎Unternehmens.
  • Für eine Aussetzung bzw. Stundung muss das Unternehmen sofort mit dem ‎zuständigen Bankberater Kontakt aufnehmen um die Möglichkeiten besprechen zu können.‎
  • LfA Kredite sind aufgrund des Hausbankprinzips an die jeweilige Hausbank gebunden, diese schließen auch den Kreditvertrag mit dem Unternehmen ab. ‎

IHK-Tipp 1: Machen Sie SOFORT eine Aufstellung der Kreditlinien und ebenso einen Sicherheitenspiegel. Dies können Sie auch Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übergeben. Vereinbaren Sie mit diesen Termin sofort einen Banktermin,um mit Ihrem zuständigen Berater ‎die Möglichkeiten von Aussetzung und Stundung zu prüfen.

Ausstehende Zahlungen - so kommen Sie zu Ihrem Geld

Was tun, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird? Wenn die Zeit drängt und die Liquidität verbessert werden muss?

Informieren Sie sich, wie Sie ausstehende Zahlungen eintreiben in unserem Ratgeber Forderungsmanagement.

Welche Probleme können in der Pandemie zusätzlich auftauchen?

Erreichen Sie mit einer Mahnung nichts, folgt in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

  • ABER: Widerspricht der Antragsgegner innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist – eine Begründung ist nicht erforderlich – und wird die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, geht das Mahnverfahren an das zuständige Prozessgericht über.zahlen müssen. Oftmals weil der Schuldner selbst Liquiditätsschwierigkeiten hat.

Alternative zum Mahnbescheid: Ein Mediationsverfahren

  • Die Mediation ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten, in der es in erster Linie um Vermittlung geht.
  • Dabei wird eine unbeteiligte Person - der oder die Mediator/in - einbezogen und beauftragt, eine Lösung zu finden.
  • Professionelle Mediatoren verfügen über eine anerkannte Mediationsausbildung und sind unabhängig von den beteiligten Gruppen oder Personen.
  • Gleichzeitig sind sie allparteilich, d.h. ihr Ziel ist eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird.
  • Beide Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Vorteile einer Mediation:

  • Schnell
  • Kostengünstig
  • Langjährige Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten.
  • Kreative Lösungen: Der Schuldner bezahlt in Raten, mit anderen Waren statt Geld

So geht es

  • Eine Mediation kann ab einer Forderung von 1.000 Euro sinnvoll sein.
  • Informieren Sie sich über das Verfahren einer Mediation.
  • Sie können sich einen Mediator von der IHK vermitteln lassen oder sich direkt an einen in unserem Mediatiorenpool gelisteten Experten wenden.

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Kann ein Unternehmen durch eine Insolvenz gerettet werden?

Kann ich nach einer Insolvenz noch als Unternehmer arbeiten?

Insbesondere Selbstständige und Kleinunternehmer haben große Bedenken beim Thema Insolvenz. Viele vermuten, dass sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen, sobald das Insolvenzverfahren läuft. Doch weder Insolvenzverwalter noch das Gewerbeaufsichtsamt können einem Selbstständigen die Tätigkeit verbieten.

Selbstständige und Kleinunternehmer sollten über einen Insolvenzantrag nachdenken, wenn sich die finanzielle Schieflage des Betriebs selbst mit allen Fördermitteln und Erleichterungen nicht innerhalb von drei bis sechs Monaten beheben lässt.

Wichtig:

  • Stellen Sie Vermögenswerte und Gegenstände, die der Insolvenzverwalter verwerten könnte
  • den Verbindlichkeiten gegenüber, die wegfallen könnten.


Informieren Sie sich über Insolvenz für Selbständige und Kleinunternehmen

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